Amtsblatt 1905/37 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

C Blat der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1905. Steyr, am 14. September Nr. 37. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 9. September 1905. Gestalt, daß 500.000 Stück Wertmarken nach dem vorge¬ legten Muster, das Stück zu 2 h (zwei Heller), in öffent¬ An alle Gemeinde=Vorstehungen. lichen Lokalen zur Veräußerung gelangen, bewilligt. Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück L. LI. LII. LIII und LIV an die Gemeinde=Vorstehungen Steyr, 11. September 1905. Z. 18.872. zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu An alle Gemeinde=Vorstehungen. berichten. Betreffend Entfallen der diesjährigen Kontroll=Versammlungen. Z. 18.864. Steyr, 9. September 1905. Mit Erlaß der k. k. Statthalterei für Oberösterreich Nr. 19.976/IV, vom 2. d. M. ist folgende Mitteilung An alle Gemeinde=Vorstehungen und anher gelangt. k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Das k. k. Ministerium für Landesverteidigung hat laut des Erlasses vom 30. August d. I., Präs.=Nr. 700/XIV Sammlungsbewilligung für den Taubstummen=Unter¬ im Einvernehmen mit dem k. und k. Reichskriegsministerium stützungsverein in Leonding. verfügt, daß die Kontroll=Versammlungen der nicht¬ Der k. k. Statthalter für Oberösterreich hat dem Taub¬ aktiven Mannschaft des Heeres (Kriegsmarine) und der Land¬ stummen=Unterstützungs=Vereine in Leonding die angesuchte wehr im laufenden Jahre nicht abzuhalten sind. Bewilligung zur Sammlung milder Gaben in Oberösterreich Die Hauptrapporte der nichtaktiven Gagisten des für die Zwecke des Vereines bei bekannten Wohltätern und Heeres (Kriegsmarine) und der Landwehr haben in nor¬ Gönnern des Vereines mit Ausschluß der Sammlung von maler Weise stattzufinden Haus zu Haus und bei Behörden für die Zeit vom 1. Sep¬ Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, diesen tember bis 31. Dezember 1905 erteilt. Erlaß ortsüblich zu verlautbaren und ebenso, wie bei den Hievon werden alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. sonst üblichen Verlautbarungen der Kontroll=Versammlungs¬ Gendarmerie=Posten=Kommanden mit dem Beifügen in Kennt¬ Kundmachungen, als Kundmachung öffentlich anzuschlagen. nis gesetzt, daß dem zur Durchführung der Sammlung be¬ vollmächtigten Vereinsorgane Josef Weikersdorfer am 6. Sep¬ tember l. I. vom k. k. Statthalterei=Präsidium in Linz das Steyr, 12. September 1905. Z. 18.369. Sammelbuch Nr. 41 ausgestellt wurde. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Z. 18.951. Steyr, 12. September 1905. Unter Einem werden die Drucksorten für die im Laufe des Monates Oktober 1905 entgegenzunehmenden Vor¬ An alle Gemeinde=Vorstehungen und stellungen der Landsturmpflichtigen ausgefolgt Es wird bei Aufrechthaltung der bisherigen sonstigen k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden Bestimmungen für diese Amtshandlungen bemerkt, daß bei Sammlung für das katholische Waisenhaus in Linz Ausfüllung der Landsturm=Meldeblätter die Rubriken 2, 6 und 7 auf das genaueste nach den Daten der Landsturm¬ Der k. k. Statthalter für Oberösterreich hat der pässe ausgefüllt werden, da es oft vorkommt, daß bei Leuten Direktion über ihr Ansuchen vom 1. September 1905 die welche der Spezialtruppe entstammen und somit auch zwei Vornahme einer Sammlung milder Gaben in Oesterreich Jahre der k. k. Landwehr angehören, in Rubrik 6 des ob der Enns für das katholische Waisenhaus in Linz in der

