Amtsblatt 1905/31 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

os tare k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 31. Steyr, am 3. August. 1905. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 19. Juli 1905. steuerkatasters durch Nachtragung aller Veränderungen sowohl Z. 1254/Sch. hinsichtlich der Person des Besitzers als auch in Bezug au Konkurs-Ausschreibung. die Objekte selbst mit dem faktischen Stande in genauer Uebereinstimmung erhalten werden. An der einklassigen Volksschule in Krühub bei Krems¬ münster kommt die Stelle der Handarbeitslehrerin zur end¬ Einen Gegenstand der Nachtragung in den Operaten gültigen oder provisorischen Besetzung des Grundsteuerkatasters bilden nach dem Gesetze vom Mit derselben ist die Verpflichtung verbunden, wöchent¬ 12. Juli 1896, R.=G.=Bl. Nr. 121, betreffend die Revision lich 5 Unterrichtsstunden zu geben, wofür eine Remuneration des Grundsteuerkatasters, seit dem Jahre 1897 auch die von 160 K für geprüfte und 120 K für ungeprüfte Hand¬ eingetretenen Kulturänderungen. Mit Rücksicht hierauf ist arbeitslehrerinnen zur Auszahlung kommt den beteiligten Grundbesitzern mit den bezogenen Bewerberinnen haben ihre vollständig belegten Gesuche Gesetzen die Verpflichtung auferlegt, die eingetretenen (Taufschein, Sittenzeugnis, ärztl. Zeugnis und schon ange¬ Veränderungen zur Anzeige zu bringen. stellte Lehrerinnen eine Dienstestabelle) binnen drei Wochen Insoferne seitens des Grundbesitzers unterlassen wird, vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs=Aus¬ der Anzeigepflicht zu entsprechen, erscheint es zur Erzielung schreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung“ hieramts einer geordneten Evidenzhaltung der Operate geboten, ein einzubringen. Verfahren zur Anwendung zu bringen, welches dem Geometer es ermöglicht, die eingetretenen Veränderungen von amts¬ wegen wahrzunehmen. 15.731. Steyr, 27. Juli 1905. In dieser Beziehung bestimmt der § 24 des eingangs bezogenen Gesetzes, daß der Vermessungsbeamte im Laufe An alle Gemeinde=Vorstehungen und von mindestens je drei Jahren in sämtlichen Gemeinden seines Rayons eine vollständige Revision des Besitzstandes k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. vorzunehmen hat. Betreffend falsche Münzen. Obwohl hienach in den bezogenen Gesetzen für die Laut Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom Ermöglichung der Erhaltung der Uebereinstimmung des 24. Juli 1905, Z. 2271/Präs., wurden im Monate April l. Grundsteuer=Katasters mit dem tatsächlichen Stande vorge an das k. k. Hauptmünzamt in Wien aus Oberösterreich sorgt ist, bestehen nach den gemachten Wahrnehmungen in zahlreiche gegossene 1=Gulden=, 5=Kronen=, 1=Kronen= und den Operaten einzelner Gemeinden in auffallender Aus¬ 10=Heller=Stücke sowie ein gepreßtes 10=Hellerstück zur Be¬ dehnung Unrichtigkeiten, welche bei genauer Befolgung der gutachtung eingesendet und von diesem als falsch erkannt. im § 24 des Evidenzhaltungsgesetzes und der hiezu erflossenen Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Vollzugsverordnung enthaltenen Bestimmungen, insbesondere Gendarmerie=Posten=Kommanden zur entsprechenden Invi¬ jener über die Begehung der Fluren, hätten vermieden gilierung und Berichterstattung im Falle eines positiven werden können Ergebnisses in Kenntnis gesetzt. Da ein gründlicher Vorgang auch mit Rücksicht darauf geboten erscheint, daß die Ergebnisse der Erhebungen des Vermessungsbeamten auch zur Ordnung des Grundbuchs¬ Z. 15.402. Steyr, 26. Juli 1905. standes dienen, die Beteiligung der Grundbesitzer bei den periodischen Revisionen des Besitzstandes in Oberösterreich An alle Gemeinde=Vorstehungen. nach den gemachten Wahrnehmungen aber eine ganz ge Betreffend Revision des Grundsteuerkatasters. ringe ist, werden die Gemeinde=Vorstehungen über Erlaß Nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Mai der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 11. Juli 1905, Z. 15.330/XI aufgefordert, die Bevölkerung über den Nutzen dieser Revisionen 1883, Nr. 83 R.=G.=Bl., sollen die Operate des Grund

