Amtsblatt 1905/14 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

ats k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 14. 1905. Steyr, am 6. April. Das Antsblat erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirtshauptmannschaft Steyr begogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 4. April 1905. Lokalaugenscheines erteilt werden und ist schriftlick auszufertigen. Ebenso kann auch die Benützungsbewilligung An alle Gemeinde=Vorstehungen. nur auf Grund eines Lokalaugenscheines erteilt werden und Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück ist das Ergebnis derselben der Partei ebenfalls schriftlich mitzuteilen. XIX und XX an die Gemeinde=Vorstehungen zur Hinausgabe Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 7101. Steyr, 29. März 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Z. 7521. Steyr, 3. April 1905. Transportbegünstigungen beim Bezug von Nahrungs¬ An alle Gemeinde=Vorstehungen und kartoffeln. k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Zur Förderung der Notstands=Hilfsaktion, insoweit sick dieselbe auf die erleichterte Beschaffung von Kartoffeln als Betreffend Landesstreifungen. Nahrungsmittel bezieht, hat das k. k. Eisenbahnministerium Ermäßigungen der Frachtsätze ab 1. Jänner bis längsten Der k. k. Statthalterei ist zur Kenntnis gekommen daß in einigen Gemeinden die Abhaltung der angeordneten 30. Juni d. J. zugestanden. Landesstreifungen nicht der Vorschrift gemäß geheim gehalten Um dieser Begünstigung teilhaftig zu werden, haben sondern tagelang vorher öffentlich besprochen wird diejenigen Korporationen (Notstandskomitees, landwirtschaft Da die wichtigste Vorbedingung des Erfolges einer liche Vereine und Genossenschaften, Gemeinden u. dgl.), welche derartigen Streifung selbstverständlich die strengste Geheim¬ den Bezug von Kartoffeln veranlaßt haben, die betreffenden haltung des für dieselbe angesetzten Zeitpunktes bildet, werden Frachtbriefe, in denen diese Korporationen als Empfänger die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten¬ zu erscheinen haben, an jene politische Bezirksbehörde ein¬ Kommanden zur strengsten Geheimhaltung der jeweils an zuschicken, in deren Bezirke die betreffende Empfangsstation geordneten Landesstreifungen und der für dieselben festgesetztengelegen ist Zeiträume angewiesen. Durch Aufdruck oder Aufschrift des Wortes „Notstands¬ Hilfsaktion" und durch Aufdruck des Amtssiegels hat diese Bezirkshauptmannschaft sodann zu bestätigen, daß es sich Z. 7442. Steyr, 3. April 1905 um einen Transport im Rahmen der Hilfsaktion handelt Die so adjustierten Frachtbriefe sind hierauf bis längstens An alle Gemeinde=Vorstehungen Ende August 1905 an die betreffende Staatsbahndirektion einzusenden, welche wegen Liquidierung der Differenzbeträge Betreffend die Erteilung von Baubewilligungen, das Nötige veranlassen wird. Anläßlich eines speziellen Falles, in welchem eine Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen zufolg Partei über ihr mündliches Ansuchen von der kompetenten Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 26. März Gemeinde=Vorstehung die erbetene Baubewilligung erteilt 1905, Z. 6280/I, zur Verständigung der interessierten Kreise wurde, werden den Gemeinde=Vorstehungen über Erlaß der mit dem Beifügen in die Kenntnis, daß von der Begünstigung k. k. o.-ö. Statthalterei vom 13. März 1905, Z. 642/XI nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Entgang die Bestimmungen der §§ 3, 5 und 48 der o.=ö. Bau an der Kartoffelernte mehr als 50 % einer Normalernte ordnung (G.= u. V.=Bl. Nr. 15 ex 1875) in Erinnerung beträgt gebracht. Die die Tarifbegünstigungen enthaltende Tarifvorschrift Hiernach sind die Gesuche um Baubewilligung entwede Nr. 99 kann h. a. eingesehen werden. schriftlich zu überreichen oder mündlich zu Protokoll zu geben. Die Baubewilligung kann nur auf Grund des

