Lats Prart k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 26. 1905. Steyr, am 29. Juni. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 68/V. P. Lagen Erwerbsteuer=Erklärungsformularien mit der Ein¬ Steyr, 26. Juni 1905. ladung, die Kundmachungen an jedermann zugänglichen ge¬ An alle Gemeinde=Vorstehungen. eigneten Orten sogleich zu affigieren und die Drucksorten den Steuerpflichtigen und zwar für jede Unternehmung Mit dem h. ä. Erlasse vom 29. März 1905, Z. 40/V. P. ein Formulare, zuzustellen. Amtsblatt 13, wurden die Gemeinde=Vorstehungen ange¬ Die Kundmachungen haben bis inkl. 1. August 1905 wiesen, die Bevölkerung vor einer Auswanderung nach affigiert zu bleiben und ist nach Ablauf dieser Zeit eine S. Paolo in Brasilien zu warnen, da die die Aussichten Kundmachung, mit der Affigierungsklausel versehen, samt den der Einwanderer im Staate S. Paolo beeinflußenden Ver¬ hältnisse ungünstige sind. erübrigten Erklärungsdrucksorten wieder anher vorzulegen. Ein allfälliger Bedarf an gedruckten „Anleitungen Da in diesen Verhältnissen unterdessen keine Aenderung zur Verfassung der Erwerbsteuer=Erklärungen“ ist hieramts eingetreten ist, finde ich mich neuerlich veranlaßt, die Ge¬ anzusprechen. meinde=Vorstehungen anzuweisen, vorkommenden Falles die Bevölkerung entsprechend aufzuklären. Steyr, 26. Mai 1905. Ad Z. 5404. Z. 13.550. Steyr, 27. Juni 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen. An die Gemeinde=Vorstehungen des Gerichts¬ Betreffend durch Eichhörnchen verursachte Schäden bezirkes Steyr und Kremsmünster. an Obst= und Waldbäumen. Jene Gemeinden, die dem h. ä. Auftrage vom Kundmachung. 20. März d. J., Z. 5404, Amtsbatt Nr. 13, bisher nicht Von der gefertigten Gemeinde=Vorstehung wird be¬ entsprochen haben, werden erinnert, ihre diesbezüglichen kannt gemacht, daß infolge Neuherstellung der Armüller¬ Berichte ohne Terminüberschreitung anher vorzulegen. brücke über den Sulzbach der Verkehr für Fuhrwerke von 2. bis 25. Juli l. J. auf der Gemeindestraße Rohr — Piber¬ Steyr, 20. Juni 1905. bach — Thanstetten und Sierning unterbrochen und eingestellt Z. 12.924. ist und daher die verkehrenden Fuhrwerke auf der alten Steyrstraße über Haselberg zu verkehren haben. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Dies wird hiemit öffentlich bekannt gemacht, damit der Weisungen betreffend das neue Vorspannsgesetz. Verkehr keine Störungen erleidet. Im XXXV. Stücke des Reichsgesetzblattes vom Gemeinde=Vorstehung Rohr Jahrgange 1905 erfolgte die Verlautbarung des Gesetzes, am 23. Juni 1905 betreffend die Militärvorspann im Frieden, samt der die Salzwimmer, Gemeinde=Vorsteher. Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetze enthaltenden Ministerial=Verordnung Z. 4612/I St. 05. Steyr, 23. Juni 1905. Nachdem dieses Gesetz gegenüber den bisher geltenden Vorschriften auf wesentlich anderen Grundlagen aufgebaut An alle Gemeinde=Vorstehungen. erscheint, haben die Gemeinden sich ungesäumt und mit der Affigierung der Kundmachungen betreffend die Ab¬ gebotenen Gründlichkeit mit dem Inhalte des Gesetzes sowie gabe der Erwerbssteuer=Erklärungen pro 1906/07. mit den zu demselben erlassenen Durchführungs=Bestimmungen Gleichzeitig erhält die Gemeinde=Vorstehung eine An¬ vertraut zu machen. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom zahl Kundmachungen betreffend die Abgabe der Erwerbs¬ 9. Juni 1905, Z. 11.653/IV, werden die Gemeinde=Vor¬ steuer=Erkärungen zur Veranlagung der allgemeinen Erwerb¬ stehungen beauftragt, das in den Durchführungs=Bestim¬ steuer für die Veranlagungsperiode 1906/07 und mehrere
