Amtsblatt 1905/23 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Kuers Wr k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1905. Nr. 23. Steyr, am 8. Juni. und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. ist, so steht doch außer Frage, daß bei der Lagerung von Steyr, 3. Juni 1905. Z. 991/B.=Sch.=R. Zelluloid und Zelluloidgegenständen sowie auch bei der Manipulation mit solchen Artikeln eine besondere Aufmerk¬ An sämtliche Schulleitungen. samkeit und große Vorsicht am Platze sind Professor Rolleder=Stiftung. Das Ministerium des Innern beabsichtigt, im Ein¬ vernehmen mit dem k. k. Handelsministerium demnächst Die Interessen aus der Professor Rolleder=Stiftung eine Enquete einzuberufen, die sich unter Zuziehung von für in bedrängter Lage befindliche, eine tadellose dienstliche Fachmännern und von Vertretern der Interessenten damit Verwendung ausweisende Lehrpersonen der Bezirke Steyr befassen soll, Grundsätze aufzustellen, welche für die Lagerung Stadt und Land kommen heuer im Landbezirke Steyr zur von Zelluloid und Zelluloidartikeln, die Verarbeitung und Verleihung. den Transport künftighin maßgebend zu sein hätten. Bewerber um dieselben haben ihre gestempelten, mit Auf dieser Grundlage wird sodann die Hinausgabe einer Dienstestabelle belegten Gesuche im Dienstwege bis entsprechender Sicherheitsvorschriften in Aussicht genommen 24. Juni l. I. hieramts einzubringen. Im Gesuche ist das die dem gegenwärtigen Stande der Technik entsprechend und Einkommen sowie das Nebeneinkommen anzuführen. geeignet sein sollen, die Herstellung, die Aufbewahrung und Hiebei wird bemerkt, daß die in der Vorrede zur den Transport von Zelluloid und Zelluloidgegenständen ge¬ Heimatkunde von Steyr angeführten Lehrpersonen des Be¬ fahrlos zu gestalten zirkes in erster Linie berücksichtigt werden Im Interesse der öffentlichen Sicherheit erscheint es jedoch unerläßlich, im Rahmen der bestehenden Vorschriften dermalen schon unverweilt die geeigneten Vorkehrungen zur Hintanhaltung weiterer Gefährdungen des Lebens und Eigen¬ Steyr, 5. Juni 1905. Z. 12.111. tumes zu treffen. Auf gewerbliche Betriebsstätten, in denen Zelluloid An alle Gemeinde=Vorstehungen. oder Zelluloidgegenstände gelagert, Zelluloid oder Zelluloid¬ artikel hergestellt oder verarbeitet werden, finden die Vor¬ Betreffend Betriebstätten, in denen gewerbsmäßig schriften des § 25, Gewerbeordnung, Anwendung. Derartige Zelluloid oder Zelluloidgegenstände gelagert, herge¬ Anlagen bedürfen daher, wenn die im § 25, Gewerbeordnung, stellt oder verarbeitet werden. aufgestellten Voraussetzungen zutreffen, einer gewerbebehörd¬ lichen Genehmigung nach den Vorschriften des III. Haupt¬ Es sind in letzter Zeit in Lokalitäten, in denen Zellu¬ stückes der Gewerbeordnung und dürfen vor erlangter ge¬ loid und Zelluloidgegenstände gelagert und verarbeitet wurden werbebehördlicher Genehmigung nicht benützt werden bedauerlicherweise wiederholt Brände und Explosionen vorge kommen, welche — wie dies namentlich jüngst in Wien der Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher unter Erlaß Fall gewesen war — die Sicherheit des Lebens und des der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 29. Mai 1905, Eigentumes in hohem Maße gefährdet haben. Diese Er¬ Z. 11.648/VIII, eingeladen, für eine entsprechende Auf¬ scheinung läßt darauf schließen, daß bei der Lagerung von klärung der in Betracht kommenden gewerblichen Kreise zu Zelluloid und Zelluloidgegenständen und bei der Manipu¬ sorgen lation mit Zelluloid vielfach nicht mit jener Vorsicht zu Ferner werden die Gemeinde=Vorstehungen angewiesen bis 1. Juli 1905 anher zu berichten, ob