64 Steyr, 1. April 1905. Z. 7467. An die Gemeinde=Vorstehungen Bad Hall, Kremsmünster Markt, Wartberg, Losen¬ steinleiten, Thanstetten, Gaflenz, Großraming, Losen¬ stein, Neustift und Weyer Markt. Berichterstattung über Veränderungen im Stande der Ortschaften nach dem mit dem Erlasse Z. 3235 vom 13. Februar 1905, Amtsblatt Nr. 7, hinausgegebenen Formulare. Die k. k. o.= ö. Statthalterei hat mit dem Erlasse vom 5. Februar l. J., Z. 3235, verlautbart mit dem h. ä. Er lasse Z. 3235 vom 13. Februar l. J., Amtsblatt Nr. 7 ein neues Formulare für die Berichterstattung bei Verände¬ rungen im Stande der Ortschaften herausgegeben und an geordnet, daß dasselbe bereits bei der für das Jahr 1904 zu erfolgenden Berichterstattung zur Verwendung zu kommen hat. Die Gemeinde=Vorstehungen, welche das neue Formulare noch nicht verwendet haben, werden deshalb beauftragt, dem Auftrage binnen 5 Tagen zu entsprechen. Steyr, 3. April 1905. Z. 7449. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Einladung zu einem internationalen Geometer¬ Kongreß in Lüttich. Der Lütticher Geometerverein (Assotiacion Liegeoise des Geometres) veranstaltet aus Anlaß der im Jahre 1905 in Lüttich stattfindenden internationalen Ausstellung daselbst einen internationalen Geometer=Kongreß und hat in Ge¬ wärtigung einer lebhaften Teilnahme seitens offizieller Dele¬ gationen sowie seitens einzelner Geometer aus Oesterreich¬ Ungarn an den Arbeiten dieses Kongresses die Vermittlung der Regierung in der Richtung erbeten, daß die hier bestehenden Vereinigungen von Geometern hievon verständigt werden. Der Verein hat seine Bereitwilligkeit ausgesprochen, Interessenten, deren Adressen ihm bekannt gegeben werden Programme des Kongresses zuzusenden. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 17. März 1905, Z. 3329 I, werden die Gemeinde=Vorstehungen beauftragt, die interessierten Kreise auf vorstehende Einladung aufmerk¬ sam zu machen. Steýr, 3. April 1905. Z. 7354. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Die k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz hat mit Erlaß anher Nachstehendes vom 24. März 1905, Nr. 6465/V. eröffnet:Mit dem beim Eintritte der günstigen Jahreszeit zu erwartenden massenhaften Zuskrömen auswärtiger Arbeiter, insbesondere im Gebiete des Pyhrnbahnbaues und bei anderen B. Flußregulierungen, größeren Bauunternehmungen, z. Straßenbauten, Ziegelfabrikation u. dgl., ist die Gefahr der Einschleppung von infektiösen Krankheiten nähergerückt, Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher beauftragt, unverweilt das Geeignete zur sofortigen ärztlichen Unter¬ suchung und Ueberwachung der von auswärts eintreffenden Arbeiter zu veranlassen. Hiebei ist auch insbesondere dem Impfzustande derselben die größte Aufmerksamkeit zu widmen und nach Tunlichkeit dahin zu wirken, daß nur mit Erfolg geimpfte Personen zur Arbeit aufgenommen werden, beziehungsweise sind die Bau¬ unternehmungen darauf hinzuweisen, daß es in ihrem eigensten Interesse liegt, die Anstellung der Arbeiter von dem guten Impfzustande derselben abhängig zu machen. Den Gemeinde=Vorstehungen wird ferner die genaueste Handhabung der Meldevorschriften eingeschärft und ist den Gemeindeärzten die Verpflichtung zur Anzeige aller sanitär wichtigen Vorkommnisse, insbesondere des ersten Auftretens auch nur infektionsverdächtiger Erkrankungen, in Erinnerung zu bringen. Ueber den Vollzug dieses Auftrages ist bis 20. April zu berichten oder ein diesbezüglicher Fehlbericht einzusenden. Steyr, 3.-April 1905. Z. 7783. An die Gemeinde=Vorstehungen Weyer Land, Reichraming, Rohr, Weyer Markt, Kremsmünster Markt, Kremsmünster Land, Wart¬ berg und Losenstein. Die genannten Gemeinde=Vorstehungen werden beauf¬ tragt, bis 14. April zu berichten, wie viele auswärtige Arbeiter im Gemeindegebiete beschäftigt sind, bei wem die¬ selben bedienstet sind und ob dieselben in Privatwohnungen oder in Baracken untergebracht sind. Steyr, 27. März 1905. Z. 422/B.