178 Meldeblattes nur der Landwehrtruppenkörper eingetragen erscheint. Steyr, 12. September 1905. Z. 18.981. An alle Gemeinde=Vorstehungen, hochw. Pfarrämter, Ortsschulräte, Schulleitungen, Genossenschafts=Vorstehungen rc. Gebührenfreie regelmäßige Zustellungen der Briefpost¬ sendungen im Außenbezirke des k. k. Postamtes Than¬ stetten. Vom 15. September 1905 angefangen gelangt ganzen Außenbezirke des k. k. Postamtes Thanstetten die gebührenfreie, regelmäßige Zustellung der Briefpostsendungen an die im Außenbezirke des genannten Amtes wohnhaften Adressaten zur Einführung. Die Zustellung hat zu erfolgen: a) Jeden Montag, Mittwoch und Freitag: Harraß, Fiedlberg, Lutzmannsdorf, Deuschlwäng, Enzels¬ Wirnsberg, Holzing, Nieder¬ Goldberg, Pesendorf, dorf, Oberbrunnern, Matzelsdorf, brunnern, Rath, Gneding, Droißendorf, Aigen, Falkenberg, Kenning, Bestenleiten, Hain¬ bach samt zugehörigen Einzelnobjekten; b) Jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag in: Thanstetten, Edt, Mauswinkl, Rotgasse, Waidern Origl, Nestelbach, Brunn, Dörfl, Rennersdorf, Karndorf, Holzhäusl, Baumgarten, Stichlberg samt zugehörigen Einzel¬ objekten. Weiters wird am Gasthause des Herrn Josef Kalteis (vormals Hasenleitner) Oberbrunnern Nr. 16 ein Briefkasten V. Sorte mit einer auf die wöchentlich drei¬ malige Aushebung (gelegentlich der Bestellgänge) bezug habende Aufschrifttafel zur Aufstellung gelangen. Steyr, 27. August 1905. Z. 19.102. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Anläßlich eines konkreten Falles hat die k. k. Statt¬ halterei in Linz die Wahrnehmung gemacht, daß die prak¬ tische Durchführung der Anordnungen der o.=ö. Landesbau¬ ordnung vom 13. März 1875, L.=G.=Bl. Nr. 15, sowie der für einzelne Städte erlassenen besonderen Bauordnungen über die Anlage von Dampfkessel bei der Aufstellung kleiner Dampfkessel auf Schwierigkeiten stößt. Dies gilt insbesondere von der Forderung, daß alle Dampfkessel in Lokalen aufgestellt werden müssen, welche nur leicht überdeckt und in keinem Falle gewölbt sind. Ueber Erlaß der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 27. August 1905, Z. 6910/XI, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen aufgefordert, zuversichtlich bis 1. Oktober 1905 auf Grund der diesbezüglich bisher gemachten Erfahrungen zu berichten, ob es nicht notwendig oder doch im Interesse der Förderung der Anwendung von Dampfkraft in gewerb¬ lichen Betrieben wünschenswert erscheint, daß für die Auf¬ stellung von kleinen einzeln verwendeten Dampfkesseln gewisse Erleichterungen geschaffen werden, wie solche schon in anderen Bauordnungen, so in der Bauordnung für Niederösterreich vom 17. Jänner 1883, L.=G.=Bl. Nr. 36, zugelassen sind. Diese Bauordnung gestattet unter gewissen Kautelen die Aufstellung der Kleinkessel (Durchmesser bis 1•2 m, Rauminhalt bis zur Wasserstandsmarke bis zu 1 m3, Dampf¬ druck bis zu 6 Atmosphären) in bewohnten Häusern und frei in Werkstätten und stellt die Aufstellung von Zwergkessel (Durchmesser bis zu 0’8 m, Wasserinhalt bis zur Wasser¬ standsmarke 0.5 m3, Dampfdruck bis zu 4 Atmosphären) lediglich unter die für Anlage von Feuerstellen geltenden Vorschriften. Steyr, 9. September 1905. Z. 1452/Sch. An sämtliche Schulleitungen. Der k. k. Landesschulrat hat mit dem Erlasse vom 31. August 1905, Z. 3508, anher eröffnet, daß die Ein¬ führung des Buches „Oesterreichischer Liederquell Franz Brunner, Martin Einfalt und Franz Prammer an den Schulen des Bezirkes vom Schuljahre 1906/7 ange¬ fangen, keinem Anstande unterliegt. Steyr, 10. September 1905. Z. 1462/Sch. An sämtliche Schulleitungen. Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 31. August l. J., Z. 4033, wird den Schulleitungen unter Hinweis auf die landesschulrätlichen Erlässe vom 19. April l. J., Z. 1846, und vom 7. Juli l. J., Z. 3164, ausdrücklich eingeschärft, daß die Musterkollektion der neuen Schreib= und Zeichenhefte für Volks= und Bürgerschulen ausschließlich bei der Firma Johann Brunnthaler in Linz, Franz Josefs=Platz 33, zu be¬ ziehen ist und jede von einer anderen Firma ausgegebene derartige Kollektion nicht als die mit dem erst¬ erwähnten Erlasse vorgeschriebene authentische „Muster¬ kollektion" gelten kann. Steyr, 9. September 1905. Z. 18.858. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. ä. Erlasse vom 4. März 1905, Die mit dem h. Z. 4856, Amtsblatt Nr. 10, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Paul Gottwald sind ein¬ zustellen. Steyr, 9. September 1905. Z. 18.862. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Eugen Piazza aus Triest. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 29. August 1905, Z. 19.626/II, treibt sich der nach Triest zuständige Eugen Piazza bestimmungslos herum und läßt sich von fremden Gemeinden auf Rechnung seiner Heimats¬ gemeinde Geldunterstützungen verabreichen. Der Genannte ist im Besitze des ihm vom dortigen städtischen Anagrafen=Amte unterm 15. Mai 1900, Z. 1701, ausgestellten Arbeitsbuches. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, dem Genannten, den Fall dringendster Not ausgenommen, keinerlei

Unterstützungen zu gewähren, sondern denselben vielmehr beim Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen der schub¬ polizeilichen Behandlung zu unterziehen. Steyr, 12. September 1905. Z. 19.012. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Der im Amtsblatte Nr. 18 mit h. ä. Erlasse Z. 9932 vom 2. Mai 1905 zur Ausforschung ausgeschriebene Johann Skur wurde eruiert und ist die weitere Aus¬ forschung desselben einzustellen. Z. 18.956. Steyr, 12. September 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor den Unterstützungsschwindlern Johann Pinezic aus Triest und Georg Doppelhofer aus Langenwang. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei für Ober österreich vom 2. September 1905, Z. 19.707/II, nehmen Johann Pinezic, unehel. Sohn der Helene, geboren 1867 zu Triest, nach Dobasnizza heimatzuständig, und der im Jahre 1862 in der Gemeinde Langenwang geborene und daselbst zuständige, ehemalige Oberbauarbeiter Georg Doppel¬ hofer von verschiedenen Gemeinde=Vorstehungen Unter¬ stützungen in Empfang und verursachen hiedurch die Ge¬ nannten ihrer Heimatsgemeinde ungerechtfertigterweise große Auslagen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, den Genannten künftighin keine Unterstützungen zu verabfolgen, sondern gegen dieselben die schubweise Behandlung ein¬ zuleiten. Z. 18.840. Steyr, 9. September 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des entwichenen Zwänglings Johann Podgornik. Am 5. September 1905 zirka 4 Uhr nachmittags ist von der bei der krain. Industrie=Gesellschaft in Jauerburg detachierten Zwänglingsabteilung entwichen: Der mit Erlaß der k. k. Landesregierung Klagenfurt vom 17. Juni 1904, Z. 10.847, anher notionierte, und seit 5. Juli 1904 hier¬ anstalts detenierte, und in die I. Disziplinarklasse noch nicht eingereihte, nach Reding, im pol. Bezirke Wolfsberg, heimats¬ berechtigte, 19 Jahre alte Kärntnerzwängling Podgornik Johann. Derselbe ist von mittlerer Statur, schlanken Körperbaues, hat ein ovales Gesicht, blonde Haare, braune Augen und Augenbrauen, eine hohe Stirne, proportionierte Nase und Mund, gute Zähne, ein ovales Kinn, und hat als besonderes Kennzeichen eine Narbe am linken Fußgelenke; er spricht deutsch und ist in seiner Beschäftigung Schneider. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie Posten=Kommanden werden beauftragt, die Nachforschungen nach dem Genannten sogleich einzuleiten und ist im Betretungs¬ 179 falle die Rückeinlieferung des genannten Individuums sogleich zu veranlassen. Z. 18.955. Steyr, 12. September 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Ausforschung des Franz Huber. Laut Note der k. k. n.=ö. Statthalterei vom 29. August 1905, Z. VII. 3381/4, an die k. k. o.-ö. Statthalterei wurde ein gewisser Franz Huber, angeblich am 20. Oktober 1891 in Freising (Bayern) geboren, seit 8. April 1905 beim Wirtschaftsbesitzer Anton Freinberger in Matzendorf Nr. 5, Gemeinde St. Georgen am Ybbsfelde, politischer Bezirk Melk, bedienstet, nach Veruntreuung eines Betrages von 60 K, welche er als Milchgeld bei den Kunden des Freinberger in Amstetten am 1. und 2. August 1905 einkassiert hatte, flüchtig und konnte bis nun nicht eruiert werden. Er dürfte sich über Euratsfeld nach Gresten gewendet haben. Franz Huber, welcher weder über seinen Geburtsort noch über seine Zuständigkeit stichhältige Angaben machen kann, ist zirka 136 Zentimeter groß, schwächlich, hat gesunde Gesichtsfarbe, braune Haare und Augenbrauen, schwarze Augen, proportionierten Mund und Nase, gute Zähne und besitzt kein Kennzeichen; derselbe spricht oberösterreichischen Dialekt, war bei seiner Flucht mit schwarzem Hute, dunkel¬ brauner Hose, grauem Rocke und Gilet bekleidet, barfuß und hat von dem veruntreuten Gelde in der Stadt Amstetten (politischen Bezirk gleichen Namens in Niederösterreich) eine silberne Remontoiruhr samt Kette um den Preis von 10 K gekauft. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 2. September 1905, Z. 19.907/II, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen beauftragt, das Geeignete zur Ausforschung des Knabens zu veranlassen und im Falle des Betretens des Huber die Anzeige hierüber sogleich anher zu machen. Steyr, 6. September 1905. Z. 18.648. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist der 1880 geborene, nach Bad Hall zuständige, militärtaxpflichtige Josef Frischauf. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist bis 1. Oktober 1905 anher zu berichten. Steyr, 7. September 1905. Z. 18.767. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Der 1880 geborene, nach Sierning zuständige Franz Klausberger ist wegen rückständiger Militärtaxe auszu¬ forschen. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 1. Oktober l. J. zu berichten.

180 Steyr, 6. September 1905. Z. 18.495. und An alle Gemeinde=Vorstehungen k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Laut Zuschrift des k. k. Landwehr=Gerichtes in Josef¬ Nr. 1920, an die k. k. o.-ö. stadt vom 1. August l. Statthalterei ist der im Jahre 1874 in Mödling bei Wien Bezirk Friedland in Böhmen, geborene, nach Weisbach, heimatszuständige, römisch-katholische Fabriksarbeiter und k. k. Landwehr=Infanterieregimentes Ersatzreservist des r. 10, Anton Weisser, zu den am 13. August 1904 und 15. Mai 1905 begonnenen Waffenübungen nach Turnau einberufen worden, hat jedoch den Einberufungsbefehler keine Folge geleistet. Mit Rücksicht darauf, daß sich obiger Mann laut der Relation des Gendarmeriepostens in Haindorf beständig in Oberösterreich unter unbekannter Adresse aufhalten soll, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden beauftragt, nach dem Genannten forschen und ist im Falle eines positiven Ergebnisses der¬ selben bis 20. Oktober l. J. anher zu berichten. Z. 18.801, 18.803, 18.833, 18.834, 18.835, 18.836. Steyr, 9. September 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger. Auszuforschen sind, und zwar: Karl Hageneder, geb. 1874, zust. nach St. Ulrich Zimmermann. Matthias Schreiner, geb. 1869, zust. nach Sankt Knecht. Ulrich Ludwig Gruber, geb. 1876, zust. nach St. Ulrich, Schuhmacher. Josef Radinger, geb. 1875, zust. nach St. Ulrich, Schmied. Josef Almhölzl, geb. 1872, zust. nach Gleink, Schmied. Franz Lechner, geb. 1878, zust. nach Gleink, Knecht. