Amtsblatt 1905/21 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

ts Srart k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 21. 1905. Steyr, am 25. Mai. Das Antsblat erscheint jeden Donnerstag und kanmn durch die k. k. Bezirtshauptnamnschaft Steyr bezogen werden, wo auch — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 22. Mai 1905 Steyr, 22. Mai 1905. Z. 906 Sch. An alle Gemeinde=Vorstehungen. An den Zweiglehrerverein Weyer. Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück Der k. k. Bezirksschulrat erteilt jenen Mitgliedern des XXVIII, XXIX, XXX, XXXI und XXXII an die Gemeinde¬ Zweiglehrervereines Weyer, welche der am 3. Juni l. I Vorstehungen zur Hinausgabe. in Arzberg bei Reichraming stattfindenden Vereinsversammlung Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu beiwohnen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. berichten. Z. 934/B.=Sch.=R. Steyr, 21. Mai 1905 Z. 3882/VIII St. 05. Steyr, 19. Mai 1905. An sämtliche Schulleitungen. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Bezirkslehrerkonferenz. Betreffend die Steuerpflicht der Sustentationsreverse Die diesjährige Bezirkslehrerkonferenz wird am 5. Juli für Kandidaten des Staatsdienstes. im Zeichensaale der Mädchenbürgerschule in Steyr l. I Da bemerkt wurde, daß die den Sustentationsreversen abgehalten werden. für Kanditaten des Staatsdienstes in Klauselform beige Beginn 9 Uhr vormittags setzte Bestätigung der Gemeinde=Vorstehung, daß der Aus¬ Tages=Ordnung: steller des Reverses im Stande ist, die im Reverse über 1. Mitteilungen des k. k. Bezirksschulinspektors nommene Verpflichtung zu erfüllen, nicht immer gestempelt 2. Bericht und Wahl des ständigen Ausschusses wird, so teilt die k. k. Finanz=Direktion mit, daß zufolge 3. „Wichtigkeit der Bienenzucht für das Volkswohl Erlasses des k. k. Finanz=Ministeriums vom 3. Mai 1905 wie kann der Lehrer für die Ausbreitung derselben wirken? Z. 85.156 ex 1904 derartige Bestätigungen die Gebühren¬ Vortrag des Lehrers Johann Wahl, Mühlbach freiheit nach T. P. 117, hit. r, Gebührengesetz nicht ge¬ 4. Bericht und Wahl der Bibliothekskommission nießen, sondern der Stempelpflicht gemäß T. P. 116 a. „Ueber das Volkslied“, Vortrag der Lehrerin Marie bb des Gesetzes vom 13. Dezember 1862, Nr. 89, R.=G.- Czermak, Weyer Bl. unterliegen. 6. Eventuelle Anträge Hierauf werden die Gemeinde=Vorstehungen behufs künf Hievon werden die Schulleitungen behufs Verständigung tiger Darnachachtung aufmerksam gemacht. der unterstehenden Lehrkräfte in Kenntnis gesetzt. Steyr, 20. Mai 1905 Z. 943/Sch. Z. 11.130 Steyr, 23. Mai 1905. An den Zweiglehrerverein Steyr. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt jenen Mitgliedern Abnahme von Losen für die XXIV. Staatslotterie. des Zweiglehrervereines Steyr, welche der am 3. Juni l. I Seine k. und k. Apostolische Majestät haben zu ge¬ um 1 Uhr nachmittags in Arzberg bei Reichraming statt¬ nehmigen geruht, daß das Reinerträgnis der am 15. Juni 1905 findenden Vereinsversammlung beiwohnen wollen, den hiezu stattfindenden XXIV. Staatslotterie für gemeinsame Militär¬ erforderlichen Urlaub. Wohltätigkeitszwecke wie folgt gewidmet werde, und zwar: Für die Oesterreichische Gesellschaft vom Weißen Kreuze zur Erbauung eines „Militär=Kurhauses und Wasser

106 Heilanstalt“ in Baden, dann zur Erbauung von Militär¬ Kurhäusern in Lussinpiccolo und Ilidze; 2. für den „Feldmarschall Erzherzog Albrecht=Militär¬ kurverein in Franzensbad“. 3. für die Töchterschule St. Augustin in Sarajevo, als Beitrag zur Bestreitung der Kosten des Zubaues; 4. für die „barmherzigen Schwestern“ in Mostar, als Beitrag zur Bestreitung der durch die Vergrößerung des Schulgebäudes erwachsenden Kosten 5. für die „Erzherzog Karlstiftung" behufs deren Sanierung; 6. zur Schaffung neuer Plätze bei der Staatslotterie¬ Militärstiftung I. Abteilung Gruppe C2 (für Offiziers¬ witwen und Waisen) und Gruppe E (für Witwen und Waisen von Militär=Beamten). Im Hinblicke auf den eminent wohltätigen Zweck dieser Lotterie werden die Gemeinde=Vorstehungen eingeladen, diesem Unternehmen die tunlichste Förderung angedeihen zu lassen und für eine möglichst zahlreiche Abnahme der Lose zu wirken. Die dortamts gewünschte Anzahl von Losen à 4 K wolle unter Anschluß des hiefür entfallenden Betrages bis 1. Juni l. I. h. a. angesprochen werden. Steyr, 20. Mai 1905. Z. 11.125. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die Veranstaltung eines Preis=Schießens. Laut einer dem k. k. Ministerium des Innern im Wege des k. k. Ministeriums des Aeußern zugekommenen der kal belaischen Gesandtschaft in Wien finde Mitteilu Brussel aus Anlaß der 75. Jahreswende de heuer . Unabhängigkeit Belgiens ein großes Preis=Schießen statt bei welchem Preise im Werte von mehr als 100.000 Franks zur Verteilung gelangen sollen. Dieses Preis=Schießen zerfällt in ein nationales und ein internationales. Ersteres findet im Juni, letzteres vom 9. bis 20. Juli d. I. statt. Zu demselben werden alle ausländischen Schützen ein geladen.Das vom Komitee herausgegebene Detailprogramn ist über Ersuchen der obgenannten Gesandtschaft dem Präsidenten des österr. Schützenverbandes in Wien zur Verfügung gestellt worden. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen über Erlaß der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 12. Mai 1905 Z. 10.335/XI, mit dem Auftrage in die Kenntnis, die in Gemeindegebiete wohnhaften Interessenten und bestehender Schießstände von dieser Veranstaltung zu verständigen. Steyr, 17. Mai 1905. Z. 10.902. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Aufruf des österr. Völker=Vereines zum Beitritte. Der Verwaltungsrat des österr. Völkervereines in hat einen Aufruf an die Gemeinden Oesterreichs, Wien sowie Beitritts=Erklärungen mit dem Ersuchen anher ge¬ sendet, die Gemeinden des Bezirkes mit denselben zu be teilen.Mit Rücksicht darauf, daß der Oesterreichische Völker¬ verein, sich die Aufgabe gestellt hat, seinen Mitgliedern bei einer höchst geringfügigen Jahreszahlung im Falle einer durch Brand oder Elementarereignisse verursachten Notlage eine rasche erste Hilfe zu sichern, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen eingeladen, die Bestrebungen des österr. Völker¬ vereines nach Möglichkeit zu fördern. Aufruf und Beitritts=Erklärung gelangen mit dem Amtsblatte an die Gemeinde=Vorstehungen zur Hinausgabe Steyr, 19. Mai 1905. Z. 10.959. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Einführung einer Adjustierungsvorschrift für die Militär=Veteranenvereine. Laut Erlaß der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 3. Mai 1905, Z. 9271/XI, hat das k. k. Ministerium des Innern zufolge Erlasses vom 9. Jänner 1905, Z. 51.526 ex 1904, im Einvernehmen mit dem k. u. k. Reichskriegsministerium und dem k. k. Landesverteidigungsministerium die seitens de¬ Präsidiums des k. k. österreichischen Militär=Veteranen=Reichs¬ bundes für die dem k. k. österreichischen Militär=Veteranen¬ Reichsbunde angegliederten Militär=Veteranenvereine ein¬ gebrachte einheitliche Adjustierungsvorschrift genehmigt. Ueber Ersuchen des Präsidiums des k. k. österreichischen Militär=Veteranen=Reichsbundes in Wien vom April l. J., E.=Nr. 734, werden die Gemeinde=Vorstehungen angewiesen, die in ihrem Amtsbereiche ihren Sitz habenden, dem k. k. österreichischen Militär=Veteranen=Reichsbunde angehörenden im Falle dieselben um die Militär=Veteranenvereine Aenderung ihrer bisherigen Vereinsuniform einschreiten nahe zu legen, die mittelst oben zitierten Ministerialerlasses gonohmigto Uniform einzuführen. Z. 10.855. Steyr, 18. Mai 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Das k. u. k. 14. Ergänzungsbezirks=Kommando hat unter Nr. 2142 die 14. Korpskommando=Verordnung M. A. Nr. 2444 vom 6. Mai 1905 anher mitgeteilt, welche im Nachfolgenden vollinhaltlich verlautbart wird. Ad 14. Korpskommando=Verordnung M. A. Nr. 2444 vom 6. Mai 1905. Nachdem sich die Fälle mehren, daß nichtaktive Mann¬ schaft, welche zur Waffenübung einberufen ist, seitens der Gemeinde=Vorstehungen und Gendarmerie=Posten=Kommanden unrichtige Auskünfte bezüglich des Tages, an dem sich die Männer, deren Truppenkörper sich außerhalb des Ergänzungs¬ bezirksbereiches ihres Aufenthaltsortes befinden, bei diesem Kommando zur Präsentierung zu melden haben, stellt das Ergänzungsbezirks=Kommando das Ersuchen, nachfolgende diesbezügliche Erläuterungen den Gemeinden und Gendarmerie¬ Posten=Kommanden in geeigneter Weise zur Kenntnis bringen zu wollen. Nichtaktiver Mannschaft, welche zu einer 28 tägigen Waffenübung einberufen wird, sind die Reisetage von der Präsentierungs= in die Ausrüstungsstation in die Waffen¬ übungsdauer einzurechnen und haben sich diese Männer erst an dem in der Einberufungskarte angegebenen Tage zur Präsentierung zu melden. Die Entfernung zwischen den beiden vorgenannten Stationen spielt hiebei keine Rolle. Nichtaktive Mannschaft jedoch, welche zu einer Uebung von weniger als 28 Tagen einberufen ist, hat an dem in

