Srar. der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1905. Steyr, am 24. August. Nr. 34. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 23. August 1905. schädlingen und Kulturschädigungen an die k. k. Pflanzen¬ schutzstation zu berichten und als lokale Auskunftsstellen zu wirken sowie die Leitung oder Beaufsichtigung der zur Be¬ An alle Gemeinde=Vorstehungen. kämpfung von Pflanzenkrankheiten oder Kulturschädigungen Unter Einem gelangt das Reichs=Gesetz=Blatt Stück verfügten Maßregeln in ihrem Rayon zu übernehmen, das XLIX an die Gemeinde=Vorstehungen zur Hinausgabe. Recht eingeräumt, sich mit Genehmigung des Ackerbau¬ Ministeriums „Auskunftstelle für Pflanzenschutz des k. k. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu Ackerbau=Ministeriums“ zu nennen berichten. Diese Stellen stehen mit der Pflanzenschutzstation in Wien behufs gegenseitiger fachlicher Unterstützung Z. 17.482. Steyr, 21. August 1905 dauernder Verbindung. Die Pflichten und Rechte der zur Mitwirkung heran An alle Gemeinde=Vorstehungen. gezogenen Einzelpersonen (Berichterstatter) werden durch eine besondere Instruktion geregelt, welche h. a. bei der k. k. Betreffend Pflanzenschutz. Forstinspektion eingesehen werden kann Die nachfolgend abgedruckte Publikation der mehrge¬ Laut Erlasses der k. k. Statthalterei vom 8. August 1905 nannten Pflanzenschutzstation „zur Frage des Pflanzen¬ Z. 17.789/IX, beabsichtigt das k. k. Ackerbau=Ministerium schutzes“ soll die Aufmerksamkeit der land= und forstwirt¬ die seit einigen Jahren eingeleitete Aktion zur planmäßigen schaftlichen Kreise auf die ins Leben gerufene Organisation Bekämpfung der tierischen und pflanzlichen Schädlinge der des Pflanzenschutzes lenken, die Interessenten auf die Be¬ Kulturpflanzen nunmehr durch die Organisation eines ge nützung der Anstalt und eventueller, im h. ä. Amtsbereich regelten Pflanzenschutzdienstes auszubauen und hat mit dieser Aufgabe die k. k. landwirtschaftlich-bakteriologische und entstehender Auskunftstellen aufmerksam machen und sie zur Pflanzenschutzstation in Wien als Zentralstelle für alle Mitarbeiterschaft im Dienste der neuen Organisation anregen. Angelegenheiten des Pflanzenschutzes betraut. Da das recht¬ Publikation. zeitige Bekanntwerden des Auftretens einer Pflanzenkrankheit Zur Frage des Pflanzenschutzes. die erste und wichtigste Voraussetzung für ihre erfolgreiche Bekämpfung bildet, legt das Ackerbau=Ministerium auf das Bedeutende Werte gehen den Land= und Forstwirten Inslebentreten eines verläßlichen Nachrichtendienstes den Wein= und Obstbautreibenden dadurch verloren, daß die größten Wert zahlreichen tierischen und pflanzlichen Feinde der Kulturge¬ Zu diesem Behufe ist die k. k. Pflanzenschutzstation wächse nicht erkannt oder nicht rechtzeitig und mit den in Wien auf Grund des § 2 ihres mit Allerhöchster Ent¬ richtigen Mitteln bekämpft werden. Um diesem Uebel einiger¬ schließung vom 18. Mai 1901 genehmigten Statutes er¬ maßen entgegenzutreten, hat das k. k. Ackerbau=Ministerium mächtigt, einzelne geeignete Personen mit der fortlaufenden die k. k. landwirtschaftlich=bakteriologische und Pflanzenschutz¬ Station in Wien ins Leben gerufen, welche angewiesen oder fallweisen Berichterstattung über das Auftreten von worden ist, kostenfrei Auskünfte in allen Angelegenheiten des Pflanzenkrankheiten oder Kulturschädigungen zu betrauen. Solche Personen können sich, solange ihr Verhältnis zur Pflanzenschutzes zu erteilen Die k. k. landwirtschaftlich=bakteriologische Pflanzen¬ Station fortdauert, „Berichterstatter der k. k. landwirt¬ schutz=Station bestimmt daher nicht nur die Art der einge¬ schaftlich-bakteriologischen und Pflanzenschutzstation in Wien sendeten Pflanzenschädlinge, sondern erteilt auch Rat über nennen. Auch wird jenen landwirtschaftlichen Versuchs= und deren Bekämpfung und leitet auf Wunsch etwa erforderliche größere Aktionen für die Bekämpfung von Pflanzenschädlingen. Lehranstalten, welche sich mit Fragen des Pflanzenschutzes Auch untersucht die k. k. landwirtschaftlich=bakterio¬ beschäftigen, und welche geneigt sind, sich der Aufgabe zu logische und Pflanzenschutz=Station ihr eingesendete Boden¬ unterziehen, fortlaufend über das Auftreten von Pflanzen¬