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachfor¬ schungen ist bis 1. Oktober l. J. anher zu berichten. 18.860, 18.957, 18.958, 18.959, 18.960, 18.961, 18.962, 18.861, 18.863, 18.865 und 18.866. Steyr, 9. September 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Stellungspflichtiger. Auszuforschen sind, u. zw. der am 24. März 1884 in Braunöhlhütten geborene Josef Nèmee, unbekannter Zuständigkeit, unehel. Sohn der Katharina Nèmec: am 28. November 1883 in Wien, Alservorstadt, ge¬ borene, nach Saar im Bezirke Neustadtl zuständige Franz Michael Vencalek, unehel. Sohn der Antonia Vencálek; am 5. Jänner 1882 in Warasdin geborene, in Janschendorf im Bezirke Pettau heimatzuständige Alois Horvat, ehel. Sohn des Martin Horvat, Tischler, und der Katharina Horvat, geb. Reih am 6. September 1883 in Schumitz, im Bezirke Ung.=Brod geborene und dahin zuständige Thomas Dvořaček, ehel. Sohn des Johann Dvoracek und der Marie, geb. Sojdr am 31. Jänner 1883 in Agram geborene, in Heiligen Dreifaltigkeit bei Sauerbrunn im Bezirke Pettau heimatzu¬ ständige Josef Lajko, unehel. Sohn der Juliana Lajko; am 15. September 1883 in Groß=Ullersdorf geborene, nach Zöptau im Bezirke Mähr.=Schönberg zuständige Rudolf Heinrich Weidlich, ehel. Sohn des Karl Josef Weidlich und der Hedwig, geb. Göttlicher; am 26. Februar 1881 zu Dobrina geborene, in Kotschitze im Bezirke Pettau heimatzuständige Josef Pulko, Sohn des Stephan und der Theresia Musič; Landsturmpflichtiger: und zwar der: am 19. Jänner 1886 in Zborowitz geborene, nach Klein=Hrodiska im Bezirke Proßnitz zust. Josef Prochazka, ehel. Sohn des Josef Prochazka und der Franziska, Cakalikin Kostreinitz im Bezirke Pettau heimatberechtigte, am Jänner 1881 geborene Anton Spreitz, unehel. Sohn der Maria Spreitz; am 17. Dezember 1886 in Lorettom (Stuhlrichteramt Kis=Marton, Ungarn) geborene, nach Brnow im Bezirke Wall.=Meseritsch zust. Anton Konečny recte Konvičny, ehel. Sohn des Anton Konečny, recte Konvičny, und der Elisabeth, geb. Buriank, recte Burianek am 6. Juli 1886 in Brünn geborene, nach Ptin im Bezirke Proßnitz zust. Jakob Josef Dadak, ehel. Sohn des Jakob Dadak und der Franziska, geb. Bradac; Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. Oktober l. J. anher zu berichten. Steyr, 9. September 1905. Z. 18.859. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist der seit dem Jahre 1901 sich der Waffenübung und Kontrollversammlung entziehende Alois Lackner, geboren am 18. März 1871 in Stadt Radstadt, heimatberechtigt in St. Martin, Bezirk St. Johann, assentiert am 12. April 1894 in Ried, Los=Nr. 61, Profession: Schuster, Charge: nichtaktiver Landesschütze, Truppenkörper: k. Landesschützenregiment Innsbruck Nr. 1, Unterab¬ teilung: 10. Kompanie, Assentjahr 1894/92, Grundbuch¬ blatt Nr. 213 Laut Mitteilung der Stadtgemeinde Braunau am Inn ist der Genannte, welcher dort in Spitalsbehandlung stand, am 16. Juli 1904 von Braunau unbekannt wohin abgereist. Seither fehlt jede Spur. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. Ok¬ tober l. J. hierher zu berichten.

