a Wers k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1905. Steyr, am 17. August. Nr. 33. Das Antsblat erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Beszirtshauptmamschaft Steyr bezogen werden, wo auch Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 10. August 1905. für die Zeit vom 1. August l. J. bis 1. Februar 1906 Z. 1348/B.=Sch.=R. vom k. k. Statthalter die Bewilligung erteilt, im Kronlande Konkurs-Ausschreibung. Oberösterreich die Beiträge der Vereinsmitglieder durch seinen bisherigen Sammler Frater Gabriel Stehr einzu¬ An der dreiklassigen Volksschule in Pfarrkirchen bei heben und bei bekannten Wohltätern des Unternehmens um Bad Hall kommt eine Lehrerstelle I. Klasse zur endgültigen Unterstützungen zu Vereinszwecken anzusuchen. Besetzung. Hiebei ist die Sammlung von Haus zu Haus und Mit dieser Stelle sind verbunden: ein Jahresgehalt bei Behörden ausgeschlossen von 1400 Kronen, die Dienstalterszulagen per 200 Kronen und ein Naturalquartier. Gabriel Stehr hat sich bei Vornahme der Sammlung mit dem vom k. k. Statthalterei=Präsidium ausgestellten Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Reife¬ Sammelbuche Nr. 38 auszuweisen. und Lehrbefähigungs=Zeugnisse und einer Dienstestabelle be¬ legten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs¬ Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" hier¬ Steyr, 10. August 1905. Z. 16.846. amts einzubringen. An alle Gemeinde=Vorstehungen Z. 1350/B.=Sch.=R. Steyr, 11. August 1905. im Ennstale. Konkurs-Ausschreibung. Betreffend An der dreiklassigen Volksschule in Neustift kommt die Einstellung des Verkehres auf der Brücke in Reich¬ Oberlehrerstelle zur endgültigen Besetzung. raming in der Zeit vom 21. bis 24. August 1905. Mit dieser Stelle sind verbunden: ein Jahresgehalt von 1400 K, eine Funktionszulage von 200 K, die Dienst¬ Z. 1357. alterszulagen per 200 K und ein Naturalquartier. Kundmachung. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Reife¬ Die von Reichraming nach Arzberg über den Enns¬ und Lehrbefähigungszeugnisse, dem Nachweise der Befähigung fluß befindliche eiserne Brücke wird neu angestrichen und zur subsidiarischen Erteilung des katholischen Religionsunter¬ kann während dem Anstreichen unterhalb der Fahrbahn, richtes und einer Dienstestabelle belegten Gesuche im vor¬ wegen der Entfernung der Brückenpfosten, in der Zeit vom schriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage 21. August bis inklusive 24. August von 6 Uhr früh bis der ersten Einschaltung dieser Konkurs=Ausschreibung im 7 Uhr abends von Fuhrwerken und Personen nicht benützt Amtsblatte der „Linzer Zeitung" hieramts einzubringen. werden.Während dieser Zeit steht für den Personen= und Fuhrwerksverkehr die zirka 25 Minuten unterhalb befind¬ Z. 16.812. Steyr, 10. August 1905. liche eiserne Rohrbachgrabenbrücke (Krennbrücke) jedermann zur Verfügung. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Gemeinde=Vorstehung Reichraming k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. am 10. August 1905. Sammlungsbewilligung für den Herz=Jesu=Kirchenbau¬ Der Gemeinde=Vorsteher: Verein in Linz. Kuno Dickbauer. Mit dem Dekrete vom 8. August l. J., Z. 2462/Präs., wurde dem Herz=Jesu=Kirchenbau=Vereine in Linz=Lustenau
160 Steyr, 16. August 1905. Z. 17.181. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Warnung vor der Auswanderung nach Britisch=Süd¬ afrika und nach Westafrika. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom (. August l. J., Z. 17.785/II, sind nicht bloß in Britisch¬ Südafrika sondern auch in Angola und Bengunla (Westafrika) die Arbeitsverhältnisse derzeit ungünstig, so daß infolgedessen Auswanderer nach diesen Ländern kaum irgend welche Aussicht haben, daselbst entsprechenden Erwerb zu finden. Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, dafür Sorge zu tragen, daß die vorstehende Warnung die tunlichst weitgehende Verbreitung finde. Steyr, 10. August 1905. Z. 16.807. An alle Gemeinde= und Genossenschafts¬ Vorstehungen. Ausschreibung der Schaup'schen=Stiftung für unfall¬ versicherungspflichtige Gewerbe. Nr. 17.611/XI. Kundmachung. Der gewesene Reichsrats=Abgeordnete Dr. Wilhelm Schaup hat ein Kapital von 100.000 Kronen als Stiftung ir die Unfall=Versicherung des Kleingewerbes in Ober¬ österreich gewidmet. Hiebei sind in erster Linie die Unternehmer von freiwillig versicherten Betrieben anspruchsberechtigt und werden aus der Stiftung die würdigsten und bedürf¬ tigsten Bewerber je nach der Höhe ihrer Erwerbsteuer bedacht.Die Stiftungsleistung besteht in der Zahlung eines Teiles der Prämie, und zwar 1. Bei Betrieben mit einer Erwerbsteuer=Vorschreibung bis zu 24 K von höchstens 75% der Jahresprämien. 