Amtsblatt 1905/15 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

oS k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 15. Steyr, am 13. April. 1905. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden - Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 608/B.=Sch.=R. Steyr, 7. April 1905 Steyr, 7. April 1905 Z. 7945. An sämtliche Schulleitungen. An alle Gemeinde=Vorstehungen Die Lehrbefähigungsprüfungen für Arbeitslehrerinnen Konkurs an Volksschulen und an Bürgerschulen werden an der k. k. zur Besetzung von fünf Graf Deblinschen Stiftungs¬ Lehrerinnenbildungsanstalt in Linz in der Zeit vom 5. bis plätzen böhmischer Abteilung in den k. u. k. Militär¬ 7. Juni l. J. abgehalten. Die erforderlichen Dokumente, Erziehungs= und Bildungsanstalten. a) der Tauf= oder Geburtsschein, behufs Nachweises übe Laut Erlasses des k. k. Ministeriums für Landes¬ das vollendete 18. Lebensjahr, b) das letzte Schulzeugnis verteidigung vom 4. März 1905, Nr. 7589/XIII, gelangen c) das Sittenzeugnis und d) ein Zeugnis über die physische in den k. u. k. Militär=Erziehungs= und Bildungsanstalten Tüchtigkeit sind gleichzeitig mit der Anmeldung zur Prüfung mit Beginn des Schuljahres 1905/06 fünf Graf Deblinsche bis längstens 31. Mai l. J. an die Direktion der k. k Stiftplätze böhmischer Abteilung zur Besetzung. Lehrerinnenbildungsanstalt in Linz einzusenden. Die Bewerber um diese Plätze haben die Mittellosigkei der Eltern durch ein legales Mittellosigkeitszeugnis, dann Z. 7944. Steyr, 7. April 1905. den Umstand, daß sie einer Familie des böhmischen Herren¬ oder Ritterstandes angehören, eventuell von einer Familie An alle Gemeinde=Vorstehungen. des Herren= oder Ritterstandes aus Mähren oder von Edel¬ leuten aus anderen erbländischen Provinzen abstammen Konkurs-Ausschreibung durch Diplom oder Stammbaum nachzuweisen, und ist dem für die Wilhelm Graf von Reichenbach=Lessenitzsche Gesuche, in welchem die Anzahl der Geschwister des Kom¬ Marine=Invaliden=Stiftung. petenten, dann ob und welche von ihnen versorgt sind oder Das k. und k. Seebezirkskommando in Triest eröffnet bereits eine Stiftung genießen, gewissenhaft anzugeben ist hiemit den Konkurs für einen ab 1. Jänner 1905 aus den die Erklärung der Eltern oder Vormünder beizulegen, daf Erträgnissen der obbenannten Stiftung zu verleihenden Stift¬ sie bereit sind, für den Fall des Erlangens einer dieser platz jährlicher 100 Kronen Stiftungsplätze die zur Unterstützung des Kandidaten allen Anspruch auf diese Stiftung haben die Invaliden aus falls noch nötigen Auslagen zu tragen. dem am 9. Mai 1864 bei Helgoland stattgehabten Seetreffen Im übrigen haben die betreffenden Bewerber den all¬ und die Witwen und Waisen der in demselben Gebliebenen. gemeinen Bedingungen für die Aufnahme in die k. u. k In deren Ermanglung die Invaliden aus späteren See Militär=Erziehungs= und Bildungsanstalten zu entsprechen treffen, beziehungsweise deren Witwen und Waisen. Es Diese sind: werden daher alle jene, welche Anspruch auf diesen Stiftplatz 1. Die österreichische oder ungarische Staatsbürgerschaft gu besitzen glauben, eingeladen, ihre mit den nötigen Beweis¬ 2. die körperliche Eignung obrumenten belegten Gesuche bis 15. Mai 1905 an das 3. ein befriedigendes sittliches Verhalten t. und t. Seebezirkskommando in Triest zu richten. In den¬ 4. das erreichte Minimal= und nicht überschrittene selben muß auch dargetan werden, daß der Bittsteller sich Maximalalter derzeit in mißlichen Verhältnissen befindet und unterstützungs¬ 5. die erforderlichen Vorkenntnisse bedürftig ist. Um dies zu ersehen, ist dem Gesuche ein 6. die Uebernahme der Verpflichtung, in den Militär¬ Armutszeugnis oder eine Bestätigung der zuständigen Orts¬ realschulen und Militärakademien mit Beginn eines jeden Schul vorstehung beizuschließen. jahres das Schulgeld im Betrage von 28 Kronen zu entrichten Die näheren Bedingungen können innerhalb der Amts Triest, im März 1905. stunden bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr ein¬ Das k. und k. Seebezirkskommando. gesehen werden.