Steyr, 5. September 1905. Z. 18.492. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Anbringung von Brandzeichen auf Tierhäuten. Die n.=ö. Handels= und Gewerbekammer hat in einer an das k. k. Ackerbauministerium gerichteten Eingabe auf die Schädigung aufmerksam gemacht, welche dem Handel mit Häuten und Fellen aus dem Umstande erwächst, daß Brand¬ zeichen auf dem besten Teile der Haut bei den zur Schlach¬ tung gelangenden Tieren angebracht werden, wodurch die Häute, auch zum Nachteile der Viehproduzenten selbst, eine sehr bedeutende Entwertung erleiden Als bezeichnend für die Schädigung, welche durch die Anbringung von Brandzeichen auf den Tierhäuten hervor¬ gerufen wird, führt die genannte Kammer auch die Tatsache an, daß das technische Militärkomitee im k. u. k. Reichs Kriegsministerium sich veranlaßt gefunden hat, für die Zweck der Militärbezüge von Leder folgende Beschreibung der von ihr ausschließlich benötigten Primafabriksware aufzunehmen: „Die Ware muß, gleichgültig um welche Ledergattung es sich handelt, aus einer Primarohhaut erzeugt sein; die Haut darf kein durchgehendes, d. h. auf der Fleischseite sichtbares Brandzeichen tragen.“ Ferner finde sich in Vertragsbestim¬ mungen über die Lieferungen von Ledersorten für das k. u. k. Militärärar folgende Bemerkung: „Leichtes und schweres Oberleder darf nicht mit schädlichen Schnitten und Brandflecken behaftet sein. Es soll nun zwar in der letzteren Zeit die in Rede stehende, vom volkswirtschaftlichen Standpunkte beklagens¬ werte Praxis durch die Einwirkung der landwirtschaftlichen Korporationen einigermaßen eingedämmt worden sein, im¬ merhin kommen aber noch große Mengen, namentlich von Rindern, zur Schlachtung, deren Häute durch derartige Brandzeichen nicht unwesentlich entwertet sind. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 24. August 1905, Nr. 18.963/I, mit der Einladung in die Kenntnis, zufolge des Erlasses des k. k. Ackerbauministeriums vom 12. August 1905, Z. 19.181/4426, die Aufmerksamkeit der interessierten Kreise, insbesondere der landwirtschaftlichen Korporationen auf diese Verhältnisse zu lenken und dieselben aufzufordern, innerhalb ihres Wirkungskreises auf die tunlichste Ein¬ schränkung dieser Praxis hinzuwirken. Steyr, 11. September 1905. Z. 18.869. An alle Eemeinde=Vorstehungen. Nr. 18.958/X. Kundmachung, betreffend die Beibringung von Gesundheitszeugnissen bei der Einfuhr von geschlachteten Kälbern, Schafen, Ziegen, Lämmern und Zickeln nach Bosnien und Herzegowina. Die Landesregierung in Sarajevo hat mit der Ver¬ fügung vom 25. Juli l. J., Z. 116.882/I, behufs Hintan¬ haltung der Einschleppung von ansteckenden Tierkrankheiten durch zur Einfuhr nach Bosnien=Herzegowina gelangende Sendungen von geschlachteten Kälbern, Schafen, Ziegen Lämmern und Zickeln, resp. in Rücksicht auf die Unzulässig keit des Fleisches von derlei vor und nach der Schlachtung nicht fachmännisch beschauten Tieren zum menschlichen Ge¬ 181 nusse über Ermächtigung des k. u. k. gemeinsamen Finanz¬ ministeriums die mit der Verordnung vom 24. Dezember 1895, Z. 156.928/I (h. o. Erlaß vom 16. Jänner 1896, Z. 641), in Bezug auf die Beibringung von Gesundheits¬ zeugnissen bezüglich der zur Einfuhr gelangenden geschlachteten Schweine getroffene Verfügung auch auf die zur Einfuhr nach Bosnien=Herzegowina bestimmten Sendungen von ge¬ schlachteten Kälbern, Schafen, Ziegen, Lämmern und Zickeln ausgedehnt Demzufolge müssen solche Fleischsendungen mit einem im Aufgabsorte von einem amtlichen Organe ausgestellten Zertifikate gedeckt sein, welches den Aufgabs= und Be¬ stimmungsort der Sendung und die Bestätigung enthält, daß die bezüglichen Tiere mit keinen ansteckenden Krank¬ heiten behaftet waren, resp. daß dieselben vor und nach der Schlachtung fachmännisch beschaut und hiebei vollkommen gesund und zum menschlichen Genusse geeignet befunden wurdenNach dem Einlangen im Bestimmungsorte sind solche Sendungen einer eingehenden Fleischbeschau zu unterziehen und nur dann dem Empfänger auszufolgen, wenn bei dieser Beschau kein Anstand erhoben worden ist. Die im Bestimmungsorte veterinär=, resp. sanitätspolizeilich beanständeten Fleischsendungen sind im Sinne der diesfalls bestehenden Vorschriften unschädlich zu machen. Unter einem hat die Landesregierung verfügt, daß seitens der bosn.=herzeg. Eisenbahnstationsämter einlangende Sendungen von geschlachteten Tieren der vorerwähnten Gattungen, ebenso wie dies rücksichtlich der Sendungen von geschlachteten Schweinen geschieht, vor der Ausfolgung an den Adressaten der zuständigen politischen Behörde behufs Untersuchung durch das Fleischbeschauorgan zur Anzeige ge¬ bracht werden. Dies wird infolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 16. August 1905, Z. 36.491, hiemit verlautbart. Linz, am 26. August 1905. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 26. August 1905, Z. 18.958/X zur Verständigung etwa interessierter Kreise in die Kenntnis. Steyr, 7. September 1905. Z. 18.691. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 31. August 1905, Z. 39.557, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Nagyhalmagy (Komitat Arad), Kiskörös, einschließlich der Stadtgemeinde Kiskunhalas (Komitat Pest=Pilis=SoltKiskun) in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen König¬ reichen und Ländern. Hingegen wird das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus dem Grenzbezirke Delnice (Komitat Modrus=Rieka) in Kroatien=Slavonien hiemit aufgehoben.

