Brart k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 17. Steyr, am 27. April. 1905. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. ad Z. 46/V P. Steyr, 24. April 1905 Z. 9396. Steyr, 24. April 1905 Personal=Nachricht. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Der k. k. Bezirkskommissär Franz Edler v. Moi k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. wurde der k. k. Bezirkshauptmannschaft Perg zugewiesen und an Stelle desselben der k. k. Statthalterei=Konzeptspraktikant Plakatierungsbewilligung. Raimund Kienmoser in Schärding hieher versetzt. Gemäß § 23 P.=G. wurde dem Johann Schirmböck in Steyr die Bewilligung zur Plakatierung und Verteilung Steyr, 26. April 1905 der Einladungen zu der am 1. Mai 1905 um ½ 10 Uhr unter freiem Himmel im Kasinogarten in Steyr stattfindender An alle Gemeinde=Vorstehungen. Volksversammlung erteilt. Hievon werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück Darnachachtung in die Kenntnis gesetzt. XXIII, XXIV und XXV an die Gemeinde=Vorstehungen zur Hinausgabe Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu Z. 669/B.=Sch.=R. Steyr, 22. April 1905. berichten An sämtliche Ortsschulräte. Z. 7353. Steyr, 20. April 1905 Transportable Schulpavillons. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Das Departement für Hochbau im k. k. Ministerium des Innern hat am 4. Oktober 1904, Z. 33.818, folgende Konkurs-Ausschreibung Aeußerung über die Herstellung transportabler Schulpavillons von Freiplätzen für die k. k. Landwehr in der There erstattet: sianischen Militärakademie. „Nach den hierseitigen Erhebungen zeichnen sich die 1. Mit Beginn des Schuljahres 1905/6 (21. Sep¬ von der Firma Christoph & Unmack in Bunzendorf bei tember) wird im I. Jahrgang der Theresianischen Militär¬ Friedland in Böhmen hergestellten transportabler akademie eine Anzahl ganzer „Freiplätze für die k. k. Land Schulpavillons, Kirchen, Turnhallen und Lehrer¬ wehr besetzt wohnungen durch tadellose Verarbeitung von für den Ver 2. Zur Bewerbung werden nur Angehörige der in wendungszweck besonders geeigneten Materialien aus. Ab¬ Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder zugelassen gesehen von ihrer korrekten- und haltbaren Konstruktion 3. Die Bewerber müssen eine österreichische Mittel¬ welche nach den Regeln der modernen Hygiene und unter schule mit mindestens „gutem“ Gesamterfolg absolviert haben Berücksichtigung der bezüglichen Sanitätsvorschriften aus Von ungenügenden Klassifikationsnoten in der lateinischen geführt ist, empfehlen sich diese Bauten durch Lichtfülle und oder griechischen Sprache wird abgesehen sinnreich eingerichtete, sehr wirksame Ventilation. Das gegen 4. Assentierte Aspiranten bleiben von der Bewerbung Witterungseinflüsse und Temperaturwechsel indifferente Be¬ ausgeschlossen kleidungsmaterial ermöglicht eine gute Erwärmung während 5. Die auf diese Freiplätze aufgenommenen Bewerbei der kalten Jahreszeit durch Zirkulationsöfen und eine absolut sind auch von der Zahlung des Schulgeldes enthoben verläßliche, dabei leicht ausführbare Reinhaltung und Des¬ 6 Die einberufenen Bewerber haben in der Militär¬ infektion aller Innenräume. Die fraglichen Bauten sind zer¬ akademie eine Aufnahmsprüfung abzulegen. legbar, transportabel, und können in kürzester Zeit auf¬ Die näheren Bedingungen können während der Amts¬ gestellt und nach ihrer Aufstellung ohne irgendwelchen Nach¬ stunden h. a. eingesehen werden teil sofort benützt werden Unter den ähnlichen Bauten nehmen jene der vor
