Amtsblatt 1905/19 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

1881, Sohn des Alter Wagner und der Chaje Lecker, zust. in Suczawa. Peter Dobosch, Taglöhner, geboren 1881, Sohn des Grigori und der Eleana Dobosch, zust. in Balaczana. Isaak Ruckenstein recte Blitz, Taglöhner, geboren Sohn des Berl Ruckenstein und der Chane Blitz, 1881 zust. in Suczawa. Haratanipi Czoban, Taglöhner, geboren 1880, Sohn des Konstantin und der Elisabeth Czoban, zust. in Suczawa Dumutru Bara, Taglöhner, geboren 1880, Sohn des Juon und der Elena Bara, zust. in Suczawa. Basil Iwonessi, Kürschner, geboren 1880, unehelichen Sohn der Karolina Iwonessi, zust. in Suczawa. Leon Bärsan, Taglöhner, geboren 1880, Sohn des Ilie und der Juona Bärsan, zust. in Kostina. Abraham Itzchok Rasichower, geboren 1882, Sohn des Osias Gettler und der Reina Rasichower, zust. in Wiznitz, Pelet Juda, geboren 1882, Sohn des Schloma und der Henia Rihka, zust. in Sergie. Mendel Buchler, geboren 1882, Sohn des Schmiel Schnitzer und der Sure Mariera Buchler, zust. in Wiznitz. Uscher Leib Rosenbaum, geboren 1882, Sohn der Nusen Beile, zust. in Wiznitz. Itzig Simschon Wollak, geboren 1882, Sohn des Aeschel und der Soifer Schewie, zust. in Wiznitz. Iwan Krupnek, geboren 1882, Sohn des Petro und der Anna, zust. in Berhometh. Schmiel Abraham Heit auch Wald, geboren 1881 Sohn des Aron Wald und der Golde Ruchel Heit, zust. in Wiznitz. Insbesondere ist zu erheben, ob die Genannten nicht in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm=) etwa Pflichtigen einer Gemeinde aufscheinen. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. Juni I. zu berichten. Steyr, 6. Mai 1905. Z. 10.087. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 12. Dezember 1904, ZZ. 24.866—25.107, Amtsblatt Nr. 52, nach den Stellungs¬ pflichtigen Franz Melich und Josef Bartsch angeordneten Nachforschungen sind einzustellen. Steyr, 6. Mai 1905. Z. 10.088. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 21. Jänner l. I., Z. 1544 und 1545, Amtsblatt Nr. 4, angeordneten Nach¬ forschungen nach dem Stellungspflichtigen Franz Göbel sind einzustellen. Steyr, 6. Mai 1905 Z. 10.089. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 7. März 1904, Z. 5005—5205, Amtsblatt Nr. 10, angeordneten Nach¬ forschungen nach dem Stellungspflichtigen Ignaz Karas sind einzustellen. Steyr, 6. Mai 1905 Z. 10.090. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 17. März 1904, Z. 5978 und 5979, Amtsblatt Nr. 12, angeordneten Nach¬ forschungen nach dem Stellungspflichtigen Richard Waschke sind einzustellen. Steyr, 6. April 1905. Z. 10.187. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Verfügungen betreffend der Versendung von Gedärmen. Anläßlich eines speziellen Falles hat die kaiserl. deutsche Regierung ausgesprochen, daß gemäß § 4 des deutschen Schlachtvieh= und Fleischbeschaugesetzes vom 3. Juni 1900 und des dazu gehörigen Bundesratsbeschlusses vom 30. Mai 1902, Därme als Fleisch anzusehen sind und infolgedessen nach § 13, Absatz 2, dieses Gesetzes, nur über die dazu bestimmten Zollämter zur Einfuhr zugelassen werden können Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 19. April 1905, Z. 16.287, unter Bezugnahme auf die Statthalterei¬ Kundmachungen vom 10. April 1903, Z. 7598/X, und vom 14. Juli 1903, Z. 15.027/X, und dem Erlasse vom 29. April 1905, Z. 9031/X, zur entsprechenden Verlaut¬ barung und Verständigung der Interessenten in die Kennt¬ nis gesetzt. Steyr, 7. Mai 1905 Z. 10.094. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 27. April 1905, Z. 18.570, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Kassa (Komitat Abauj=Torna), Nezsider, Rajka (Komitat Moson), Alsotarcza (Komitat Saros), Tiszaninnen Tiszantul (Komitat Ugossa) sowie aus der Munizipalstadt

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