114 Steyr, 31. Mai 1905. Z. 11.853. An alle Gemeinde=Vorstehungen und die Genossenschafts=Vorstehungen. Abhaltung eines Wanderunterrichtes für das Töpfer¬ gewerbe. Laut Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei hat das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht zufolge Erlasses vom 22. März 1905, Z. 3598, neuerdings die Abhaltung eines Wanderunterrichtes für das Töpfergewerbe in Linz und Gmunden durch den Professor der Fachschule für Ton¬ industrie in Teplitz angeordnet. Demnach hat die Direktion dieser Fachschule nach¬ stehendes Programm vorgelegt. Für den Wanderunterricht in Linz sind 10 Tage in Aussicht genommen, und zwar vom 14. bis einschließlich 24. Juni. Professor A. Willert trifft am 13. Juni in Linz ein. Der Wanderunterricht zerfällt in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Der theoretische Teil umfaßt acht Vorträge zu je einer Stunde und behandeln dieselben die Technologie der Geschirr= und Kachelofenerzeugung. Besondere Berücksichtigung wird die Herstellung einwandfreier Geschirrglasuren und farbiger Ofenglasuren finden. Der praktische Teil bezweckt die Unterweisung in der Herstellung der erwähnten Glasuren, beziehungsweise Be¬ hebung eventuell bestehender Mängel in den einzelnen Be¬ trieben selbst. Für die Vorträge sind, um den Gehilfen eine zahl¬ reiche Beteiligung zu ermöglichen, Abendstunden in Aussicht genommen. Für den praktischen Teil werden Halbtage in einem freiwillig sich meldenden Betriebe bestimmt. Die übrige Zeit wird der Wanderlehrer zu wiederholten Besuchen der einzelnen Hafnereien verwenden, wobei auch der Betriel des Josef Würzburger in Steyregg einbezogen werden wird Die Dauer des Wanderunterrichtes in Gmunden be¬ trägt 14 Tage, d. i. vom 26. Juni bis einschließlich 11. Juli, und ist die Einteilung wie beim vorigen. Für den theoretischen Teil sind 8 bis 10 Vorträge zu je einer Stunde bestimmt und sollen dieselben gleichfalls aus dem früher angeführten Grunde in den Abendstunden stattfinden. Der Inhalt der Vorträge ist derselbe wie in Linz, jedoch mit besonderer Berücksichtigung der eigenartigen Verhältnisse der Erzeugung in Gmunden. Im praktischen Teil wird vorzugsweise die Herstellung tadelloser Geschirrglasuren durchgeführt unter Wahrung der charakteristischen Beschaffenheit des Gmundner Geschirres und unter Berücksichtigung der einzelnen Betriebsverhältnisse Es wird sich dabei als zweckmäßig erweisen, abwechselnd an bestimmten Halbtagen in den einzelnen Betrieben zu arbeiten. Eventuell in Betracht kommende zweckentsprechende Abänderungen in der Erteilung des Unterrichtes muß in beiden Städten dem Wanderlehrer vorbehalten bleiben. Die Gemeinde= und Genossenschafts=Vorstehungen werden nun eingeladen, dieses Programm in den Töpferei¬ betrieben rechtzeitig verlautbaren und die Besitzer derselben, beziehungsweise deren Gehilfen, zur Teilnahme an dem ange kündigten Wanderunterrichte im eigenen Interesse aufzu¬ fordernBehufs näherer Auskünfte hätten sich die Teilnehmer an die Stadtgemeinde=Vorstehung Linz, beziehungsweise Gmunden, zu wenden. Steyr, 5. Juni 1905. Z. 12.118 An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hausier=Verbot. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 26. Mai 1905, Z. 11.273/VIII, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinde Körmend des Eisenburger Komitates und auf dem Gebiete der Stadt Haydü=Szoboszló, unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 17. Mai 1905 Z. 21.892, mit Beziehung auf § 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. Steyr, 3. Juni 1905. Z. 11.535, 12.047. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor den Unterstützungsschwindlern Anton und Agnes Schnürl aus Donnersbachau und Alexander Anschell aus Linz. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Ståtthalterei vom Mai 1905, Z. 10.491/II, und 25. Mai 1905, Z. 11.287 II, treiben sich die in Donnersbachau heimat¬ zuständigen Eheleute Anton und Agnes Schnürl und weiters der im Jahre 1849 geborene, nach Linz zu¬ ständige, verwitwete gewesene Maschinen=Fabriksarbeiter Alexander Anschell, versehen mit Reisepaß ddto. Linz 25. August 1904, Nr. 50, ausgestellt auf die Dauer von drei Jahren für die europäischen Staaten, beschäftigungslos in der Welt herum und verursachen dadurch ihren Heimats¬ gemeinden einen bedeutenden Schaden. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, den genannten Individuen, den Fall dringendster Not ausge¬ nommen, keinerlei Unterstützungen zu gewähren, vielmehr sind dieselben bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraus¬ setzungen der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen Z. 11.692, 9891, 10.679, 10.223 Steyr, 30. Mai 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger. Auszuforschen sind: Franz Hausleitner, geb. 1864, Taglöhner, zust. nach Bad Hall.
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