Amtsblatt 1905/14 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

64 Steyr, 1. April 1905. Z. 7467. An die Gemeinde=Vorstehungen Bad Hall, Kremsmünster Markt, Wartberg, Losen¬ steinleiten, Thanstetten, Gaflenz, Großraming, Losen¬ stein, Neustift und Weyer Markt. Berichterstattung über Veränderungen im Stande der Ortschaften nach dem mit dem Erlasse Z. 3235 vom 13. Februar 1905, Amtsblatt Nr. 7, hinausgegebenen Formulare. Die k. k. o.= ö. Statthalterei hat mit dem Erlasse vom 5. Februar l. J., Z. 3235, verlautbart mit dem h. ä. Er lasse Z. 3235 vom 13. Februar l. J., Amtsblatt Nr. 7 ein neues Formulare für die Berichterstattung bei Verände¬ rungen im Stande der Ortschaften herausgegeben und an geordnet, daß dasselbe bereits bei der für das Jahr 1904 zu erfolgenden Berichterstattung zur Verwendung zu kommen hat. Die Gemeinde=Vorstehungen, welche das neue Formulare noch nicht verwendet haben, werden deshalb beauftragt, dem Auftrage binnen 5 Tagen zu entsprechen. Steyr, 3. April 1905. Z. 7449. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Einladung zu einem internationalen Geometer¬ Kongreß in Lüttich. Der Lütticher Geometerverein (Assotiacion Liegeoise des Geometres) veranstaltet aus Anlaß der im Jahre 1905 in Lüttich stattfindenden internationalen Ausstellung daselbst einen internationalen Geometer=Kongreß und hat in Ge¬ wärtigung einer lebhaften Teilnahme seitens offizieller Dele¬ gationen sowie seitens einzelner Geometer aus Oesterreich¬ Ungarn an den Arbeiten dieses Kongresses die Vermittlung der Regierung in der Richtung erbeten, daß die hier bestehenden Vereinigungen von Geometern hievon verständigt werden. Der Verein hat seine Bereitwilligkeit ausgesprochen, Interessenten, deren Adressen ihm bekannt gegeben werden Programme des Kongresses zuzusenden. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 17. März 1905, Z. 3329 I, werden die Gemeinde=Vorstehungen beauftragt, die interessierten Kreise auf vorstehende Einladung aufmerk¬ sam zu machen. Steýr, 3. April 1905. Z. 7354. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Die k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz hat mit Erlaß anher Nachstehendes vom 24. März 1905, Nr. 6465/V. eröffnet:Mit dem beim Eintritte der günstigen Jahreszeit zu erwartenden massenhaften Zuskrömen auswärtiger Arbeiter, insbesondere im Gebiete des Pyhrnbahnbaues und bei anderen B. Flußregulierungen, größeren Bauunternehmungen, z. Straßenbauten, Ziegelfabrikation u. dgl., ist die Gefahr der Einschleppung von infektiösen Krankheiten nähergerückt, Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher beauftragt, unverweilt das Geeignete zur sofortigen ärztlichen Unter¬ suchung und Ueberwachung der von auswärts eintreffenden Arbeiter zu veranlassen. Hiebei ist auch insbesondere dem Impfzustande derselben die größte Aufmerksamkeit zu widmen und nach Tunlichkeit dahin zu wirken, daß nur mit Erfolg geimpfte Personen zur Arbeit aufgenommen werden, beziehungsweise sind die Bau¬ unternehmungen darauf hinzuweisen, daß es in ihrem eigensten Interesse liegt, die Anstellung der Arbeiter von dem guten Impfzustande derselben abhängig zu machen. Den Gemeinde=Vorstehungen wird ferner die genaueste Handhabung der Meldevorschriften eingeschärft und ist den Gemeindeärzten die Verpflichtung zur Anzeige aller sanitär wichtigen Vorkommnisse, insbesondere des ersten Auftretens auch nur infektionsverdächtiger Erkrankungen, in Erinnerung zu bringen. Ueber den Vollzug dieses Auftrages ist bis 20. April zu berichten oder ein diesbezüglicher Fehlbericht einzusenden. Steyr, 3.-April 1905. Z. 7783. An die Gemeinde=Vorstehungen Weyer Land, Reichraming, Rohr, Weyer Markt, Kremsmünster Markt, Kremsmünster Land, Wart¬ berg und Losenstein. Die genannten Gemeinde=Vorstehungen werden beauf¬ tragt, bis 14. April zu berichten, wie viele auswärtige Arbeiter im Gemeindegebiete beschäftigt sind, bei wem die¬ selben bedienstet sind und ob dieselben in Privatwohnungen oder in Baracken untergebracht sind. Steyr, 27. März 1905. Z. 422/B.=Sch.=R. An sämtliche Schulleitungen. Der k. k. o.=ö. Landesschulrat hat im Erlasse vom 19. Februar 1905, Z. 846, allgemeine Grundsätze in Bezug auf die schriftlichen Aufgaben an Volksschulen ausgesprochen und den k. k. Bezirksschulrat beauftragt, die entsprechenden Anordnungen mit Rücksicht auf die örtlichen Verhältnisse und die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Schulen zu treffen. Im Sinne dieses Erlasses findet der k. k. Bezirks¬ schulrat zufolge Sitzungsbeschlusses vom 27. März l. J. zu bestimmen: Um dem frühzeitigen selbständigen Schreiben der Kinder, einer Hauptquelle für die Angewöhnung von Fehlern und für die frühzeitige Verschlechterung der Schrift, vorzu¬ beugen, haben die schriftlichen Hausaufgaben erst mit dem 3. Schuljahre zu beginnen. 2. Um einerseits die Bürgschaften für eine gründliche Einübung des Lehrstoffes, für eine allmähliche Angewöhnung der Kinder an selbständige, ihren Fähigkeiten entsprechende Leistungen und die Grundlagen zur Beurteilung ihres Wissens und Könnens zu gewinnen und um anderseits die Lehrer in stark besetzten Klassen vor Ueberbürdung mit Korrekturen zu schützen und um sie in den Stand zu setzen, die der gewissenhaften und allseitigen Verbesserung unter¬ liegenden Aufgaben auch mit der nötigen Gründlichkeit zu behandeln und dem Aufgabenwesen die volle ihm gebührende Aufmerksamkeit zuzuwenden, wird die Zahl der jährlicher Hausaufgaben in Klassen mit nur einer Abteilung mit mindestens zwanzig festgestellt, von diesen entfallen die Hälfte auf die. Unterrichtssprache, die Hälfte auf das Rechnen Monatlich ist außerdem eine Schularbeit abwechselnd aus Sprache und Rechnen zu geben. Die Arbeiten aus Sprache sollen in den unteren Jahresstufen zumeist und in den oberen Jahresstufen ausschließlich stilistischer Natur sein

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