=Sch.=R. An sämtliche Schulleitungen. Der k. k. o.=ö. Landesschulrat hat im Erlasse vom 19. Februar 1905, Z. 846, allgemeine Grundsätze in Bezug auf die schriftlichen Aufgaben an Volksschulen ausgesprochen und den k. k. Bezirksschulrat beauftragt, die entsprechenden Anordnungen mit Rücksicht auf die örtlichen Verhältnisse und die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Schulen zu treffen. Im Sinne dieses Erlasses findet der k. k. Bezirks¬ schulrat zufolge Sitzungsbeschlusses vom 27. März l. J. zu bestimmen: Um dem frühzeitigen selbständigen Schreiben der Kinder, einer Hauptquelle für die Angewöhnung von Fehlern und für die frühzeitige Verschlechterung der Schrift, vorzu¬ beugen, haben die schriftlichen Hausaufgaben erst mit dem 3. Schuljahre zu beginnen. 2. Um einerseits die Bürgschaften für eine gründliche Einübung des Lehrstoffes, für eine allmähliche Angewöhnung der Kinder an selbständige, ihren Fähigkeiten entsprechende Leistungen und die Grundlagen zur Beurteilung ihres Wissens und Könnens zu gewinnen und um anderseits die Lehrer in stark besetzten Klassen vor Ueberbürdung mit Korrekturen zu schützen und um sie in den Stand zu setzen, die der gewissenhaften und allseitigen Verbesserung unter¬ liegenden Aufgaben auch mit der nötigen Gründlichkeit zu behandeln und dem Aufgabenwesen die volle ihm gebührende Aufmerksamkeit zuzuwenden, wird die Zahl der jährlicher Hausaufgaben in Klassen mit nur einer Abteilung mit mindestens zwanzig festgestellt, von diesen entfallen die Hälfte auf die. Unterrichtssprache, die Hälfte auf das Rechnen Monatlich ist außerdem eine Schularbeit abwechselnd aus Sprache und Rechnen zu geben. Die Arbeiten aus Sprache sollen in den unteren Jahresstufen zumeist und in den oberen Jahresstufen ausschließlich stilistischer Natur sein

In Klassen mit mehreren Abteilungen dürfen schrift¬ liche Schulaufgaben nicht gestellt werden. 3. Die Hausaufgaben sind in der Regel über den Sonn= und Feiertag zu geben. Die schriftlichen Hausaufgaben in der Abteilung mit verkürztem Unterricht haben zu ent¬ fallen. . Zu Beginn des Schuljahres ist für jede Klasse der Plan für die schriftlichen Aufgaben während des Schuljahres anzulegen. Diese Verfügung hat mit 1. Mai 1905 in Kraft zu treten. Z. 570/B.=Sch.=R. Steyr, 3. April 1905. An sämtliche Schulleitungen. Bienenzucht=Lehrkurse. An der vom Zentralvereine für Bienenzucht in Oester¬ reich anläßlich des fünfzigjährigen Regierungs=Jubiläums unseres erhabenen Kaisers gegründeten Oesterreichischen Imkerschule in Wien finden im Jahre 1905 folgende Lehr¬ kurse statt: 1. Ein apistischer Präparationskurs für Wander lehrer der Bienenzucht und tüchtige Imkermeister; Teil¬ nehmerzahl: 12, Zeit: Österwoche, Mittwoch, Donnerstag Freitag (19., 20. und 21. April 1905), täglich von 8 Uhr früh bis 2 Uhr nachmittags. Anmeldungen bis 5. April Programm: a) Instrumentenkunde: Präparationsmikroskop, zusammengesetztes Mikroskop, Sonnenmikroskop, Zeichen¬ apparat, Mikrotom usw.; b) Herstellung von Chitinpräparaten: Rüssel, Stachel, Flügel, Beine, Stigmen, Abdominal segmente usw.; c) Herauspräparieren der Eingeweide: Herz, Luftgefäße, Nervensystem, Darmkanal, Speicheldrüsen usw.; d) Herstellung von Schnittserien: Härten, Färben, Einballen Schneiden, Einlegen usw. — Jeder Teilnehmer hat im Vorhinein K 2.— für Materialien zu erlegen; dagegen ver¬ bleiben die von ihm hergestellten Präparate sein Eigentum. 