Z. 16.806. Steyr, 12. August 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor mehreren Unterstützungsschwindlern. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 31. Juli l. J., Z. 16.997/II, und vom 26. Juli l. Z. 16.783/II, treiben sich nachstehende Individuen in der Welt herum, und lassen sich von fremden Gemeinden au Rechnung ihrer Heimatsgemeinde Geldunterstützungen und Reisevorschüsse verabreichen, und zwar: a) Der im Jahre 1852 in Tulln geborene, nach Außergefild, polit. Bezirk Prachatitz, zuständige, ledige Tag¬ löhner, katholischer Religion, Franz Peter. Derselbe ist von mittelgroßer Statur, hat breites besicht, braune Haare, blaue Augen, proportionierten Mund, spitze Nase und als besonderes Kennzeichen kann ein Augenleiden=Anzeichen zum grauen Star angeführt werden. b) Der im Jahre 1872 in Außergefild, polit. Bezirk Prachatitz, geborene und dortselbst heimatzuständige, ledige Tagarbeiter, katholischer Religion, Anton Peter. Derselbe ist von großer Statur, hat längliches Gesicht, schwarze Haare, braune Augen, proportionierten Mund, längliche, spitze Nase und schwarzen Schnurrbart. Der im Jahre 1857 in Wien geborene, nach Außer¬ gefild, polit. Bezirk Prachatitz, heimatzuständige, ledige Stein¬ drucker und Taglöhner, katholischer Religion, Ant. Schuster. Derselbe ist von großer Statur, hat längliches Gesicht, blonde Haare, braune Augen, proportionierten Mund, spitze Nase und blonden Schnurrbart. Derselbe leidet an Epilepsie d) Der im Jahre 1863 geborene, nach St. Martin i. M. zuständige, ledige Mühlbursche, Johann Hinterhölzl, welcher im Besitze eines Arbeitsbuch=Dublikates dtto. Sankt Martin 23. Jänner 1890 ist. Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, den genannten Individuen, den Fall dringender Not ausge¬ nommen, in Hinkunft keinerlei Unterstützungen oder Reise¬ vorschüsse mehr zu verabfolgen, sondern dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen nach den schubpolizeilichen Vorschriften zu behandeln. Z. 16.904, 16.911, 16.987, 16.988, 16.989, 17.091. Steyr, 12. August 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung von Stellungs= u. Landsturmpflichtigen. Auszuforschen sind, u. zw. die Stellungspflichtigen: Johann Bridi, geboren am 7. August 1884 in Wien, Alservorstadt, heimatberechtigt in Rovereto in Tirol, außerehelicher Sohn der Amalia Bridi; der am 7. August 1884 in Linz geborene, nach Lambrechten zuständige Josef Holzmeyer, Sohn der Theresia Holzmeyer, verehel. Stauder; der am 20. Mai 1884 in Wien, Alservorstadt, geborene, nach Neutitschein zuständige Anton Subal, unehel. Sohn der Sophie Subal und der am 8. September 1884 in Pohrlitz geborene nach Urcitz im Bezirke Proßnitz zuständige Albert Hele¬ 161 kalek, ehel. Sohn des Josef Helekalek und der Maria, geb. Jerabek und die Landsturmpflichtigen, und zwar der im Jahre 1885 in der Gebäranstalt zu Graz geborene, an¬ geblich in Prävali im Bezirke Vöcklamarkt heimatberechtigte Vinzenz Löschnig, Sohn der Maria Löschnig und der am 18. Oktober 1886 in Brünn geborene, nach Trocht im Bezirke Auspitz zuständige Leopold Franz Kolb, ehel. Sohn des Matthias Kolb und der Maria, geborenen Suchomel. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 1. Oktober d. J. anher zu berichten. Z. 16.990. Steyr, 12. August 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 7. August 1905, Z. 17.664/II, wurde am 4. Juli 1905 Johann Holler in Graz eingebracht und nach Verbüßung einer 24 stündigen Arreststrafe in die Zwangsarbeitsanstalt Messendorf überstellt. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 1. Februar 1905 Z. 2431, Amtsblatt Nr. 6, angeordnete Ausforschung des Genannten ist daher einzustellen. Z. 16.907. Steyr, 14. August 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden hiemit infolge Erlasses der k. 1 Statthalterei in Linz vom 7. August 1905, Nr. 17.675/X, auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung“ Nr. 69 erschienene Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 3. August 1905, Z. 35.648, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte, zur besonderen Be¬ achtung aufmerksam gemacht. Z. 17.121. Steyr, 16. August 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 3. bis 10. August 1905. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Laakirchen, Ort¬ schaft Diethaming 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pettenbach, Ort¬ schaft Mitterndorf Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen.
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