tar. Mrs k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1905. Nr. 22. Juni. Steyr, am 1. Das Antsblat erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Begzirtshauptnannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Pränumerationspreis jährlich. 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. an die übermittelnde Bezirkshauptmannschaft das Erforder¬ Steyr, 29. Mai 1905. liche veranlassen wird. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der osö. Statthalterei vom 20. Mai 1905 Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück Z. 9771/I, zur Kenntnis und entsprechenden Verlautbarung XXIII, XXXIV und XXXV an die Gemeinde=Vorstehungen in den interessierten Bevölkerungskreisen mit dem Bemerken zur Hinausgabe. verständigt, daß die Tarifvorschrift während der Amtsstunden Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu h. a. eingesehen werden kann. berichten. Steyr, 29. Mai 1905. Z. 11.441. Steyr, 29. Mai 1905. Z. 11.752 An alle Gemeinde=Vorstehungen. An alle hochwürdigen Pfarrämter. Ermäßigung der Frachtsätze auf Eisenbahnen zum Erhebung der Geburtsdaten der angeblich in einer Bezuge von Saatgut 2c. aus Anlaß des Notstandes. Gemeinde in Oberösterreich geborenen Kinder der Um die Beschaffung von Saatgut und von Setzlingen verstorbenen Eheleute Vačik. von Waldpflanzen zu erleichtern, hat das Eisenbahn=Mini¬ sterium die in einer beim Amte erliegenden Tarifvorschrift Im Jahre 1890 starben in Reichenau bei Gloggnitz Nr. 163 ersichtliche Ermäßigung der Frachtsätze ab 1. Jänner in Niederösterreich die nach Nepomuk, hiesigen Bezirkes, zu bis längstens 30. Juni d. J. zugestanden. „ständig gewesenen Eheleute Josef Vačik und Christine, geb Diese Begünstigung findet laut Punkt 8, lit. e Homolka, welche 4 kleine Kinder hinterließen, deren Geburts¬ dieser Tarifvorschrift auch Anwendung auf Sendungort und Geburtsjahr, namentlich des Emanuel Vacik, geboren von Saatgut und von Setzlingen von Waldpflanzen, angeblich 1885 oder 1886 — er behauptet aber 1883 oder welche ohne Intervention des allgemeinen Verbandes land 1884 geboren zu sein — und Karl Vačik, geboren angeblich wirtschaftlicher Genossenschaften in Oesterreich, von einer 1888, bisher nicht sichergestellt werden konnte. politischen Behörde, einer Landwirtschafts=Gesellschaft, einer Nachdem diese Eheleute in Nieder= und Oberösterreich landwirtschaftlichen Genossenschaft oder einem solchen Vereine als Arbeiter beschäftigt gewesen waren und die vorgenannten einer Gemeinde oder einem Landwirte, einem Notstands¬ Kinder in einem Orte des hiesigen Bezirkes geboren sein komitee, einem Bezirksausschusse oder einem Pfarramte direkt dürften, hat die k. k. Bezirkshauptmannschaft Prestitz ersucht bezogen wurden oder bis zum 30. Juni 1905 bezogen werden. behufs Sicherstellung der Geburtsdaten des Emanuel und Die betreffenden Frachtbriefe, in denen eine der ge¬ Karl Vačik die Lustrierung der Taufmatriken bei den im nannten Behörden, Korporationen oder Personen als Em¬ hiesigen Bezirke gelegenen Pfarrämtern zu veranlassen und pfänger zu erscheinen haben, werden an jene politische Be das positive Ergebnis unter Anschluß des diesfälligen ex offo¬ zirksbehörde einzuschicken sein, in deren Bezirk die betreffende Taufscheines dorthin mitzuteilen. Empfangsstation gelegen ist Die hochw. Pfarrämter werden daher eingeladen, in Durch Aufdruck oder Aufschrift des Wortes „Notstands den Matrikenbüchern Nachschau zu halten und über ein hilfsaktion" und durch Aufdruck des Amtssiegels hat diese positives Ergebnis derselben binnen 8 Tagen unter Anschluß Bezirkshauptmannschaft sodann zu bestätigen, daß es sich des bezüglichen Taufscheines die Mitteilung hieher zu machen. um einen Transport im Nahmen der Hilfsaktion gehandelt hat Die so adjustierten Frachtbriefe sind hierauf bis längsten Ende August 1905 an die betreffende Staatsbahndirektion einzusenden, welche wegen Liquidierung der Differenzbeträge
110 ZZ. 11.371, 11.372, 11.373, 11.374, 11.376. Steyr, 25. Mai 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor mehreren Unterstützungsschwindlern, und zwar: Vinzenz Fuchs, Schmied, 1850 geboren, in Obergnas zuständig, Viktor Jermann, 32 Jahre alt Kajetan Ritter von Rayd, Opernsänger, 1879 ge boren, nach Kindberg zuständig, Josef Kratzwohl, Schneidergehilfe, 1874 geboren, ir Thomatal, Bezirk Tamsweg, zuständig, Josef Lejdar, Metallgießer, 1879 geboren, nach Cista, Bezirk Neupaka, zuständig, und Eduard Sandner, Kellner, 1873 geboren und in Lauterbach, Gemeinde Kirchberg, zuständig, treiben sich in der Welt beschäftigungslos herum und lassen sich auf Kosten ihrer Heimatsgemeinden Geldunterstützungen und Reisevorschüsse ver¬ abfolgen und verursachen ihrer Heimatsgemeinde hiedurch bedeutende Auslagen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, den genannten Individuen in Hinkunft keinerlei Geldunterstützungen zu verabfolgen, vielmehr sind dieselben im Falle der Arbeits¬ und Ausweislosigkeit nach den Schubvorschriften zu behandeln. Steyr, 30. Mai 1905. ad Z. 9382. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit h. ä. Erlasse vom 23. April 1905, Z. 9382, Amtsblatt Nr. 18, angeordnete Ausforschung des Karl Pfingstmann ist einzustellen. Steyr, 26. Mai 1905. Z. 11.447. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 27. Juni 1904, Z. 13.422, Amtsblatt Nr. 26, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Jakob Sassin sind einzustellen. Steyr, 27. Mai 1905. Z. 11.619. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 21. Jänner l. I., ZZ. 1544 und 1545, Amtsblatt Nr. 4, angeordneten Nach¬ forschungen nach dem Stellungspflichtigen Joh. Kosniowsky sind einzustellen Steyr, 25. Mai 1905 Z. 11.377. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des abgängigen Johann Bortel aus Myschy. Laut Note der k. k. Statthalterei in Brünn vom 3. Mai 1905, Z. 21.141, an die k. k. o.-ö. Statthalterei ist der im Jahre 1868 geborene, nach Myschy, polit. Bezirk Neutitschein, zuständige Johann Bortel aus Hodolein bei Olmütz am 8. April 1904 weggegangen und seither nicht zurückgekehrt. Derselbe arbeitete in M.=Ostrau und hat sich dann noch anfangs September 1904 in Warschau aufgehalten. Johann Bortel ist Anstreicher von Profession, ver heiratet, römisch-katholisch, hat kleine Statur, rundes Gesicht und braune Haare; auf der linken Seite des Gesichtes, fast schon unterm Kinn, sind Narben nach Skrophulose wahr¬ nehmbar, die rechte Oberhand wurde verbrannt. Er ließ seine Gattin und drei unversorgte Kinder zurück. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 12. Mai 1905, Z. 10.392/II, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden beauf¬ tragt, sogleich die Nachforschungen nach dem Vermißten zu veranlassen und ist über ein etwaiges positives Resultat an¬ her zu berichten. ZZ. 11.379, 11.616, 11.617, 11.618. Steyr, 27. Mai 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschungen. Auszuforschen sind die Stellungspflichtigen, u. zw.: Der am 28. April 1883 in Wien (Findelanstalt) ge¬ borene, nach Holasitz im Bezirke Auspitz zuständige Anton Franz Matl, Sohn der Maria Matl. Der am 20. Juni 1883 in Moson Holazzi geborene, nach Retechow=Pradlisko im Bezirke Ung.=Brod zuständige Franz Petras, Sohn des Anton Petras und der Karoline, geb. Zrun. Der am 8. Juni 1883 in Wien (Alservorstadt) ge¬ borene, nach Fulnek im Bezirke Neutitschein zuständige Johann Forst, unehelicher Sohn der Anna Forst. Weiters ist auszuforschen der am 5. November 1886 in Brünn geborene, nach Witonitz im Bezirke Proßnitz zu¬ ständige Landsturmpflichtige Johann Franz Pospisil, un¬ ehelicher Sohn der Marie Pospisil, Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. Juli l. J. zu berichten. Steyr, 25. Mai 1905. Z. 11.370. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden hiemit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 20. April 1905, Nr. 10.330/X,
111 auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung“ Nr. 45 Uebertretungen dieser Verfügungen werden nach den enthaltene Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 vom 10. Mai 1905, Nr. 21.067, betreffend die Einfuhr (R.=G.=Bl. Nr. 51), beziehungsweise des § 46 des all¬ von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen gemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl Krone in die diesseitige Reichshälfte, zur besonderen Be Nr. 35) geahndet achtung aufmerksam gemacht. Linz, am 20. Mai 1905. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Z. 11.449. Steyr, 28. Mai 1905. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 20. Mai 1905, Z. 11.011/X, An alle Gemeinde=Vorstehungen und zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Z. 11.011/X. Z. 11.534. Steyr, 28. Mai 1905. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete An alle Gemeinde=Vorstehungen und nach Oberösterreich. k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises der Landesregierung in Sarajewo findet die k. k. Statthalterei Nr. 11.355/X. Kundmachung infolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom betreffend die Einstellung der tierärztlichen Grenz¬ 17. Mai l. I., Z. 22.432, unter Aufrechthaltung der kontrolle bezüglich der Einfuhr von Nutz= und Zucht¬ mit der hierämtlichen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, vieh aus dem politischen Bezirke Linz (Land) nach Z. 510/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und ge Bayern. schlachteten Schweinen aus dem Okkupationsgebiete mittels der Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen und unter Aufhebung Laut telegraphischer Mitteilung der königlichen Regierung der hierortigen Kundmachung vom 16. April d. J., von Niederbayern in Landshut vom 23. Mai l. J. wurde Z. 8194/X, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem wegen des Ausbruches der Maul= und Klauenseuche in der Okkupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen, welche Gemeinde Neuhofen, politischer Bezirk Linz (Land), für diesen sofort in Wirksamkeit treten, zu erlassen: Bezirk die Einstellung der tierärztlichen Grenzkontrolle für Wegen des Bestandes der Schweinepest das Verbor die Einfuhr von Nutz= und Zuchtvieh angeordnet. der Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken: Bosn.¬ Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Dubica, Bosn.=Gradiska, Kotor Varos, Priedor, Prnjavor Linz, am 23. Mai 1905. und Zupanjac Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzerteilten Zustande sowie von lebenden Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und vor Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach Statthalterei vom 23. Mai 1905, Nr. 11.355 X, zur ent¬ dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. sprechenden Verlautbarung in die Kenntnis Der k. k. Amtsleiter: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in
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