tar. ws k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1905. Steyr, am 10. August. Nr. 32. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. tingent des Heeres pro 1905 für den politischen Bezirk Steyr, 8. August 1905. Steyr Land 171 Mann; hievon ab 5 mit bleibender An alle Gemeinde=Vorstehungen. Widmung und Einteilung Assentierte, verbleiben 166 Mann, so daß die Los=Nummer 388 der I. Altersklasse die vor¬ Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück läufige Abschlußnummer des Heeres bildet, d. h. alle in XLVI. XVII und XLVIII an die Gemeinde=Vorstehungen der I. Altersklasse mit Vorbehalt der Widmung und Ein¬ zur Hinausgabe. teilung Assentierten, welche die Los=Nummern 1 bis ein Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu schließlich 388 haben, gelangen als Rekruten in das Heer. berichten. Das Rekrutenkontingent der Landwehr beträgt 41 Mann, so daß die Los=Nummer 241 der II. Altersklasse Z. 16.685. Steyr, 8. August 1905. die vorläufige Abschlußnummer der Landwehr bildet, d. h. alle übrigen in der I. Altersklasse mit Vorbehalt der An alle Gemeinde=Vorstehungen. Widmung und Einteilung Assentierten, welche eine höhere Los=Nummer als 388 haben, sowie die in der II. Alters¬ Verleihung einer Stiftung der Marktgemeinde klasse mit Vorbehalt der Widmung und Einteilung Assen¬ Leonfelden. tierten einschließlich bis zur Los=Nummer 241 gelangen als Rekruten in die Landwehr. Alle übrigen Assentierten Konkurs-Ausschreibung. der II. Altersklasse, die eine höhere Los=Nummer als 241 Zur Verteilung der für das Jahr 1905 verfügbaren haben und alle Assentierten der III. Altersklasse gelangen Interessen aus der Stiftung der Marktgemeinde Leonfelden als Ueberzählige in die Ersatzreserve. Diese Ueberzahl be¬ wird hiemit der Konkurs ausgeschrieben. trägt 49 Mann Anspruch auf die Stiftung haben Invalide des Infan¬ Die Einteilung der Ueberzähligen (Ersatzreservisten) terieregimentes Nr. 14 mit Bevorzugung jener aus der in das Heer oder in die Landwehr wird erst bei der Kon¬ Marktgemeinde Leonfelden tingentsabrechnung im September erfolgen, wobei auch die Im Gesuche ist anzugeben, ob der Bewerber ledig sich dann etwa ergebenden Abgänge im Rekrutenkontingente oder verheiratet ist, wie viele unversorgte Kinder (männlich durch Uebersetzung der in der Losreihe zunächst reihenden und weiblichen Geschlechtes getrennt angeführt) vorhanden Ueberzähligen gedeckt werden. sind, welche Feldzüge derselbe mitgemacht und ob er eventuell Diese Rekrutenrepartition ist durch Anschlag an der Verwundungen erlitten hat; auch sind die sonstigen Familien¬dortigen Amtstafel oder auf sonst geeignete Weise zur allge¬ und Vermögensverhältnisse anzuführen. meinen Kenntnis zu bringen. Die Bewerber dieser Stiftung haben ihre Gesuche mit dem Abschiede dokumentiert, bis längstens 5. Sep¬ tember l. J. beim k. u. k. Ergänzungsbezirkskommando Nr. 14 einzubringen und können später einlangende Gesuche nicht Steyr, 8. August 1905. Z. 16.668. mehr berücksichtigt werden. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Z. 16.154. Steyr, 2. August 1905. Betreffend Kaminfeuer. An alle Gemeinde=Vorstehungen. In letzterer Zeit fanden im politischen Bezirke Steyr Land wiederholt Kaminfeuer statt, von welchen einige das Rekrutenrepartition. Abbrennen ganzer Gehöfte verursachten Laut Erlasses der k. k o.-ö. Statthalterei vom Die gepflogenen Erhebungen haben ergeben, daß diese Kaminfeuer teils wegen den Bestimmungen der Landesbau¬ 30. Juli 1905, Z. 16.509/IV, beträgt das Rekrutenkon¬
