Amtsblatt 1905/32 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

158 Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft Steyr, 7. August 1905. Z. 16.459. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 2. August 1905, Nr. 17.063/X k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 27. Juli 1905, Steyr, 7. August 1905 Z. 16.580. Z. 34.522, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, An alle Gemeinde=Vorstehungen und Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kroatien=Slawonien k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. zur Kenntnisnahme. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich Innern die Einfuhr von Schweinen aus dem Bezirke Sveti Ivan=Zelina (Komitat Zagreb) in Kroatien=Slawonien nach in der den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Berichtsperiode vom 27. Juli bis 2. August 1905. erner ist auf Grund der wegen des Bestandes der 1. Maul= und Klauenseuche. Maul= und Klauenseuche von den k. k. Bezirkshauptmann¬ schaften Dolina, Nadworna, Bruck an der Leitha und Kim¬ Bestand der Seuche. polung erlassenen Verfügungen die Einfuhr von Klauentieren Bezirk Urfahr: Gemeinde und Ortschaft Ames¬ (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Grenz¬ Gemeinde Bernhardschlag, Ortschaften Altenschlag, schlag Stuhlgerichtsbezirken Jad, einschließlich der Stadtgemeinde Geyerschlag; Gemeinde Gramastetten, Ortschaft Schlagberg. Besztercze (Komitat Besztercze=Naszod), Taraczviz (Komita Erlöschen der Seuche. Maramaros), Nezsider (Komitat Moson) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Bezirk Urfahr: Gemeinde Leonfelden, Ortschaft Hingegen werden aufgehoben die Verbote, welche ge¬ Burgfried. richtet sind gegen die Einfuhr von Wiederkäuern (Rindern 2. Rotlauf der Schweine. Schafen, Ziegen) aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Malaczka Bestand der Seuche. (Komitat Pozsony) und gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Pucho (Komitat Trencsen) Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft in Ungarn Hagenberg. Das nunmehr kraft des bestehenden Veterinär=Ueber¬ Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pettenbach, Ort¬ Absatz 2, der Ministerial¬ einkommens gemäß Artikel I. Mitterndorf schaf 3. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Wein¬ Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179 zierl; Gemeinde Windegg, Ortschaft Winden. bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Wiederkäuern (Rindern, Erlöschen der Seuche. Schafen, Ziegen) aus der durch Maul= und Klauenseuche Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft verseucht gewesenen Gemeinde Pernek (Stuhlgerichtsbezirk Waldneukirchen Malaczka) und der Einfuhr von Schweinen aus der durch 2. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Langenstein. Rotlauf verseucht gewesenen Gemeinde Nemsova (Stuhlgerichts¬ 3. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft bezirk Pucho) in Ungarn, sowie deren Nachbargemeinden wird Rohrbach durch die Aufhebung des gegen die genannten Bezirke be¬ Bezirk Urfahr: Gemeinde Feldkirchen a. standenen Verbote nicht berührt. Donau, Ortschaften Freudenstein, Mühllacken. Dies wird im Nachhange zu den hierortigen Kund¬ Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. machungen vom 13. und 20. Juli 1905, ZZ. 31.539 und Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. 33.169 (enthalten in Amtsblättern zur „Linzer Zeitung Statthalterei in Linz vom 4. August 1905, Z. 17.522/X, vom 25. und 29. Juli d. J., Nr. 65 und 66), zur allge¬ in die Kenntnis. meinen Kenntnis gebracht. Der k. k. Amtsleiter: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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