164 roben auf darin vorkommende Schädlinge oder die bakteriellen Eigenschaften. Um überflüssigen Briefwechsel und Verzögerungen zu vermeiden, ist es angezeigt, das der Station einzusendende Materiale je nach der Art desselben zu verpacken. So soll die Verpackung und Absendung kranker Pflanzen und ein¬ gesammelter Schädlinge, wenn dies irgendwie möglich ist, so geschehen, daß die Gegenstände noch im lebenden Zustand in der Anstalt eintreffen. Pflanzen werden am besten in feuchtem Moos, Insekten in gut verschlossenen Gläschen, eventuell in Alkohol versendet. Jeder Sendung ist eine möglichst eingehende Be¬ schreibung der gemachten Beobachtungen bezüglich des Auf¬ tretens des Pflanzenschädlings beizulegen. Auf Wunsch werden in jedem einzelnen Falle Frage¬ karten gesendet, in denen die wichtigsten Fragen formuliert sind. Weil aber die k. k. landwirtschaftlich=bakteriologische und Pflanzenschutz=Station auch die Grundlagen für eine Statistik der Pflanzenkrankheiten zu legen versuchen will, fordert sie alle jene, welche sich in den Dienst des Pflanzen¬ schutzes stellen wollen, auf, sich bei der k. k. landwirtschaftlich¬ bakteriologischen und Pflanzenschutz=Station als „ständige Mitarbeiter“ zu melden. Die näheren Obliegenheiten dieses Ehrenamtes werden dann von Seite der k. k. landwirtschaftlich=bakteriologischen und Pflanzenschutz=Station den einzelnen Kompetenten mit¬ geteilt werden. Diese ständigen Berichterstatter können sich, insolange ihr Verhältnis zur Station fortdauert, „Bericht¬ erstatter der k. k. landwirtschaftlich=bakteriologischen und Pflanzenschutz=Station“ nennen und haben ein Recht auf den unentgeltlichen Bezug aller von dieser Anstalt ausgehenden Veröffentlichungen. Adresse: K. k. Pflanzenschutz=Station, Wien II., Trunnerstraße 1. Wien, im März 1905. Der k. k. Vorsteher: Dr. Karl Kornauth. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur mög¬ lichsten Verbreitung in den interessierten Kreisen der Be¬ völkerung und mit dem ferneren Auftrage in Kenntnis ge¬ setzt, Name, Beruf und Wohnort derjenigen Persönlichkeiten, welche eventuell bereit wären, sich als Mitarbeiter in den Dienst der neuen Organisation zu stellen, hieher bekannt zu geben. Steyr, 21. August 1905. Z. 5901/VI/05. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die Vorarbeiten für die Hauszinssteuer¬ bemessung pro 1906 für die nach § 1, lit. b, des Gesetzes vom 9. Februar 1882, R.=G.=Bl. Nr. 17, hauszinssteuerpflichtigen Gebäude. Die Gemeinde=Vorstehungen werden hiemit beauftragt, das vorschriftsmäßig verfaßte Hauszinssteueroperat pro 1906 bezüglich der nach § 1, lit. b, des Gesetzes vom 9. Fe¬ bruar 1882, R.=G.=Bl. Nr. 17, hauszinssteuerpflichtigen Gebäude, d. i. bezüglich aller ganz oder teilweise vermieteten Gebäude im dortigen Gemeindegebiete mit Ausnahme der in den Ortschaften Bad Hall, Buchholz, Jägerberg, Kraxental, Neuschönau, Pfarrkirchen, Pyrach, Sarning, Weyer=Markt und Obsweyer gelegenen Gebäude, für welche im Sinne des Gesetzes vom 12. Juli 1896, R.=G.=Bl. Nr. 120, die Haus¬ zinssteuer für zwei Jahre veranlagt wird, bis längstens 26. September 1905 an das zuständige k. k. Steueramt unter Berufung auf den vorliegenden Erlaß einzusenden. Die erforderlichen Drucksorten samt den von den Gemeinde¬ Vorstehungen sogleich öffentlich zu verlautbarenden sowie auf der Amtstafel zu affichierenden und mit 26. September dem Hauszinssteueroperate anzuschließenden Kundmachungen vom 11. August 1905, Z. 5901/VI St., Klein=Konzept Nr. 15, werden den Gemeinde=Vorstehungen unter einem zugefertigt. Zum Zwecke der richtigen Verfassung des Hauszins¬ steueroperates sowie der entsprechenden Belehrung der Haus¬ eigentümer und der Verfassung des Verzeichnisses aller Gebäude des Gemeindebezirkes werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen noch nachdrücklichst auf den in dem Amtsblatte Nr. 32 und 33, ex 1904, enthaltenen h. ä. Erlaß vom 2. August 1904, Z. 5460/VI St., insoweit derselbe die haus¬ zinssteuerpflichtigen Gebäude, lit. b, Orten betrifft, aufmerksam gemacht. Steyr, 19. August 1905. Z. 17.412. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Errichtung und Betrieb von Schlachtanlagen. Das k. k. Ministerium des Innern hat am 26. Juli 1905 unter der Z. 23.646 nachstehenden Erlaß über die crichtung und den Betrieb von Schlachtanlagen herab¬ gegeben Die fortschreitende Entwicklung auf dem Gebiete der öffentlichen Fleischversorgung, welche erhöhte Anforderungen in sanitäts- und veterinärpolizeilicher Hinsicht notwendig macht, drängt auf die vermehrte Errichtung öffentlicher Schlachthäuser hin. Eine größere Anzahl bereits bestehender Anstalten dieser Art, welche von Gemeinden und Genossenschaften errichtet worden sind, läßt die aus dem Bestande und Be¬ triebe derartiger Anlagen dem allgemeinen Wohle und den wirtschaftlichen Interessen der Gemeinden erwachsenden mannigfachen Vorteile deutlich erkennen. Wenn dessen unge¬ achtet die Errichtung öffentlicher Schlachthäuser bisher nicht in jenem Ausmaße erfolgt ist, wie es im Interesse der Förderung und Besserung des Approvisionierungswesens und der sanitären Verhältnisse wünschenswert wäre, so dürfte die Erklärung hiefür vornehmlich darin zu suchen sein, daß die Befürchtung vor allzugroßem Kostenaufwande bei der Herstellung solcher Anlagen und nicht ausreichender Renta¬ bilität bei dem Betriebe derselben die Gemeinde=Verwal¬ tungen von der Schaffung derartiger gemeinnütziger Ein¬ richtungen zurückhält. Es gilt dies insbesondere für kleinere Gemeinden, welche sich durch die Aussicht auf eine über¬ große Inanspruchnahme der finanziellen Kräfte der Gemeinde von der Errichtung öffentlicher Schlachtanlagen abschrecken lassenDiesem Uebelstande zu steuern, hat sich das Ministerium des Innern veranlaßt gesehen, eingehende Studien rück¬ sichtlich der Kostenfrage bei Herstellung öffentlicher Schlacht¬ häuser pflegen zu lassen. Das Ministerium des Innern ist hiebei zu dem Er¬ gebnisse gelangt, daß die Errichtung derartiger Schlachthaus¬ anlagen, wenn eben nur Zweckmäßigkeitsbauten aufgeführt und keinerlei luxuriöse Herstellungen vorgenommen werden, keineswegs bedeutende finanzielle Belastungen der Gemeinde
zur Folge haben muß. Die auf Grund dieser Studien ent worfenen Normalpläne, die im Zusammenhange mit der denselben beigegebenen technischen Beschreibung und Kostenberechnung für die Verfassung konkreter Projekte dienen sollen, sind geeignet, die Parteien über die Kosten welche aus der Errichtung von öffentlichen Schlachthäuserr erwachsen, aufzuklären. Die Normalpläne, welche unter einem auch in der Zeitschrift „Das österreichische Sanitäts¬ wesen" zum Abdrucke gelangen, enthalten 5 Typen von Schlachtanlagen für kleine und mittelgroße Gemeinden und bilden samt der beigeschlossenen Beschreibung lediglich ein Muster, welches selbstverständlich in jedem einzelnen Falle den örtlichen Verhältnissen angepaßt werden muß. Die den Plänen gleichfalls angeschlossenen grund¬ sätzlichen Bestimmungen, betreffend die Errich¬ tung und den Betrieb von Schlachtanlagen, sollen darüber Aufschluß geben, welche gewerbe=, sanitäts- und veterinärpolizeilichen Anforderungen bei Errichtung von öffent¬ lichen Schlachthäusern seitens der Behörden zu stellen sind. Das Ministerium des Innern gibt sich der Erwartung in, daß die Gemeinden und Genossenschaften durch die erwähnten Vorlagen zur Errichtung von öffentlichen Schlacht¬ häusern angeregt und hiedurch mancherlei Uebelstände, die dermalen in einzelnen Gemeinden noch bestehen mögen, be¬ seitigt werden. Bei Ausführung von Schlachthäusern nach den Normal¬ typen wird es zweifellos gelingen, durch Einführung mäßiger Schlachthausgebühren eine entsprechende Verzinsung und Amortisierung des Baukapitals herbeizuführen. Hiebei kommt noch in Betracht, daß für kleinere Gemeinden insbesondere solche, die an einer gemeinsamen Verkehrslinie liegen, auch die Möglichkeit der Errichtung einer gemeinschaftlichen Schlacht¬ anlage und der Benützung derselben durch einen größeren Interessentenkreis geboten ist Die Errichtung öffentlicher Schlachthäuser wird wie der k. k. Bezirkshauptmannschaft bekannt ist — auch von der Gesetzgebung begünstigt, indem nach § 35, Gew.¬ Ordnung, für Orte, in welchen öffentliche Schlachthäuser vor Gemeinden und Genossenschaften errichtet werden, über Antrag der Gemeinde=Vertretung die fernere Benützung be¬ stehender und die Anlage neuer Privatschlachthäuser unter¬ sagt und damit den Gemeinden eine Sicherstellung für die Erhaltungskosten der von ihnen errichteten öffentlichen Schlachtanlagen gewährt werden kann. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 8. August 1905, r. 17.883/X, mit der Einladung in die Kenntnis, im sinne des zitierten Ministerial=Erlasses die Errichtung öffentlicher Schlachthäuser zu fördern. Separatabdrücke der wie schon erwähnt in der Zeitschrift „Das österr. Sanitätswesen“, veröffentlichten Normalpläne und der dazu gehörigen technischen Beschreibung können um den Preis von 1 K 50 h durch die k. k. Hof¬ und Universitätsbuchhandlung Alfred Hölder, Wien, 1., Rotenturmstraße 13, bezogen werden. Z. 17.413. Steyr, 20. August 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 10. August 1905, Z. 36.688, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in 165 Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate Ziegen, vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Val (Komitat Fejer), Csene, Nagykikinda, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde, Pardany, Zsombolya (Komitat Torantol) in Ungarn nach den im Reichsrate vertreienen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügungen der k. k. Be¬ zirkshauptmannschaften Kossow und Nadworna wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Tiszavölgy (Komitat Maramaros) sowie auf Grund der Verfügung der k. k. Bezirkshaupt¬ mannschaft Kimpolung wegen des Bestandes der Schweine¬ pest die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhlge¬ richtsbezirke Viso (Komitat Maramaros) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen werden aufgehoben die Verbote, welche ge¬ richtet sind gegen die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Grenz=Stuhlgerichts¬ bezirke Szakolcza, einschließlich der gleichnamigen Stadtge¬ meinde (Komitat Nyitra), und gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Miava (Komitat Nyitra) in Ungarn. Das nunmehr kraft des bestehenden Veterinär=Ueber¬ einkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial¬ Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179 bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus der durch Maul= und Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinde Radimo (Stuhl¬ gerichtsbezirk Szakolcza) in Ungarn und der Einfuhr von Schweinen aus der durch Rotlauf verseucht gewesenen Ge¬ meinde Brezova (Stuhlgerichtsbezirk Miava) in Ungarn sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung der gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbote nicht berührt. Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kundmachung vom 3. August 1905, Z. 35.648 (enthalten in dem Amts¬ blatte zur „Linzer Zeitung“ vom 11. August d. J., Nr. 69), zur allgemeinen Kenntnis gebracht Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 13. August 1905, Nr. 18.262/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 17.488. Steyr, 21. Juli 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Z. 18.588/XI. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises der Landesregierung in Sarajewo findet die k. k. Statthalterei infolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom
166 12. August l. J., Z. 37.437, unter Aufrechthaltung der mit der hierämtlichen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, Z. 510/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und ge¬ schlachteten Schweinen aus dem Okkupationsgebiete mittels der Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen und unter Aufhebung der hierämtlichen Kundmachung vom 19. Juli l. J., Z. 16.174/X, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nachstehende Sperrmaßnahmen zu er¬ lassen: Wegen des Bestandes der Schweinepest das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken: Ban¬ jaluka, Bjelina, Bosn.-Dubica, Bosn.-Krupa, Bosn.-Novi Dervent, Gradacac, Priedor, Sanskimost, Srebrenica, Tesany und Visoko. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzerteilten Zustande sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche sofort in Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), be¬ ziehungsweise des § 46 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 16. August 1905. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 16. August 1905, Z. 18.588/X in die Kenntnis. Steyr, 21. August 1905. Z. 17.531. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 11. bis 17. August 1905. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Perg: Gemeinde Ried, Ortschaft Oberzirking; Gemeinde Saxen, Ortschaft Dornach; Gemeinde Schwert¬ berg, Ortschaften Poneggen, Sand. Erlöschen der Seuche. Ort¬ 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Laakirchen, schaft Diethaming Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pettenbach, Ort¬ Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. schaft Mitterndorf 3. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Weinzierl; Gemeinde Windegg, Ortschaft Winden. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 19. August 1905, Z. 18.626/X, in die Kenntnis. Steyr, 18. August 1905. Z. 17.367. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hausier=Verbot. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom August l. J., Z. 16.955/VIII, und Z. 17.340/VIII vom 10. August l. J. wurde die Ausübung des Hausier¬ handels auf dem Gebiete der Gemeinde Oker des Komitates Bács=Bodrog und auf dem Gebiete der Gemeinde Kalocsa des Komitates Pest=Pilis=Solt=Kiskun, unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 21. Juli 1905, Z. 32.874, mit Beziehung auf § 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. Steyr, 19. August 1905. Z. 17.366. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Ausforschung des Rudolf Peträelka aus Skocie. In einer Verpflegskosten=Angelegenheit erscheint die Einvernehmung eines gewissen Rudolf Petrželka unum¬ gänglich notwendig. Der Genannte ist 35 Jahre alt, in Wien geboren, nach Skočic, pol. Bezirk Přestitz in Böhmen, heimatzu¬ ständig, Fabriksarbeiter und mit einem Arbeitsbuche seiner Heimatsgemeinde, ddto. 18. Dezember 1899, Z. 8, versehen Rudolf Peträelka stand im Jahre 1899 im allgemeinen Krankenhause zu Strakonitz in Böhmen in Verpflegung und ist seither unbekannten Aufenthaltes. Der Genannte wäre darüber einzuvernehmen, ob er sich während der Zeit von seinem am 13. November 1899 erfolgten Austritte aus der Beschäftigung bei der Bahn¬ unternehmung Röttlich und Berger in Weißkirchen (Steier¬ mark) bis zum Spitalseintritte am 23. Dezember 1899 in Strakonitz in irgend einem Arbeitsverhältnisse befunden habe, eventuell welcher Art dasselbe war. Auch hat der Genannte die Orte seines Aufenthaltes während des bezeichneten Zeitraumes genau anzuführen. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 13. August 1905, Z. 17.398/XI, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen aufgefordert, die Ausforschung des Rudolf Peträelka einzuleiten und über ein positives Resultat, even¬ tuell unter Anschluß des mit dem Genannten aufgenom¬ menen Protokolles, sowie eines Auszuges aus dem Arbeits¬ buche, soweit es für den fraglichen Zeitraum in Betracht kommt, sogleich anher zu berichten. Steyr, 19. August 1905. Z. 17.365. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist der am 7. Februar 1883 in Nu߬ dorf=Wien geborene, nach Prerau, isr. Gemeinde, zu¬
167 ständige, stellungspflichtige Mundi Jelinek, ehelicher Sohn geborene, dorthin zuständige, ledige Schlossergehilfe Franz des Gustav Jelinek und der Theresia, geb. Siegel. Amersdorfer, versehen mit Arbeitsbuch (5. Ausfertigung) Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 10. Oktober 31. März 1905, Nr. 4051, und der im Jahre 1872 zu l. I. hierher zu berichten. Görz geborene, nach Banjsice, pol. Bez. Görz, zuständige Karl Gorjup beschäftigungslos in der Welt umher und lassen sich auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinden Geld¬ unterstützungen und Reisevorschüsse erfolgen Z. 17.235, 17.364. Steyr, 19. August 1905. Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, Fall dringender Not ausgenommen, den genannten Indivi¬ An alle Gemeinde=Vorstehungen und duen in Hinkunft keine Unterstützungen zu gewähren, selben vielmehr beim Zutreffen der gesetzlichen Voraus¬ k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. setzungen der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen. Warnung vor den Unterstützungsschwindlern Franz Amers¬ dorfer aus Linz und Karl Gorjup aus Banjsice. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom Der k. k. Amtsleiter: August l. J., Z. 17.294/II, und vom 3. August l. J., Walderdorff. 3. 17.493/II, treiben sich der im Jahre 1876 in Linz schaft k. k. Be. Redaktion und Verlag Haunin
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