Amtsblatt 1905/38 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

184 Steyr, 18. September 1905. Z. 19.448. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor falschen 50 Kronennoten. falsche Am 13. September 1905 wurden in Wien 50 Kronennoten in mehreren Exemplaren teils bei kleinen Geschäftsleuten, teils bei Prostituierten verausgabt. Die Falsifikate sind daran kenntlich, daß die Figur mit dem Buche kleine schläfrige Augen und einen schiefen Mund hat, daß im ungarischen Texte die Worte „torvenyes erczpenzt“ anstatt „törvényes érczpénzt“ und „fotonaczos" anstatt „fötanáczos“ vorkommen und schließlich, daß die au dem unteren Rande der ungarischen Seite rechts und links befindlichen Ziffern „50“ eine kleinere, jedoch dickere und auffallend schiefstehende Null aufweisen. Der Verausgeber der Falsifikate wird als ein zirka 26 jähriger polnischer Jude, untermittelgroß, fast klein, mit magerem Gesichte, rötlichem Schnurrbart, rötlichen, ziemlich langen Bartstoppeln, die bei¬ nahe das Aussehen eines Vollbartes haben, bekleidet mit dunklem, fast schwarzem Anzuge, schwarzem, weichen einge¬ drückten Hut, geschildert. Während derselbe in kleinen Geschäften, in Gasthäusern und Trafiken Einkäufe besorgt, die er mit den Falsifikaten bezahlt, wartet auf ihn vor dem Geschäftslokale ein zirka 26 jähriger Mann, klein, mit lichtbraunem Vollbart, hoch¬ ausrasiertem Kinn, bekleidet mit drappfärbigem Jaquet und Gehrock. In seiner Begleitung wurde eine zirka 30—35jäh¬ rige kleine polnische Jüdin ohne Kopfbedeckung gesehen. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 14. September 1905, Z. S. B. 1814, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen beauftragt, die im dortigen Gemeindegebiete befindlichen Geschäftsleute auf die Falsifikate und deren Ver¬ breiter aufmerksam zu machen, da anzunehmen ist, daß die letzteren auch anderwärts die Verbreitung der Falsifikate ver¬ suchen werden. Steyr, 15. September 1905. Z 19.390. An alle Gemeinde=Vorstehungen und die Herren Gemeindeärzte. Abhaltung der diesjährigen Hebammenamtstage. Das k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Er¬ lasse vom 10. September 1897, Z. 5555, die alljährliche Einberufung der Hebammen zu ämtlichen Versammlungen (Hebammenamtstage) angeordnet. Demnach finde ich die Hebammenamtstage für das Jahr 1905 für nachstehende Tage anzuberaumen: I. Gerichtsbezirk Weyer: a) Für die Hebammen der Gemeinden Weyer Markt und Land, Gaflenz am Montag den 2. Oktober um 10½ Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei zu Weyer Markt. b) Für die Hebammen der Gemeinden Großraming und Neustift am Dienstag den 3. Oktober um 9 Uhr vor¬ mittags zu Großraming in Schwaigers Gasthaus. c) Für die Hebammen der Gemeinden Losenstein, Reichraming und Lausa am Mittwoch den 4. Oktober um 9 Uhr vormittags in Blasls Gasthaus zu Losenstein. II. Gerichtsbezirk Steyr. Für die Hebammen der Gemeinden St. Ulrich, Garsten, Gleink, Ternberg und Losensteinleiten am Freitag den 6. Oktober um 9 Uhr vormittags zu Steyr in der Kanzlei des k. k. Amtsarztes. ir die Hebammen der Gemeinden Sierning, Thanstetten und Aschach am Samstag den 7. Oktober um 9 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei in Sierning. III. Gerichtsbezirk Kremsmünster. a) Für die Hebammen der Gemeinden Bad Hall und Pfarrkirchen am Donnerstag den 28. September um 2 Uhr nachmittags in der Gemeindekanzlei zu Bad Hall. b) Für die Hebammen der Gemeinden Kremsmünster Markt und Kremsmünster Land, Sipbachzell, Rohr, Ried. Eberstallzell und Wartberg zu Markt Kremsmünster am Freitag den 29. September um 9 Uhr vormittags im Gast¬ hofe „Zur Sonne“ des Emilian Schuel. Bei der vorzunehmenden Ueberprüfung der Hebammen werden folgende Fragen zu beantworten sein: 1. Verhalten der Hebamme in bezug auf die Pflege des Kindes und der Wöchnerin. 2. Berufung des Arztes im allgemeinen und Berufung des Arztes in besonderen Fällen. Vortrag des k. k. Amtsarztes über „Die Krank¬ heiten des Nabels Zu diesen Amtstagen haben die Hebammen jedes Gerichtsbezirkes mit ihren Geräten, Desinfektionsmitteln, Tagebüchern, Dienstesvorschriften sowie den Fassungsbücheln über bezogene Desinfektionsmittel, dem Lehrbuche für Hebammen pünktlich und unausbleiblich zu erscheinen und ist über die berufliche Verhinderung die gemeindeämtliche Bestätigung, über die Behinderung durch Krankheit ein ärzt¬ liches Zeugnis vorzulegen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, jede im Gemeindegebiete praktizierende Hebamme von diesem Erlasse zu verständigen und über die erfolgte Verständigung anher zu berichten. Die Herren Gemeindeärzte sind zu diesen Versammlungen einzuladen. Steyr, 16. September 1905. Z. 19.309. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Regelung des Verkehres mit Schwämmen. Behufs Regelung des Verkehres mit Pilzen (Schwämmen als Nahrungsmittel erscheint es dem k. k. Ministerium des Innern erforderlich, die gegenwärtigen Verhältnisse dieses Verkehres zu überblicken. Zu diesem Zwecke werden zufolge Erlasses des k. k. Mini¬ steriums des Innern vom 18. d. M., Z. 37.093, die Gemeinde¬ Vorstehungen eingeladen, zu berichten, welche Arten von Pilzen im dortigen Gemeindegebiete in den Verkehr kommen, wer sich mit dem Sammeln und dem Vertriebe der Pilze befaßt, ob künstliche Schwämmezucht (Champignons 2c.) be¬ trieben wird und in welcher Weise der Verkehr überwacht wird. Auch ist bekannt zu geben, ob es üblich ist, Pilze zu Handelszwecken zu trocknen oder in anderer Art zu konser¬ vieren, sowie auf welche Weise diese Konservierung erfolgt. Die Berichte, eventuell Fehlbericht, hierüber sind bis längstens 25. September l. J. anhier vorzulegen. Steyr, 15. September 1905. Z. 19.172. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die Choleragefahr. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Oesterreich ob der Enns vom 10. September 1905, Z. 20.513/V wird den Gemeinde=Vorstehungen Nachstehendes eröffnet:

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