156 ordnung nicht entsprechender Anlage der Kamine, teils wegen zu seltenen Kehrens derselben entstanden sind. Zur möglichsten Verhütung weiterer Kaminfeuer werden die Gemeinde=Vorstehungen aufgefordert, die einschlägigen Bestimmungen der o.=ö. Landesbauordnung vom 13. März 1875, L.=G.=Bl. Nr. 15, (§ 24 — 28) und der o.=ö. Feuer¬ polizeiordnung vom 2. Februar 1873, L.=G.=Bl. Nr. 18, bezw. vom 28. Dezember 1889, L.=G.=Bl. Nr. 2 ex 1890 (§ 8— 10), strengstens zu handhaben und auch Rauchfang¬ kehrer, welche ihren Verpflichtungen nicht vollständig nach¬ kommen, sowohl h. a. oder nach § 442 — 444, Strafgesetz, bei Gericht zur Anzeige zu bringen. Steyr, 8 August 1905. Z. 16.079. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem spanischen Schatzgräberschwindel. In jüngster Zeit ist an eine Persönlichkeit im Bezirke ein angeblich von einem im Zivilgefängnis in Zamora in Spanien inhaftierten Individuum geschriebener Brief ange¬ langt, in welchem der Adressat um seine Mitwirkung bei der Behebung eines in der Nähe seines Wohnortes depo¬ nierten, eine bedeutende Geldsumme enthaltenden Koffers ersucht, und ihm für den Fall seiner Mitwirkung eine Be¬ lohnung von 33% des Inhaltes zugesichert wird. Da dieser Brief augenscheinlich mit dem bekannten spanischen Schatzgräber=(Entierro=) Schwindel zusammenhängt, finde ich mich veranlaßt, den Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden die in gleicher An¬ gelegenheit ergangenen hieramtlichen Erlässe vom 6. August 1889, Z. 9928, Amtsblatt Nr. 32, vom 15. April 1896, Z. 5482, Amtsblatt Nr. 17, vom 5. Juli 1898, Z. 9726, Amtsblatt Nr. 27, und vom 23. November 1903, Z. 16.603, Amtsblatt Nr. 48, in Erinnerung zu bringen und die Ge¬ meinde=Vorstehungen neuerlich zu beauftragen, die Bevöl¬ kerung in geeigneter Weise zu warnen und auf dieselbe dahin einzuwirken, daß etwa einlangende Briefe unverzüglich im dortigen Wege anher eingesendet werden. Steyr, 31. Juli 1905. Z. 16.090. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Verfassung der Urliste der Geschworenen pro 1906. Gemäß § 5 des Gesetzes vom 23. Mai 1873, R.=G.=Bl. Nr. 121, hat der Gemeinde=Vorsteher mit zwei von ihm aus der Gemeinde=Vertretung gewählten Mitgliedern alljährlich anfangs September ein Verzeichnis aller jener Personen anzulegen, welche nach den Bestimmungen der §§ 1, 2 und des genannten Gesetzes zu Geschworenen berufen werden können und ihre Befreiung nicht nach § 4, Z. 1, des Gesetzes bereits erwirkt haben. Das Verzeichnis, welches für die Schwurgerichtsperiode 1906 anzulegen ist, hat in alphabe¬ tischer Ordnung und unter fortlaufenden Nummern die Vor¬ und Zunamen der eingetragenen Personen, deren Stand, Beschäftigung, Wohnort und Steuersatz, dann Angabe, welcher Sprache sie mächtig sind, und welcher sie sich vorwiegend bedienen, zu enthalten und ist bei den Wehrpflichtigen an¬ zugeben, ob und für welche Zeit ihre Einberufung zur militärischen Dienstleistung zu gewärtigen ist. Dieses Verzeichnis, welches die Urliste der Geschworenen bildet, muß wenigstens acht Tage lang an dem Amtssitze des Gemeinde=Vorstehers zu jedermanns Einsicht aufliegen, und es hat darüber die öffentliche Bekanntmachung auf ortsübliche Weise mit der Belehrung über das Einspruchsrecht unter gleichzeitiger Affichierung einer diesbezüglichen Kund¬ machung an der Gemeindeamtstafel (§ 6) zu erfolgen. Jedem Beteiligten steht es frei, während dieser Frist wegen Ueber¬ gehung gesetzlich zulässiger oder wegen Eintragung gesetzlich unfähiger und unzulässiger Personen in die Liste schriftlich oder mündlich zu Protokoll Einspruch zu erheben oder in gleicher Weise seine Befreiungsgründe geltend zu machen. Ueber alle erhobenen Einsprüche und die Richtigkeit der angeführten Befreiungsgründe hat die aus dem Gemeinde¬ Vorsteher und den von ihm gewählten zwei Mitgliedern der Gemeinde=Vertretung