Steyr, 5. April 1905. Z. 7691. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend Feuersicherheit in Hotels und Gasthöfen. Aus Anlaß der tödlichen Verunglückung zweier Hotel¬ gäste bei einem in jüngster Zeit vorgekommenen Hotelbrande hat der Verein reisender Kaufleute Oesterreich=Ungarns zu Wien beim Ministerium des Innern eine Eingabe überreicht, in welcher die Bitte gestellt wird, die strenge Handhabung der bestehenden Vorschriften über Feuersicherheit in Hotel¬ und Gasthöfen überwachen zu lassen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 25. März 1905, Z. 5881/VIII, mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, in Handhabung der Feuerpolizeiordnung auf einen klaglosen Zustand der Hotels und Gasthäuser mit Rücksicht auf Feuers¬ gefahr energisch hinzuwirken. Steyr, 5. April 1905 33. 7708, 7709, 7710. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Betreffend den Bezug von Geheimmitteln. Die k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz hat mit den Er¬ lässen Nr. 5879/V vom 20. März, Nr. 5085/V vom 25. März und Nr. 6084/V vom 21. März nachstehende arzneiliche Zusammenstellungen als Geheimmittel erklärt, deren Vertrieb unstatthaft und deren Einfuhr im Wege der Zollämter und von der Zustellung im Postwege aus¬ geschlossen ist: 1. Corpulin als Geheimmittel gegen Fettleibigkeit. 2. Höppners echter Zuckerfeind als Heilmittel gegen Zuckerkrankheit. 3. Cozapulver als Heilmittel gegen Trunksucht. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden angewiesen, den verbotswidrigen Verkehr mit den bezeichneten Geheimmitteln/ zu beobachten und vorkommenden Falles über die gemachten Wahr¬ nehmungen und über die Provenienz der Zusendungen an¬ her die Anzeige zu erstatten. Von diesem Erlasse haben die Gemeinde=Vorstehungen die Herren Gemeindeärzte in Kenntnis zu setzen Steyr, 21. März 1905. Z. 6501. An alle Gemeindevorstehungen und die Herren Gemeindeärzte als Impfärzte. Vornahme der Impfung und Wiederimpfung im Jahre 1905. Die k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz hat mit Erlaß, Z. 5568/V, vom 14. März die Vornahme der Impfung und Wiederimpfung im Jahre 1905 angeordnet. Die Zusammenstellung der Liste der Impffähigen für die allgemeine Impfung hat mit Benützung des Impfausweises B des Vorjahres, aus dem die ungeimpf und erfolglos Geimpften nominell in da¬ heurige Verzeichnis zu übertragen sind, und auf Grun der vom Vorjahre verbliebenen Ziffern, dann aus der von den hochwürdigen Pfarrämtern beizustellen¬ den Matrikenauszügen über die seit der letzten Impfung Geborenen und aus dem Verzeichnisse der Eingewanderten zu erfolgen. Die Zahl der Geimpften sowie der Impferfolge 2c. ist im Ausweise impfstationsweise zu summieren und zum Schlusse die Gesamtsumme auszuweisen Für die Impfungen in den Schulen sind die im Vorjahre bereits benützten Drucksorten Impfausweis 1 und II zu verwenden und nach Anfertigung dem Impfarzte zu übergeben, welcher darauf zu sehen hat, daß sie ordent¬ lich angelegt werden und daß alle Rubriken, ins¬ besondere die Rubrik „die Impfung, respektive Wie¬ derimpfung wurde unterlassen wegen“ im ent¬ sprechenden Falle genau ausgefüllt seien. Auch ist wie bei der Gemeinde=Impfung die Zahl der Geimpften sowie der Impferfolge 2c. im Ausweise impfstationsweise zu sum¬ mieren und zum Schlusse die Gesamtsumme auszuweisen. Nach vollendetem Impfgeschäfte sind sodann die gesamten Ausweise, bei deren Ausfertigung die vom Vorjahre verbliebenen