186 abteilungen, Epidemie= und Notspitäler instandgesetzt, zu diesem Ende die etwa erforderlichen Verbesserungen und Er¬ jänzungen in denselben bewerkstelligt werden. Es handelt sich hiebei jedoch keineswegs darum, spezifische Cholera¬ spitäler zu errichten und so zu benennen, sondern darum, daß aus Anlaß der bestehenden Choleragefahr isolierbare Not= und Rettungslokale bereit gehalten werden, die auch außerhalb der Zeit der Choleragefahr fallweise zum Zwecke der augenblicklichen Unterbringung untransportabler Infektionskranker dienen können. Die Gemeinde=Vorstehungen Weyer Land (Station Kleinreifling), Sierning und Bad Hall haben die Isolierlokalitäten zur Aufnahme von während der Eisenbahnfahrt erkrankten Reisenden unverzüglich in Stand zu setzen und für Krankentransportmittel rechtzeitig vorzusorgen. VI. Was die zur Hintanhaltung einer Krankheits¬ verbreitung so besonders wichtige Desinfektion betrifft, wird bemerkt, daß eine Grundbedingung der Wirksamkeit derselben die ößtmöglichste Reinlichkeit bildet. Um vorhandene Krankheits¬ keime in Wäsche, Kleidern und dergleichen unschädlich zu machen, wird man sich, wo Dampfdesinfektionsapparate zur Verfügung stehen, am einfachsten derselben bedienen. Es ist aber jedenfalls notwendig, dieselben in der Richtung, ob sie tadellos funktionieren, vorerst einer Prüfung zu unterziehen und, falls die Voraussetzung sicherer Wirksamkeit nicht zu¬ treffen sollte, allfällige Gebrechen schleunigst zu beheben. Wo solche Apparate nicht zur Verfügung stehen, werden die Gemeinden beauftragt, entsprechende Vorräte chemischer Desinfektionsmittel, Karbolsäure, Lysol und zum mindesten von ungelöschtem Kalk anschaffen und für den Bedarfsfall bereit zu halten. Unbedingt muß vermieden werden, daß Dejekte von Cholerakranken oder =verdächtigen vor ausreichender Des¬ infektion irgendwo abgelagert und daß infizierte Gegenstände in den Verkehr gebracht werden. Es wird in allen Orten, in welchen Cholerafälle vorkommen, das Einsammeln und die Ausfuhr von Hadern, alten Kleidern, ferner die Ausfuhr von Gemüse, Milch und anderen Gegenständen, durch welche unter Umständen die Krankheit leicht verschleppt wird, zu verbieten sein. Die Aufhebung derartiger fallweise erlassener Verbote darf erst nach vorher im h. ä. Wege eingeholter Zustimmung der politischen Landesbehörde erfolgen. VII. Ueber jeden in einer Gemeinde bekannt gewordenen Erkrankungs=, Verdachts= oder Todesfall an Cholera ist telegraphisch hieher zu berichten. Steyr, 16. September 1905. Z. 19.311. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Johann Golob. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 1. September 1905, Z. 19.792/II, treibt sich ein gewisser Johann Golob, Spenglergehilfe, zuständig nach Stein, beschäftigungs¬ los in der Welt herum und läßt sich auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde Geldunterstützungen gewähren. Im Verlaufe des Jahres genoß der Genannte Spitals¬ pflege in Agram und in Lienz sowie Unterstützungen seitens verschiedener Gemeinden Tirols Johann Golob ist im Besitze eines Arbeitsbuches, aus¬ gefertigt von der Gemeinde Stein den 6. April 1905, Z. 49.878 (Triplicat). Derselbe ist im Jahre 1860 geboren, von großer Statur, hat ein längliches und blasses Gesicht, graue Augen, große, gekrümmte Nase, proportionierten Mund und braune Haare. Besondere Kennzeichen: vorgebeugte Haltung, große Füße und böser Blick. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, dem genannten Individuum keinerlei Unterstützungen zu gewähren, vielmehr dasselbe im Betretungsfalle nach den einschlägigen Vorschriften zu behandeln. Steyr, 18. September 1905. Z. 19.377. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Joses Pertl aus Albeck. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 30. August 1905, Z. 19.063/II, treibt sich der im Jahre 1876 geborene und zur Gemeinde Albeck in Kärnten zu¬ ständige angebliche Schlossergehilfe Josef Pertl in der Welt herum und läßt sich von fremden Gemeinden auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde Geldunterstützungen und Kleidungs¬ stücke verabreichen, wodurch der Gemeinde Albeck bereits nicht unbedeutende Kosten erwachsen sind. Josef Pertl ist bereits zehnmal, darunter sechsmal wegen Eigentumsdelikte, vorbestraft Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, diesem Individuum, den Fall dringender Notwendigkeit ausgenommen, in Hinkunft Geldunterstützungen und Kleidungsstücke nicht auszufolgen, vielmehr dasselbe im Falle der Arbeits= und Mittellosigkeit nach den Schubvorschriften zu behandeln. Steyr, 16. September 1905. Z. 19.310. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Paul Wageneder aus Aurolzmünster wurde aus¬ geforscht. Es sind daher die mit h. ä. Erlasse, Z. 17.762, Amtsblatt Nr. 35, angeordneten vom 25. August l. Nachforschungen nach dem Genannten einzustellen. Steyr, 18. September 1905. Z. 19.467. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden Widerruf. der k. k. o.-ö. Statthalterei vom Zufolge Erlasses September 1905, Z. 20.190, befindet sich der von der Abteilung Jauerburg entwichene Zwängling Karl Brand¬ stätter ob Uebertretung der Landstreicherei, Bettel und Ver¬ untreuung beim k. k. Bezirksgerichte Krumau in Haft. Es wird daher die den Genannten betreffende, mit h. ä. Erlasse vom 25. August 1905, Z. 17.759, Amtsblatt Nr. 35, über Erlaß der o.=ö. Statthalterei vom 12. August 1905, Z. 18.001/II, veranlaßte Kurrendierung widerrufen. Dagegen bleibt die mit demselben Erlasse angeordnete Kurrendierung gegen den mit Karl Brandstätter entwichenen Heinrich Koblinger aufrecht.
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