genannten Firma die erste Stelle ein. Sie sind vom k. k. obersten Sanitätsrat (siehe dessen Organ: „Das österreichische Sanitätswesen“ Nr. 30 ex 1901) für verschiedene Zwecke bestens empfohlen und seit vielen Jahren in der Armee, be Behörden 2c. bestens eingeführt, wurden in vielen Konkurrenz¬ ausstellungen mit ersten Preisen ausgezeichnet und finden im öffentlichen Leben stets größere Verbreitung. „Von den erst seit zwei Jahren hergestellten Schul¬ pavillons stehen in Oesterreich, Deutschland, Schweiz und Dänemark schon zirka 250 Klassen in Verwendung, und zwar teils als selbständige Schulanlagen in Zentren mit schnell angewachsener Bevölkerung (in Berlin, München ec.), als Erweiterungen bestehender Schulgebäude (in Wien, Berlin, Hamburg, Frankfurt a. M., Zürich, Basel, Kopen¬ hagen u. a.). Seitens einiger Besteller liegen über die fraglichen Schulpavillons durchwegs günstige Atteste vor und die mit denselben gemachten Erfahrungen geben Veranlassung zur weiteren Einführung und dies besonders in dem Falle, wo die Kosten für massive Bauten vorläufig noch nicht zur Ver¬ fügung stehen oder wo man sich die Freiheit der Entschließung dafür vorbehalten will, das betreffende Haus nach einigen Jahren etwa anderswohin verlegen zu können „Die Literatur hat sich mit diesen Bauten bereits eingehend befaßt und die darin enthaltenen Urteile berufener Fachmänner betonen die Notwendigkeit derselben, insbesondere unter Hinweis auf die verhältnismäßig billigen Anschaffungs¬ kosten. „Die Firma Christoph & Unmack hat auch auf dem I. internationalen Kongresse für Schulgesundheitspflege in Nürnberg vom 6. bis 9. April 1904 einen Schulpavillon ausgestellt, welcher allgemeine Anerkennung gefunden hat und vom Magistrate in Nürnberg angekauft wurde. „Von der Zweckmäßigkeit und den sonstigen Vorteilen fraglicher Bauten hat sich der h. a. Oberingenieur K. Donda persönlich überzeugt und seine Wahrnehmungen in einer Broschüre niedergelegt. „Die Aufstellung derartiger Schulpavillone kann daher in besonderen Fällen als zulässig erklärt werden. Vorstehende Aeußerung wurde dem k. k. Bezirksschul¬ rate mit nachstehendem Erlasse des k. k. Landesschulrates vom 29. März 1905, Z. 1355, übermittelt: „Mit dem hierämtlichen Erlasse vom 3. August 1878, Z. 2442, bezw. vom 11. April 1895, Z. 514, sind dem k. k. Bezirksschulrat Direktiven zur Hintanhaltung der Ueber¬ bürdung der Gemeinden durch Schulbauten zugegangen, in denen Mittel und Wege bezeichnet werden, wie dem Lokali¬ tätenbedarfe der Gemeinden für Schulzwecke fallweise mit Vermeidung kostspieliger Neubauten abgeholfen werden kann und in denen auch die Aufführung provisorischer Holz bauten eventuell für zulässig erklärt wurde. „Was damals nur unter erheblichen Einschränkungen und speziell für Gebirgsgegenden vorgesehen war, nämlich die Verwendung von Holzbauten für Schulzwecke, könnte gegenwärtig zur Verminderung der Schulbaukosten ohne An¬ stand eine weitere Verbreitung erfahren. „Nachdem sich die Verwendung transportabler Pavillons, wie solche längst in der Armee, im Dienste der Sanitätspflege u. dgl. Verwendung finden, auch für Schulzwecke mehr und mehr einzuleben beginnt, solche Schul¬ pavillons bereits in vielen Städten Deutschlands dermalen wenn auch selbstredend nicht ausschließlich — im Ge brauche stehen und das System als solches, wie auch ins¬ besondere die Leistungen der auf diesem Gebiete derzeit be¬ sonders hervortretenden Firma Christoph & Unmack (mit einer Zweigniederlassung in Bunzendorf bei Friedland in Böhmen) auf einigen größeren Ausstellungen der letzten Zeit so auf dem I. internationalen Kongresse für Gesundheits¬ pflege in Nürnberg und auf der internationalen Ausstellung „Die Kinderwelt“ in St. Petersburg allgemeine Anerkennung gefunden haben. „Hievon wird der k. k. Bezirksschulrat zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 8. März 1905, Z. 19.368 ex 1904, unter Anschluß einer Abschrift der Aeußerung des Departements für Hochbau im k. k. Ministerium des Innern im Gegenstande mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die unterstehenden Orts¬ schulräte auf diese Einrichtung aufmerksam zu machen, damit in vorkommenden Fällen erwogen werde, ob nicht einem unmittelbar auftretenden Lokalitätenbedarfe zweckmäßig und mit minderen Kosten auf diesem Wege abgeholfen werden könnte. „Insbesonders dürfte diese Eventualität ins Auge zu fassen sein, wenn es sich um die notwendige Angliederung einer Klasse an eine Schule handelt, die in einem für die vorhandenen Klassen zulänglichen, aber zur baulichen Er¬ weiterung nicht wohl geeigneten Schulhause untergebracht ist, oder wenn plötzliche Notstände (Brandunglück u. dgl. sich ergeben oder die Errichtung von Turnhallen, Kinder¬ horten, Fortbildungsschulen u. dgl. in Frage steht „Bemerkt wird, daß ein derartiger Pavillon, der im Falle seiner späteren Entbehrlichkeit für Schulzwecke anderen Gemeindezwecken dienen könnte, sich für eine einklassige Volksschule auf zirka 7000 K inklusive Aufstellung und Montierung stellt, daß ein solcher binnen wenigen Wochen beschafft und errichtet sein kann und daß bei einer rationellen Erhaltung eine zirka 50 jährige Gebrauchsdauer in Aussicht gestellt wird. Hievon werden die Ortsschulräte hiemit in Kenntnis gesetzt. Steyr, 22. April 1905. Z. 690/Sch. An sämtliche Schulleitungen. Landwirtschaftliche Fortbildungskurse. Der Herr Minister für Kultus und Unterricht hat mit dem Erlasse vom 13. März d. J., Z. 7718, genehmigt, daß in der Zeit vom 16. bis 29. August l. J. ein landwirt¬ schaftlicher Fortbildungskurs für Volksschullehrer auf dem Mustergute in Otterbach bei Schärding abgehalten werde. Laut Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 12. April l. J., Z. 1547, können an diesem Kurse fünfzehn Lehrer teilnehmen, denen Subventionen im Betrage von je dreißig Kronen bewilligt werden. Die mit dem Lehrbefähigungszeugnis, bezw. mit dem Reifezeugnis, versehenen schriftlichen Anmeldungen zur Teil¬ nahme an dem Kurse sind bis 15. Mai l. I. hieramts ein¬ zubringen. Z. 8904. Steyr, 19. April 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Warnung für Unbemittelte vor Einwanderung nach Amerika. Laut Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom April 1905, Z. 5730/II, hat der amerikanische Aus¬ wanderungskommissär in Ellis=Island eine Verordnung er¬ lassen, laut welcher jene Einwanderer, welche keine Geld¬
mittel in der vorgeschriebenen Höhe besitzen oder deren Reise¬ ziel nicht bekannt ist, ohne Verzug von der Landung aus geschlossen und deportiert werden sollen. Da diese Verordnung geeignet ist, die Zahl der zurück¬ gewiesenen Einwanderer erheblich zu vermehren, erscheint es dringend geboten, daß unsere Auswanderer und insbesondere die von unseren heimischen Häfen abfahrenden Emigranter schon vor ihrer Einschiffung diese Bestimmungen beachten um von der für sie so lästigen, ja in den meisten Fällen verderblichen Deportation bewahrt zu werden Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen unter Hin¬ weis auf den Statthalterei=Erlaß vom 14. August 1904, Z. 17.769/II, h. ä. Erlaß vom 25. August 1904, Z. 17.558, Amtsblatt Nr. 35, mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, für die möglichste Publizität dieser Mitteilung Sorge zu tragen und die geeigneten Vorkehrungen zu treffen, damit jene Personen, welche sich in die Vereinigten Staaten zu begeben die Absicht haben, rechtzeitig auf die ihnen drohende Gefahr aufmerksam gemacht werden. Steyr, 21. April 1905 Z. 9151. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des Sebastian Kamersberger aus Ober¬ wölz, Bezirk Murau. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 11. April 1905, Z. 7621/II, hat sich der im Jahre 1862 geborene und nach Umgebung Oberwölz, Bezirk Murau zuständige Einleger Kammersberger Sebastian am 9. November 1904 vom Besitzer Größnig Josef in Bromach, Gemeinde Umgebung Oberwölz, Bezirk Murau in Steiermark, entfernt und ist seither unbekannten Aufenthaltes. Kammersberger ist von kleiner Statur, untersetzt, hat schwarze Haare, schwarzen kleinen Schnurrbart, braune Augen und Augenbrauen, gewöhnlichen Mund und Nase und war mit Lodenanzug, schwarzem Hut und Schnürschuher bekleidet. Kammersberger, welcher etwas schwachsinnig ist, dürfte sich nach von ihm gemachten Aeußerungen in ein Kloster begeben haben. Die von der Statthalterei in Graz angeordneten Nach¬ forschungen nach dem Genannten blieben erfolglos. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden aufgefordert, die Ausforschung des Sebastian Kammersberger sogleich zu veranlassen und über ein positives Ergebnis anher zu berichten. Z. 9149. Steyr, 21. April 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler August Kienesberger aus Gmunden. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei von 10 April 1905, Z. 7558/II, treibt sich der am 24. Jänner 1884 in Laakirchen geborene, nach Gmunden zuständige Fahriksarbeiter August Kienesberger geschäfts= und arbeitslos herum und läßt sich auf Kosten seiner Heimatsgemeinde Unterstützungen verabfolgen. 81 Derselbe, der insbesonders auch durch ungerechtfertigte Inanspruchnahme öffentlicher Krankenhäuser seiner Heimats¬ gemeinde bedeutende Auslagen verursacht hat, ist ein arbeits¬ scheues Individuum und wurde bereits wiederholt wegen Bettel und Landstreicherei abgestraft. Die Personsbeschreibung desselben ist nachstehende Größe: mittel; Gesicht: länglich; Haare: blond; Augen: braun; besondere Kennzeichen: keine. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, dem Genannten, den Fall dringender Not ausgenommen, keine Reiseunterstützungen zu gewähren, derselbe ist vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen der schub¬ polizeilichen Behandlung zu unterziehen. Steyr, 24. April 1905 ZZ. 9349, 9350, 9351. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor den Unterstützungsschwindlern Isidor Sprung aus Pusterwald, Matthias Parthe aus Niederdorf und Lorenz Malensek aus St. Veit ob. Laibach. Zufolge Erlasses der k. k. o=ö. Statthalterei vom 14. April l. J., ZZ. 8213/II, 8112/II und 8120/II, treiben sich Isidor Sprung aus Pusterwald, Matthias Parthe aus Niederdorf und Lorenz Malensek aus St. Veit ob. Laibach arbeitslos umher und verursachen durch Herauslockung von Geldunterstützungen und Reisevorschüssen bei auswärtigen Gemeinden ihrer Heimatsgemeinde bedeutende Kosten. Isidor Sprung ist im Besitze eines von der Gemeinde Pusterwald ausgestellten Arbeitsbuches d. d. 4. März 1903, Nr. 4. Matthias Parthe ist von mittlerer Statur, hat ovales Gesicht, dunkelblonde Haare, graue Augen und trägt einen dunkelblonden, kurzgeschnittenen Vollbart. Lorenz Malensek ist wiederholt wegen Uebertretung der Schubvorschriften bestraft und war auch bereits in einer Zwangsarbeitsanstalt. Er ist im Besitze eines Arbeitsbuches, ausgestellt von der Gemeinde St. Veit am 26. April 1902 sub Z. 37. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, den genannten Individuen, den Fall dringendster Not ausgeschlossen keinerlei Unterstützungen zu gewähren, vielmehr dieselben nach den schubpolizeilichen Vorschriften zu behandeln. Steyr, 19. April 1905. Z. 8906. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hufbeschlagsprüfung. Z. 7816/X. Kundmachung der k. k. o.=ö. Statthalterei, betreffend die Abhaltung der ersten diesjährigen Prüfung aus dem Hufbeschlage. Die erste diesjährige Prüfung aus dem Hufbeschlage wird im Sinne der Verordnung des k. k. Ministeriums des Innern vom 27. August 1873, (R.=G.=Bl. Nr. 140) am Dienstag den 13. und Mittwoch den 14. Juni l. I. von der oberösterr. Prüfungskommission für Hufschmiede in Linz abgehalten werden. Diejenigen Hufschmiede, welche behufs Erlangung der Berechtigung zum selbständigen Betriebe des Hufschmiede¬ gewerbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben
ihre mit dem Lehrzeugnisse (Lehrbriefe) über das erlernte Hufschmiedegewerbe und dem Arbeitszeugnisse (Arbeitsbuche über eine wenigstens 3 jährige Verwendung als Hufschmied gehilfe (§ 6 der zitierten Ministerial=Verordnung) belegten Gesuche bis 20. Mai d. J. im Wege der politischer Bezirksbehörde ihres Aufenthaltsortes an die o.=ö. Statt¬ halterei in Linz zu richten Die Gesuchsteller werden besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Lehrbriefe nach dem Jahre 1883 von der zuständigen Genossenschaftsvorstehung und von der betreffenden Gemeinde=Vorstehung bestätigt sein müssen. Desgleichen muß auch den Arbeitszeugnissen die Be¬ stätigung der Gemeinde= und Genossenschafts=Vorstehung beigesetzt sein Linz, den 8. April 1905. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen zur ent¬ sprechenden Verlautbarung mit der Weisung in die Kenntnis daß solche Gesuchsteller, welche den in der Kundmachung angeführten Bedingungen, worunter die nach dem Jahre 1883 von der Genossenschafts=Vorstehung bestätigten Lehrbriefe und die vorschrifsmäßigen Arbeitszeugnisse zu verstehen sind, nicht vollkommen entsprochen haben, zur Beibringung der erforderlichen Dokumente zu verhalten sind Steyr, 20. April 1905. Z. 8976. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Kundmachung der k. k. Statthalterei in Prag vom 2. April 1905, Z. 70.157, betreffend die Beibringung der Viehpässe für Schweine. Mit Rücksicht auf die häufige Verschleppung der Schweinepest (Schweineseuche) durch auf Märkten verkauft Schweine, findet die Statthalterei im Grunde des letzten Absatzes des § 8 des Gesetzes vom 29. Februar 1880, R. G.=Bl. Nr. 35, nachstehende Anordnung zu dem Zwecke zu treffen, damit die Art der Einschleppung und die Herkunft der verseuchten Tiere sichergestellt werden könne 1. Für Schweine jeden Alters, welche auf Märkte und Auktionen gebracht werden, sowie für solche, welche zum Transport auf Eisenbahnen und Schiffen bestimmt sind gleichviel ob es sich um ein einzelnes oder mehrere Stücke oder um eine ganze Herde handelt, muß ein Viehpaß beige bracht werden. Die Ausstellung der Viehpässe hat im Sinne der Be¬ stimmungen der zum § 8 des zitierten Gesetzes herausge¬ gebenen Durchführungsvorschrift vom 12. April 1880, R.¬ G=Bl. Nr. 36, zu erfolgen. 2. Die Viehpässe sind vor der Zulassung der Tiere auf den Marktplatz von den berufenen Organen zu revidieren und nach Aufdrückung des Marktsiegels und des Datums den Besitzern zurückzustellen Bei Abverkauf von einzelnen Stücken sind für diese besondere Viehpässe, auf welchen der alte Viehpaß unter An¬ führung seiner Nummer, des Ausstellungsortes und Datums zu beziehen ist, auszustellen und die Zahl der abverkauften Tiere auf dem alten Viehpasse unter Anführung des Namens und des Wohnortes des Käufers abzuschreiben. Im Falle des Weiterverkaufes durch den Käufer ist der Abverkauf eines jeden Stückes auf dem Viehpasse des Verkäufers vormerken zu lassen. 3. Außerachtlassungen dieser mit dem 1. Mai 1905 in Kraft tretenden Anordnungen beinhalten eine Ueber¬ tretung des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.¬ Bl. Nr. 51 und werden gemäß § 48 des allg. T.=S.=G. vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr.35, von den Gerichten geahndet. 4. Die Bestimmungen des Punktes 15 der Statthalterei¬ Kundmachung vom 11. April 1902, Zl. 65.105, werden außer Wirksamkeit gesetzt. Von der k. k. Statthalterei für Böhmen. Prag, am 4. April 1905. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 14. April 1905, Zl. 7792/X, zur ent sprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Steyr, 23. April 1905. Z. 9068. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 11. bis 17. April 1905. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft Kirchham. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Ried, Ortschaft Nieder¬ zirking. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde Walding, Ortschaft Kindham. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Waldburg, Ort¬ schaft Mitterreit Bezirk Wels: Gemeinde Krenglbach, Ortschaft Katzbach 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Kleinmünchen. Bezirk Urfahr: Gemeinde Bernhardschlag, Ortschaft Mitterbrunnwald; Gemeinde und Ortschaft Otten¬ schlag 3. Rauschbrand der Rinder. Ausbruch und Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Hinterstoder. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 18. April 1905, Nr. 8489/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis
Z. 897 Steyr, 20. April 1905. Nyitra), Malaczka (Komitat Pozsony) in Ungarn gerichteten Verbote aufgehoben. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Das nunmehr kraft des bestehenden Ueber¬ einkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial¬ k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) Z. 8194/X. Kundmachung bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete durch Rotlauf verseucht gewesenen Gemeinden Vagujhelr nach Oberösterreich. (Stuhlgerichtsbezirk Vagujhely), Kiripolc (Stuhlgerichtsbezirk Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises Malaczka) sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Auf der Landesregierung in Sarajewo findet die k. k. Statthalterei hebung der gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbote infolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom nicht berührt 11. April l. J., Z. 16.060, unter Aufrechthaltung der Dies wird im Nachhange zu den hierortigen Kund¬ mit der hierortigen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, machungen vom 30. März und 6. April 1905, ZZ. 13.418 Z. 510/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und ge und 14.514 (enthalten in den Amtsblättern zur „Linzer schlachteten Schweinen aus dem Okkupationsgebiete mittels Zeitung“ vom 6. und 16. April d. J., Nr. 27 und 30), Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen und unter Aufhebung zur allgemeinen Kenntnis gebracht. der hierortigen Kundmachung vom 7. März d. J., Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft Z. 4823/X, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k Okkupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen vom Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. 18. April 1905 angefangen zu erlassen: Statthalterei in Linz vom 18. April 1905, Nr. 8260/X, zur Wegen des Bestandes der Schweinepest das Verbot entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis der Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken: Bihac, Bosn.=Dubica, Bosn.=Gradiska, Dervent und Prnjavor Z. 9346. Steyr, 24. April 1905. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzerteilten Zustande sowie von lebenden An alle Gemeinde=Vorstehungen und Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. Kundmachung Uebertretungen dieser Verfügungen werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 des k. k. Ministeriums des Innern vom 18. April 1905, (R.=G.=Bl. Nr. 51), beziehungsweise des § 46 des all¬ Z. 17.045, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in gemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen Nr. 35) geahndet Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kroatien=Slavonien Linz, am 16. April 1905. nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k bezirken Füzer (Komitat Abauj=Torna), Toszigetesilizköz Statthalterei in Linz vom 16. April 1905, Z. 8194/X, (Komitat Györ), Csorna, Kapuvar, Kismarton und Ruszt, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Nagymarton (Komitat Sopron) in Ungarn sowie aus den Bezirken Grubisnopolje (Komitat Belovar=Krizevci), Daruvae, Z. 9144. Steyr, 23. April 1905 Pakrac (Komitat Pozega) in Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Auf Grund der wegen des Bestandes der Maul= und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Klauenseuche von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Lisko er¬ lassenen Verfügung ist die Einfuhr von Klauentieren Kundmachung (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Grenz¬ des k. k. Ministeriums des Innern vom 13. April 1905, Stuhlgerichtsbezirke Berezna (Komitat Ung) in Ungarn nach Z. 15.997, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in dem diesseitigen Gebiete verboten. Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach Dies wird im Nachhange zu den hierortigen Kund¬ den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. machungen vom 30. März, 6. und 13. April 1905, ZZ. 13.418, Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nadh 14.514 und 15.997 (enthalten in den Amtsblättern zur dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des „Linzer Zeitung“ vom 6., 16. und 20. April 1905, Nr. 27, Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts 30 und 32), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. bezirken Hodsag, Kula (Komitat Bacs=Bodrog), Tata Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. (Komitat Komarom) in Ungarn nach den im Reichsrate Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k vertretenen Königreichen und Ländern. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Hingegen werden die gegen die Einfuhr von Schweinen Statthalterei in Linz vom 20. April 1905, Nr. 8660/X aus den Grenz=Stuhlgerichtsbezirken Vagujhely (Komitatzur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Der k. k. Amtsleiter: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2