Amtsblatt 1905/23 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Georg Roiser, geb. 1871, Diener, zust. nach Krems¬ münster, Land. Josef Dicketmüller, geb. 1873, zust. nach Pfarr¬ kirchen Josef Blindhofer, geb. 1878, Hammerschmied, zust. nach Reichraming Im Falle eines positiven Ergebnisses ist sogleich anher zu berichten. Z. 11.850 u. 11.848. Steyr, 5. Juni 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschungen. Auszuforschen sind, und zwar die Landsturmpflichtigen: Maximus Manzuffa Pompeus, geboren am 2. Juli 1886 Sohn des Apostolo und der Maria Minutti, Maler. Soll ottomanischer Untertan sein. Friedrich Krenn, geboren am 4. Juni 1886 in Pola, illegitimer Sohn der Anna Krenn,Private, zuständig nach Neukirchen, Bezirk Umgebung Cilli, Steiermark. Willibald Rudolf Galotzy, geboren am 7. Juli 1886, Sohn des Stanislaw und der Mathilde Gaberle Eisenbahnbeamter, zust. nach Michalevice, Bezirk Drohobycz Galizien. Franz August Haslacher, geboren am 19. No¬ vember 1886 in Pola, illegitimer Sohn der Cäcilie Has¬ lacher Magd, zust. nach Trauch=Schwarzau am Gebirg, Bezirk Wiener=Neustadt, Niederösterreich. Johann Fabian Basilio, geboren am 10. März 1886 in Caufanare Leme, Sohn des Josef und der Josefine Giustinelli, Schuster, zust. nach Verteneglio, Bezirk Parenzo und der am 14. April 1869 in Eggern geborene, nadh Eggern im pol. Bezirke Gmünd zuständige, Adalbert Eglau, Sohn des Leopold und der Genoveva Eglau. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist bis 20. Juli l. J. zu berichten. Z. 11.674. Steyr, 31. Mai 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 18. Mai 1905 Z. 21.862, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Landern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Nemetpalanka, Ujvidek (Komitat Bacs-Bodrog), Adony, Sarbogard (Komitat Fejer), Dunavecse (Komitat Pest=Pilis=Solt=Kiskun) in Ungarn nach den im Reichsrate vertreienen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügung der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaften Göding, Mistelbach und Neu=Sandec wegen des Bestandes des Stäbchenrotlaufes die Einfuhr von 115 Schweinen aus den Grenz=Stuhlgerichtsbezirken Szakolcza, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Nyitra), Felsötarcza, einschließlich der Stadtgemeinde Kis¬ szeben (Komitat Saros) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dies wird im Nachhange zu der hierortigen Kund¬ machung vom 11. Mai 1905, Z. 21.067 (enthalten im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" vom 24. Mai d. J., Nr. 45), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 24. Mai 1905, Nr. 11.010/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Steyr, 4. Juni 1905. Z. 11.938. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 25. Mai 1905 Z. 23.633, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern,Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichts¬ bezirke Alsocsalloköz Komitat Pozsony in Ungarn und aus den Bezirken Novska (Komitat Pozega), Ilok (Komitat Sriem) in Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate ver¬ tretenen Königreichen und Ländern Ferner ist auf Grund der Verfügungen der k. k Bezirkshauptmannschaften Mistelbach und Göding wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Grenz=Stuhlgerichtsbezirken Szakolcza einschließlich der gleich¬ namigen Stadtgemeinde (Komitat Nyitra), ferner auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirkshauptmannschaften Gänsern¬ dorf, Ungarisch=Brod, Kimpolung, Luttenberg, Radkersburg und Bruck an der Leitha wegen des Bestandes der Schweine¬ pest die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz=Stuhlge¬ richtsbezirken Jad, einschließlich der Stadtgemeinde Besztercze (Komitat Besztercze=Naszod), Malaczka, Pozsony, einschließlich der Stadtgemeinde Szentgyörgy (Komitat Pozsony), Trencsen, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Trencsen), Maraszombat (Komitat Vas) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dies wird im Nachhange zu den hierortigen Kund¬ machungen vom 11. und 18. Mai 1905, ZZ. 21.067 und 21.862 (enthalten im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung“ vom 24. und 26. Mai d. J., Nr. 45 und 46), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 29. Mai 1905, Nr. 11.645/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis

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