Ziffern genau zu berücksich¬ tigen sind, abgeschlossen und von dem Gemeinde¬ Vorsteher und Impfarzte unterfertigt, anher einzusenden. Dem Impfakte sind die in allen Rubriken genau ausgefertigten Impfprogramme beizuschließen. Parteien, welche ihr impfpflichtiges Kind aus nicht stichhältigen Gründen oder ohne Angabe eines Grundes dem Impfplatze nicht zuführen, sind im Wege der Gemeinde=Vorstehung nochmals für den Kontrolltag vor¬ zuladen. Zur Vorladung der Parteien sind die in der Druckerei Haas, Steyr, Grünmarkt, erhältlichen Drucksorten zu verwenden und bei Einsendung des Impf=Elaborates und unter Mitfertigung des Impfarztes demselben beizuschließen. Parteien, welche keiner dieser behördlichen Aufforde¬ rungen nachkommen, sind vom k. k. Amtsarzte protokollarisch einzuvernehmen und ist gegen dieselben, falls sie der Vor¬ ladung nicht entsprechen sollten, im Sinne der kaiser¬ lichen Verordnung vom 20. April 1854, R.=G.=Bl. Nr. 96, vorzugehen. Die mit der Leistung des Impfgeschäftes betrauten Herren Impfärzte haben alle Momente zu berücksichtigen und zu erheben, welche die Indolenz, bezw. den Indifferen¬ tismus der Bevölkerung gegen die Impfung verursachen oder die offen kundgegebene Impfgegnerschaft begründen, und bei Vorlage der Impfpartikularien hierüber zu be¬ richten. Als Impfärzte haben die Herren Gemeindeärzte zu fungieren Mit dem Impfgeschäfte in der Gemeinde Neustift wurde der k. k. Amtsarzt Dr. Furrer betraut. Die Gemeinde=Vorstehungen haben sich mit den den Gemeinden zugewiesenen Impfärzten bezüglich des Zeit¬ punktes und des Impf=Lokales zu vereinbaren und sodann Zeit und Ort der Impfung sofort behufs eventueller Kontrolle des Amtsarztes bei der Impfung anher bekannt zu geben; sollte ein oder der andere als Impfarzt bestimmte Arzt die Vornahme der Impfung ablehnen, ist dieses eben¬ falls sogleich anher anzuzeigen Die Impfstationen bleiben dieselben wie im Vorjahre. Für die entsprechende Verlautbarung der Impfung ist allenthalben Sorge zu tragen, da Fälle vorgekommen sind, in welchen die geringe Beteiligung von Parteien an der Impfung lediglich durch Unterlassung der nötigen Kundmachung is bedingt war. Die Impfstoffbestellungen für die öffentlichen Impfungen und die Schüler=Revakzinationen sind demgemäß seitens der

Impfärzte direkt an die Impfanstalt zu richten, welch letztere zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 15. Jänner 1894, Z. 30.544 ex 1893, verpflichtet ist, von jeder an einen öffentlichen Impfarzt effektuierten Impf¬ stoffsendung unter Einem die betreffende politische Behörde mittels Korrespondenzkarte zu verständigen Die Impfärzte werden angewiesen, sich sofort nach Frhalt ausschließlich der vorgeschriebenen neuen For¬ mularien bei Impfstoffbestellungen für die öffentlicher Impfungen und die Schüler=Revakzinationen zu bedienen, da die k. k. Impfstoffgewinnungsanstalt in Wien ermächtigt ist, auf andere Weise bewirkte Bestellungen oder ungenau ausgefüllte Formulare zurückzuweisen, beziehungsweise in unabweisbaren Fällen auf Kosten des Bestellers gegen Nach¬ nahme zu effektuieren Impfstoffbestellungen für Notimpfungen sind nur im Wege der politischen Behörden zu bestellen Die gebrauchten Impfstoff=Emballagen sind nicht mehr einzusenden. Bei der Impfung hat ein Mitglied der Gemeinde=Vertretung anwesend zu sein. Beim Auftreten von Infektionskrankheiten ist von der Durchführung der Impfung in den verseuchten Orten Abstand zu nehmen, bis die in denselben herrschende