Ich erinnere daher die Gemeinde=Vorstehungen mit Z. 8623. Steyr, 15. April 1905 allem Nachdrucke auf die diesbezüglichen Bestimmungen des An alle Gemeinde=Vorstehungen und Tierseuchengesetzes und des Viehseuchen=Uebereinkommens zwischen Oesterreich=Ungarn und dem Deutschen Reiche vom k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. 6. Dezember 1891, R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1892, und werde Kundmachung etwa noch vorkommende Ordnungswidrigkeiten mit aller des k. k. Ministeriums des Innern vom 6. April 1905, Strenge bestrafen. Z. 14.514, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kroatien=Slavonien Steyr, 15. April 1905 Z. 8622. nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach An alle Gemeinde=Vorstehungen und dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Szilagycseh, Zsibo (Komitat Szilagy) in Ungarn zur Kenntnisnahme nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern Ferner ist auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirks¬ Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich hauptmannschaften Feldbach und Bruck an der Leitha wegen in der des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen Berichtsperiode vom 3. bis 10. April 1905. aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Szentgotthard (Komitat 1. Schweinepest. Vas) sowie aus der Munizipalstadt Pozsony in Ungarr nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Bestand der Seuche. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Klauentieren Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Grenz Kleinmünchen. Stuhlgerichtsbezirke Sopron (Komitat Sopron) in Ungarn Bezirk Urfahr: Gemeinde Bernhardschlag sowie das gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz¬ Ortschaft Mitterbrunnwald; Gemeinde und Ortschaft Otten bezirke Jaska (Komitat Zagreb) in Kroatien=Slavonien ge¬ schlag. richtete Verbot aufgehoben. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz Das nunmehr kraft des bestehenden Veterinär=Ueber¬ Erlöschen der Seuche. einkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial¬ Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179, Bezirk Urfahr: Gemeinde und Ortschaft Dietrich¬ bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche schlag; Gemeinde und Stadt Urfahr. geltende Verbot der Einfuhr von Klauentieren (Rindern 2. Rotz. Schafen, Ziegen, Schweinen) aus der durch Maul= und Erlöschen der Seuche. Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinde Nemetperesztec (Stuhlgerichtsbezirk Sopron) in Ungarn und der Einfuhr Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Oberhofen, Ort¬ von Schweinen aus der durch Schweinepest verseucht gewesenen schaft Laiter. Gemeinde Sv. Jana (Bezirk Jaska) in Kroatien-Slavonien 3. Bläschenausschlag der Rinder. sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung der Erlöschen der Seuche. gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbote nicht berührt. Dies wird im Nachhange zu der hierortigen Kund¬ Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Kremsmünster machung vom 30. März 1905, Z. 13.418 (enthalten im Land, Ortschaften Dehenwang, Feyregg und Schürzendorf Amtsblatte zur „Linzer Zeitung“ vom 6. April 1905, Nr. 27), Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft Statthalterei in Linz vom 12. April 1905, Nr. 7791/X, Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. in die Kenntnis. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 10. April 1905, Nr. 7500/X, in die Kenntnis Der k. k. Amtsleiter: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.
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