128 mungen zu § 9 vorgeschriebene Verzeichnis über die Vor¬ spannsverpflichteten in der Gemeinde nach beiliegendem Muster sofort anzulegen und eine Abschrift des Verzeichnisses bis längstens 20. September l. J. anher vorzulegen. Der Gleichmäßigkeit wegen würde es sich empfehlen, wenn sämtliche Gemeinden ihren Bedarf an Drucksorten für die Anlage des Verzeichnisses in der Haasschen Buch¬ druckerei in Steyr bekannt geben würden, welche selbe nach dem mitfolgenden Muster auflegen wird Post=Nr. Steyr, 23. Juni 1905. Z. 13.331. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Sicherstellung von Verpflegs=Erfordernissen. Das k. u. k. Militär=Verpflegs=Magazin in Linz hat mit Schreiben vom 20. Juni l. J., Z. 1539, ein Arren¬ dierungs=Bedingnisheft, betreffend die Sicherstellung von Verpflegs=Erfordernissen für die Truppen pro 1905/06 mit dem Ersuchen anher übermittelt, die Interessenten hierauf aufmerksam zu machen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, etwa in der Gemeinde befindliche Interessenten (Urproduzenten oder Händler) mit dem Bemerken hierauf aufmerksam zu machen, daß das Arrendierungs=Bedingnisheft während den Amtsstunden h. a. eingesehen werden kann. Steyr, 27. Juni 1905. Z. 13.261. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Schulleitungen. Verlautbarung der Wetterprognosen. Laut einer an das k. k. Ackerbauministerium gelangten Mitteilung des k. k. Handelsministeriums hat das letztere die Verfügung getroffen, daß die telegraphische Verbreitung der Wetterprognosen im Sinne des Handelsministerial¬ Erlasses vom 31. Mai 1894, Z. 27.851, am 1. Mai l. I ins Leben getreten ist. Eine Aenderung der im Vorjahre getroffenen Einrich¬ tungen ist dermalen noch nicht in Aussicht genommen, da die im Gegenstande erforderlichen Erhebungen und Verhand¬ lungen noch nicht abgeschlossen sind. Hievon werden die Gemeindevorstehungen und Schul¬ leitungen zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 14. Juni l. J., Z. 12.721/I, und unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 5. Juli 1904, Z. 13.151, Amtsblatt Nr. 28, mit der Einladung in Kenntnis gesetzt, die bereits mit dem vorzitierten h. a. Erlasse eingeleitete Aktion wegen Aktivierung von optischen Signalstationen fortzusetzen und über das Ergebnis von Fall zu Fall zu berichten. Da dem Ackerbauministerium ein Kredit hiefür nicht zur Verfügung steht, ist es nicht in der Lage, die Errich¬ tung solcher Stationen zu subventionieren und muß vielmehr die Deckung der bezüglichen Auslagen, wie dies bereits in einigen konkreten Fällen in verschiedenen Ländern vorgekom¬ men ist, den Lokalfaktoren überlassen bleiben. Bemerkt wird noch, daß der k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft eine Zusammenstellung jener Offerten, welche leistungs¬ fähige Firmen für die Lieferung der Signalkörper beim Ackerbauministerium eingebracht haben, übermittelt wurde und selbe über Wunsch zur Einsicht überlassen werden können. Steyr, 27. Juni 1905. Z. 13.573. Edikt. Nachdem der bisher bestehende Pachtvertrag bezüglich des Jagdrechtes der Gemeinde Aschach mit 31. Dezember 1905 abläuft, wird gemäß §§ 9 und 10 des o.=ö. Jagd¬ gesetzes vom 13. Juni 1895, L.=G.= u. V.=Bl. Nr. 8 ex 1896, behufs Vornahme der Neuverpachtung vorher die Feststellung des Jagdgebietes vorgenommen werden. Zu diesem Zwecke werden gemäß § 10 des obzitierten Jagd¬ gesetzes diejenigen Grundbesitzer, welche für die kommende sechsjährige Jagdpachtperiode auf Grund der §§ 4 und