Epidemie als sicher erloschen zu betrachten ist; eine Ausnahme hie¬ von ist selbstverständlich beim Ausbruche vor Blattern zu machen, in welchem Falle sofort Notimpfungen in der Umgebung des Kranken zu machen sind. Ferner sind bei jedem Impflinge die Rubriken im Impfausweise genau auszufüllen, respektive die leer zu lassenden zu punktieren; desgleichen ist die au der ersten Seite des Ausweises befindliche Uebersicht genar auszufüllen und müssen diese angesetzten Zahlen mit der Schlußzahlen des Ausweises vollzählig übereinstimmen, und werden die Herren Impfärzte zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 10. April 1900 neuer¬ lich erinnert, Impferfolge, bei welchen Pusteln, Bläschen oder auch nur Knötchen aufgetreten sind, den positiven zu zuzählen und sohin die Rubrik „unechter“ (unechter) Er¬ folg bei der Revakzination entfallen zu lassen und in gleichen Weise auch bezüglich der Berichterstattung über die öffent¬ liche Kinderimpfung vorzugehen. Bei der diesjährigen Impfung sind wieder die Tegmin=Impfverbändchen vom Apotheker B. Rothziegel in Wien, deren Bestimmung die Verhütung einer Frühinfektion der Impfwunde ist, in An¬ wendung zu bringen. Zu diesem Behufe werden die nötigen Impfverbändchen in Päckchen für je 25 Impflinge zur Verteilung an die Impfärzte zugemittelt. Dieselben sollen seitens der Impfärzte tunlichst in der Hälfte der von jedem ausgeführten Impfungen in nachstehender Weise in Anwendung gebracht werden. Unmittelbar nach vollzogener Impfung wird auf den flachen Teil der Lanzettenspitze durch leichten Druck auf die geöffnete Tube ein für zirka drei Impfinfektionen aus¬ reichender Tropfen Tegmin gebracht. Mit der so armierten Lanzette werden die Impfinfektionen nacheinander mit Tegmin überstrichen. Sodann wird mit der Lanzette, an deren Spitze noch ein Rest von Tegmin haftet, eine Lage Zellstoffscheibchen (Disci ad Tegminum) dem Karton, beziehungsweise einer Papierkapsel entnommen und durch leichtes Andrücken an die von den Impfstellen eingeschlossene Hautpartie noch fester an die Lanzette fixiert Hierauf werden durch rasches, leichtes Antupfen mit der freien Seite der Scheibchenlage die mit Tegmin bestrichenen Impfstellen nacheinander mit je einer Zellstoff¬ lamelle versehen. Der so geschaffene Verband trocknet sehr rasch und erfüllt den Zweck vollkommen das Hineingelangen patho¬ gener Keime in die frische Impfverletzung hintanzuhalten und die Glycerinlymphe sicher zu fixieren. Durch letzteres wird der Gefahr vorgebeugt, daß der Impfstof auf von Epidermis entblößte oder ekzematöse Hautstellen übertragen werde und hiedurch Komplikationen entstehen. Die Herren Impfärzte werden aufgefordert, bei Legung ihrer Impfpartikularien sich über ihre mit diesem Impfverbändchen gemachten Erfahrungen zu äußern, damit auf Grund derselben seitens des Landes¬ ausschusses, der in munifizenter Weise die Kosten der probe¬ weisen Verwendung der Verbändchen übernommen hat, ein Beschluß über die eventuelle allgemeine Einführung derselben gefaßt werden kann. Bezüglich der Einbringung ihres Partikulares werden die Herren Impfärzte angewiesen, dasselbe nach erfolgten gemeinde=, bezw. schulämtlicher Bestätigung längstens 14 Tagen nach der Impfnachschau der k. k. Bezirkshaupt¬ mannschaft vorzulegen. Es wird den Herren Impfärzten bekannt gegeben, daß entgegen manchen früheren Anschauungen die An¬ bringung von nur drei Impfinfektionen an einem Arme als ausreichend zur Gewährleistung eines