132 und Gedächtniszeichnen“. Ein Wegweiser für den Zeichenunterricht in den Elementarschulen, Preis 50 Heller, aufmerksam gemacht. Steyr, 30. Juni 1905. Z. 1126/Sch. An sämtliche Schulleitungen. Ueber Ersuchen der Direktion der Taubstummen=Lehr¬ anstalt in Linz vom 19. Juni 1905, Z. 154, werden die Schulleitungen zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 20. Juni l. I., Z. 2848, angewiesen, die Zahl der im chulpflichtigen Alter stehenden taubstummen Kinder bei der Schulbeschreibung genau aufzunehmen und mittels Korre¬ spondenzkarte direkt an die Taubstummen=Lehranstalts¬ Direktion in Linz bekannt zu geben. Derlei Karten werden den Schulleitungen alljährlich durch die Anstaltsdirektion zugesendet werden. Steyr, 28. Juni 1905. Z. 13.706. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Erteilte Legitimation für Handlungsreisende. Dem Herrn Karl Bukowsky, geb. 1873, nach Neu¬ haus in Böhmen zuständig, wohnhaft in Weyer (Markt), wurde eine Legitimation zum Reisen für die Ziegelfabrik des Martin Auer in Weyer (Markt) auf die Dauer des Dienstverhältnisses ausgefertigt. Steyr, 29. Juni 1905. Z. 13.631. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hausier=Verbot. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 18. Juni 1905, Z. 13.406/VIII, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinden Bosnjaci, Račinovci, Rajevoselo, Sikirevci, Stitar, Vrbanja und Zu¬ panje des Bezirkes Zupanje in Kroatien, unter Aufrechthal¬ tung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 13. Mai 1905, Z. 26.317, mit Beziehung auf § 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. Steyr, 4. Juli 1905. Z. 13.943. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Johann Kraßnig aus Radsberg. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 19. Juni 1905, Z. 13.460,II, treibt sich der im Jahre 1859 geborene und in der Gemeinde Radsberg heimatbe¬ rechtigte Taglöhner Johann Kraßnig beschäftigungslos herum und läßt sich von fremden Gemeinden auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde Geldunterstützungen und Vorschüsse verabreichen. Johann Kraßnig ist verheiratet, mittlerer Statur, hat längliches Gesicht, braune Haare und schwarze Augen, ist des Lesens und Schreibens unkundig und wiederholt gerichtlich bestraft. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, diesem Individuum, den Fall dringendster Notwendigkeit ausge¬ nommen, in Hinkunft Geldunterstützungen und Reisevor¬ schüsse nicht zu gewähren, vielmehr ist dasselbe im Falle der Arbeits= und Ausweislosigkeit nach den Schubvorschriften zu behandeln. Steyr, 3. Juli 1905 Z. 13.931. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 21. Jänner l. J., Z. 1544 und 1545, Amtsblatt Nr. 4, angeordneten Nach¬ forschungen nach den Stellungspflichtigen Franz Walder und Franz Stverka, sind einzustellen. Steyr, 29. Juni 1905. Z. 13.725. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des abgängigen Leopold Schwarzmayer aus Steyr. Der in Steyr in der Wehrgrabengasse Nr. 29 wohn¬ hafte Fabriksarbeiter Leopold Schwarzmayer, im Jahre 1840 in Ried geboren, katholisch, verehelicht, nach Steyr zuständig, hat sich am 20. d. M., 7 Uhr früh, von zu Hause unbekannt wohin entfernt, ohne daß derselbe bis heute zu¬ rückgekehrt ist; er dürfte sich ein Leid angetan haben. Leopold Schwarzmayer ist mittelgroß, schlank, hat längliches Gesicht, braune Augen, graumeliertes Kopfhaar, in der Mitte des Kopfes hat derselbe eine Glatze, grau¬ melierten, schwachen Schnurrbart, bekleidet war derselbe mit brauner Waschhose, brauner Stoffweste, schwarzem Stoff¬ sakko, schwarzem, weichem Hut und schwarzen Schnürschuhen. An Wäsche trug derselbe ein graues Trikothemd mit rot= und blaugestreifter Brust ohne Kragen, eine blau= und weißgestreifte Unterhose und Fußsocken, sämtliche Wäsche ohne Märke. Vor seinem Weggehen aus seiner Wohnung steckte er einige Kronen zu sich. Die Nachforschungen nach dem Abgängigen sind ein¬ zuleiten und ist über ein positives Ergebnis der Nachfor¬ schungen sogleich anher zu berichten.
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