2. Ein ganztägiger Hauptlehrkurs zur Heran¬ bildung von Bienenzuchtlehrern und Bienenzuchtmeistern vom 4. bis inklusive 20. Juni 1905, täglich von ½ 8 Uhr früh bis 7 Uhr abends; Teilnehmerzahl: 15 - 20. Bedingung mindestens dreijährige Praxis, Unbescholtenheit und das zurückgelegte 20. Lebensjahr. — Der Unterricht erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Bienenzucht in Theorie und Praxis. Die Teilnehmer müssen die Fähigkeiten für den theoretischen und praktischen Unterricht haben. Solche, welche bereits längere Praxis besitzen, werden bevorzugt. Anmeldungen sind mit Angabe des vollständigen Nationales bis längstens 1. Mai an die Vereinskanzlei, Wien, I., Schauflergasse 6, zu richten, worauf bis 10. Mai den Ansuchenden Nachricht über die Aufnahme oder Nichtaufnahme zukommen wird, Der Verein unternimmt Schritte, um Unbemittelten bei den detreffenden hohen Landesvertretungen Stipendien zu ermöglichen. Bewerber aus Niederösterreich, welche eine solche Unterstützung erlangen wollen, müssen ein kurzes unge¬ stempeltes Subventionsgesuch, an den hohen n.=ö. Landes¬ ausschuß gerichtet, sofort nach erfolgter Zulassung an die Vereinskanzlei einsenden. Wer dem Hauptlehrkurs regelmäßig beiwohnt, erhält ein Frequentationszeugnis. 3. Ein Faulbrutkurs am Sonntag den 18. Juni von 2 bis 5 Uhr nachmittags. Teilnehmerzahl 40-50. Anmeldungen bis 4. Juni. Dieser Kurs findet außerhalb der Imkerschule, und zwar an der k. k. Hochschule für Bodenkultur statt. 65 4. Ein Nebenkurs für Anfänger und Laien an den Nachmittagen am 27. und 30. Mai, 3., 23., 27. und 30. Juni, 4. und 7. Juli, 20. und 23. September 1905 Dieser geteilte Kurs findet an obbezeichneten 10 Tagen, nach¬ mittags von 5 — ½ 8 Uhr (resp. 4— ½ 7 Uhr), statt und bezweckt hauptsächlich die Einführung von Anfängern und Laien in das gesamte Gebiet der Bienenwirtschaft. Die Kursisten erhalten nach regelmäßigem Besuche ein Frequen¬ tationszeugnis. Bewerber müssen das 18. Lebensjahr zurück¬ gelegt haben, unbescholten sein und haben ihre Teilnahme bis spätestens 15. Mai 1905 in der Vereinskanzlei schrift¬ lich oder persönlich zu melden. 5. Ein Lehrkurs für amerikanische Betriebsweise, gehalten von Herrn Pfarrer August Sträuli aus Scherzingen in der Schweiz, am Sonntag, Montag und eventuell auch Dienstag den 18., 19. und 20. Juni 1905 Am 21. Juni 1905 finden nachmittags 2 Uhr die Imkerprüfungen statt, wozu nicht allein die Hauptkursisten, sondern auch andere Imker Zutritt haben. Das Prüfungs¬ zeugnis dokumentiert die Befähigung zum Bienenzuchtlehrer, eventuell zum Bienenzuchtmeister. Sämtliche Kurse und auch die Prüfungen sind unent geltlich. Programme, Nationalformulare und Näheres durch die Vereinskanzlei. Zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 17. März l. J., Z. 8058 (Erlaß des k. k. Landesschulrates vom 20. März 1905, Z. 1440), wird vorstehendes Programm mit der ausdrücklichen Bemerkung verlautbart, daß jene Lehrer, die an einem dieser Kurse teilnehmen wollen, sich den Urlaub im vorgeschriebenen Dienstwege zu erwirken haben. Z. 7448 Steyr, 1. April 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Johann Louser aus Triest. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 21. März 1905, Z. 5481/II, treibt sich ein gewisser Johann Louser, geboren 1843 in Triest und daselbst zuständig und im Besitze eines Arbeitsbuches, welches ihm unterm 22. Dezember 1904, Z. 13.514, ausgefolgt wurde, in den südlichen Gegenden der Monarchie herum und läßt sich von den Gemeinden auf Grund des § 28 des Heimatsgesetzes vom 3. Dezember 1863 Unterstützungen gewähren, wodurch ein empfindlicher Schaden der eigenen Heimatsgemeinde verursacht wird. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, dem Genannten — den Fall dringendster Notwendigkeit aus¬ genommen — keinerlei Unterstützungen zu verabreichen, sondern denselben vielmehr nach den schubpolizeilichen Vor¬ schriften zu behandeln. Z. 7702. Steyr, 4. April 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor Unterstützungsschwindlern. Zufolge Erlasses der o.=ö. Statthalterei vom 22. März 1905 Z. 5561/II, Z. 5562/II und vom 20. März 1905, Z. 5289/II, treiben sich ein gewisser Franz Bassa,

