Amtsblatt 1905/14 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

66 boren 1884 in Triest und daselbst heimatberechtigt, Anton Borri, geboren 1843 in Triest, daselbst zuständig, und der im Jahre 1881 im Graz geborene und in Graz heimat¬ zuständige Schankbursche Robert Wilfling in den südlichen Gegenden der Monarchie herum und lassen sich von den Gemeinden auf Grund des § 28 des Heimatsgesetzes vom 3. Dezember 1863 Unterstützungen gewähren, wodurch ein empfindlicher Schaden der eigenen Heimatsgemeinde ver¬ ursacht wird. Bassa ist im Besitze eines Arbeitsbuches, welches ihm am 1. Februar 1904, Z. 637, von seiner Heimatsge¬ gemeinde ausgefolgt wurde. Borri hat einen von der k. k. Polizeidirektion in Triest am 18. November 1903, Z. 725, ausgestellter Reisepaß Wilfling besitzt ein vom Stadtrate Graz 10. Jänner 1903 ausgestelltes Arbeitsbuch sowie eine von der k. k. Polizeidirektion in Graz am 12. Mai 1904 aus¬ gestellte Reisebewilligung für Oesterreich und Ungarn. Genannter ist mittelgroß, hat rundes Gesicht, braune Augen, ebensolche Haare, breite Nase und proportionierten Mund. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, der Genannten, den Fall dringender Notwendigkeit ansgenommen keinerlei Unterstützungen zu verabreichen, dieselben vielmehr nach den schubpolizeilichen Vorschriften zu behandeln. Steyr, 3. April 1905. Z. 7447. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 14. Oktober 1904 Z. 20.837, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungs¬ pflichtigen Josef Cuba sind einzustellen. Steyr, 4. April 1905. 7701. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 7. März 1904, Z. 5114, Amtsblatt Nr. 10, angeördneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Jaroslav Heinrich Kapé sind einzustellen. Steyr, 4. April 1905. Z. 7705. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist und zwar der am 28. September 1883 in Wien geborene, nach Lundenburg im Bezirke Göding zuständige Stellungspflichtige Johann Cerny, Sohn des Jakob und der Maria, geb. Klauda. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. Mai l. J. anher zu berichten. Steyr, 30. März 1905. Z. 6813. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 16. März 1905, Z. 11.318, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Nagybanya, einschließlich der Stadtgemeinden Nagy¬ banya und Felsöbanya, Nagysomkut (Komitat Szatmar), Magyarlapos, Nagyilonda (Komitat Szolnok-Doboka), in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügung der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft Bruck an der Leitha wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Grenz Stuhlgerichtsbezirke Rajka (Komitat Moson) sowie auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirkshauptmannschaft Ungarisch¬ Brod wegen Bestandes des Rotlaufes die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Vagujhely (Komitat Nyitra) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kund¬ machung vom 9. März 1905, Z. 9787 (enthalten im Amts¬ blatte zur „Linzer Zeitung“ vom 15. März 1905, Nr. 21), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 20. März 1905, Nr. 5854/X, in die Kenntnis. Z. 7204. Steyr, 1. April 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 18. bis 26. März 1905, 1. Bläschenausschlag der Rinder. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Kremsmünster Land, Ortschaften Dehenwang, Feyregg und Schürzendorf. 2. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde Vorchdorf, Ort¬ schaft Eggenberg 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ortschaft Möderndorf 3. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Schwertberg 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg.

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