Amtsblatt 1905/15 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Z. 8016 Steyr, 7. April 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 3. Oktober 1904 Z. 19.942, Amtsblatt Nr. 40, angeordneten Nachforschunger nach den Landsturmpflichtigen Anton Crisanaz, Friedrich Singer und Rudolf Zeiler sind einzustellen. Z. 7906. Steyr, 7. April 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung eines Stellungspflichtigen. Der am 23. März 1884 in Linz, Landstraße 89, als außerehelicher Sohn der Anna Maria Pichler, natürl. Tochter der Anna Pichler, ledigen Magd aus Kleinreifling, geborene und nach Weyer Land zuständige stellungspflichtige Karl Otto Pichler konnte bisher nicht eruiert werden. Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher beauftragt, nach dem gegenwärtigen Aufenthalte dieses Stellungspflich¬ tigen, eventuell dessen Mutter, entsprechende eingehende Nach¬ forschungen einzuleiten und über ein positives Resultat bis längstens 7. Mai l. J. anher zu berichten. Z. 7930. Steyr, 5. April 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ueber Ersuchen der k. Polizeidirektion in München wird folgendes verlautbart: München, 3. April 1905. Bekanntmachung Nach Unterschlagung von 1600 Mark ist am 1. April 1905 aus München flüchtig gegangen der Buchhalter Steeger Wilhelm, früher Schirmmacher, verheiratet, geboren 1. April 1866 zu Bayreuth, zuständig nach Bayreuth, katholisch Sohn der Schirmfabrikantenseheleute Georg und Anna Steeger, letztere geborne Siebenharl. Wilhelm Steeger ist zirka 1•62 m groß, untersetzt, hat Stirnglatze, ziemlich starken, dunkelblonden Schnurrbart Steeger ist wegen Betruges und Unterschlagung bereits vorbestraft Um Fahndung, Festnahme, Abnahme des Geldes und Drahtnachricht anher wird ersucht. K. Polizeidirektion: I. V.: Dillmann. Z. 8220. Steyr, 11. April 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Ausforschung des Edmund Schauberger. Die Hilfsarbeiter Theodor Schneider und Johann Hejhal waren laut der von ihnen bei der Spitalsaufnahme in Schwaz vorgewiesenen Zeugnisse vom 6. November bis 16. November 1903, beziehungsweise vom 20. November 1903 als Pferdeburschen bei dem Schiffschaukel= und Schau¬ budenbesitzer Edmund Schauberger, und zwar ersterer in Linz, letzterer in Eggerding, Bezirk Schärding, beschäftigt. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 3. April 1905, Z. 6421/XI, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen angewiesen, nach dem derzeitigen Aufenthalte des Edmund Schauberger, welcher für das Jahr 1905 eine Produktions=Lizenz für Oberösterreich besitzt, Nachforschungen zu pflegen und denselben im Eruierungsfalle darüber einzu¬ vernehmen, ob die Genannten während der vorerwähnten Zeit bei ihm beschäftigt waren, welche Arbeiten sie zu ver¬ richten hatten, wo er zur Zeit der Lösung der Arbeits¬ verhältnisse Produktionen gegeben, bezw. sich aufgehalten hat und in welcher Weise er für die Krankenversicherung der genannten Arbeiter Vorsorge getroffen hat. Das Protokoll ist sodann unverweilt anher vorzulegen. Steyr, 7. April 1905. Z. 7700. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 28. März 1905 Z. 12.881, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Kapos, Szobrancz (Komitat Ung), Galszecs, Nagy¬ mihaly (Komitat Zemplen) in Ungarn und aus den Bezirken Irig, Mitrovica, einschließlich der gleichnamigen Stadt¬ gemeinde, Ruma (Komitat Sriem [Syrmien)) in Kroatien¬ Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaften Dolina und Stryj wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Oekörmezö (Komitat Maramaros sowie auf Grund der Verfügung der k. k. Bezirkshaupt¬ mannschaft Gänserndorf wegen des Bestandes des Stäbchen¬ rotlaufes die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz¬ Stuhlgerichtsbezirke Malaczka (Komitat Pozsony) in Ungarn und auf Grund der Verfügung der k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft Lussin wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenzbezirke Cirkvenice (Komitat Modrus=Rieka) in Kroatien-Slavonien nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dies wird im Nachhange zu den hierortigen Kund¬ machungen vom 9. und 16. März 1905, ZZ. 9787 und 11.318 (enthalten in den Amtsblättern zur „Linzer Zeitung vom 15. und 25. März d. J., Nr. 21 und 24), zur all¬ gemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 31. März 1905, Nr. 6809/X, in die Kenntnis.

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