der Einberufungskarte angegebenen Tage um 7 Uhr früh unbedingt bei jener Truppe oder Anstalt einzutreffen, zu welcher sie laut Einberufungskarte einberufen ist und hat sich daher entsprechend der Entfernung von der Präsentierungs¬ bis zur Einberufungsstation um 1 bis 3 Tage früher beim Ergänzungsbezirks=Kommando des Aufenthaltsortes zu melden. Somit erscheint die Grundregel gegeben: „Einberufene Mann¬ schaft zur 28 tägigen Waffen=(Dienst=) Uebung hat sich erst am 1. Waffenübungstag präsentieren zu lassen. Einberufene Mannschaft zur 13= bis 21 tägigen Waffenübung hat bereits am 1. Waffenübungstag bei ihrem Truppenkörper (Anstalt) einzutreffen, somit dementsprechend früher zum Ergänzungs¬ bezirke zur Präsentierung einzurücken. Diese Verordnung ist in den Gemeinden ortsüblich kund zu machen und es sind außerdem solche Einberufene, au welche sich die Bestimmungen dieser Verordnung beziehen können, gleichzeitig mit der Einhändigung der Einberufungs¬ karte im Sinne dieser Verordnung entsprechend zu belehren Z. 10.854. Steyr, 18. Mai 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Die Leumundsberichte und Vorbestrafungen aller heuer Assentierten sind bis längstens 15. Juni l. J. anher vor¬ zulegen. Die einschlägigen h. ä. Erlässe sind unter Z. 11.066 im Amtsblatte Nr. 34 ex 1900 und im Amtsblatte Nr. 24 ex 1903 enthalten. Z. 11.122. Steyr, 22. Mai 1905. An alle Eemeinde=Vorstehungen. Betreffend Aufnahmen seitens der geologischen Reichsanstalt. Nach dem genehmigten Plane für die im Sommer 1905 seitens der Geologischen Reichsanstalt vorzunehmenden Neu¬ aufnahmen, Revisionsarbeiten und Spezial=Untersuchungen werden Mitglieder der genannten Anstalt während der nächsten Monate im Bereiche des Bezirkes Steyr Land offizielle Arbeiten durchzuführen haben. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 15. Mai 1905, Z. 1494/Präs., mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, den operierenden Geologen jede mögliche Unterstützung angedeihen zu lassen Steyr, 18. Mai 1905. Z. 10.957. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 6. Mai 1905, Z. 9424/II, ist der seit Dezember 1903 ab¬ gängige, nach Mißlitz, Bezirk Mährisch=Kromau, zuständige Matthias Dobiander in Spital am Pyhrn ausgeforsch wordeInn.folgedessen werden die mit dem h. ä. Erlasse vom 7 Februar 1905, Z. 2807, angeordneten Nachforschungen nach dem Aufenthalte des Genannten einzustellen sein. 107 Z. 10.958. Steyr, 18. Mai 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und die Genossenschafts=Vorstehungen. Hausier=Verbot. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 9. Mai 1905, Z. 9938/VIII, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinde Szarvas des Komitates Békés unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragrapher ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und Ge¬ nossenschafts=Vorstehungen zufolge Erlasses des k. k. Mini¬ steriums des Innern vom 29. April 1905, Z. 18.913 mit Beziehung auf § 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. Z. 11.155. Steyr, 20. Mai 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Der Leichnam der am 7. Mai 1905 bei Nieder=Wallsee aus der Donau gezogenen Frauensperson wurde als der der Josefine Grömmer, die sich am 7. April bei Linz in die Donau stürzte, agnosziert Die Nachforschungen, deren Einleitung mit h. ä. Erlasse Z. 10.627 vom 12. Mai 1905, Amtsblatt Nr. 20, ange¬ ordnet wurde, sind einzustellen. ZZ. 10.953, 10.954, TU.905, TU.900. Steyr, 18. Mai 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschungen. Auszuforschen sind die Landsturmpflichtigen, u. zw.: Der am 11. August 1885 in Lissa geborene Karl Anton Augustin Mayer, Sohn des Martin Friedrick Karl Mayer und der Antonia, geb. Kneževié. Der am 9. August 1882 zu Troubek im Bezirke Prerau geborene und dahin zuständige Johann Pospisil, ehelicher Sohn des Grundbesitzers Johann Pospisil und der Marie, geb. Indrák. Weiters sind auszuforschen die Stellungspflichtigen, und zwar der im Jahre 1883 geborene, in der Gemeinde St. Lambrecht im Bezirke Murau heimatzuständige Franz Hafner, Sohn des Simon Hafner und der Elisabeth, geb. Baumgartner, und der am 28. April 1882 in Wien ge¬ borene, nach Obřan im Bezirke Brünn zuständige Josef Koemann, unehel. Sohn der Josefa Kocmann. Insbesondere ist zu erheben, ob die Genannten etwa in einem Verzeichnisse der Landsturm= oder Stellungs¬ pflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheinen oder ge¬ storben sind Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. Juni l. J. hieher zu berichten.
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