Amtsblatt 1905/13 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Zur Aufnahme ist erforderlich: Die österreichische Staatsbürgerschaft; vollkommene Gesundheit und ein rüstiger Körperbau ohne Gebrechen; ein Alter nicht unter 23 und nicht über 35 Jahren; ein in jeder Richtung unbescholtenes Vorleben; Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Sch¬ entsprechende Intelligenz und Vorbildung, sowie die Fähigkeit, auch umständliche schriftliche Meldungen und Rapporte zu verfassen; die schriftliche, in das Aufnahmsgesuch aufzunehmende Erklärung, durch wenigstens 3 Jahre in der k. k. Sicherheitswache dienen zu wollen; 7. lediger Stand. Bei Vorhandensein dieser Bedingungen haben bewährte ausgediente Unteroffiziere im Sinne des § 5 des Gesetzes vom 19. April 1872, R.=G.=Bl. Nr. 60, beim Abgange dieser bewährte Reserve=Unteroffiziere den Vorzug. Bewerber haben ihre vorschriftsmäßig gestempelten, eigenhändig geschriebenen Gesuche an die k. k. Polizei¬ Direktion in Wien binnen 6 Wochen einzusenden. Dem Gesuche ist der Tauf= oder Geburtsschein und der Heimatschein beizulegen. Persönliche Vorstellungen der Bewerber und deren polizeichefärztliche Untersuchung rücksichtlich ihrer Eignung finden an jedem Donnerstag (mit Ausnahme der Feier tage) vormittags um 9 Uhr bei der k. k. Polizei=Direktion in Wien, l., Schottenring Nr. 11, IV. Stock, Tür Nr. 115, statt. K. k. Polizei-Direktion Wien. Steyr, 22. März 1905. Z. 5404. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend durch Eichhörnchen verursachte Schäden an Wald= und Obstbäumen. Auf Grund des Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 28. Februar d. J., Z. 4532/I, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen angewiesen, über den Erfolg der zum Zwecke der Verhinderug des Ueberhandnehmens der Eichhörnchen mit h. ä. Erlasse vom 19. Mai 1902, Z. 6902, Amtsblatt Nr. 21, angeordneten Maßnahmen, beziehungsweise über etwa trotz dieser Maßnahmen noch durch Eichhörnchen ver ursachte Schäden an Wald= und Obstbäumen neuerdings, und zwar für den Zeitraum vom 1. Juli 1904 bis Juli 1905, bis spätestens 10. Juli 1905 hieher zu berichten. Steyr, 23. März 1905. Z. 6661. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Vorlage der Nachweisungen über Feuer= und Hagel¬ schäden im Jahre 1904. Die Gemeinde=Vorstehungen werden aufgefordert, die Nachweisungen über Feuer= und Hagelschäden im Jahre 1904 nach den vorgeschriebenen Formularen bis längstens 5. April 1905 anher vorzulegen. Steyr, 24. März 1905. Z. 6712. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Ueber Ansuchen des Vorschußkassen=Vereines in Bad Hall wird nachstehende Einladung hiemit verlautbart Einladung. Die verehrlichen Mitglieder des Vorschußkassen=Ver¬ eines für die Pfarrgemeinde Bad Hall und die Mitglieder der gewerblichen Genossenschaften aus Bad Hall und Pfarr¬ kirchen, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung werden hiemit freundlichst ersucht, resp. eingeladen, sich zu der am Sonntag den 9. April 1905 um 3 Uhr nachmittags in Herrn Hugo Neubauers Gasthofe in Bad Hall, Kirchen¬ platz Nr. 4 neu, stattfindenden ordentlichen 15. General¬ versammlung einzufinden. Tagesordnung: Verlesung des Protokolles der letzten ordentlichen Generalversammlung. der Jahresrechnung, Vermögensauf¬ 2. Verlesung stellung und Bilanz ec. pro 1904 Beschlußfassung über die Annahme des neuen, vom o.=ö. Landesausschusse herausgegebenen und dem Vereine empfohlenen, sowie den Wünschen des k. k. Justiz=Ministe¬ entsprechenden Normalstatutes für Vorschußkassen¬ riums Vereine nach F. W. Raiffeisen in Oberösterreich. Hierauf Wahl des Vorstandes nach dem Wahl des Buch= u. Kassenführers neuen Statute. Wahl des Aufsichtsrates Beschlußfassung über die Zinsen der Geschäfts¬ anteile 8. Beschlußfassung über die Zinsen der Darlehen und Spareinlagen 9. Beschlußfassung über die Aufnahme der Gemeinde Bad Hall als Mitglied des Vorschußkassen=Vereines und Gewährung eines Darlehens an dieselbe im Betrage von 60.000 K zum Zwecke der Tilgung der Schulhausbaukosten und der restlichen Kosten des neuen Elektrizitätswerkes. 10. Anträge der Herren Mitglieder. Bad Hall, am 22. März 1905. Der Obmann: M. G. Rom. Steyr, 18. März 1905. Z. 503/Sch. An alle Ortsschulräte und Schulleitungen. Im k. k. Schulbücher=Verlage in Wien, I., Schwarzen¬ bergstraße 5, ist soeben erschienen und kann daselbst be¬ zogen werden: Gedichte von Friedrich von Schiller mit dem Bildnis des Dichters, Preis, in englischer Leinwand gebunden, 60 h. Dieses Büchlein eignet sich wegen seiner gediegenen Auswahl und schönen Ausstattung insbesondere als Geschenk für die reifere Jugend Hievon werden die Ortsschulräte und Schülleitungen in Kenntnis gesetzt. Steyr, 22. März 1905. Z. 526/Sch. An sämtliche Ortsschulräte. Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 11. März 1905, Z. 1076, werden die Ortsschulräte auf

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