des zitierten Jagdgesetzes die Befugnis zur Eigenjagd in obiger Gemeinde beanspruchen, aufgefordert, diesen Anspruch binnen sechs Wochen vom 1. Juli 1905 angefangen hieramts anzumelden und durch Vorlage der bezüglichen Grundbuchs= und Katastralmappenauszüge sowie der Parzellen¬ verzeichnisse, welche die von der k. k. Grundsteuer=Evident¬ haltung bestätigten Flächeninhalte der einzelnen Grund¬ parzellen zu enthalten haben, zu begründen, wobei bemerkt wird, daß dem diesfälligen Gesuche eine handliche und deutliche Uebersichtsskizze beizuschließen ist, in welchem der zugrunde gelegte Maßstab anzugeben und sowohl die gegen¬ ständlichen Grundkomplexe (am besten durch verschiedenen Farbenauftrag) als auch die in Betracht kommenden Par¬ zellen und Verbindungswege, wo nötig, mit den entspre¬ chenden Parzellennummern bezeichnet, ersichtlich zu machen wären. Eigenjagden, welche hiebei nicht innerhalb der obigen rist von 6 Wochen zur Ausscheidung aus dem Gemeinde¬ jagdgebiete angemeldet wurden, gehören für die nächste Pachtperiode zum Gemeindejagdgebiete. Z. 13.574. Steyr, 27. Juni 1905. Edikt. Nachdem der bisher bestehende Pachtvertrag bezüglich des Jagdrechtes der Gemeinde Garsten mit 31. De¬ zember 1905 abläuft, wird gemäß §§ 9 und 10 des o.=ö. Jagdgesetzes vom 13. Juni 1895, L.=G.= und V.=Bl. Nr. 8 ex 1896, behufs Vornahme der Neuverpachtung vorher die Feststellung des Jagdgebietes vorgenommen werden. Zu diesem Zwecke werden gemäß § 10 des obzitierten Jagdge¬ setzes diejenigen Grundbesitzer, welche für die kommende sechsjährige Jagdpachtperiode auf Grund der §§ 4 und 5 des zitierten Jagdgesetzes die Befugnis zur Eigenjagd in obiger Gemeinde beanspruchen, aufgefordert, diesen Anspruch binnen 6 Wochen vom 1. Juli 1905 angefangen hier¬ amts anzumelden und durch Vorlage der bezüglichen Grund¬ buchs= und Katastralmappen=Auszüge sowie der Parzellen¬ Verzeichnisse, welche die von der k. k. Grundsteuer=Evident¬ haltung bestätigten Flächeninhalte der einzelnen Grundpar¬ zellen zu enthalten haben, zu begründen, wobei bemerkt wird, daß dem diesfälligen Gesuche eine handliche und deut¬ liche Uebersichtsskizze beizuschließen ist, in welchem der zu¬ grunde gelegte Maßstab anzugeben und sowohl die gegen¬ ständlichen Grundkomplexe am besten durch verschiedenen Farbenauftrag) als auch die in Betrachtkommenden Par¬ zellen und Verbindungswege, wo nötig, mit den entspre¬ chenden Parzellennummern bezeichnet, ersichtlich zu machen wären. Eigenjagden, welche hiebei nicht innerhalb der obigen Frist von 6 Wochen zur Ausscheidung aus dem Gemeinde jagdgebiete angemeldet wurden, gehören für die nächste Pachtperiode zum Gemeindejagdgebiete. Z. 3070. Steyr, 26. Juni 1905. An alle Eemeinde=Vorstehungen. Untersuchung von Gärten im Sinne der Reblaus¬ Konvention. Jene Gemeinden, die dem h. ä. Auftrage vom 2. März d. J., Z. 3070 (Amtsblatt Nr. 10), bisher nicht entsprochen haben, werden beauftragt, ihre Berichte unge säumt vorzulegen. 129 Z. 13.113. Steyr, 21. Juni 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Betreffend das Reinigungsmittel für Bierdruck¬ apparate „Ilovit". Das chemisch=technische Laboratorium der Firma H. P. M. Fritsch & Comp. in Berlin bringt ein Reinigungs¬ mittel für Bierdruckapparate unter dem Namen „Ilovit“ in Blechdosen in den Handel. Nach der durch den k. k. Landessanitätsrat in Prac vorgenommenen qualitativen chemischen Analyse des Mittels erweist sich dieses als gewöhnliches Aetznatron, wie solches im Handel in den nicht völlig reinen Sorten vorzukommen pflegt, oder als identisch mit dem sogenannten Laugenstein. Beim Lösen des Präparates in der vorgeschriebenen Wassermenge resultiert eine Natronlaugelösung von solcher Konzentration, welche das Material des Bierdruckapparates nicht so verändert, daß nach dem vorgeschriebenen Aus¬ spülen desselben mit Wasser etwa