In Klassen mit mehreren Abteilungen dürfen schrift¬ liche Schulaufgaben nicht gestellt werden. 3. Die Hausaufgaben sind in der Regel über den Sonn= und Feiertag zu geben. Die schriftlichen Hausaufgaben in der Abteilung mit verkürztem Unterricht haben zu ent¬ fallen. . Zu Beginn des Schuljahres ist für jede Klasse der Plan für die schriftlichen Aufgaben während des Schuljahres anzulegen. Diese Verfügung hat mit 1. Mai 1905 in Kraft zu treten. Z. 570/B.=Sch.=R. Steyr, 3. April 1905. An sämtliche Schulleitungen. Bienenzucht=Lehrkurse. An der vom Zentralvereine für Bienenzucht in Oester¬ reich anläßlich des fünfzigjährigen Regierungs=Jubiläums unseres erhabenen Kaisers gegründeten Oesterreichischen Imkerschule in Wien finden im Jahre 1905 folgende Lehr¬ kurse statt: 1. Ein apistischer Präparationskurs für Wander lehrer der Bienenzucht und tüchtige Imkermeister; Teil¬ nehmerzahl: 12, Zeit: Österwoche, Mittwoch, Donnerstag Freitag (19., 20. und 21. April 1905), täglich von 8 Uhr früh bis 2 Uhr nachmittags. Anmeldungen bis 5. April Programm: a) Instrumentenkunde: Präparationsmikroskop, zusammengesetztes Mikroskop, Sonnenmikroskop, Zeichen¬ apparat, Mikrotom usw.; b) Herstellung von Chitinpräparaten: Rüssel, Stachel, Flügel, Beine, Stigmen, Abdominal segmente usw.; c) Herauspräparieren der Eingeweide: Herz, Luftgefäße, Nervensystem, Darmkanal, Speicheldrüsen usw.; d) Herstellung von Schnittserien: Härten, Färben, Einballen Schneiden, Einlegen usw. — Jeder Teilnehmer hat im Vorhinein K 2.— für Materialien zu erlegen; dagegen ver¬ bleiben die von ihm hergestellten Präparate sein Eigentum. 2. Ein ganztägiger Hauptlehrkurs zur Heran¬ bildung von Bienenzuchtlehrern und Bienenzuchtmeistern vom 4. bis inklusive 20. Juni 1905, täglich von ½ 8 Uhr früh bis 7 Uhr abends; Teilnehmerzahl: 15 - 20. Bedingung mindestens dreijährige Praxis, Unbescholtenheit und das zurückgelegte 20. Lebensjahr. — Der Unterricht erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Bienenzucht in Theorie und Praxis. Die Teilnehmer müssen die Fähigkeiten für den theoretischen und praktischen Unterricht haben. Solche, welche bereits längere Praxis besitzen, werden bevorzugt. Anmeldungen sind mit Angabe des vollständigen Nationales bis längstens 1. Mai an die Vereinskanzlei, Wien, I., Schauflergasse 6, zu richten, worauf bis 10. Mai den Ansuchenden Nachricht über die Aufnahme oder Nichtaufnahme zukommen wird, Der Verein unternimmt Schritte, um Unbemittelten bei den detreffenden hohen Landesvertretungen Stipendien zu ermöglichen. Bewerber aus Niederösterreich, welche eine solche Unterstützung erlangen wollen, müssen ein kurzes unge¬ stempeltes Subventionsgesuch, an den hohen n.=ö. Landes¬ ausschuß gerichtet, sofort nach erfolgter Zulassung an die Vereinskanzlei einsenden. Wer dem Hauptlehrkurs regelmäßig beiwohnt, erhält ein Frequentationszeugnis. 3. Ein Faulbrutkurs am Sonntag den 18. Juni von 2 bis 5 Uhr nachmittags. Teilnehmerzahl 40-50. Anmeldungen bis 4. Juni. Dieser Kurs findet außerhalb der Imkerschule, und zwar an der k. k. Hochschule für Bodenkultur statt. 65 4. Ein Nebenkurs für Anfänger und Laien an den Nachmittagen am 27. und 30. Mai, 3., 23., 27. und 30. Juni, 4. und 7. Juli, 20. und 23. September 1905 Dieser geteilte Kurs findet an obbezeichneten 10 Tagen, nach¬ mittags von 5 — ½ 8 Uhr (resp. 4— ½ 7 Uhr), statt und bezweckt hauptsächlich die Einführung von Anfängern und Laien in das gesamte Gebiet der Bienenwirtschaft. Die Kursisten erhalten nach regelmäßigem Besuche ein Frequen¬ tationszeugnis. Bewerber müssen das 18. Lebensjahr zurück¬ gelegt haben, unbescholten sein und haben ihre Teilnahme bis spätestens 15. Mai 1905 in der Vereinskanzlei schrift¬ lich oder persönlich zu melden. 5. Ein Lehrkurs für amerikanische Betriebsweise, gehalten von Herrn Pfarrer August Sträuli aus Scherzingen in der Schweiz, am Sonntag, Montag und eventuell auch Dienstag den 18., 19. und 20. Juni 1905 Am 21. Juni 1905 finden nachmittags 2 Uhr die Imkerprüfungen statt, wozu nicht allein die Hauptkursisten, sondern auch andere Imker Zutritt haben. Das Prüfungs¬ zeugnis dokumentiert die Befähigung zum Bienenzuchtlehrer, eventuell zum Bienenzuchtmeister. Sämtliche Kurse und auch die Prüfungen sind unent geltlich. Programme, Nationalformulare und Näheres durch die Vereinskanzlei. Zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 17. März l. J., Z. 8058 (Erlaß des k. k. Landesschulrates vom 20. März 1905, Z. 1440), wird vorstehendes Programm mit der ausdrücklichen Bemerkung verlautbart, daß jene Lehrer, die an einem dieser Kurse teilnehmen wollen, sich den Urlaub im vorgeschriebenen Dienstwege zu erwirken haben. Z. 7448 Steyr, 1. April 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Johann Louser aus Triest. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 21. März 1905, Z. 5481/II, treibt sich ein gewisser Johann Louser, geboren 1843 in Triest und daselbst zuständig und im Besitze eines Arbeitsbuches, welches ihm unterm 22. Dezember 1904, Z. 13.514, ausgefolgt wurde, in den südlichen Gegenden der Monarchie herum und läßt sich von den Gemeinden auf Grund des § 28 des Heimatsgesetzes vom 3. Dezember 1863 Unterstützungen gewähren, wodurch ein empfindlicher Schaden der eigenen Heimatsgemeinde verursacht wird. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, dem Genannten — den Fall dringendster Notwendigkeit aus¬ genommen — keinerlei Unterstützungen zu verabreichen, sondern denselben vielmehr nach den schubpolizeilichen Vor¬ schriften zu behandeln. Z. 7702. Steyr, 4. April 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor Unterstützungsschwindlern. Zufolge Erlasses der o.=ö. Statthalterei vom 22. März 1905 Z. 5561/II, Z. 5562/II und vom 20. März 1905, Z. 5289/II, treiben sich ein gewisser Franz Bassa,
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