Amtsblatt 1905/17 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Z. 897 Steyr, 20. April 1905. Nyitra), Malaczka (Komitat Pozsony) in Ungarn gerichteten Verbote aufgehoben. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Das nunmehr kraft des bestehenden Ueber¬ einkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial¬ k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) Z. 8194/X. Kundmachung bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete durch Rotlauf verseucht gewesenen Gemeinden Vagujhelr nach Oberösterreich. (Stuhlgerichtsbezirk Vagujhely), Kiripolc (Stuhlgerichtsbezirk Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises Malaczka) sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Auf der Landesregierung in Sarajewo findet die k. k. Statthalterei hebung der gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbote infolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom nicht berührt 11. April l. J., Z. 16.060, unter Aufrechthaltung der Dies wird im Nachhange zu den hierortigen Kund¬ mit der hierortigen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, machungen vom 30. März und 6. April 1905, ZZ. 13.418 Z. 510/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und ge und 14.514 (enthalten in den Amtsblättern zur „Linzer schlachteten Schweinen aus dem Okkupationsgebiete mittels Zeitung“ vom 6. und 16. April d. J., Nr. 27 und 30), Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen und unter Aufhebung zur allgemeinen Kenntnis gebracht. der hierortigen Kundmachung vom 7. März d. J., Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft Z. 4823/X, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k Okkupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen vom Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. 18. April 1905 angefangen zu erlassen: Statthalterei in Linz vom 18. April 1905, Nr. 8260/X, zur Wegen des Bestandes der Schweinepest das Verbot entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis der Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken: Bihac, Bosn.=Dubica, Bosn.=Gradiska, Dervent und Prnjavor Z. 9346. Steyr, 24. April 1905. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzerteilten Zustande sowie von lebenden An alle Gemeinde=Vorstehungen und Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. Kundmachung Uebertretungen dieser Verfügungen werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 des k. k. Ministeriums des Innern vom 18. April 1905, (R.=G.=Bl. Nr. 51), beziehungsweise des § 46 des all¬ Z. 17.045, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in gemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen Nr. 35) geahndet Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kroatien=Slavonien Linz, am 16. April 1905. nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k bezirken Füzer (Komitat Abauj=Torna), Toszigetesilizköz Statthalterei in Linz vom 16. April 1905, Z. 8194/X, (Komitat Györ), Csorna, Kapuvar, Kismarton und Ruszt, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Nagymarton (Komitat Sopron) in Ungarn sowie aus den Bezirken Grubisnopolje (Komitat Belovar=Krizevci), Daruvae, Z. 9144. Steyr, 23. April 1905 Pakrac (Komitat Pozega) in Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Auf Grund der wegen des Bestandes der Maul= und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Klauenseuche von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Lisko er¬ lassenen Verfügung ist die Einfuhr von Klauentieren Kundmachung (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Grenz¬ des k. k. Ministeriums des Innern vom 13. April 1905, Stuhlgerichtsbezirke Berezna (Komitat Ung) in Ungarn nach Z. 15.997, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in dem diesseitigen Gebiete verboten. Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach Dies wird im Nachhange zu den hierortigen Kund¬ den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. machungen vom 30. März, 6. und 13. April 1905, ZZ. 13.418, Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nadh 14.514 und 15.997 (enthalten in den Amtsblättern zur dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des „Linzer Zeitung“ vom 6., 16. und 20. April 1905, Nr. 27, Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts 30 und 32), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. bezirken Hodsag, Kula (Komitat Bacs=Bodrog), Tata Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. (Komitat Komarom) in Ungarn nach den im Reichsrate Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k vertretenen Königreichen und Ländern. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Hingegen werden die gegen die Einfuhr von Schweinen Statthalterei in Linz vom 20. April 1905, Nr. 8660/X aus den Grenz=Stuhlgerichtsbezirken Vagujhely (Komitatzur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Der k. k. Amtsleiter: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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