2. Bei Betrieben mit einer Erwerbsteuer=Vorschreibung von 24 bis 56 K von höchstens 50% der Jahresprämien Jene Kleingewerbetreibenden, welche beabsichtigen, sich selbst und ihre Hilfsarbeiter, soweit sie nicht ohnehin der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, gegen Unfälle in ihrem gewerblichen Betriebe zu versichern und auf eine Bei¬ tragsleistung aus der Stiftung Anspruch erheben, haben ein alle in Betracht kommenden Verhältnisse ausweisendes Zeugnis, für welches Formularien hieramts vorrätig sind, bis längstens Ende Oktober l. J. hieher vorzulegen. Bewerbungen, welche nach dem 31. Oktober l. I. einlangen, werden nicht berücksichtigt. Bemerkt wird noch, daß der Stiftungsgenuß aus¬ schließlich den Kleingewerbetreibenden zugute kommt. Die Gemeinde= und Genossenschafts=Vorstehungen werden eingeladen, die interessierten Kreise hierauf aufmerksam zu machen. Ein eventueller Bedarf an Zeugnissen ist hieramts anzusprechen. Steyr, 14. August 1905. Z. 13.934. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend den staatlichen Schutz verlassener Kinder in Ungarn. Die k. k. o.=ö. Statthalterei hat zufolge Erlasses des Juni 1905, k. k. Ministeriums des Innern vom 2. Z. 21.704, eine Uebersetzung des in Ungarn geltenden Re¬ gulatives vom 24. Juni 1903, betreffend den Schutz ver¬ lassener Kinder, hieher mit dem Auftrage übermittelt, für die Bekanntmachung der in Betracht kommenden Bestim¬ mungen dieses Regulativs in den weitesten Kreisen Sorge zu tragen. In Gemäßheit des Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 18. Juni 1905, Z. 12.718/II, werden den Gemeinde¬ vorstehungen die maßgebenden Bestimmungen dieses Regu¬ lativs nachstehend zur eigenen Kenntnis und tunlichsten Verlautbarung mit dem Beifügen mitgeteilt, daß dieses Regulativ h. a. jederzeit eingesehen werden kann. Das Regulativ, welches mit 1. September 1903 in Wirksamkeit getreten ist, hat den durch die Institution des staatlichen Kinderasyls zu erzielenden Zweck des Schutzes verlassener Kinder zum Gegenstand. Anspruch auf den staatlichen Kinderschutz haben Find¬ linge und für verlassen erklärte Kinder. Für verlassen sind jene mittellosen Kinder unter 15 Jahren zu erklären, die keine zu ihrer Versorgung und Erziehung verpflichteten und fähigen Angehörigen haben und für deren Versorgung und Erziehung die Verwandten, Wohltäter, Wohltätigkeits=Institute oder Vereine nicht in genügender Weise Sorge tragen. Der Aufnahme in ein staatliches Kinderasyl hat der Regel die behördliche Verlassenheitserklärung der treffenden Kinder voranzugehen, welche durch Schlußentschei¬ Von dung des hiezu kompetenten Waisenstuhles erfolgt insbe¬ dieser Schlußentscheidung werden alle Interessenten, sonders auch die Zuständigkeitsgemeinde der betreffenden Kinder unter Offenlassung der Berufung in Kenntnis gesetzt Von besonderer Bedeutung für die diesseitige Reichs¬ hälfte ist die Bestimmung des § 77 des Regulativs, nach welcher auch ausländische Kinder unter 15 Jahren den gleichen Schutz genießen wie die nach Ungarn zuständigen und im Falle der Verlassenheit wie diese in den Verband des staatlichen Kinderasyls (§ 12) aufzunehmen sind. Was speziell diejenigen verlassenen Kinder betrifft welche österreichische Staatsbürger sind, so bestimmt des Regulativs, daß der Direktor des betreffenden Asyls für die Heimbeförderung derselben und für die Rückvergütung der bis dahin aufgelaufenen Verpflegskosten unmittelbar die nötigen Verfügungen zu treffen und die Intervention des Ministeriums des Innern nur dann in Anspruch zu nehmen hat, wenn sein an die österreichischen Behörden gerichtetes Ersuchen keinen Erfolg haben sollte. Laut Mitteilung des königl. ungarischen Ministeriums des Innern wurden bisher in Ungarn 18 Asylanstalten für die betreffenden Distrikte eröffnet, und zwar in Arad, Buda¬ pest, Debreczin, Gyula, Kasca (Kaschau), Kecskemet, Kolozsvar, Marosvarsarhely, Munkacs, Pecs, Rima-Szombat, Szabadká, Szeged, Szombathely, Temesvar und Veszprem.