entsprechenden Impf¬ schutzes erachtet wird, daß ferner Kreuz= oder Gitterschnitte im Interesse der Vermeidung unnötig heftiger lokaler Reaktionen zu unterlassen sind und an deren Stelle ein¬ fache geradlinige Ritzer von ½ cm Länge sich empfehlen die, zweckmäßig in Form eines Dreiecks gestellt, mindestens 3 cm Entfernung von einander haben und die Haut nur so weit durchtrennen, daß eben eine blutige Tinpierung wahrnehmbar wird Selbstverständlich wird gewärtigt, daß die Impftechnik nach den Grundsätzen der Asepsis vorgenommen werde und sind zu deren Ermöglichung auch in den Verlautbarungen der Vornahme der Impfungen die Angehörigen der Impflinge entsprechend anzuweisen, daß diese in gehörig gereinigtem Zustande und mit reiner Wäsche zu den Impfungen zu bringen sind. Bezüglich der Auswahl der Impflokale für die allgemeine Impfung sollte tunlichst darauf Bedacht genommen werden, daß ein Warteraum neben dem eigentlichen Impf lokale vorhanden sei. Kinder unter zwei Monaten sowie schwächliche, mit konstitutionellen Krankheiten behaftete und insbesondere an ausgebreiteten Hautausschlägen erkrankte Kinder wären vor der Impfung auszuschließen, bezw. für das folgende Jahr zurückzustellen. Ebenso ist beim Herrschen ausgebreiteter Infektionskrankheiten in einer Gemeinde die Impfung bis nach dem Erlöschen derselben zu verschieben. Mit der Vornahme der Impfung ist ungesäumt vor¬ zugehen und sind die Herren Impfärzte von der Gemeinde¬ Vorstehung gegen Empfangsbestätigung von diesem Erlasse zu verständigen. Steyr, 11. April 1905. Z. 8384. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Schulleitungen. Hinausgabe der Impfausweise vom Jahre 1904 und der Impfdrucksorten für die Impfung pro 1905. Unter Einem werden den Gemeinde=Vorstehungen die Impfausweise pro 1905 mit dem Auftrage hinausgegeben

die für die Schule bestimmten Ausweise nebst den Druck¬ sorten an dieselben auszufolgen. Nachdem es häufig vor¬ kommt, daß einzelne Schulleitungen die Impfausweise mangelhaft ausgefertigt vorlegen, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen eingeladen, wenn notwendig, bei der Aus¬ fertigung der Impfausweise I und II mitzuwirken. Steyr, 7. April 1905. Z. 8017. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Verzeichnis der in den allgemeinen öffentlichen Krankenanstalten und Landes=Wohltätigkeitsanstalten in Niederösterreich per Kopf und Tag bestehenden Verpflegsgebühren für das Jahr 1905. N.=ö. Krankenhaus „St. Ulrichstiftung“ Allentsteig, 3. Klasse 1 K 70 h. K. k. Wohltätigkeitshaus in Baden 3. Kl. 1 K 20 h. Rathsches a. ö. Krankenhaus in Baden 1. Kl. 10 K, 2. Kl. 6 K, 3. Kl. 2 K Allg. öffentl. Krankenhaus in Eggenburg 1. Kl. 3 K 2. Kl. 1 K 80 h. Allg. öffentl. Krankenhaus Feldberg 3. Kl. 1 K 20 h. Allg. öffentl. Krankenhaus Gars 3. Kl. 1 K 80 h. Allg. öffentl. Krankenhaus Hainburg 3. Kl. 1 K 80 h. Allg. öffentl. Krankenhaus in Oberhollabrunn (Kaiser Franz Josef=Hospital) 1. Kl. 10 K, 2. Kl. 6 K, 3. Kl. 2 K. Allg. öffentl. Krankenhaus in Horn (Kaiser Franz Josef=Bezirkshospital) 1. Kl. 2 K 70 h, 2. Kl. 1 K 80 h. Allg. öffentl. Krankenhaus Klosterneuburg 3. Kl. 2 K. Allg. öffentl. Krankenhaus Korneuburg 3. Kl. 1 K 80 h. Allg. öffentl. Krankenhaus Krems 3. Kl. 2 K. Allg. öffentl. Krankenhaus Lilienfeld 3. Kl. 2 K. Allg. öffentl. Krankenhaus Melk 3. Kl. 1 K 80 h. Allg. öffentl. Krankenhaus Mödling 3. Kl. 2 K. Allg. öffentl. Krankenhaus Neunkirchen 3. Kl. 2 K Allg. öffentl. Krankenhaus Wr.