Amtsblatt 1905/26 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

128 mungen zu § 9 vorgeschriebene Verzeichnis über die Vor¬ spannsverpflichteten in der Gemeinde nach beiliegendem Muster sofort anzulegen und eine Abschrift des Verzeichnisses bis längstens 20. September l. J. anher vorzulegen. Der Gleichmäßigkeit wegen würde es sich empfehlen, wenn sämtliche Gemeinden ihren Bedarf an Drucksorten für die Anlage des Verzeichnisses in der Haasschen Buch¬ druckerei in Steyr bekannt geben würden, welche selbe nach dem mitfolgenden Muster auflegen wird Post=Nr. Steyr, 23. Juni 1905. Z. 13.331. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Sicherstellung von Verpflegs=Erfordernissen. Das k. u. k. Militär=Verpflegs=Magazin in Linz hat mit Schreiben vom 20. Juni l. J., Z. 1539, ein Arren¬ dierungs=Bedingnisheft, betreffend die Sicherstellung von Verpflegs=Erfordernissen für die Truppen pro 1905/06 mit dem Ersuchen anher übermittelt, die Interessenten hierauf aufmerksam zu machen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, etwa in der Gemeinde befindliche Interessenten (Urproduzenten oder Händler) mit dem Bemerken hierauf aufmerksam zu machen, daß das Arrendierungs=Bedingnisheft während den Amtsstunden h. a. eingesehen werden kann. Steyr, 27. Juni 1905. Z. 13.261. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Schulleitungen. Verlautbarung der Wetterprognosen. Laut einer an das k. k. Ackerbauministerium gelangten Mitteilung des k. k. Handelsministeriums hat das letztere die Verfügung getroffen, daß die telegraphische Verbreitung der Wetterprognosen im Sinne des Handelsministerial¬ Erlasses vom 31. Mai 1894, Z. 27.851, am 1. Mai l. I ins Leben getreten ist. Eine Aenderung der im Vorjahre getroffenen Einrich¬ tungen ist dermalen noch nicht in Aussicht genommen, da die im Gegenstande erforderlichen Erhebungen und Verhand¬ lungen noch nicht abgeschlossen sind. Hievon werden die Gemeindevorstehungen und Schul¬ leitungen zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 14. Juni l. J., Z. 12.721/I, und unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 5. Juli 1904, Z. 13.151, Amtsblatt Nr. 28, mit der Einladung in Kenntnis gesetzt, die bereits mit dem vorzitierten h. a. Erlasse eingeleitete Aktion wegen Aktivierung von optischen Signalstationen fortzusetzen und über das Ergebnis von Fall zu Fall zu berichten. Da dem Ackerbauministerium ein Kredit hiefür nicht zur Verfügung steht, ist es nicht in der Lage, die Errich¬ tung solcher Stationen zu subventionieren und muß vielmehr die Deckung der bezüglichen Auslagen, wie dies bereits in einigen konkreten Fällen in verschiedenen Ländern vorgekom¬ men ist, den Lokalfaktoren überlassen bleiben. Bemerkt wird noch, daß der k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft eine Zusammenstellung jener Offerten, welche leistungs¬ fähige Firmen für die Lieferung der Signalkörper beim Ackerbauministerium eingebracht haben, übermittelt wurde und selbe über Wunsch zur Einsicht überlassen werden können. Steyr, 27. Juni 1905. Z. 13.573. Edikt. Nachdem der bisher bestehende Pachtvertrag bezüglich des Jagdrechtes der Gemeinde Aschach mit 31. Dezember 1905 abläuft, wird gemäß §§ 9 und 10 des o.=ö. Jagd¬ gesetzes vom 13. Juni 1895, L.=G.= u. V.=Bl. Nr. 8 ex 1896, behufs Vornahme der Neuverpachtung vorher die Feststellung des Jagdgebietes vorgenommen werden. Zu diesem Zwecke werden gemäß § 10 des obzitierten Jagd¬ gesetzes diejenigen Grundbesitzer, welche für die kommende sechsjährige Jagdpachtperiode auf Grund der §§ 4 und

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