Z. 16.806. Steyr, 12. August 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor mehreren Unterstützungsschwindlern. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 31. Juli l. J., Z. 16.997/II, und vom 26. Juli l. Z. 16.783/II, treiben sich nachstehende Individuen in der Welt herum, und lassen sich von fremden Gemeinden au Rechnung ihrer Heimatsgemeinde Geldunterstützungen und Reisevorschüsse verabreichen, und zwar: a) Der im Jahre 1852 in Tulln geborene, nach Außergefild, polit. Bezirk Prachatitz, zuständige, ledige Tag¬ löhner, katholischer Religion, Franz Peter. Derselbe ist von mittelgroßer Statur, hat breites besicht, braune Haare, blaue Augen, proportionierten Mund, spitze Nase und als besonderes Kennzeichen kann ein Augenleiden=Anzeichen zum grauen Star angeführt werden. b) Der im Jahre 1872 in Außergefild, polit. Bezirk Prachatitz, geborene und dortselbst heimatzuständige, ledige Tagarbeiter, katholischer Religion, Anton Peter. Derselbe ist von großer Statur, hat längliches Gesicht, schwarze Haare, braune Augen, proportionierten Mund, längliche, spitze Nase und schwarzen Schnurrbart. Der im Jahre 1857 in Wien geborene, nach Außer¬ gefild, polit. Bezirk Prachatitz, heimatzuständige, ledige Stein¬ drucker und Taglöhner, katholischer Religion, Ant. Schuster. Derselbe ist von großer Statur, hat längliches Gesicht, blonde Haare, braune Augen, proportionierten Mund, spitze Nase und blonden Schnurrbart. Derselbe leidet an Epilepsie d) Der im Jahre 1863 geborene, nach St. Martin i. M. zuständige, ledige Mühlbursche, Johann Hinterhölzl, welcher im Besitze eines Arbeitsbuch=Dublikates dtto. Sankt Martin 23. Jänner 1890 ist. Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, den genannten Individuen, den Fall dringender Not ausge¬ nommen, in Hinkunft keinerlei Unterstützungen oder Reise¬ vorschüsse mehr zu verabfolgen, sondern dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen nach den schubpolizeilichen Vorschriften zu behandeln. Z. 16.904, 16.911, 16.987, 16.988, 16.989, 17.091. Steyr, 12. August 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung von Stellungs= u. Landsturmpflichtigen. Auszuforschen sind, u. zw. die Stellungspflichtigen: Johann Bridi, geboren am 7. August 1884 in Wien, Alservorstadt, heimatberechtigt in Rovereto in Tirol, außerehelicher Sohn der Amalia Bridi; der am 7. August 1884 in Linz geborene, nach Lambrechten zuständige Josef Holzmeyer, Sohn der Theresia Holzmeyer, verehel. Stauder; der am 20. Mai 1884 in Wien, Alservorstadt, geborene, nach Neutitschein zuständige Anton Subal, unehel. Sohn der Sophie Subal und der am 8. September 1884 in Pohrlitz geborene nach Urcitz im Bezirke Proßnitz zuständige Albert Hele¬ 161 kalek, ehel. Sohn des Josef Helekalek und der Maria, geb. Jerabek und die Landsturmpflichtigen, und zwar der im Jahre 1885 in der Gebäranstalt zu Graz geborene, an¬ geblich in Prävali im Bezirke Vöcklamarkt heimatberechtigte Vinzenz Löschnig, Sohn der Maria Löschnig und der am 18. Oktober 1886 in Brünn geborene, nach Trocht im Bezirke Auspitz zuständige Leopold Franz Kolb, ehel. Sohn des Matthias Kolb und der Maria, geborenen Suchomel. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 1. Oktober d. J. anher zu berichten. Z. 16.990. Steyr, 12. August 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 7. August 1905, Z. 17.664/II, wurde am 4. Juli 1905 Johann Holler in Graz eingebracht und nach Verbüßung einer 24 stündigen Arreststrafe in die Zwangsarbeitsanstalt Messendorf überstellt. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 1. Februar 1905 Z. 2431, Amtsblatt Nr. 6, angeordnete Ausforschung des Genannten ist daher einzustellen. Z. 16.907. Steyr, 14. August 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden hiemit infolge Erlasses der k. 1 Statthalterei in Linz vom 7. August 1905, Nr. 17.675/X, auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung“ Nr. 69 erschienene Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 3. August 1905, Z. 35.648, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte, zur besonderen Be¬ achtung aufmerksam gemacht. Z. 17.121. Steyr, 16. August 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 3. bis 10. August 1905. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Laakirchen, Ort¬ schaft Diethaming 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pettenbach, Ort¬ schaft Mitterndorf Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen.
162 Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Wein¬ Gemeinde Bernhardschlag, Ortschaften Altenschlag, schlag zierl; Gemeinde Windegg, Ortschaft Winden. Geyerschlag; Gemeinde Gramastetten, Ortschaft Schlagberg Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Erlöschen der Seuche. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Statthalterei in Linz vom 12. August 1905, Z. 18.127/X, Hagenberg. in die Kenntnis. 2. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft St. Georgen a. d. Güsen. 2. Maul= und Klauenseuche. Der k. k. Amtsleiter: Erlöschen der Seuche. Walderdorff. Bezirk Urfahr: Gemeinde und Ortschaft Ames¬ oVX Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2