bestehende Gemeinde=Kommission nach den Bestimmungen des § 7 des zitierten Gesetzes zu entscheiden Die mit der Eintragung dieser Entscheidungen richtig gestellte Urliste ist vom Gemeinde=Vorsteher und den zwei Mit¬ gliedern der Gemeinde=Kommission zu unterfertigen und unter Anschluß aller Schriftstücke, welche sich auf die allfällig eingebrachten Reklamationen und Befreiungsgesuche beziehen, nebst der diesbezüglichen Kundmachung, auf welcher der Affichierungs= und Abnahmstag unter Beisetzung des Gemeindesiegels ersichtlich gemacht werden muß, bis längstens Ende September l. J. bei Vermeidung jeder Fristüberschreitung anher vorzulegen und sind bei Vor¬ lage derselben diejenigen in die Urliste aufgenommenen Männer, welche die Gemeinde=Vorstehung wegen ihrer Verständigkeit, Ehrenhaftigkeit, rechtlichen Gesinnung und Charakterfestigkeit für das Amt eines Geschworenen besonders geeignet erachtet, in der Urliste mit Blau= oder Rotstift zu bezeichnen. Im Falle keine Einwendungen gegen die Ge¬ schworenen=Urliste pro 1906 eingebracht wurden, ist dies ausdrücklich zu bemerken. Die für die Anfertigung der Urlisten erwachsenen Kosten sind von den Gemeinden zu tragen. Schließlich werden die Gemeinde=Vorstehungen noch angewiesen, bei der Anlegung von Geschworenenlisten strengstens darauf zu achten, daß Personen, welchen gesetzliche Befreiungs¬ gründe zustehen, insbesondere solche, welche das 60. Lebens¬ jahr bereits überschritten haben, welche nicht mehr in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben oder das österreichische Staatsbürgerrecht nicht besitzen, oder welche nach § 3 des zitierten Gesetzes zu dem Geschworenenamte nicht berufen sind, ferner Männer, welche neben ihren gewöhnlichen Ge¬ schäften Postmeister oder Postexpeditoren sind, auch Personen, welche das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder die des Lesens und Schreibens nicht kundig sind, in die Urliste nicht aufgenommen werden. Steyr, 3. August 1905. Z. 16.153. An alle Schubstations=Gemeinden. Betreffend Verlegung des ungarischen Hauptschubes. Zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 18. Juli d. I., Z. 31.522, wurden nach den zwischen dem kgl.=ung. Ministerium des Innern und dem nieder¬ österreichischen Landesausschusse getroffenen Vereinbarungen behufs Neuregelung des Grenzschubverkehres vom 1. Juli 1905 angefangen der ungarische Hauptschub auf die Linie Budapest — Marchegg — Wien vom Freitag auf den Sams¬
tag und der ungarische Hauptschub auf der Linie Budapest — Bruck a. d. Leitha — Wien vom Montag auf den Dienstag unter Beibehaltung der im h. o. Erlasse vom 31. Jänner 1904, Z. 1314, Amtsblatt Nr. 6, angegebenen Abfahrtszeiten verlegt. Steyr, 8. August 1905. Z. 16.451. An alle Gemeinde= und Genossenschafts¬ Vorstehungen. Betreffend des Erscheinens des IV. Bandes der von Dr. Friedrich Frey und Dr. Rudolf Maresch zu¬ sammengestellten Sammlung von Gutachten und Ent scheidungen über den Umfang der Gewerberechte. Die Gemeinde= und Genossenschafts=Vorstehungen werden zur eigenen Kenntnisnahme und Verständigung der interessierten Bevölkerungskreise darauf aufmerksam gemacht daß der IV. Band der von Dr. Friedrich Frey und r. Rudolf Maresch zusammengestellten „Sammlung von Gutachten und Entscheidungen über den Umfang der Ge¬ werberechte“ im Verlage der k. u. k. Hofbuchhandlung Moritz Perles in Wien, I., Seilergasse 4, erschienen ist. Dieser Band enthält die einschlägigen Gutachten und Endscheidungen aus den Jahren 1900— 1904 einschließlich und ist mit einem umfassenden Sachregister sowie einem chronologischen Register über die im Bande enthaltenen einschlägigen be¬ hördlichen Entscheidungen und Erkenntnisse des Verwaltungs¬ gerichtshofes versehen. Durch diese Behelfe ist die Benützung dieses Bandes, welcher eine wertvolle Ergänzung der ersten drei Bände dieses für die Gewerbebehörde und die beteiligten Kreise vielfach unentbehrlichen Werkes bildet, wesentlich erleichtert Der Bezug dieser Sammlung wird daher auf das wärmste empfohlen Der neu erschienene 4. Band kostet broschiert 19 K, in Halbfranz (mit Lederrücken) gebunden 20 K; die bisher erschienenen Bände kosten, und zwar: 1. Band brosch. 