18: Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens Erlöschen der Seuche. gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Perg; vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum Gemeinde und Ortschaft Schwertberg vierzigsten Tage nach Erlöschen der Seuche geltende Verbot 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Atzbach, Ort¬ der Einfuhr von Schweinen aus der durch Schweinepest schaft Aigen. verseucht gewesenen Gemeinde Brod=Moravice und derer Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung des gegen der Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. genannten Bezirk bestandenen Verbotes nicht berührt. Statthalterei in Linz vom 4. September 1905, Z. 19.981/X, Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kundmachung in die Kenntnis. 38.623 (enthalten im Amts¬ vom 24. August 1905, Z. „Linzer Zeitung vom 29. August d. blatte zur „ J., Nr. 73), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Steyr, 11. September 1905. Z. 18.893. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 2. September 1905, Nr. 19.977/X, k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Im Stuhlgerichtsbezirke Perlak des Komitates Zala in Ungarn ist die Beschälseuche (Chancreseuche) unter den Steyr, 7. September 1905. Z. 18.697. Zuchtpferden in größerer Verbreitung aufgetreten Da aus dem gedachten Komitate nach den hierseitigen An alle Gemeinde=Vorstehungen und Verwaltungsgebieten ein reger Verkehr mit Pferden unter¬ k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden halten wird, so werden die k. k. Gendarmerie=Posten=Kom¬ manden zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des zur Kenntnisnahme. Innern vom 25. August l. I., Z. 38.970, und der k. k. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich o.=ö. Statthalterei vom 2. September 1905, Nr. 19.435/X beauftragt, Erhebungen dahingehend zu veranlassen, ob nicht in der etwa aus den in der in dem amtlichen Teile der „Linzer Berichtsperiode vom 27. August bis 2. September 1905. Zeitung“ Nr. 73 enthaltenen Kundmachung des k. k. Mini¬ 1. Maul= und Klauenseuche. steriums des Innern vom 24. August 1905, Z. 38.623, namentlich angeführten oder aus anderen Gemeinden des Bestand der Seuche. Stuhlgerichtsbezirkes Perlak im Laufe des Jahres 1905 zu Bezirk Rohrbach: Gemeinde St. Peter am Zuchtzwecken bestimmte, beziehungsweise geeignete Pferde in Wimberg, Ortschaft Habring. den Bezirk Steyr eingeführt worden sind Nach dieser Kundmachung des k. k. Ministeriums des 2. Rotlauf der Schweine. Innern ist die Einfuhr von Einhufern (Pferden, Eseln Bestand der Seuche. Maultieren, Mauleseln) wegen des Bestandes der Beschäl¬ seuche aus dem Komitate Zala, Stuhlgerichtsbezirk Perlak Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft aus den Gemeinden Also=Domboru, Draskoveč, Dravan¬ Waldneukirchen. gyhaz, Jurcseveč, Mura Kiraly und Muravid verboten. 2. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Ried; Im zutreffenden Falle werde ich den Amtstierarzt zur Gemeinde Schwertberg, Ortschaft Poneggen Untersuchung der eingeführten Pferde auf den Gesundheits¬ 3. Bezirk Ried: Gemeinde Gaspolthofen, Ortschaft zustand entsenden. Kirchdorf. Der k. k. Amtsleiter: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. f— Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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