66 boren 1884 in Triest und daselbst heimatberechtigt, Anton Borri, geboren 1843 in Triest, daselbst zuständig, und der im Jahre 1881 im Graz geborene und in Graz heimat¬ zuständige Schankbursche Robert Wilfling in den südlichen Gegenden der Monarchie herum und lassen sich von den Gemeinden auf Grund des § 28 des Heimatsgesetzes vom 3. Dezember 1863 Unterstützungen gewähren, wodurch ein empfindlicher Schaden der eigenen Heimatsgemeinde ver¬ ursacht wird. Bassa ist im Besitze eines Arbeitsbuches, welches ihm am 1. Februar 1904, Z. 637, von seiner Heimatsge¬ gemeinde ausgefolgt wurde. Borri hat einen von der k. k. Polizeidirektion in Triest am 18. November 1903, Z. 725, ausgestellter Reisepaß Wilfling besitzt ein vom Stadtrate Graz 10. Jänner 1903 ausgestelltes Arbeitsbuch sowie eine von der k. k. Polizeidirektion in Graz am 12. Mai 1904 aus¬ gestellte Reisebewilligung für Oesterreich und Ungarn. Genannter ist mittelgroß, hat rundes Gesicht, braune Augen, ebensolche Haare, breite Nase und proportionierten Mund. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, der Genannten, den Fall dringender Notwendigkeit ansgenommen keinerlei Unterstützungen zu verabreichen, dieselben vielmehr nach den schubpolizeilichen Vorschriften zu behandeln. Steyr, 3. April 1905. Z. 7447. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 14. Oktober 1904 Z. 20.837, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungs¬ pflichtigen Josef Cuba sind einzustellen. Steyr, 4. April 1905. 7701. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 7. März 1904, Z. 5114, Amtsblatt Nr. 10, angeördneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Jaroslav Heinrich Kapé sind einzustellen. Steyr, 4. April 1905. Z. 7705. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist und zwar der am 28. September 1883 in Wien geborene, nach Lundenburg im Bezirke Göding zuständige Stellungspflichtige Johann Cerny, Sohn des Jakob und der Maria, geb. Klauda. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. Mai l. J. anher zu berichten. Steyr, 30. März 1905. Z. 6813. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 16. März 1905, Z. 11.318, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Nagybanya, einschließlich der Stadtgemeinden Nagy¬ banya und Felsöbanya, Nagysomkut (Komitat Szatmar), Magyarlapos, Nagyilonda (Komitat Szolnok-Doboka), in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügung der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft Bruck an der Leitha wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Grenz Stuhlgerichtsbezirke Rajka (Komitat Moson) sowie auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirkshauptmannschaft Ungarisch¬ Brod wegen Bestandes des Rotlaufes die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Vagujhely (Komitat Nyitra) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kund¬ machung vom 9. März 1905, Z. 9787 (enthalten im Amts¬ blatte zur „Linzer Zeitung“ vom 15. März 1905, Nr. 21), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 20. März 1905, Nr. 5854/X, in die Kenntnis. Z. 7204. Steyr, 1. April 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 18. bis 26. März 1905, 1. Bläschenausschlag der Rinder. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Kremsmünster Land, Ortschaften Dehenwang, Feyregg und Schürzendorf. 2. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde Vorchdorf, Ort¬ schaft Eggenberg 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ortschaft Möderndorf 3. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Schwertberg 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg.