=Neustadt 3. Kl. 2 K. Allg. öffentl. Krankenhaus in St. Pölten (Kaiser Franz Josef=Krankenhaus) 3. Kl. 2 K. Allg. öffentl. Krankenhaus Stockerau 3. Kl. 1 K 60 h. Allg. öffentl. Krankenhaus Waidhofen a. d. Thaya 3. Kl. 1 K 44 h. Allg. öffentl. Krankenhaus Waidhofen a. d. Ybb¬ 3. Kl. 1 K 70 h. Allg. öffentl. Krankenhaus Zwettl 3. Kl. 1 K 80 h. K. k. Allg. Krankenhaus Wien 1. Kl. 12 K, 2. Kl. 6 K, 3. Kl. 2 K 40 h. K. k. Krankenhaus Wieden 1. Kl. 12 K, 2. Kl. 3. Kl. 2 K 40 h. 6 K K. k. Krankenanstalt Rudolfstiftung, Wien, 1. Kl. 12 K, 2. Kl. 6 K, 3. Kl. 2 K 40 h. K. k. Kaiser Franz Josef=Spital, Wien, 1. Kl. 12 K. 2. Kl. 6 K, 3. Kl. 2 K 40 h K. k. Kaiserin Elisabeth-Spital, Wien, 2. Kl. 6. K, 3. Kl. 2 K 40 h. K. k. Kronprinzessin Stephanie=Spital, Wien, 3. Kl. 2 K 40 h. K. k. Wilhelminen-Spital, Wien, 3. Kl. 2 K 40 h. K. k. St. Rochus=Spital, Wien, 3. Kl 2 K 40 h. K. k. Erzherzog Sophien=Spitals=Stiftung, Wien, 12 K, 2. Kl. 6 K, 3. Kl. 2 K 40 h. 1. Kl Allg. öffentl. Landes=Gebäranstalt in Wien, 1. Kl. 2. Kl. 4 K, 3. Kl. (Klinik) 2 K. 60 h. 8 K N.=ö. Landes=Findelanstalt in Wien, 4. Kl., im 1. Lebensjahre 65 h, im 2. Lebensjahre 44 h, im 3. bis 10. Lebensjahre 34 h (für die bei Blutsverwandten in Pflege befindlichen Findlinge bis zu 6 Jahren Zweidrittel der Gebühr). N.=ö. Landes=Irrenanstalt Wien, Ausländer 1. Kl. 10 K 40 h, 2. Kl. 5 K 20 h, 3. Kl. 2 K 20 h, Niederösterreicher 1. Kl. 8 K 40 h, 2 Kl. 4 K 40 h, 3. Kl. 2 K 20 h. N.=ö. Landes=Irrenanstalt Kierling=Gugging 3. Kl. 2 K N.= ö. Landes=Irrenanstalt Klosterneuburg 3. Kl. 2 K. Kaiser Franz Josef=Landes=Heil= und Pflegeanstalt für Geisteskranke in Mauer=Oehling 1. Kl. 8 K, 2. Kl. 4 K, 3. Kl. 1 K 80 h, 4. Kl. 1 K 20 h. N.=ö. Landes=Pflegeanstalt in Ybbs 1. Kl. 8 K, 2. Kl. 4 K, 3. Kl. 1 K 80 h, 4. Kl. 1 K 20 h. Anmerkung: Die Verpflegstaxe in den n.= ö. Landes¬ Siechenanstalten beträgt für zahlungsfähige Pfleglinge 1 K 60 h, für die auf Kosten der Bezirksarmenfonde Verpflegten 70 h pro Kopf und Tag. Steyr, 4. April 1905. Z. 645/B.=Sch.=R. An sämtliche Schulleitungen. Fortbildungskurse. Die Leitungen jener Schulen, an denen im Winter¬ halbjahre 1904/05 ein gewerblicher oder landwirtschaftlichen Fortbildungskurs bestand, werden angewiesen, nach Schluß des Kurses (spätestens bis 5. Mai l. J.) den Bericht über denselben, genau dem h. ä. Erlasse vom 7. April 1893, Z. 550, Amtsblatt Nr. 15 ex 1893, entsprechend, anzu¬ fertigen und vorzulegen. Dem Berichte ist das Klassen= und Wochenbuch des Kurses anzuschließen. Steyr, 5. April 1905. Z. 7706. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Widerruf. Laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Perg vom 20. März 1905, Z. 2324, an die k. k. o.=ö. Statthalterei wurde die Identität der in Tiefenbach, Bezirk Melk, am 10. Februar 1905 angeschwemmten Knabenleiche fest¬ gestellt und ist dieselbe mit dem in Mauthausen am 28. Oktober 1905 in die Donau gesprungenen Schneider lehrling Franz Pleiner aus Schwertberg identisch. Die mit h. ä. Amtsblatt Nr. 10, Z. 4500, vom 1. März l. J. angeordnete Identitätserforschung ist demnach einzustellen. Steyr, 7. April 1905 Z. 8015. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 29. März 1905, Z. 6602/II, ist der am 30. Jänner 1905 vom n.=b. Ziegelwerke in Stetten entwichene Zwängling Franz Josef Gindl dem k. k. Bezirksgerichte Baden ein¬ geliefert worden. Infolgedessen ist die mit h. ä. Erlasse vom 1. März 1905, Z. 4610, angeordnete Ausforschung des Genannten einzustellen.

