Amtsblatt 1905/10 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

46 Steyr, 2. März 1905. Z. 3070. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Untersuchung von Gärten im Sinne der Reblaus¬ Konvention. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei von 31. Jänner 1905, Z. 1918.I, beziehungsweise des k. k Ackerbau=Ministeriums vom 16. Dezember 1904, Z. 34.765 und 2359, werden die Gemeinde=Vorstehungen beauftragt die Verzeichnisse jener Besitzer, welche ihre Gartenanlagen für die behördliche Untersuchung im Sinne der Reblaus¬ Konvention vom Jahre 1890 anmelden, eventuell einen Fehlbericht, bis längstens 1. Juli d. J. anher vorzulegen Z 4784 Steyr, 3. März 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Verleihung von vier Franz Graf Codroipo=Stiftplätzen. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 24. Fe¬ bruar 1905, Z. 3761 XI, sind vier Franz Graf Codroipo¬ Stiftplätze mit einer einmaligen Beteilung von je 841 erledigt. Anspruch auf einen dieser Stiftungsgenüsse haben arme, heiratsfähige Soldatenmädchen, deren Väter einem der in den ehemaligen innerösterreichischen Ländern gelegenen Regimenter angehören oder angehört haben, sowie Mädchen von Invaliden des Militär=Invalidenhauses in Wien, welche aus einer während der aktiven Dienstleistung des Vaters nach erster Art geschlossener Ehe stammen. Die mit dem Taufschein, Armuts= und Sittenzeugnis des Mädchens und mit dem Nachweis, ob der Vater nach erster Art verheiratet ist oder war, versehenen stempelfreien Gesuche sind bis 31. März 1905 an das vorgesetzte Regi¬ ments=, beziehungsweise Invalidenhaus=Kommando oder an die zuständige Evidenzbehörde einzusenden. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, dies möglichst allgemein zu verlautbaren. Steyr, 2. März 1905. Z. 375 Sch. An alle Ortsschulräte und Schulleitungen. Der Herr Minister für Kultus und Unterricht hat mit dem Erlasse vom 6. Februar d. J., Z. 45.404 ex 1904 sich damit einverstanden erklärt, daß an allen dem k. k Unterricht unterstehenden Ministerium für Kultus und öffentlichen und privaten Schulen und Erziehungs=Anstalten welche den 9. Mai d. J. als den 100. Todestag Schillers in besonderer Weise zu feiern gedenken, dieser Tag unter¬ richtsfrei gegeben werde Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 692, werden die Schulleitungen 16. Februar 1905, Z beauftragt, bis spätestens 15. April l. I. das Programm für die an der dortigen Schule eventuell zu veranstaltende Festfeier vorzulegen oder einen Fehlbericht zu erstatten. Steyr, 2. März 1905. Z. 376/Sch. An sämtliche Ortsschulräte. Statistische Nachweisungen der Privat=Lehr= und Erziehungs=Anstalten. Laut Erlasses des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 6. Februar d. J., Z. 1794, läßt die Ein¬ sendung der statistischen Jahresnachweisungen seitens vieler Privat=Lehranstalten im allgemeinen, sowohl bezüglich der Genauigkeit der Ausfüllung, als auch was den Zeitpunkt der Einsendung betrifft, viel zu wünschen übrig Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 14. Februar l. J., Z. 691, werden die Ortsschulräte beauf¬ tragt, die Vorstehungen der in der Schulgemeinde befind¬ lichen Privat=Lehr= und Erziehungs=Anstalten in Kenntnis zu setzen, daß diese Ausweise, da das Schuljahr an der überwiegenden Zahl von Schulen mit Ende April schließt, bis spätestens 15. Mai jeden Jahres vorzulegen sind Hiebei ist darüber zu wachen, daß die Eintragungen in die einzelnen Rubriken in vollkommen richtiger Weise vorge¬ nommen werden. Z. 415/B.=Sch.=R. Steyr, 2. März 1905 An alle Ortsschulräte und Schulleitungen. Anläßlich vorgekommener Fälle, daß mehrere vorschul¬ pflichtige Kinder, welchen vom Ortsschulrate die vorzeitig Aufnahme gewährt wurde, von der Schulleitung und dem betreffenden Klassenlehrer als Gastschüler betrachtet und im Klassifikation unterzoger ganzen ersten Schuljahre keiner wurden, findet sich der k. k. Bezirksschulrat zufolge Sitzungs¬ beschlusses vom 27. Februar l I. veranlaßt, den Schul¬ leitungen den Erlaß des k. k. Landesschulrates vom 4. Jän¬ ner 1891, Z. 3371, in Erinnerung zu bringen, nach welchem weder dem Ortsschulrate noch dem Schulleiter die Aufnahme von Gastschülern gestattet ist. Wird einem vorschulpflichtigen Kinde im Sinne des § 2 der Schul= und Unterrichts¬ Ordnung vom 20. August 1870, Z. 7648, und des § 10 des o.=ö. Schulerrichtungsgesetzes vom Ortsschulrate die vorzeitige Aufnahme bewilligt, so tritt dasselbe in die Reihe der ordnungsmäßig aufgenommenen Kinder ein und muß wie diese behandelt werden. Steyr, 6. März 1905 Z. 4971. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Laut Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei, Z. 3775 II, wurde die Identität der am 10. Juli 1904 im Wörthersee gefundenen Frauenleiche festgestellt und ist dieselbe mit der seit 8. Juli 1904 von Wien abgängigen Elisabeth Hondl identisch Die mit dem h. ä. Erlasse vom 25. Oktober 1904, Z. 21.025, Amtsblatt Nr. 43, angeordneten Ausforschungen nach der Genannten sind einzustellen. Steyr, 1. März 1905 Z. 4499. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Matthias Kraker aus Nesseltal. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 21. Februar 1905, Z. 3666/II, treibt sich der am 31. März 1851 in Kummerdorf geborene, nach Nesseltal, Bezirk Gottschee, zuständige, verehelichte, nach § 461, St.=G. bereits dreimal abgestrafte Matthias Kraker schon mehrere Jahre in Steiermark, Ober= und Niederösterreich arbeits los herum und sucht bei verschiedenen Gemeinden Reise¬ unterstützungen auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde her¬ auszulocken.

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