150 und die Notwendigkeit einer genauen Evidenzhaltung des Grundsteuerkatasters bei jeder sich bietenden Gelegenheit aufzuklären. Steyr, 25. Juli 1905. 15.581. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden betreffend die Bezeichnung von Gewerbebetrieben mit „Lieferant des österr. Staatsbeamten=Verbandes" oder „Lieferant der k. k. Staatsbeamten“ samt einer Wappenver¬ zierung, sowie die Führung des kaiserlichen Adlers. Laut Erlasses. der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 18. Juli 1905, Z. 15.081/VIII, ist dem k. k. Ministerium des Innern zur Kenntnis gekommen, daß Gewerbetreibende in ihrem Geschäftsbetriebe mit der Bezeichnung „Lieferant des österreichischen Staatsbeamten=Verbandes“ oder „Lieferant der k. k. Staatsbeamten“ eine Verzierung führen, welche aus einem von der österreichischen Kaiserkrone überhöhten Wappenschilde, gehalten von zwei auf einem Spruchbande aufstehenden geflügelten Greifen, besteht, in ihrer Ausführung bis auf die Ausschmückung des Wappenschildes, welcher zu¬ meist die Anfangsbuchstaben Oe. S. B. V. (Oesterreichischer Staatsbeamtenverband) enthält, dem großen österreichischen Staatswappen nach seiner im Jahre 1836 erfolgten Fest¬ stellung, bezw. auch dem gegenwärtig von Seiner k. u. k. Apostolischen Majestät gebrauchten persönlichen Wappen gleicht und infolgedessen in ihrer ganzen Erscheinung den Eindruck des kaiserlichen Reichswappens oder des Aller¬ höchsten Wappens hervorruft Diesem Gesamteindrucke entsprechend ist der Gebrauch derartiger Wappenverzierungen als Führung des kaiserlichen Reichswappens, bezw. des Allerhöchsten Wappens anzusehen, und daher soferne die betreffenden Gewerbetreibenden nicht die nach der Ministerial=Verordnung vom 24. April 1858, R.=G.=Bl. Nr. 61, erforderliche Allerhöchste Bewilligung zur Führung des kaiserlichen Reichswappens oder die mit der Auszeichnung eines Hoftitels verbundene Berechtigung, eventuell eine besondere Allerhöchste Bewilligung Führung des Allerhöchsten. Wappens besitzen, als eine unberechtigte Wappenführung und demgemäß als Ueber¬ tretuug der unbefugten Führung einer Auszeichnung im Sinne des § 49, Punkt 2, Gewerbeordnung, zu beurteilen. Der Gebrauch der in Rede stehenden Verzierung durch Gewerbetreibende dürfte zumeist auf den von dem Vereine „Oesterreichischer Staatsbeamtenverband“ in Wien geübten, dermalen jedoch nach Angabe des Vereinsobmannes einge¬ stellten Vorgang zurückzuführen sein, daß der genannte Verein Gewerbetreibenden, die sich über Aufforderung des Vereines zur Gewährung von Begünstigungen für Staats¬ beamte beim Wareneinkaufe bereit erklärten, die Berechtigung erteilte, die Bezeichnung „Lieferant des Oesterreichischen Staatsbeamtenverbandes“ oder „Lieferant der k. k. Staats¬ beamten“ mit der eingangs bezeichneten Verzierung zu führen Auch wird seitens mancher Gewerbetreibenden der kaiserliche Adler unberechtigt geführt. Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, Gewerbetreibenden darauf aufmerksam zu machen, daß der unbefugte Gebrauch dieser Wappenverzierung, beziehungs¬ weise des kaiserlichen Adlers nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung (§ 49, Punkt 2, und eventuell § 152) geahndet werden muß. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden haben Dawiderhandelnde hierher zur Anzeige zu bringen. Steyr, 26. Juli 1905. Z. 15 642. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Durch die im 45. Stücke des Reichsgesetzblattes 1905 unter Nummer 112 publizierte Verordnung der Ministerien des Innern und des Handels vom 11. Juni 1905 wurde der Punkt 3 der Ministerial=Verordnung vom 13. Oktober 1897, Nr. 237, R.=G.=Bl., betreffend Verwendung von Bierdruckapparaten beim gewerbsmäßigen Ausschanke des Bieres, ergänzt. Ueber Erlaß des k. k. Ministeriums des Innern vom 11. Juli 1905, Z. 13.208 ex 1904, werden die Gewerbe¬ behörden 1. Instanz ersucht, für eine entsprechende Publi¬ kation der Verordnung vom 11. Juli 1905, Nr. 112, R.