3. Schweinepest. Ausbruch der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde Waldburg, Ortschaft Oberschwandt. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Leonding, Ort schaft Untergaumberg. Bezirk Urfahr: Gemeinde und Ortschaft Dietrichschlag; Gemeinde und Ortschaft Urfahr 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz Erlöschen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde Waldburg, Ortschaft Schöndorf. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 28. März 1905, Nr. 6514/X in die Kenntnis. Z. 7203. Steyr, 1. April 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Nr. 6560/X. Kundmachung betreffend die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren in das Deutsche Reich. Zur Beseitigung von Zweifeln und Verschiedenheiten bei der Anwendung der Vorschriften über die Einfuhr und Untersuchung des ausländischen Fleisches haben die beteiligten preußischen Ministerien mit der Verordnung vom 7. De¬ zember 1904, Allgemeine Verfügung Nr. 66, nachstehendes verfügt: 1. Die Einfuhr gekochter Zungen ist verboten. Dieses Verbot tritt am 1. April 1905 in Kraft und wird hiedurch das seit dem 1. Oktober 1900 bestehende Verbot der Einfuhr gekochter Zungen in luftdicht verschlossenen Büchsen oder ähnlichen Gefässen nicht berührt. 2. Bei der Einfuhr gepöckelter „Schweineherzschläge“ welchem gewöhnlich außer den zur Wurstbereitung oder zu ähnlichen Zwecken verwertbaren Organen nur zur Erzielung des Mindestgewichtes von vier Kilogramm auch minderwertige Teile, wie der Kehlkopf, die Luftröhre, die Lungen, der sehnige Teil des Zwerchfells sowie Magen und Schlundteile anhaften, sind künftighin durch die Beschaustellen diese minder wertigen Teile zu beanständen und hat, soweit nicht aus sonstigen Gründen eine unschädliche Beseitigung oder Zurück wersung ganzer Schweineherzschläge stattfinden muß, die Zaruckweisung der bezeichneten, abzutrennenden Teile zu er soigen. Auf Antrag oder im Einverständnisse mit den Ver¬ sagungsberechtigten oder wenn dieser es ablehnt, für die Zurückschaffung der Waren in das Ausland zu sorgen, kann statt der Wiederausfuhr der zurückgewiesenen Teile die Ver¬ nichtung oder die Einfuhr zur technischen Verwertung nach vorheriger Denaturierung oder ohne solche unter geeigneten Kontroll=Maßregeln gestattet werden. Für die Zollpflichtigkeit gelten nachstehende Grundsätze: a) Im Falle der Vernichtung der beanständeten Fleisch¬ teile wird nach § 22 a der Fleischbeschau=Zollordnung kein Zoll eingehoben. b) Im Falle der Einfuhr zur technischen Verwertung tritt nach der neuen Fassung der Anmerkungen zu den Artikeln „Fett“ und „Fleisch“ in dem amtlichen Waren=Verzeichnis zum Zolltarif Zollfreiheit oder Zollermäßigung ein. c) Im Falle der Wiederausfuhr ist Zoll zu erheben, sofern die Wiederausfuhr nicht aus einem Teilungslager erfolgt.3. Bei der Einfuhr von Wildschweinen kann über Antrag des Besitzers von der bei Schweinen vorgeschriebenen Zerlegung in Hälften durch Spaltung der Wirbelsäule und des Kopfes abgesehen werden, wenn auf andere Weise aus¬ reichend sichergestellt wird, daß Finnen nicht vorhanden sind. 4. Ueber die Rückzahlung oder Nachforderung der zu viel oder zu wenig erhobenen Untersuchungsgebühren gelten nachstehende Grundsätze: Gebührenbeträge von nicht mehr als 10 Pfg. werden weder nacherhoben noch zurückvergütet. Beträge über 10 Pfg., aber unter 3 Mark, sind jedesmal nachzufordern, jedoch nur auf Antrag binnen Jahresfrist zurückzuzahlen. Beträge von 3 Mark und darüber sind stets nachzuerheben und auch ohne Antrag zurückzuerstatten Zurückzuerstattende Beträge gelten als verfallen, wenn der zum Empfange Berechtigte den Betrag innerhalb eines Jahres vom Zeitpunkte der Anweisung ab nicht erhoben hat Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 18. März l. J., Z. 5129, mit Beziehung auf die hierämtliche Kundmachung vom 10. April 1903, Z. 7598, und die in der Nr. 8 des Beiblattes zu dem Verordnungsblatte des k. k. Ministeriums des Innern vom 16. März 1905 unter der Aufschrift „Das deutsche Fleisch¬ beschaugesetz“ enthaltene diesbezügliche Mitteilung zur all gemeinen Kenntnis gebracht. Linz, den 28. März 1905. