106 Heilanstalt“ in Baden, dann zur Erbauung von Militär¬ Kurhäusern in Lussinpiccolo und Ilidze; 2. für den „Feldmarschall Erzherzog Albrecht=Militär¬ kurverein in Franzensbad“. 3. für die Töchterschule St. Augustin in Sarajevo, als Beitrag zur Bestreitung der Kosten des Zubaues; 4. für die „barmherzigen Schwestern“ in Mostar, als Beitrag zur Bestreitung der durch die Vergrößerung des Schulgebäudes erwachsenden Kosten 5. für die „Erzherzog Karlstiftung" behufs deren Sanierung; 6. zur Schaffung neuer Plätze bei der Staatslotterie¬ Militärstiftung I. Abteilung Gruppe C2 (für Offiziers¬ witwen und Waisen) und Gruppe E (für Witwen und Waisen von Militär=Beamten). Im Hinblicke auf den eminent wohltätigen Zweck dieser Lotterie werden die Gemeinde=Vorstehungen eingeladen, diesem Unternehmen die tunlichste Förderung angedeihen zu lassen und für eine möglichst zahlreiche Abnahme der Lose zu wirken. Die dortamts gewünschte Anzahl von Losen à 4 K wolle unter Anschluß des hiefür entfallenden Betrages bis 1. Juni l. I. h. a. angesprochen werden. Steyr, 20. Mai 1905. Z. 11.125. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die Veranstaltung eines Preis=Schießens. Laut einer dem k. k. Ministerium des Innern im Wege des k. k. Ministeriums des Aeußern zugekommenen der kal belaischen Gesandtschaft in Wien finde Mitteilu Brussel aus Anlaß der 75. Jahreswende de heuer . Unabhängigkeit Belgiens ein großes Preis=Schießen statt bei welchem Preise im Werte von mehr als 100.000 Franks zur Verteilung gelangen sollen. Dieses Preis=Schießen zerfällt in ein nationales und ein internationales. Ersteres findet im Juni, letzteres vom 9. bis 20. Juli d. I. statt. Zu demselben werden alle ausländischen Schützen ein geladen.Das vom Komitee herausgegebene Detailprogramn ist über Ersuchen der obgenannten Gesandtschaft dem Präsidenten des österr. Schützenverbandes in Wien zur Verfügung gestellt worden. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen über Erlaß der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 12. Mai 1905 Z. 10.335/XI, mit dem Auftrage in die Kenntnis, die in Gemeindegebiete wohnhaften Interessenten und bestehender Schießstände von dieser Veranstaltung zu verständigen. Steyr, 17. Mai 1905. Z. 10.902. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Aufruf des österr. Völker=Vereines zum Beitritte. Der Verwaltungsrat des österr. Völkervereines in hat einen Aufruf an die Gemeinden Oesterreichs, Wien sowie Beitritts=Erklärungen mit dem Ersuchen anher ge¬ sendet, die Gemeinden des Bezirkes mit denselben zu be teilen.Mit Rücksicht darauf, daß der Oesterreichische Völker¬ verein, sich die Aufgabe gestellt hat, seinen Mitgliedern bei einer höchst geringfügigen Jahreszahlung im Falle einer durch Brand oder Elementarereignisse verursachten Notlage eine rasche erste Hilfe zu sichern, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen eingeladen, die Bestrebungen des österr. Völker¬ vereines nach Möglichkeit zu fördern. Aufruf und Beitritts=Erklärung gelangen mit dem Amtsblatte an die Gemeinde=Vorstehungen zur Hinausgabe Steyr, 19. Mai 1905. Z. 10.959. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Einführung einer Adjustierungsvorschrift für die Militär=Veteranenvereine. Laut Erlaß der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 3. Mai 1905, Z. 9271/XI, hat das k. k. Ministerium des Innern zufolge Erlasses vom 9. Jänner 1905, Z. 51.526 ex 1904, im Einvernehmen mit dem k. u. k. Reichskriegsministerium und dem k. k. Landesverteidigungsministerium die seitens de¬ Präsidiums des k. k. österreichischen Militär=Veteranen=Reichs¬ bundes für die dem k. k. österreichischen Militär=Veteranen¬ Reichsbunde angegliederten Militär=Veteranenvereine ein¬ gebrachte einheitliche Adjustierungsvorschrift genehmigt. Ueber Ersuchen des Präsidiums des k. k. österreichischen Militär=Veteranen=Reichsbundes in Wien vom April l. J., E.=Nr. 734, werden die Gemeinde=Vorstehungen angewiesen, die in ihrem Amtsbereiche ihren Sitz habenden, dem k. k. österreichischen Militär=Veteranen=Reichsbunde angehörenden im Falle dieselben um die Militär=Veteranenvereine Aenderung ihrer bisherigen Vereinsuniform einschreiten nahe zu legen, die mittelst oben zitierten Ministerialerlasses gonohmigto Uniform einzuführen. Z. 10.855. Steyr, 18. Mai 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Das k. u. k. 14. Ergänzungsbezirks=Kommando hat unter Nr. 2142 die 14. Korpskommando=Verordnung M. A. Nr. 2444 vom 6. Mai 1905 anher mitgeteilt, welche im Nachfolgenden vollinhaltlich verlautbart wird. Ad 14. Korpskommando=Verordnung M. A. Nr. 2444 vom 6. Mai 1905. Nachdem sich die Fälle mehren, daß nichtaktive Mann¬ schaft, welche zur Waffenübung einberufen ist, seitens der Gemeinde=Vorstehungen und Gendarmerie=Posten=Kommanden unrichtige Auskünfte bezüglich des Tages, an dem sich die Männer, deren Truppenkörper sich außerhalb des Ergänzungs¬ bezirksbereiches ihres Aufenthaltsortes befinden, bei diesem Kommando zur Präsentierung zu melden haben, stellt das Ergänzungsbezirks=Kommando das Ersuchen, nachfolgende diesbezügliche Erläuterungen den Gemeinden und Gendarmerie¬ Posten=Kommanden in geeigneter Weise zur Kenntnis bringen zu wollen. Nichtaktiver Mannschaft, welche zu einer 28 tägigen Waffenübung einberufen wird, sind die Reisetage von der Präsentierungs= in die Ausrüstungsstation in die Waffen¬ übungsdauer einzurechnen und haben sich diese Männer erst an dem in der Einberufungskarte angegebenen Tage zur Präsentierung zu melden. Die Entfernung zwischen den beiden vorgenannten Stationen spielt hiebei keine Rolle. Nichtaktive Mannschaft jedoch, welche zu einer Uebung von weniger als 28 Tagen einberufen ist, hat an dem in
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