19 K, geb. 21 K; 2. Band broschiert 10 K, ge¬ bunden 11 K 60 h; 3. Band mit Generalregister für alle drei Bände broschiert 16 K, gebunden 18 K. Bei gleichzeitigem Bezuge aller 4 Bände wird die ganze Sammlung zum ermäßigten Preise geliefert, nämlich broschiert um 55 K (statt 64 K) und gebunden für 62 K (statt K 71•60). Prospekte können von der Verlagsfirma Moritz Perles in Wien, I., Seilergasse 4, welche übrigens auch monatliche Teilzahlungen gewährt, bezogen werden. Z. 16.577. Steyr, 8. August 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse, Z. 4498, vom 1. März l. J., Amtsblatt Nr. 10, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Josef Nepras aus Hawritz sind ein¬ zustellen. 157 Z. 16.456. Steyr, 7. August 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des abgängigen Josef Weinzierl aus Deggendorf. Josef Weinzierl, 31 Jahre alt, ledig, zuständig in Deggendorf in Bayern, Bindergehilfe, zuletztbei dem Bindermeister Franz Sinhofer in Mank in Arbeit, hat sich laut Note der k. k. Statthalterei in Wien vom 21. Juli 1905 Z. 4249/VII, ohne jedwede Angabe und ohne Grund unter Zurücklassung seines Reisepasses und einiger Effekten aus Mank entfernt und ist bis heute nicht zurückgekehrt. Derselbe besitzt ein angenehmes Exterieur, ist von großer Statur, hat ein längliches Gesicht, graue Augen und blonde Haare, und trug bei seinem Weggehen dunkel¬ graue, defekte Arbeitskleidung, gelbe Lederschuhe und licht¬ grauen, weichen Filzhut. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden beauftragt, nach dem Genannten zu forschen und ist über ein positives Ergebnis der Nach¬ forschungen sogleich anher zu berichten. Z. 16.457. Steyr, 7. August 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Ausforschung. In einer Verpflegskosten=Angelegenheit ist die Einver¬ nehmung des im Jahre 1875 geborenen und nach Prebuch in Steiermark heimatszuständigen Hilfsarbeiters Johann Lang erforderlich. Der Genannte wurde im Sommer 1903 von dem Schaubudenbesitzer Johann Holzmüller als Mitglied seiner Truppe aufgenommen, zog mit ihm im Bereiche des hiesigen Kronlandes umher und ist seither unbekannten Aufenthaltes. Johann Lang gab anläßlich seiner am 13. August 1903 erfolgten Aufnahme im Krankenhause in Bruck a. M. an, beim genannten Zirkusbesitzer vom 25. Juli bis 9. August 1903 in St. Stefan bei Graz beschäftigt gewesen zu sein, wogegen er bei der späteren Spitalsaufnahme am 20. August 1903 in das Krankenhaus in Mürzzuschlag behauptete, vom 25. Juli bis 7. August 1903 beim Vorgenannten in Bruck a. d. Mur bedienstet gewesen zu sein. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 26. Juli 1905, Z. 16.521/XI, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen beauftragt, die Ausforschung des genannten Hilfs¬ arbeiters zu veranlassen und ihn im Eruierungsfalle proto¬ kollarisch darüber einzuvernehmen, während welcher Zeit er bei Johann Holzmüller beschäftigt war und an welchem Orte er sich zuletzt vor der Spitalsaufnahme in Bruck a. d. Mur in diesem Dienstverhältnis aufgehalten hat. Ein eventuelles positives Ergebnis der Nachforschungen ist unter Anschluß des mit dem Genannten aufgenommenen Protokolles anher bekannt zu geben.