der Einberufungskarte angegebenen Tage um 7 Uhr früh unbedingt bei jener Truppe oder Anstalt einzutreffen, zu welcher sie laut Einberufungskarte einberufen ist und hat sich daher entsprechend der Entfernung von der Präsentierungs¬ bis zur Einberufungsstation um 1 bis 3 Tage früher beim Ergänzungsbezirks=Kommando des Aufenthaltsortes zu melden. Somit erscheint die Grundregel gegeben: „Einberufene Mann¬ schaft zur 28 tägigen Waffen=(Dienst=) Uebung hat sich erst am 1. Waffenübungstag präsentieren zu lassen. Einberufene Mannschaft zur 13= bis 21 tägigen Waffenübung hat bereits am 1. Waffenübungstag bei ihrem Truppenkörper (Anstalt) einzutreffen, somit dementsprechend früher zum Ergänzungs¬ bezirke zur Präsentierung einzurücken. Diese Verordnung ist in den Gemeinden ortsüblich kund zu machen und es sind außerdem solche Einberufene, au welche sich die Bestimmungen dieser Verordnung beziehen können, gleichzeitig mit der Einhändigung der Einberufungs¬ karte im Sinne dieser Verordnung entsprechend zu belehren Z. 10.854. Steyr, 18. Mai 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Die Leumundsberichte und Vorbestrafungen aller heuer Assentierten sind bis längstens 15. Juni l. J. anher vor¬ zulegen. Die einschlägigen h. ä. Erlässe sind unter Z. 11.066 im Amtsblatte Nr. 34 ex 1900 und im Amtsblatte Nr. 24 ex 1903 enthalten. Z. 11.122. Steyr, 22. Mai 1905. An alle Eemeinde=Vorstehungen. Betreffend Aufnahmen seitens der geologischen Reichsanstalt. Nach dem genehmigten Plane für die im Sommer 1905 seitens der Geologischen Reichsanstalt vorzunehmenden Neu¬ aufnahmen, Revisionsarbeiten und Spezial=Untersuchungen werden Mitglieder der genannten Anstalt während der nächsten Monate im Bereiche des Bezirkes Steyr Land offizielle Arbeiten durchzuführen haben. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 15. Mai 1905, Z. 1494/Präs., mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, den operierenden Geologen jede mögliche Unterstützung angedeihen zu lassen Steyr, 18. Mai 1905. Z. 10.957. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 6. Mai 1905, Z. 9424/II, ist der seit Dezember 1903 ab¬ gängige, nach Mißlitz, Bezirk Mährisch=Kromau, zuständige Matthias Dobiander in Spital am Pyhrn ausgeforsch wordeInn.folgedessen werden die mit dem h. ä. Erlasse vom 7 Februar 1905, Z. 2807, angeordneten Nachforschungen nach dem Aufenthalte des Genannten einzustellen sein. 107 Z. 10.958. Steyr, 18. Mai 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und die Genossenschafts=Vorstehungen. Hausier=Verbot. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 9. Mai 1905, Z. 9938/VIII, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinde Szarvas des Komitates Békés unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragrapher ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und Ge¬ nossenschafts=Vorstehungen zufolge Erlasses des k. k. Mini¬ steriums des Innern vom 29. April 1905, Z. 18.913 mit Beziehung auf § 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. Z. 11.155. Steyr, 20. Mai 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Der Leichnam der am 7. Mai 1905 bei Nieder=Wallsee aus der Donau gezogenen Frauensperson wurde als der der Josefine Grömmer, die sich am 7. April bei Linz in die Donau stürzte, agnosziert Die Nachforschungen, deren Einleitung mit h. ä. Erlasse Z. 10.627 vom 12. Mai 1905, Amtsblatt Nr. 20, ange¬ ordnet wurde, sind einzustellen. ZZ. 10.953, 10.954, TU.905, TU.900. Steyr, 18. Mai 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschungen. Auszuforschen sind die Landsturmpflichtigen, u. zw.: Der am 11. August 1885 in Lissa geborene Karl Anton Augustin Mayer, Sohn des Martin Friedrick Karl Mayer und der Antonia, geb. Kneževié. Der am 9. August 1882 zu Troubek im Bezirke Prerau geborene und dahin zuständige Johann Pospisil, ehelicher Sohn des Grundbesitzers Johann Pospisil und der Marie, geb. Indrák. Weiters sind auszuforschen die Stellungspflichtigen, und zwar der im Jahre 1883 geborene, in der Gemeinde St. Lambrecht im Bezirke Murau heimatzuständige Franz Hafner, Sohn des Simon Hafner und der Elisabeth, geb. Baumgartner, und der am 28. April 1882 in Wien ge¬ borene, nach Obřan im Bezirke Brünn zuständige Josef Koemann, unehel. Sohn der Josefa Kocmann. Insbesondere ist zu erheben, ob die Genannten etwa in einem Verzeichnisse der Landsturm= oder Stellungs¬ pflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheinen oder ge¬ storben sind Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. Juni l. J. hieher zu berichten.

