Amtsblatt 1905/34 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

166 12. August l. J., Z. 37.437, unter Aufrechthaltung der mit der hierämtlichen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, Z. 510/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und ge¬ schlachteten Schweinen aus dem Okkupationsgebiete mittels der Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen und unter Aufhebung der hierämtlichen Kundmachung vom 19. Juli l. J., Z. 16.174/X, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nachstehende Sperrmaßnahmen zu er¬ lassen: Wegen des Bestandes der Schweinepest das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken: Ban¬ jaluka, Bjelina, Bosn.-Dubica, Bosn.-Krupa, Bosn.-Novi Dervent, Gradacac, Priedor, Sanskimost, Srebrenica, Tesany und Visoko. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzerteilten Zustande sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche sofort in Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), be¬ ziehungsweise des § 46 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 16. August 1905. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 16. August 1905, Z. 18.588/X in die Kenntnis. Steyr, 21. August 1905. Z. 17.531. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 11. bis 17. August 1905. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Perg: Gemeinde Ried, Ortschaft Oberzirking; Gemeinde Saxen, Ortschaft Dornach; Gemeinde Schwert¬ berg, Ortschaften Poneggen, Sand. Erlöschen der Seuche. Ort¬ 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Laakirchen, schaft Diethaming Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pettenbach, Ort¬ Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. schaft Mitterndorf 3. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Weinzierl; Gemeinde Windegg, Ortschaft Winden. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 19. August 1905, Z. 18.626/X, in die Kenntnis. Steyr, 18. August 1905. Z. 17.367. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hausier=Verbot. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom August l. J., Z. 16.955/VIII, und Z. 17.340/VIII vom 10. August l. J. wurde die Ausübung des Hausier¬ handels auf dem Gebiete der Gemeinde Oker des Komitates Bács=Bodrog und auf dem Gebiete der Gemeinde Kalocsa des Komitates Pest=Pilis=Solt=Kiskun, unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 21. Juli 1905, Z. 32.874, mit Beziehung auf § 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. Steyr, 19. August 1905. Z. 17.366. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Ausforschung des Rudolf Peträelka aus Skocie. In einer Verpflegskosten=Angelegenheit erscheint die Einvernehmung eines gewissen Rudolf Petrželka unum¬ gänglich notwendig. Der Genannte ist 35 Jahre alt, in Wien geboren, nach Skočic, pol. Bezirk Přestitz in Böhmen, heimatzu¬ ständig, Fabriksarbeiter und mit einem Arbeitsbuche seiner Heimatsgemeinde, ddto. 18. Dezember 1899, Z. 8, versehen Rudolf Peträelka stand im Jahre 1899 im allgemeinen Krankenhause zu Strakonitz in Böhmen in Verpflegung und ist seither unbekannten Aufenthaltes. Der Genannte wäre darüber einzuvernehmen, ob er sich während der Zeit von seinem am 13. November 1899 erfolgten Austritte aus der Beschäftigung bei der Bahn¬ unternehmung Röttlich und Berger in Weißkirchen (Steier¬ mark) bis zum Spitalseintritte am 23. Dezember 1899 in Strakonitz in irgend einem Arbeitsverhältnisse befunden habe, eventuell welcher Art dasselbe war. Auch hat der Genannte die Orte seines Aufenthaltes während des bezeichneten Zeitraumes genau anzuführen. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 13. August 1905, Z. 17.398/XI, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen aufgefordert, die Ausforschung des Rudolf Peträelka einzuleiten und über ein positives Resultat, even¬ tuell unter Anschluß des mit dem Genannten aufgenom¬ menen Protokolles, sowie eines Auszuges aus dem Arbeits¬ buche, soweit es für den fraglichen Zeitraum in Betracht kommt, sogleich anher zu berichten. Steyr, 19. August 1905. Z. 17.365. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist der am 7. Februar 1883 in Nu߬ dorf=Wien geborene, nach Prerau, isr. Gemeinde, zu¬

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2