158 Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft Steyr, 7. August 1905. Z. 16.459. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 2. August 1905, Nr. 17.063/X k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 27. Juli 1905, Steyr, 7. August 1905 Z. 16.580. Z. 34.522, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, An alle Gemeinde=Vorstehungen und Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kroatien=Slawonien k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. zur Kenntnisnahme. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich Innern die Einfuhr von Schweinen aus dem Bezirke Sveti Ivan=Zelina (Komitat Zagreb) in Kroatien=Slawonien nach in der den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Berichtsperiode vom 27. Juli bis 2. August 1905. erner ist auf Grund der wegen des Bestandes der 1. Maul= und Klauenseuche. Maul= und Klauenseuche von den k. k. Bezirkshauptmann¬ schaften Dolina, Nadworna, Bruck an der Leitha und Kim¬ Bestand der Seuche. polung erlassenen Verfügungen die Einfuhr von Klauentieren Bezirk Urfahr: Gemeinde und Ortschaft Ames¬ (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Grenz¬ Gemeinde Bernhardschlag, Ortschaften Altenschlag, schlag Stuhlgerichtsbezirken Jad, einschließlich der Stadtgemeinde Geyerschlag; Gemeinde Gramastetten, Ortschaft Schlagberg. Besztercze (Komitat Besztercze=Naszod), Taraczviz (Komita Erlöschen der Seuche. Maramaros), Nezsider (Komitat Moson) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Bezirk Urfahr: Gemeinde Leonfelden, Ortschaft Hingegen werden aufgehoben die Verbote, welche ge¬ Burgfried. richtet sind gegen die Einfuhr von Wiederkäuern (Rindern 2. Rotlauf der Schweine. Schafen, Ziegen) aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Malaczka Bestand der Seuche. (Komitat Pozsony) und gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Pucho (Komitat Trencsen) Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft in Ungarn Hagenberg. Das nunmehr kraft des bestehenden Veterinär=Ueber¬ Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pettenbach, Ort¬ Absatz 2, der Ministerial¬ einkommens gemäß Artikel I. Mitterndorf schaf 3. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Wein¬ Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179 zierl; Gemeinde Windegg, Ortschaft Winden. bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Wiederkäuern (Rindern, Erlöschen der Seuche. Schafen, Ziegen) aus der durch Maul= und Klauenseuche Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft verseucht gewesenen Gemeinde Pernek (Stuhlgerichtsbezirk Waldneukirchen Malaczka) und der Einfuhr von Schweinen aus der durch 2. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Langenstein. Rotlauf verseucht gewesenen Gemeinde Nemsova (Stuhlgerichts¬ 3. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft bezirk Pucho) in Ungarn, sowie deren Nachbargemeinden wird Rohrbach durch die Aufhebung des gegen die genannten Bezirke be¬ Bezirk Urfahr: Gemeinde Feldkirchen a. standenen Verbote nicht berührt. Donau, Ortschaften Freudenstein, Mühllacken. Dies wird im Nachhange zu den hierortigen Kund¬ Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. machungen vom 13. und 20. Juli 1905, ZZ. 31.539 und Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. 33.169 (enthalten in Amtsblättern zur „Linzer Zeitung Statthalterei in Linz vom 4. August 1905, Z. 17.522/X, vom 25. und 29. Juli d. J., Nr. 65 und 66), zur allge¬ in die Kenntnis. meinen Kenntnis gebracht. Der k. k. Amtsleiter: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.
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