gesundheitsschädliche Salze zurückbleiben würden. Sonach würden in dieser Richtung, abgesehen von dem den Wert des Inhaltes weit übertref¬ fenden Preise, gegen die Zulassung des Mittels zur Reinigung der Leitung in Bierdruckapparaten in der angegebenen Weise keine sanitären Bedenken obwalten Die harmlose Bezeichnung „Ilovit“ entspricht jedoch nicht dem Inhalte des Behältnisses und informiert die das Mittel beziehende Partei nicht von den ätzenden Eigenschaften desselben, so daß eine etwaige Kostprobe schmerzhafte Ver¬ ätzungen der Mundschleimhaut herbeiführen kann, ganz ab¬ gesehen von den Folgen, die ein Genuß aus Versehen nach sich ziehen könnte Der Vertrieb des wiederholt genannten Präparates ist daher unter der Bezeichnung „Ilovit“ mit Rücksicht auf die Bestimmungen des § 15 der Verordnung der Ministerien des Innern und des Handels vom 21. April 1876, R.=G.= Bl. Nr. 60, betreffend den Verkehr mit Giften, gifthältigen Droguen und gesundheitsgefährlichen chemischen Präparaten, unstatthaft. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k Gendarmerie=Posten=Kommanden über Erlaß der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 14. Juni 1905, Z. 13.117/IV zur Kenntnisnahme, Verständigung der interessierten Kreise und Darnachachtung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 21. Juni 1905. Z. 13.199. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Anton Praha aus Budweis. Laut Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 10. Juni 1905, Nr. 12.257/V, treibt sich der am 16. März 1880 in Budweis geborene und daselbst heimat¬ berechtigte Zimmermalergehilfe Anton Praha, Sohn des Josef Praha und der Elisabeth, geb. Vancura, beschäftigungs¬ los in der Welt herum und läßt sich auf Kosten seiner Heimatsgemeinde Geldunterstützungen und Reisevorschüsse erfolgen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, dem Genannten in Hinkunft, den Fall dringendster Not ausge¬ nommen, keinerlei Geldunterstützungen zu verabfolgen, der¬
130 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Engerwitzdorf, Ort¬ selbe ist vielmehr im Falle der Arbeits= und Ausweislosig¬ schaft Linzerberg; Gemeinde Hellmonsöd, Ortschaften Alt¬ keit nach den Schubvorschriften zu behandeln. Hellmonsödt, Eben; Gemeinde St. Magdalena, Ortschaft Furth, Katzbach; Gemeinde und Ortschaft Ottensheim Steyr, 21. Juni 1905. Z. 13.197, 13.198, 13.266. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz An alle Gemeinde=Vorstehungen und Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Gutau. k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. 2. Bezirk Schärding: Gemeinde Diersbach, Ort¬ Ausforschung von Landsturmpflichtigen. schaft Inding; Gemeinde St. Florian, Ortschaft Otterbach Auszuforschen sind, und zwar: Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Der am 24. September 1886 in Zubsi geborene, Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k inbekannten Ortes zuständige Vinzenz Fabian, ehelicher Statthalterei in Linz vom 19. Juni 1905, Nr. 13.316/X Sohn des Fabian und der Theresia, geborene Sližek; in die Kenntnis. der am 15. Juni 1886 in Wsetin geborene, unbe¬ kannten Ortes zuständige Karl Pagáč, ehelicher Sohn des Steyr, 24. Juni 1905. Z. 13.265. Martin Pagáč und der Marianne, geb. Holub; An alle Gemeinde=Vorstehungen und der am 15. März 1884 in Groß=Petersdorf im Bezirke Neutitschein geborene und dorthin zuständige Emil k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Reinisch, ehelicher Sohn des Anton Reinisch und der Nr. 13.402/X. Kundmachung Marie, geb. Jung. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. August d. I. des k. k. Ministeriums des Innern vom 15. Juni 1905, hieher zu berichten. Z. 27.205, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Steyr, 24. Juni 1905. Z. 13.196. Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kroatien=Slawonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern An alle Gemeinde=Vorstehungen und Das Ministerium des Innern verbietet wegen erfolgter k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden Einschleppung der Maul= und Klauenseuche nach dem dies¬ seitigen Gebiete die Einfuhr von Klauentieren (Rindern zur Kenntnisnahme. Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Stuhlgerichtsbezirken für Oberösterreich Tierseuchen-Ausweis Keszthely, Pacsa, Zalaegerszeg, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde, Zalaszentgrot (Komitat Zala) in Ungarn in der Berichtsperiode vom 11. Juni bis 17. Juni 1905. nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern 1. Bläschenausschlag. Ferner ist auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirks¬ Bestand der Seuche. hauptmannschaft Nadworna wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, 1. Bezirk Schärding: Gemeinde Dorf, Ortschaften Ziegen, Schweinen aus dem Grenzstuhlgerichtsbezirke Taracviz Munderfing, Reiting; Gemeinde Raab, Ortschaft Groß (Komitat Maramaros), dann auf Grund der Verfügungen prambachBezirk Steyr (Land): Gemeinde Wartberg, der k. k. Bezirkshauptmannschaften Lisko, Loitsch, Zara, Gänserndorf, Nowytarg und Ungarisch=Brod, wegen des Be¬ Ortschaft Penzendorf. standes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus Erlöschen der Seuche. dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Homonna (Komitat Zemplen) Bezirk Ried: Gemeinde Rottenbach, Ortschaft Ober¬ in Ungarn und aus den Grenzbezirken Senj, einschließlich stötten. der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Lika=Krbava) 2. Rotlauf der Schweine. Cabar, (Komitat Modrus=Rieka) in Kroatien-Slawonien Bestand der Seuche. sowie wegen des Bestandes des Stäbchenrotlaufes der Schweine die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhl¬ Bezirk Gmunden: Gemeinde und Stadt gerichtsbezirke Trstena (Komitat Arva) und aus den bereits Gmunden; Gemeinde Laakirchen, Ortschaft Oberweis; Ge¬ wegen Schweinepestbestandes gesperrten Grenz=Stuhlgerichts¬ meinde Ohlstorf, Ortschaft Hafendorf. bezirken Malaczka (Komitat Pozsony), Trencsen, einschließlich 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Lorch, Ortschaft der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Trencsen) in Kristein. Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. 3. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Pabneu¬ Dies wird im Nachhange zu den hierortigen Kund¬ kirchen; Gemeinde und Ortschaft St. Georgen a. d. Gusen; machungen vom 1. und 7. Juni 1905, ZZ. 24.827 und Gemeinde Schwertberg, Ortschaft Aisting. 25.716 (enthalten in den Amtsblättern zur „Linzer Zeitung 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz vom 7. und 15. Juni d. J., Nr. 49 und 52), zur allgemeinen Erlöschen der Seuche. Kenntnis gebracht. 1. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz, Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. (in einem Hofe). Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. 2. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde und Stadt Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Steyr. Statthalterei in Linz vom 19. Juni 1905, Z. 13.402, 3. Schweinepest. zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Bestand der Seuche. Der k. k. Amtsleiter: Bezirk Schärding: Gemeinde Dorf, Ortschaft Klouček. Kumpfmühl. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2