108 schaften Hueb und Otterbach; Gemeinde und Ortschaft Steyr, 18. Mai 1905. Z. 10.960. St. Florian. Erlöschen der Seuche. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Bezirk Urfahr: Gemeinde Laimbach, Ortschaft Haid. k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. 4. Rauschbrand. Ausforschung des Heinrich Hiltscher. Ausbruch und Erlöschen der Seuche. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Neustift, Ort¬ 9. Mai 1905, Z. 9785/VIII, ist der bis zum Jahre 1901 schaft Buchschachen. in Karnin wohnhafte Friseur Heinrich Hiltscher bei der Bezirkskrankenkasse in Freistadt mit Versicherungsbeiträgen Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. im Betrage von 52 K 20 h im Rückstande, ohne daß der Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. derzeitige Aufenthalt desselben bis nun eruiert werden konnte. Statthalterei in Linz vom 18. Mai 1905, Nr. 10.684/X Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ in die Kenntnis. Posten=Kommanden werden beauftragt, nach dem Genannten die Nachforschungen einzuleiten und ist über ein positives Steyr, 18. Mai 1905. Z. 10.896. Ergebnis derselben sogleich anher zu berichten. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Steyr, 21. Mai 1905. Z. 11.204. Kundmachung An alle Gemeinde=Vorstehungen und des k. k. Ministeriums des Innern vom 9. Mai 1905, k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden Z. 20.627, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und zur Kenntnisnahme. Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nadh in der Berichtsperiode vom 11. bis 17. Mai 1905. dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des 1. Maul= und Klauenseuche. Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Magyarovar (Komitat Moson), Kraszna, Zilah, ein¬ Bestand der Seuche. schließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Szilagy Bezirk Linz (Land): Gemeinde Neuhofen, Ort¬ in Ungarn und aus dem Bezirke Cazma einschließlich der schaft Weißenberg. Stadtgemeinde Ivanec (Komitat Belovar=Krizevci) in Kroatien¬ Slavonien nach den im Reichsrate vertreienen Königreichen 2. Bläschenausschlag der Zuchtpferde. und Ländern. Bestand der Seuche. Ferner ist auf Grund der Verfügung der k. k. Bezirks¬ Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft St. Georgen: hauptmannschaft Nowytarg wegen des Bestandes des Stäbchen¬ Gemeinde St. Thomas, Ortschaft Ebenstraß; Gemeinde rotlaufes die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhl¬ Waizenkirchen, Ortschaften Manzing und Punzing. gerichtsbezirke Kesmark einschließlich der Stadtgemeinde Kes¬ 3. Rotlauf der Schweine. mark Leibicz und Szepes=Bela (Komitat Szepes) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Bestand der Seuche. Dies wird im Nachhange zu den hierortigen Kund¬ Bezirk Freistadt: Gemeinde Freistadt, Ort¬ machungen vom 20. und 27. April und vom 4. Mai 1905, schaft Liebenau. ZZ. 16.986, 18.570 und 19.701 (enthalten in den Amts¬ 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde und Ortschaft Gall¬ blättern zur „Linzer Zeitung“ vom 26. April, 6. und 11. Mai neukirchen l. J., Nr. 34, 38 und 40), zur allgemeinen Kenntnis gebracht 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Waldegg. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. 3. Schweinepest. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k Bestand der Seuche. Statthalterei in Linz vom 13. Mai 1905, Nr. 10.238/X zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Bezirk Schärding: Gemeinde Brunnental, Ort¬ Der k. k. Amtsleiter: Walderdorff. Haassche Buchdruckerei in Steyr. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr.

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