Amtsblatt 1905/22 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

111 auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung“ Nr. 45 Uebertretungen dieser Verfügungen werden nach den enthaltene Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 vom 10. Mai 1905, Nr. 21.067, betreffend die Einfuhr (R.=G.=Bl. Nr. 51), beziehungsweise des § 46 des all¬ von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen gemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl Krone in die diesseitige Reichshälfte, zur besonderen Be Nr. 35) geahndet achtung aufmerksam gemacht. Linz, am 20. Mai 1905. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Z. 11.449. Steyr, 28. Mai 1905. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 20. Mai 1905, Z. 11.011/X, An alle Gemeinde=Vorstehungen und zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Z. 11.011/X. Z. 11.534. Steyr, 28. Mai 1905. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete An alle Gemeinde=Vorstehungen und nach Oberösterreich. k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises der Landesregierung in Sarajewo findet die k. k. Statthalterei Nr. 11.355/X. Kundmachung infolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom betreffend die Einstellung der tierärztlichen Grenz¬ 17. Mai l. I., Z. 22.432, unter Aufrechthaltung der kontrolle bezüglich der Einfuhr von Nutz= und Zucht¬ mit der hierämtlichen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, vieh aus dem politischen Bezirke Linz (Land) nach Z. 510/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und ge Bayern. schlachteten Schweinen aus dem Okkupationsgebiete mittels der Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen und unter Aufhebung Laut telegraphischer Mitteilung der königlichen Regierung der hierortigen Kundmachung vom 16. April d. J., von Niederbayern in Landshut vom 23. Mai l. J. wurde Z. 8194/X, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem wegen des Ausbruches der Maul= und Klauenseuche in der Okkupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen, welche Gemeinde Neuhofen, politischer Bezirk Linz (Land), für diesen sofort in Wirksamkeit treten, zu erlassen: Bezirk die Einstellung der tierärztlichen Grenzkontrolle für Wegen des Bestandes der Schweinepest das Verbor die Einfuhr von Nutz= und Zuchtvieh angeordnet. der Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken: Bosn.¬ Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Dubica, Bosn.=Gradiska, Kotor Varos, Priedor, Prnjavor Linz, am 23. Mai 1905. und Zupanjac Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzerteilten Zustande sowie von lebenden Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und vor Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach Statthalterei vom 23. Mai 1905, Nr. 11.355 X, zur ent¬ dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. sprechenden Verlautbarung in die Kenntnis Der k. k. Amtsleiter: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in

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