sich im Gemeinde¬ Werke gegangen wird, welche im Hinblicke auf die chemischer gebiete derartige Betriebsstätten befinden, und im Falle als Eigenschaften des Zelluloids geboten erscheint; denn, wenn die betreffenden Betriebsstätten von h. a. genehmigt sind, auch die Ansichten über den Grad der Feuergefährlichkei die Daten der Genehmigungsurkunden bekannt zu geben. und der Explosibilität des Zelluloids auseinandergehen und namentlich, was die Selbstentzündbarkeit des Zelluloids be¬ trifft, die Auffassung in Fachkreisen eine sehr verschiedenartige

114 Steyr, 31. Mai 1905. Z. 11.853. An alle Gemeinde=Vorstehungen und die Genossenschafts=Vorstehungen. Abhaltung eines Wanderunterrichtes für das Töpfer¬ gewerbe. Laut Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei hat das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht zufolge Erlasses vom 22. März 1905, Z. 3598, neuerdings die Abhaltung eines Wanderunterrichtes für das Töpfergewerbe in Linz und Gmunden durch den Professor der Fachschule für Ton¬ industrie in Teplitz angeordnet. Demnach hat die Direktion dieser Fachschule nach¬ stehendes Programm vorgelegt. Für den Wanderunterricht in Linz sind 10 Tage in Aussicht genommen, und zwar vom 14. bis einschließlich 24. Juni. Professor A. Willert trifft am 13. Juni in Linz ein. Der Wanderunterricht zerfällt in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Der theoretische Teil umfaßt acht Vorträge zu je einer Stunde und behandeln dieselben die Technologie der Geschirr= und Kachelofenerzeugung. Besondere Berücksichtigung wird die Herstellung einwandfreier Geschirrglasuren und farbiger Ofenglasuren finden. Der praktische Teil bezweckt die Unterweisung in der Herstellung der erwähnten Glasuren, beziehungsweise Be¬ hebung eventuell bestehender Mängel in den einzelnen Be¬ trieben selbst. Für die Vorträge sind, um den Gehilfen eine zahl¬ reiche Beteiligung zu ermöglichen, Abendstunden in Aussicht genommen. Für den praktischen Teil werden Halbtage in einem freiwillig sich meldenden Betriebe bestimmt. Die übrige Zeit wird der Wanderlehrer zu wiederholten Besuchen der einzelnen Hafnereien verwenden, wobei auch der Betriel des Josef Würzburger in Steyregg einbezogen werden wird Die Dauer des Wanderunterrichtes in Gmunden be¬ trägt 14 Tage, d. i. vom 26. Juni bis einschließlich 11. Juli, und ist die Einteilung wie beim vorigen. Für den theoretischen Teil sind 8 bis 10 Vorträge zu je einer Stunde bestimmt und sollen dieselben gleichfalls aus dem früher angeführten Grunde in den Abendstunden stattfinden. Der Inhalt der Vorträge ist derselbe wie in Linz, jedoch mit besonderer Berücksichtigung der eigenartigen Verhältnisse der Erzeugung in Gmunden. Im praktischen Teil wird vorzugsweise die Herstellung tadelloser Geschirrglasuren durchgeführt unter Wahrung der charakteristischen Beschaffenheit des Gmundner Geschirres und unter Berücksichtigung der einzelnen Betriebsverhältnisse Es wird sich dabei als zweckmäßig erweisen, abwechselnd an bestimmten Halbtagen in den einzelnen Betrieben zu arbeiten. Eventuell in Betracht kommende zweckentsprechende Abänderungen in der Erteilung des Unterrichtes muß in beiden Städten dem Wanderlehrer vorbehalten bleiben. Die Gemeinde= und Genossenschafts=Vorstehungen werden nun eingeladen, dieses Programm in den Töpferei¬ betrieben rechtzeitig verlautbaren und die Besitzer derselben, beziehungsweise deren Gehilfen, zur Teilnahme an dem ange kündigten Wanderunterrichte im eigenen Interesse aufzu¬ fordernBehufs näherer Auskünfte hätten sich die Teilnehmer an die Stadtgemeinde=Vorstehung Linz, beziehungsweise Gmunden, zu wenden. Steyr, 5. Juni 1905. Z. 12.118 An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hausier=Verbot. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 26. Mai 1905, Z. 11.273/VIII, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinde Körmend des Eisenburger Komitates und auf dem Gebiete der Stadt Haydü=Szoboszló, unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 17. Mai 1905 Z. 21.892, mit Beziehung auf § 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. Steyr, 3. Juni 1905. Z. 11.535, 12.047. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor den Unterstützungsschwindlern Anton und Agnes Schnürl aus Donnersbachau und Alexander Anschell aus Linz. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Ståtthalterei vom Mai 1905, Z. 10.491/II, und 25. Mai 1905, Z. 11.287 II, treiben sich die in Donnersbachau heimat¬ zuständigen Eheleute Anton und Agnes Schnürl und weiters der im Jahre 1849 geborene, nach Linz zu¬ ständige, verwitwete gewesene Maschinen=Fabriksarbeiter Alexander Anschell, versehen mit Reisepaß ddto. Linz 25. August 1904, Nr. 50, ausgestellt auf die Dauer von drei Jahren für die europäischen Staaten, beschäftigungslos in der Welt herum und verursachen dadurch ihren Heimats¬ gemeinden einen bedeutenden Schaden. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, den genannten Individuen, den Fall dringendster Not ausge¬ nommen, keinerlei Unterstützungen zu gewähren, vielmehr sind dieselben bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraus¬ setzungen der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen Z. 11.692, 9891, 10.679, 10.223 Steyr, 30. Mai 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger. Auszuforschen sind: Franz Hausleitner, geb. 1864, Taglöhner, zust. nach Bad Hall.

Georg Roiser, geb. 1871, Diener, zust. nach Krems¬ münster, Land. Josef Dicketmüller, geb. 1873, zust. nach Pfarr¬ kirchen Josef Blindhofer, geb. 1878, Hammerschmied, zust. nach Reichraming Im Falle eines positiven Ergebnisses ist sogleich anher zu berichten. Z. 11.850 u. 11.848. Steyr, 5. Juni 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschungen. Auszuforschen sind, und zwar die Landsturmpflichtigen: Maximus Manzuffa Pompeus, geboren am 2. Juli 1886 Sohn des Apostolo und der Maria Minutti, Maler. Soll ottomanischer Untertan sein. Friedrich Krenn, geboren am 4. Juni 1886 in Pola, illegitimer Sohn der Anna Krenn,Private, zuständig nach Neukirchen, Bezirk Umgebung Cilli, Steiermark. Willibald Rudolf Galotzy, geboren am 7. Juli 1886, Sohn des Stanislaw und der Mathilde Gaberle Eisenbahnbeamter, zust. nach Michalevice, Bezirk Drohobycz Galizien. Franz August Haslacher, geboren am 19. No¬ vember 1886 in Pola, illegitimer Sohn der Cäcilie Has¬ lacher Magd, zust. nach Trauch=Schwarzau am Gebirg, Bezirk Wiener=Neustadt, Niederösterreich. Johann Fabian Basilio, geboren am 10. März 1886 in Caufanare Leme, Sohn des Josef und der Josefine Giustinelli, Schuster, zust. nach Verteneglio, Bezirk Parenzo und der am 14. April 1869 in Eggern geborene, nadh Eggern im pol. Bezirke Gmünd zuständige, Adalbert Eglau, Sohn des Leopold und der Genoveva Eglau. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist bis 20. Juli l. J. zu berichten. Z. 11.674. Steyr, 31. Mai 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 18. Mai 1905 Z. 21.862, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Landern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Nemetpalanka, Ujvidek (Komitat Bacs-Bodrog), Adony, Sarbogard (Komitat Fejer), Dunavecse (Komitat Pest=Pilis=Solt=Kiskun) in Ungarn nach den im Reichsrate vertreienen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügung der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaften Göding, Mistelbach und Neu=Sandec wegen des Bestandes des Stäbchenrotlaufes die Einfuhr von 115 Schweinen aus den Grenz=Stuhlgerichtsbezirken Szakolcza, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Nyitra), Felsötarcza, einschließlich der Stadtgemeinde Kis¬ szeben (Komitat Saros) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dies wird im Nachhange zu der hierortigen Kund¬ machung vom 11. Mai 1905, Z. 21.067 (enthalten im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" vom 24. Mai d. J., Nr. 45), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 24. Mai 1905, Nr. 11.010/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Steyr, 4. Juni 1905. Z. 11.938. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 25. Mai 1905 Z. 23.633, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern,Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichts¬ bezirke Alsocsalloköz Komitat Pozsony in Ungarn und aus den Bezirken Novska (Komitat Pozega), Ilok (Komitat Sriem) in Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate ver¬ tretenen Königreichen und Ländern Ferner ist auf Grund der Verfügungen der k. k Bezirkshauptmannschaften Mistelbach und Göding wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Grenz=Stuhlgerichtsbezirken Szakolcza einschließlich der gleich¬ namigen Stadtgemeinde (Komitat Nyitra), ferner auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirkshauptmannschaften Gänsern¬ dorf, Ungarisch=Brod, Kimpolung, Luttenberg, Radkersburg und Bruck an der Leitha wegen des Bestandes der Schweine¬ pest die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz=Stuhlge¬ richtsbezirken Jad, einschließlich der Stadtgemeinde Besztercze (Komitat Besztercze=Naszod), Malaczka, Pozsony, einschließlich der Stadtgemeinde Szentgyörgy (Komitat Pozsony), Trencsen, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Trencsen), Maraszombat (Komitat Vas) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dies wird im Nachhange zu den hierortigen Kund¬ machungen vom 11. und 18. Mai 1905, ZZ. 21.067 und 21.862 (enthalten im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung“ vom 24. und 26. Mai d. J., Nr. 45 und 46), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 29. Mai 1905, Nr. 11.645/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis

116 Steyr, 4. Juni 1905. Z. 11.940. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 18. bis 26. Mai 1905. 1. Maul= und Klauenseuche. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Neuhofen, Ort¬ schaft Weißenberg. 2. Bläschenausschlag der Zuchtpferde. Erlöschen der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft St. Georgen Thomas, Ortschaft Ebenstraß; Gemeinde Gemeinde E Waizenkirchen, Ortschaften Manzing und Punzing. 3. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde St. Peter, Ort¬ schaft Zizlau. 2. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Weinzierl 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde Ottensheim, Ortschaft Dürnberg 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Liebenau; Gemeinde Windhaag, Ortschaft Predetschlag. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde und Ortschaft Gall¬ neukirchen. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg 4. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Gutau Bezirk Schärding: Gemeinde St. Florian, Ortschaft Otterbach Erlöschen der Seuche. Bezirk Schärding: Gemeinde Brunnental, Ort¬ schaft Hueb, Otterbach. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 29. Mai 1905, Nr. 11.484/X, in die Kenntnis. Steyr, am 1. Juni 1905. An sämtliche Genossenschafts= und Kranken¬ kassen=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungen pro Mai 1905. Johann Steininger, Gast= und Schankgewerbe in Giering Nr. 5, Gemeinde Sipbachzell (Berecht. § 16, lit. a, b, c, d, f und g, ohne Billard, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39), radiziert. 2. Alois Mittermair, Zement¬ warenerzeugung in Kirchberg Nr. 41, Gemeinde Land Kremsmünster. 3. August Leick, Müllergewerbe in Mühl¬ bachgraben Nr. 34, Gemeinde Garsten. 4. Alois Salcher Frächtergewerbe in Reichraming Nr. 84. 5. Johann Spatt, Nähmaschinen= und Fahrradhandel in Giering Nr. 23, Gemeinde Sipbachzell. 6. Josef Spernbauer, Schuhmacher¬ gewerbe in Neuzeug Nr. 161, Gemeinde Sierning 7. Leopold Bachmair, Gemischtwarenhandel in Wartberg Nr. 29. 8. Maria Amon, Wäscherei= und Wäscheputzerei in Weyer Nr. 134. 9. Josef Fischill, Lohnkutscherei in Markt Kremsmünster Nr. 66. 10. Georg Waldl, Viktualienhandel in Schiedlberg Nr. 38, Gemeinde Thanstetten. 11. Doktor Ferdinand Edler von Kleinmayr, Handel mit Photographien Ansichts= und Künstlerpostkarten, Reiseandenken am Bahn¬ hofe in Kleinreifling, Gemeinde Land Weyer. 12. Franz Grillmayr, Landesproduktenhandel in Markt Weyer Nr. 46 13. Maria Pickl, Flaschenbierabfüllergewerbe in Sattledt Nr. 34, Gemeinde Land Kremsmünster. 14. Johann Kirch¬ mayr, Gast= und Schankgewerbe in Dippersdorf Nr. 3, Gemeinde Wartberg (Berecht. § 16, lit. a, b, c, d, f und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39) 15. Johann Salcher, Kalkbrennergewerbe in Reichraming Nr. 91. 16. Karl Dekani, Apotheker in Bad Hall, Gifthandel in seiner Apotheke. 17. Josef Schweiger, Musiker¬ gewerbe in Lindau Nr. 7, Gemeinde Gaflenz. 18. Josef Obernberger, Glasergewerbe in Sipbachzell. 19. Johann Steininger, Schuhmachergewerbe in Giering Nr. 5, Ge¬ meinde Sipbachzell. B. Gewerbelöschungen. 1. Franz Klein, Gast= und Schankgewerbe in Markt Weyer Nr. 68; Auflösung des Pachtverhältnisses mit Johann Winter. 2. Simon Rogl, Viehhandel in Garsten Nr. 47 3. Johann Payerl, Gast= und Schankgewerbe in Pyrach Nr. 10, Gemeinde Garsten. 4. Wolfgang Pomair, Gast¬ und Schankgewerbe in Penzendorf Nr. 26, Gemeinde Wart berg. 5. Karl Jäger v. Waldau, Gast= und Schankgewerbe in Neuschönau Nr. 2, Gemeinde St. Ulrich. 6. Roman Haslinger, Zweck= und Nagelschmiedgewerbe in Lahrndorf Nr. 1, Gemeinde Garsten. 7. Josef Eitzenberger, Erzeugung von Getreideputzvorrichtungen und Krauthobeln, sowie Obst¬ mühlen in Mühlbachgraben Nr. 17, Gemeinde Ternberg 8. Betti Rotter, Kravattenerzeugung in Markt Krems¬ münster. 9. Josef Wittmann, Gemischtwarenhandel in Sier¬ ning Nr. 77. 10. Josef Wittmann, Gold= und Silber¬ warenhandel in Sierning Nr. 3. 11. Ferdinand Döll, Huf¬ schmiedgewerbe in Großraming Nr. 51. 12. Josefa Stiegler, Gast= und Schankgewerbe in Neuschönau Nr. 13, Gemeinde St. Ulrich. 13. Ignaz Heurieß, Kalkbrennerei und Holz handel in Haidershofen Nr. 3, Gemeinde Gleink. 14. Ignaz Heurieß, Gast= und Schankgewerbe in Haidershofen Nr. 3, Gemeinde Gleink. 15. Heinrich Engelhart, Fleischhauerge¬ werbe in Ried Nr. 6. C. Sonstige Gewerbeveränderungen. 1. Karl Schimpelsberger, Gast= und Schankgewerbe in Großendorf Nr. 36, Gemeinde Ried; Pächter Johann Mair. 2. Josef Aichmair, Schuhmachergewerbe in Wicken¬ dorf Nr. 20, Gemeinde Losensteinleiten; Standortsverlegung: Stein Nr. 10, Gemeinde Gleink. Alois Mittermayr, Zement¬ wärenerzeugung in Kirchberg Nr. 41, Gemeinde Land Krems¬ münster; Standortsverlegung Markt Kremsmünster Nr. 32. 4. Marie Hötzendorfer, Gemischtwarenhandel in Unterrohr Nr. 46, Standortsverlegung nach Unter=Rohr Nr. 40, Gemeinde Rohr.