=G.= Bl., Sorge zu tragen. Steyr, 27. Juli 1905. Z. 15.645. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hausier=Verbot. Laut der an das k. k. Ministerium des Innern ge¬ langten Mitteilung des königlich ungarischen Handels¬ ministeriums vom 29. Mai 1905, Z. 32.493, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinde Nagyatád im Somogyer Komitat, unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 15. Juli 1905, Z. 15.540/VIII, mit Beziehung auf § 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. Steyr, 31. Juli 1905. Z. 15.646. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Theodor Knobloch aus Schwarzbrunn. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 18. Juli 1905, Z. 16.196/II, treibt sich der am 9. No¬ vember 1872 in Schwarzbrunn, Gemeinde Schumburg=Gistei geborene, dortselbst heimatzuständige Glasarbeiter Theodor Knobloch, Witwer, katholischer Religion, in der Welt herum und läßt sich auf Kosten seiner Heimatsgemeinde Geld¬ unterstützungen und Reisevorschüsse erfolgen. Derselbe ist von großer Statur, hat längliches Gesicht, schwarze Haare, rötlichen kleinen Schnurrbart, blaue Augen, proportionierten Mund, fehlerhafte Zähne, spitzige Nase und breites Kinn. Derselbe ist des Lesens und Schreibens kundig. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, diesem Individuum, den Fall dringender Notwendigkeit ausge¬

nommen, in Hinkunft Geldunterstützungen und Reisevor¬ schüsse nicht mehr zu gewähren, vielmehr dasselbe im Falle der Arbeits= und Ausweislosigkeit nach den Schubvorschriften zu behandeln. Steyr, 27. Juli 1905. Z. 15.648. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Unter Bezugnahme auf den h. o. Erlaß vom 13. Juni 1905, Z. 12.595, Amtsblatt Nr. 24, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden angewiesen, die Nachforschungen nach der Köchin Josefine Fleischnackel einzustellen, da der Aufenthaltsort der Ge¬ nannien, laut Note der k. k. steiermärkischen Statthalterei vom 4. Juli 1905, Z. 29.590, an die k. k. o.-ö. Statthalterei, bereits eruiert ist. Steyr, 26. Juli 1905. Z. 15.649. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 4. März 1905, Z. 4856, Amtsblatt Nr. 10, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Franz Luxsind infolge des Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 13. Juli 1905, Z. 15.536/IV, einzustellen. Z. 15.653. Steyr, 26. Juli 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des ensprungenen Korrigenden Valentin Ludl. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 18. Juli l. J., Z. 16.114/II, ist der seit 9. Jänner 1905 in der Besserungsanstalt Korneuburg befindliche Korrigend Valentin Ludl am 8. Juni 1905 von auswärtiger Arbeit in Goldgeben bei Stockerau entwichen. Personsbeschreibung. Name: Valentin Ludl; Geburts Daten: 13. Dezember 1889; Zuständigkeits=Ort: St. Pölten; Zuständigkeits=Land: Niederösterreich; Religion: katholisch; Stand: ledig; Gewerbe oder Beruf: Taglöhner; Größe: 195 5 em; Körperbau: kräftig; Gesicht: oval; Haare: dunkelblond; Stirne: mittelhoch; Augen: blaugelb; Nase: klein; Mund: sehr klein; Zähne gut; Kinn: rund; besondere Kennzeichen: am rechten Arm undeutliche Buchstaben tätowiert. Die Ausforschung des Genannten ist sogleich zu ver¬ anlassen und ist derselbe im Falle seiner Ergreifung nicht im Schubwege, sondern mittelst eines eigenen, verläßlichen Begleiters der genannten Anstalt zu überstellen. 151 Z. 15.650, 15.651, 15.652. Steyr, 31. Juli 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Stellungspflichtiger. Auszuforschen sind, und zwar: der am 26. August 1883 in Lundenburg geborene, nach Francowa Shota im Bezirke Ungarisch=Brod zuständige Rudolf Cérný, ehelicher Sohn des Anton Cérný und der Marie, geb. Krykuch der am 31. August 1884 in Seitendorf geborene, unbekannten Ortes zuständige Gustav Scholz, ehelicher Sohn des Franz Scholz und der Josefa, geborenen Klar, und der am 11. Oktober 1884 in Leibnik geborene Alois Remes, unehelicher Sohn der Anna Remes. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 30. September l. J. zu berichten. Steyr, 2. August 1905. Z. 16.171. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung der abgängigen Knaben Franz und Friedrich Kossi. Franz Kossi, 10 Jahre alt, von mittlerer Statur, mit lichtblonden Haaren, dunklen Augen, bekeidet mit Teufelshaut=Kniehose, lichtgrauem Zeugrocke, färbigem Girardihute mit schwarzem Bande, barfuß, sowie Friedrich Kossi 8 Jahre alt, von kleiner magerer Statur, mit dunklen Augen, bekleidet mit grauer lichtblonden Haaren Kniehose, braunem Wollrocke, schwarzem, weichem Hute, barfuß, beide Söhne der am Fuße des Schloßberges Nr. 3 in Graz wohnenden Bedienerin Antonia Kossi, sind seit 13. Juli l. I. abgängig Es ist möglich, daß dieselben beim Baden im hiesigen Mühlgange oder in der Mur verunglückt sind. Wahrscheinlicher ist es jedoch, daß sie gleich Land¬ streichern umherziehen. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden beauftragt, nach den Abgängigen zu forschen und ist über das Resultat der Nachforschungen bis 20. August l. J. anher zu berichten. Z. 15.736. Steyr, 28. Juli 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden hiemit infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 22. Juli 1905, Nr. 15.789/X auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung“ Nr. 65 enthaltene Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern Juli 1905, Z. 31.539, betreffend die Einfuhr vom 13. von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte, zur besonderen Be¬ achtung aufmerksam gemacht.

152 Steyr, 29. Juli 1905. Z. 15.808. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 20. Juli 1905, Z. 33.169, enthaltend veterinär-polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Sziget, einschließlich der Stadtgemeinde Maramaros¬ sziget, Taraczvic, Tecsö (Komitat Maramaros) in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaften Göding, Ungarisch=Brod und Gänsern¬ dorf wegen des Bestandes des Stäbchenrotlaufes die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz=Stuhlgerichtsbezirken Miava, Vagujhely (Komitat Nyitra) und aus dem bereits wegen Maul= und Klauenseuchebestandes gesperrten Grenz=Stuhl¬ gerichtsbezirke Malaczka (Komitat Pozsony) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dies wird im Nachhange zu der hierortigen Kund¬ machung vom 13. Juli 1905, Z. 31.539, (enthalten im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung vom 25. Juli d. I., Nr. 65), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 25. Juli 1905, Nr. 16.476/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Steyr, 30. Juli 1905. Z. 15.963. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 18. bis 26. Juli 1905. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestand der Seuche. Bezirk Urfahr: Gemeinde und Ortschaft Ames¬ Gemeinde Bernhardschlag, Ortschaft Altenschlag, schlag Geierschlag; Gemeinde Gramastetten, Ortschaft Schlagberg; Gemeinde Leonfelden, Ortschaft Burgfried. 2. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft HagenbergBezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde Feldkirchen a. d. Donau, Ortschaft Freudenstein, Mühllacken. Erlöschen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Königswiesen, Gemeinde und Ortschaft Liebenau; Gemeinde und Ortschaft Zell bei Zellhof. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Altmünster, Ort¬ schaft Traunleiten; Gemeinde Pinsdorf, Ortschaften Buchen, Pinsdorf, Wiesen. 3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pettenbach, Ort¬ schaften Dürndorf, Mitterndorf, Pettenbach; Gemeinde Wald¬ neukirchen, Ortschaften Eggmair, Nikola. 4. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Haid; Gemeinde Ried, Ortschaft Oberzirking. 5. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Aigen. 6. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Wallern. 3. Rauschbrand der Rinder. Ausbruch und Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Großraming, Ort¬ schaft Hintstein und Pechgraben. 4. Schweinepest. Erlöschen der Seuche. Gemeinde Brunnental, Bezirk Schärding: Ortschaft Haraberg. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Alberndorf, Ortschaft Veitsdorf; Gemeinde und Ortschaft Gallneukirchen. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 28. Juli 1905, Z. 16.819/X, in die Kenntnis. Steyr, am 1. August 1905. An sämtliche Genossenschafts= und Kranken¬ kassen=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungen pro Juli 1905. 1. Franz Schaden, Bäckergewerbe in Garsten Nr. 5. 2. Franz Muckenhuber, Bäckergewerbe in Losenstein Nr. 125, Karl Haidvogl, Materialwarenhandel in Bad Hall, Hauptplatz Nr. 149. 4. Vinzenz Wagner, Delikatessenhandel in Bad Hall, Hauptplatz Nr. 21. 5. Johann Kirchmair, Gemischtwarenhandel in Dippersdorf Nr. 5, Gemeinde Wartberg. 6. Franz Obergruber, Gemischtwarenhandel in Hofberg Nr. 9, Gemeinde Neustift. 7. Ludwig Ramskogler, Musikergewerbe in Großraming Nr. 15. 8. Alois Enns¬ thaler, Messerschmiedgewerbe in Neuzeug Nr. 49, Gemeinde Sierning. 9. Artur Benisch, Kunsttischlerei in Sierning Nr. 144. 10. Josef Grubmüller, Dienstmanngewerbe in der Gemeinde Bad Hall, wohnhaft in Pfarrkirchen Nr. 12. 11. Anton Bruckbauer, Huf= und Wagenschmiedgewerbe in Mühlgrub Nr. 4, Gemeinde Pfarrkirchen. 12. Johann Heurieß, Gast= und Schankgewerbe in Haidershofen Nr. 3, Gemeinde Gleink; Berechtigungen § 16, lit. a, b, e, d, f und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39 13. Alois Derfler, Gast= und Schankgewerbe in Neustift

153 Nr. 32: Berechtigungen § 16, lit. a, b, c, d, f und g Gemeinde Sipbachzell; Berechtigungen § 16, lit. a, b, c, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39. 14. Maria d, fund g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39; Backer, Gemischtwarenhandel, Flaschenbier, Flaschenweir ohne Billard, radiziert. und gebrannte geistige Flüssigkeiten in verschlossenen Ge¬ B. Gewerbelöschungen. fäßen, einschließlich Wurst= und Selchwaren in Markt Weyer Nr. 165. 15. Karl Wöll, Gemischtwarenhandel in Wilhelm Ahorner, Müllergewerbe in Unterburg¬ Bad Hall Nr. 23. 16. Alois Steinparz, Gemischwarenhande fried Nr. 31, Gemeinde Land Kremsmünste 2. Florian in Wickendorf Nr. 24, Gemeinde Losensteinleiten. 17. Anno Backer, Gemischtwarenhandel und Handel mit gebrannten Kaiplinger, Frauenkleidermachergewerbe in Bad Hall Nr. 9 geistigen Flüssigkeiten in verschlossenen Gefäßen in Markt 18. Hubert Oberaigner, Zeug=, Grob= und Wagenschmied¬ Weyer Nr. 165. 3. Alois Gmeiner, Hufschmiedgewerbe in gewerbe in Lausa Nr. 199. 19. Johann Langer, Uhr¬ Pichlern Nr. 96, Gemeinde Sierning. 4. Josef Sedlaczek, machergewerbe in Nachderenns Nr. 41, Gemeinde Land Gast= und Schankgewerbe in Bad Hall. 5.Josef Sedlaczek, Weyer. 20. Michael Pernegger, Verschleiß von Bier und Delikatessengeschäft in Bad Hall, Löschung des Pachtverhält¬ Obstmost in verschlossenen Flaschen, Verschleiß von kaltem nisses mit Maria Badner, sowie Löschung des Gewerbes Fleisch, Wurst, Butter, Käse und Brot in Maria=Winkling selbst. 6. Maria Steinparz Gemischtwarenhandel in Wicken¬ Nr. 25, Gemeinde Gleink. 21. Johann Fischereder, Gast¬ dorf Nr. 24, Gemeinde Losensteinleiten. 7. Ludwig Forster, und Schankgewerbe in Spieldorf Nr. .15, Gemeinde Eber¬ Frächtergewerbe in Lumplgraben Nr. 6, Gemeinde Groß stallzell; Berechtigungen § 16, lit. a, b, c, d, f und g raming. 8. Franz Preuer, Gast= und Schankgewerbe in G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39. 22. Jose Reichraming Nr. 33. 9. Wenzel Kritzbach, Gast= und Kirchmair, Gast= und Schankgewerbe in Giering Nr. 5, Schankgewerbe in Aschach Nr. 5. Der k. k. Amtsleiter Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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