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 28. März 1905, Nr. 6560/X, in die Kenntnis Steyr, am 1. April 1905. An sämtliche Genossenschafts= und Kranken¬ kassen=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungen pro März 1905. Karl Zachhuber, Zuckerbäckergewerbe in Bad Ball Nr. 2. Josefa Stiegler, Gast= und Schankgewerbe in Neuschönau Nr. 13, Gemeinde St. Ulrich; Berechtigungen § 16, lit. b, c, d, f und g, G.=O. vom 15. März 1883 R.=G.=Bl. Nr. 39. - 3. Josef Kampenhuber, Gast= und Schankgewerbe mit den Berechtigungen lit. a und f als Ergänzung zu seinem Gast= und Schankgewerbe in Markt Kremsmünster Nr. 69. —4. Josef Pichler, Setzen von ge¬ mauerten Sparherden in Pichlern Nr. 38, Gemeinde Sier¬ 5. Josef Schmollngruber, Schuhmachergewerbe in ning. Hofberg Nr. 31, Gemeinde Neustift. — 6 Rosalia Pelikan, Frauenkleidermachergemerbe in Markt Weyer Nr. 29. 7. Maria Mayr, Gemischtwarenhandel in Jägerberg Nr. 34, Gemeinde St. Ulrich. — 8. Josef Dworak, Schneider gewerbe in Sierning Nr. 96. - 9. August Oehner, Huf¬ schmiedgewerbe in Permannsberg Nr. 9, Gemeinde Sip¬ bachzell. — 10. Franz Daspersgruber, Schuhmachergewerbe in Sattledt Nr. 24, Gemeinde Land Kremsmünster.

Gemeinde Eberstallzell 7. Karl in Wipfing Nr. 21, 11. Franz Schlöglhofer, Messerschmied in Neuzeug Nr. 59, Ge¬ Nr. 9, Derfler, Schuhmachergewerbe in Ramingsteg meinde Sierning. — 12. August Huber, Fleischhauergewerbe in meinde St. Ulrich 8. Ignaz Willner, Schuhmacher¬ 13. Alois Obern¬ Neustift Nr. 6, Gemeinde Gleink. gewerbe in Stein Nr. 13, Gemeinde Gleink. — 9. Aloisic dorfer, Frachtentransport in Kremsegg Nr. 15, Gemeind Peterseil, Viktualienhandel in Sierninghofen Nr. 97, Ge¬ — 14. Johann Ortmayr, Gast= und Land Kremsmünster. — 10. Georg Richter, Viktualienhandel meinde Sierning Schankgewerbe in Kleinraming Nr. 21, Gemeinde St. Ulrich kr. 25, Gemeinde Thanstetten in Droißendorf Berechtigungen § 16, lit. b, c; d, f und g, G.=O. vom 11. Matthias Voglmair, Schuhmachergewerbe in Neuschönau 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39. Nr. 38, Gemeinde St. Ulrich. 12. Leopold Englmayr, Gast¬ B. Gewerbelöschungen. und Schankgewerbe in Jägerberg Nr. 6, Gemeinde St. Ulrich. C. Sonstige Gewerbeveränderungen. 1. Julius Lechner, Gast= und Schankgewerbe in Neu¬ 1. Franz Mayr, Flaschenbierabfüllergewerbe in Jäger¬ 2. Ferdinand schönau Nr. 13, Gemeinde St. Ulrich berg Nr. 34, Gemeinde St. Ulrich; Fortbetrieb durch Schmidinger, Tischlergewerbe in Sattledt Nr. 35, Gemeind Maria Mayr auf Witwenstandsdauer. — 2. Josefa Stiegler, Land Kremsmünster. — 3. Franz Baumgartner, Schuh¬ Gast= und Schankgewerbe in Neuschönau Nr. 13, Gemeinde handel in Mairstorf Nr. 3, Gemeinde Eberstallzell. —4. Lambert St. Ulrich; Pächter: Josef Englmair. — 3.Engelbert Deggelsegger, Fleischhauergewerbe in Unterhimmel Nr. 30, Derfler, Gast= und Schankgewerbe in Ternberg Nr. 1; Gemeinde Garsten. — 5. Johann Eibenberger, Holzhandel Fortführung durch Witwe Katharina Derfler. in Gaflenz Nr. 7. — 6. Philipp Aumüller, Wagnergewerbe Der k. k. Amtsleiter: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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