Amtsblatt 1905/31 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

nommen, in Hinkunft Geldunterstützungen und Reisevor¬ schüsse nicht mehr zu gewähren, vielmehr dasselbe im Falle der Arbeits= und Ausweislosigkeit nach den Schubvorschriften zu behandeln. Steyr, 27. Juli 1905. Z. 15.648. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Unter Bezugnahme auf den h. o. Erlaß vom 13. Juni 1905, Z. 12.595, Amtsblatt Nr. 24, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden angewiesen, die Nachforschungen nach der Köchin Josefine Fleischnackel einzustellen, da der Aufenthaltsort der Ge¬ nannien, laut Note der k. k. steiermärkischen Statthalterei vom 4. Juli 1905, Z. 29.590, an die k. k. o.-ö. Statthalterei, bereits eruiert ist. Steyr, 26. Juli 1905. Z. 15.649. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 4. März 1905, Z. 4856, Amtsblatt Nr. 10, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Franz Luxsind infolge des Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 13. Juli 1905, Z. 15.536/IV, einzustellen. Z. 15.653. Steyr, 26. Juli 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des ensprungenen Korrigenden Valentin Ludl. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 18. Juli l. J., Z. 16.114/II, ist der seit 9. Jänner 1905 in der Besserungsanstalt Korneuburg befindliche Korrigend Valentin Ludl am 8. Juni 1905 von auswärtiger Arbeit in Goldgeben bei Stockerau entwichen. Personsbeschreibung. Name: Valentin Ludl; Geburts Daten: 13. Dezember 1889; Zuständigkeits=Ort: St. Pölten; Zuständigkeits=Land: Niederösterreich; Religion: katholisch; Stand: ledig; Gewerbe oder Beruf: Taglöhner; Größe: 195 5 em; Körperbau: kräftig; Gesicht: oval; Haare: dunkelblond; Stirne: mittelhoch; Augen: blaugelb; Nase: klein; Mund: sehr klein; Zähne gut; Kinn: rund; besondere Kennzeichen: am rechten Arm undeutliche Buchstaben tätowiert. Die Ausforschung des Genannten ist sogleich zu ver¬ anlassen und ist derselbe im Falle seiner Ergreifung nicht im Schubwege, sondern mittelst eines eigenen, verläßlichen Begleiters der genannten Anstalt zu überstellen. 151 Z. 15.650, 15.651, 15.652. Steyr, 31. Juli 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Stellungspflichtiger. Auszuforschen sind, und zwar: der am 26. August 1883 in Lundenburg geborene, nach Francowa Shota im Bezirke Ungarisch=Brod zuständige Rudolf Cérný, ehelicher Sohn des Anton Cérný und der Marie, geb. Krykuch der am 31. August 1884 in Seitendorf geborene, unbekannten Ortes zuständige Gustav Scholz, ehelicher Sohn des Franz Scholz und der Josefa, geborenen Klar, und der am 11. Oktober 1884 in Leibnik geborene Alois Remes, unehelicher Sohn der Anna Remes. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 30. September l. J. zu berichten. Steyr, 2. August 1905. Z. 16.171. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung der abgängigen Knaben Franz und Friedrich Kossi. Franz Kossi, 10 Jahre alt, von mittlerer Statur, mit lichtblonden Haaren, dunklen Augen, bekeidet mit Teufelshaut=Kniehose, lichtgrauem Zeugrocke, färbigem Girardihute mit schwarzem Bande, barfuß, sowie Friedrich Kossi 8 Jahre alt, von kleiner magerer Statur, mit dunklen Augen, bekleidet mit grauer lichtblonden Haaren Kniehose, braunem Wollrocke, schwarzem, weichem Hute, barfuß, beide Söhne der am Fuße des Schloßberges Nr. 3 in Graz wohnenden Bedienerin Antonia Kossi, sind seit 13. Juli l. I. abgängig Es ist möglich, daß dieselben beim Baden im hiesigen Mühlgange oder in der Mur verunglückt sind. Wahrscheinlicher ist es jedoch, daß sie gleich Land¬ streichern umherziehen. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden beauftragt, nach den Abgängigen zu forschen und ist über das Resultat der Nachforschungen bis 20. August l. J. anher zu berichten. Z. 15.736. Steyr, 28. Juli 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden hiemit infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 22. Juli 1905, Nr. 15.789/X auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung“ Nr. 65 enthaltene Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern Juli 1905, Z. 31.539, betreffend die Einfuhr vom 13. von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte, zur besonderen Be¬ achtung aufmerksam gemacht.

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