Z. 8016 Steyr, 7. April 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 3. Oktober 1904 Z. 19.942, Amtsblatt Nr. 40, angeordneten Nachforschunger nach den Landsturmpflichtigen Anton Crisanaz, Friedrich Singer und Rudolf Zeiler sind einzustellen. Z. 7906. Steyr, 7. April 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung eines Stellungspflichtigen. Der am 23. März 1884 in Linz, Landstraße 89, als außerehelicher Sohn der Anna Maria Pichler, natürl. Tochter der Anna Pichler, ledigen Magd aus Kleinreifling, geborene und nach Weyer Land zuständige stellungspflichtige Karl Otto Pichler konnte bisher nicht eruiert werden. Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher beauftragt, nach dem gegenwärtigen Aufenthalte dieses Stellungspflich¬ tigen, eventuell dessen Mutter, entsprechende eingehende Nach¬ forschungen einzuleiten und über ein positives Resultat bis längstens 7. Mai l. J. anher zu berichten. Z. 7930. Steyr, 5. April 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ueber Ersuchen der k. Polizeidirektion in München wird folgendes verlautbart: München, 3. April 1905. Bekanntmachung Nach Unterschlagung von 1600 Mark ist am 1. April 1905 aus München flüchtig gegangen der Buchhalter Steeger Wilhelm, früher Schirmmacher, verheiratet, geboren 1. April 1866 zu Bayreuth, zuständig nach Bayreuth, katholisch Sohn der Schirmfabrikantenseheleute Georg und Anna Steeger, letztere geborne Siebenharl. Wilhelm Steeger ist zirka 1•62 m groß, untersetzt, hat Stirnglatze, ziemlich starken, dunkelblonden Schnurrbart Steeger ist wegen Betruges und Unterschlagung bereits vorbestraft Um Fahndung, Festnahme, Abnahme des Geldes und Drahtnachricht anher wird ersucht. K. Polizeidirektion: I. V.: Dillmann. Z. 8220. Steyr, 11. April 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Ausforschung des Edmund Schauberger. Die Hilfsarbeiter Theodor Schneider und Johann Hejhal waren laut der von ihnen bei der Spitalsaufnahme in Schwaz vorgewiesenen Zeugnisse vom 6. November bis 16. November 1903, beziehungsweise vom 20. November 1903 als Pferdeburschen bei dem Schiffschaukel= und Schau¬ budenbesitzer Edmund Schauberger, und zwar ersterer in Linz, letzterer in Eggerding, Bezirk Schärding, beschäftigt. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 3. April 1905, Z. 6421/XI, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen angewiesen, nach dem derzeitigen Aufenthalte des Edmund Schauberger, welcher für das Jahr 1905 eine Produktions=Lizenz für Oberösterreich besitzt, Nachforschungen zu pflegen und denselben im Eruierungsfalle darüber einzu¬ vernehmen, ob die Genannten während der vorerwähnten Zeit bei ihm beschäftigt waren, welche Arbeiten sie zu ver¬ richten hatten, wo er zur Zeit der Lösung der Arbeits¬ verhältnisse Produktionen gegeben, bezw. sich aufgehalten hat und in welcher Weise er für die Krankenversicherung der genannten Arbeiter Vorsorge getroffen hat. Das Protokoll ist sodann unverweilt anher vorzulegen. Steyr, 7. April 1905. Z. 7700. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 28. März 1905 Z. 12.881, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Kapos, Szobrancz (Komitat Ung), Galszecs, Nagy¬ mihaly (Komitat Zemplen) in Ungarn und aus den Bezirken Irig, Mitrovica, einschließlich der gleichnamigen Stadt¬ gemeinde, Ruma (Komitat Sriem [Syrmien)) in Kroatien¬ Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaften Dolina und Stryj wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Oekörmezö (Komitat Maramaros sowie auf Grund der Verfügung der k. k. Bezirkshaupt¬ mannschaft Gänserndorf wegen des Bestandes des Stäbchen¬ rotlaufes die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz¬ Stuhlgerichtsbezirke Malaczka (Komitat Pozsony) in Ungarn und auf Grund der Verfügung der k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft Lussin wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenzbezirke Cirkvenice (Komitat Modrus=Rieka) in Kroatien-Slavonien nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dies wird im Nachhange zu den hierortigen Kund¬ machungen vom 9. und 16. März 1905, ZZ. 9787 und 11.318 (enthalten in den Amtsblättern zur „Linzer Zeitung vom 15. und 25. März d. J., Nr. 21 und 24), zur all¬ gemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 31. März 1905, Nr. 6809/X, in die Kenntnis.

Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Steyr, 9. April 1905. Z. 7947. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Statthalterei in Linz vom 4. April 1905, Nr. 7106/X, in die Kenntnis. k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Steyr, 9. April 1905 Z. 8020. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich An alle Gemeinde=Vorstehungen und in der Berichtsperiode vom 27. März bis 2. April 1905. k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. 1. Rotz. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Ausbruch der Seuche. Posten=Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung“ Nr. 27 enthaltene Kundmachung Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Oberhofen, Ort¬ des k. k. Ministeriums des Innern vom 31. März 1905, schaft Laiter. Nr. 13.418, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch 2. Bläschenausschlag der Rinder. aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Bestand der Seuche Reichshälfte, infolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 4. April 1905, Nr. 7041/X, zur besonderen Beachtung Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Kremsmünster Ortschaften Dehenwang, Feyregg und Schürzendorf. aufmerksam gemacht. Land, 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. Steyr, 10. April 1905. Z. 8223. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft An alle Gemeinde=Vorstehungen. Kleinmünchen. Bezirk Urfahr: Gemeinde Bernhardschlag, Betreffend die Atteste behufs Erlangung der Eisen¬ Ortschaft Mitterbrunnwald; Gemeinde und Ortschaft Dietrich¬ bahn=Tarifermäßigungen für Zuchtvieh rc. schlag; Gemeinde und Ortschaft Ottenschlag; Gemeinde und Stadt Urfahr Das k. k. Eisenbahnministerium hat mit der Kund¬ 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz machung vom 28. Februar d. J., Z. 8103, unter gleich¬ zeitiger Aufhebung des im Verordnungsblatte für Eisen¬ Erlöschen der Seuche. bahnen und Schiffahrt Nr. 124 vom 1, November 1904 Bezirk Linz (Land): Gemeinde Leonding, Ort¬ verlautbarten Erlasses vom 20. Oktober 1904, Z. 14.128, schaft Untergaumberg. bekanntgegeben, daß das k. k. Finanzministerium auf Grund 2. Bezirk Freistadt: Gemeinde Waldburg, Ortschaft neuerlichen, mit demselben im Gegenstande gepflogenen Ein¬ Oberschwandt. vernehmens die Gesuche um Ausfolgung der Atteste behufs 4. Rotlauf der Schweine. Erlangung der bestehenden ermäßigten Frachtsätze für Renn¬ Erlöschen der Seuche. und Zuchtpferde, Zuchtvieh und Zuchtgeflügel für stempel¬ frei und die Atteste selbst für bedingt gebührenfrei im Bezirk Gmunden: Gemeinde Vorchdorf, Ort¬ Sinne der T.=P. 102, lit. e, des Gebührengesetzes vom schaft Eggenberg 9. Februar 1850, R.=G.=Bl. Nr. 50, erklärt hat. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ortschaft Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen infolge Möderndorf. Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 17. März 1905 3. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Schwertberg. Nr. 5392/X, zur Verständigung der interessierten Kreise in 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft die Kenntnis. Waldegg Der k. k. Amtsleiter: Walderdorff. Haassche Buchdruckerei in Steyr. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr.

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