117 dieses Wandtafelwerkes, auf deren Erscheinen mit dem Steyr, 7. Juni 1905 Z. 1000/Sch. Unterr.=Minist.=Erlasse vom 21. März 1904, Z. 2444, (M.=V.=Bl. 1904, Seite 263) aufmerksam gemacht worden An alle Ortsschulräte und Schulleitungen. ist, bereits am 31. Juli 1905 abläuft, nach welcher Zeit die Bilder beider Serien auch an Schulen nur Das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht ha zu dem oben angeführten gewöhnlichen Laden¬ mit dem Erlasse vom 24. Mai d. J., Z. 18.402, unter preise von 6 Kronen per Blatt abgegeben Bezugnahme auf den Erlaß vom 21. März 1904, Z. 2444 werden (h. a. Erlaß vom 9. April 1904, Z. 1545), betreffend das Der Subskriptionsbetrag kann mittels eigener Post¬ Erscheinen der 1. Serie der von der k. k. Hof= und.Staats¬ erlagscheine, die von der Gesellschaft „Lehrmittel=Zentrale“ in druckerei in Wien herausgegebenen „Wandtafeln für Schule Wien, I., Werdertorgasse 6 (welche auch jede weitere Aus¬ und Haus“ eröffnet, daß soeben eine 2. Serie dieses Wand kunft über diese Bilder bereitwilligst erteilt) über Verlangen tafelwerkes erschienen ist, die nachbenannte Bilder enthält: jeder Schule unentgeltlich übermittelt werden, kostenlos Nr. 10: O. Barth, Steierisches Bauernhaus im Winter erfolgen. Nr. 11: Der k. k. Bezirksschulrat spricht die Erwartung aus I. Engelhart, Wanderer im Winter. Nr. daß die Ortsschulräte mit Rücksicht auf die außerordentliche K. Ederer, Auf der Weide. Verwendbarkeit des genannten Lehrmittels und mit Rücksicht Nr. 13: K. Ederer, Bauernhaus im Winter. auf die durch die Subskription sich ergebenden günstigen Nr. 14: O. Friedrich, Töpfer. Bezugsbedingungen den ihnen unterstehenden Schulen die M. Lenz, In der Tischlerwerkstätte. Nr. 15: Mittel zur Beschaffung dieses wertvollen Lehrmittels gewähren Nr. 17: H. Wilt, Frachtschiffe im Triester Hafen. Nr. 18: H. Wilt, Semmering. werden.Sämtliche Schulleitungen werden angewiesen, über Außerdem werden in kürzester Zeit noch zwei bis drei Bilder als Ergänzung dieser Serie erscheinen. das Veranlaßte bis 17. Juni — ohne Terminsüberschreitung Der Preis eines Blattes beträgt für Schulen, wenr zu berichten. die Anmeldung sofort bei der Subskription erfolgt, 2 Kronen, während der gewöhnliche Ladenpreis mit 6 Kronen, jener Z. 1011/Sch. Steyr, 7. Juni 1905. für die Liebhaberausgabe mit 40 Kronen per Blatt fest¬ gesetzt ist. An sämtliche Schulleitungen. Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom Hitzeferien. 28. Mai l. J., Z. 2423, werden die Ortsschulräte und die Lehrerschaft des Bezirkes auf das Erscheinen dieser neuer Der k. k. Landesschulrat hat laut Erlasses vom Serie der Wandtafeln, deren Anschaffung wegen ihres künst¬31. Mai l. J., Z. 2566, angeordnet, daß an den Bürger¬ lerischen Wertes sowie wegen ihrer Verwendbarkeit an den schulen und an den Volksschulen mit ganztägigem Unterrichte Schulen wärmstens empfohlen wird, mit dem Bemerken auf in dem Falle, wenn die Lufttemperatur in den Lehrzimmern merksam gemacht, daß der Termin für die Subskription auf vormittags 20° R. erreicht, der Nachmittagsunterricht zu die Bilder dieser Serie, wie auch auf jene der 1. Serie entfallen hat. Der k. k. Amtsleiter: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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