Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) Kassa in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen König¬ bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche reichen und Ländern. geltende Verbot der Einfuhr von Schweinen aus der Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes de durch Schweinepest. verseucht gewesenen Gemeinde Vikartoc Maul= und Klauenseuche von den k. k. Bezirkshauptmann (Stuhlgerichtsbezirk Szepesszombat) und deren Nachbar¬ schaften Gänserndorf und Wiener=Neustadt erlassenen Ver gemeinden wird durch die Aufhebung des gegen den genannten fügungen die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen Bezirk bestandenen Verbotes nicht berührt Ziegen, Schweinen) aus den Grenz=Stuhlgerichtsbezirker Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kundmachung Malaczka (Komitat Pozsony), Közseg, einschließlich der gleich¬ vom 20. April 1905, Z. 16.986 (enthalten im Amtsblatte namigen Stadtgemeinde (Komitat Vas) in Ungarn nach dem zur „Linzer Zeitung“ vom 26. April 1905, Nr. 34), zur diesseitigen Gebiete verboten. allgemeinen Kenntnis gebracht. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Schweinen Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Szepesszombat, einschließ Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. lich der Stadtgemeinde Poprad (Komitat Szepes) in Ungarr Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. gerichtete Verbot hiemit aufgehoben Statthalterei in Linz vom 2. Mai 1905, Nr. 9353/X, zur bestehenden Ueber¬ Das nunmehr kraft des entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. einkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial Der k. k. Amtsleiter: Walderdorff. 2 Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.
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