Amtsblatt 1905/9 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Blatt Auits k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1905. Nr. 9. Steyr, am 2. März. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 28. Februar 1905. in Ternberg um 2 Uhr nachm. in Prinz' Gasthaus in Dietach um 9 Uhr vormittags in Grammers An alle Gemeinde=Vorstehungen. Gasthaus Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück Sonntag den 12. März 1905 VII und VIII an die Gemeinde=Vorstehungen zur Hin In Bad Hall um 10 Uhr vormittags in Postlmayrs ausgabe. Gasthaus Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu Sonntag den 19. März 1905: berichten. In Unterhimmel um 2 Uhr nachmittags in Windisch¬ bauers Gasthaus; Steyr, 27. Februar 1905 Z. 4350. in Garsten um 2 Uhr nachm. in Mayrhofers Gasthof An alle Gemeinde=Vorstehungen und Samstag den 25. März 1905: In Letten um 2 Uhr nachmittags in Frau Kotrbas k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Gasthaus: in Neuzeug um 2 Uhr nachmittags in Frau Girkingers Plakatierungsbewilligung. Gasthaus Das Präsidium der k. k. o.-ö. Statthalterei hat mi in Sierning um 2 Uhr nachmittags in Herrn Singer¬ dem Erlasse vom 25. Februar 1905, Nr. 642 Präs., den Gasthaus. o.=ö. Bauernvereine die Bewilligung zur Plakatierung eine Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Einladung zu der am Samstag den 4. März 1905 um Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Darnachachtung in die halb 1 Uhr nachmittags im großen Saale des Herrn Krachs¬ Kenntnis gesetzt. berger in Wels stattfindenden Hauptversammlung des o.=ö Bauernvereines im Kronlande Oberösterreich mit Ausnahme Z. 4583 Steyr, 27. Februar 1905. der Amtsgebiete der k. k. Bezirkshauptmannschaften in Gmunden, Kirchdorf und Rohrbach erteilt. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k Behandlung offenkundig untauglicher und fallsüchtigen Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Darnachachtung in die Stellungspflichtiger. Kenntnis gesetzt Die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 25:4, 90: 3c Steyr, 27. Februar 1905. Z. 4330. und 94: 5 der W.=V., I. T., betreffend die Behandlung offenbar untauglicher Stellungspflichtiger, werden zur An alle Gemeinde=Vorstehungen und genauen Darnachachtung auch in diesem Jahre republiziert Offenkundig untauglich sind nach § 25:4 jene Stellungs k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. pflichtigen, welche mit nachstehenden Gebrechen behaftet sind: Plakatierungsbewilligung. Mangel eines Fußes oder einer Hand Gemäß § 23, Preßgesetz, wurde der Allg. Arbeiter¬ Erblindung beider Augen Kranken= und Unterstützungskasse in Steyr die Bewilligung Taubstummheit; zur Plakatierung und Verteilung der Einladungen zu den Kretinismus an den nachstehenden Tagen und Orten stattfindenden Ver gerichtlich erklärter Irrsinn (Wahnsinn oder Blödsinn). sammlungen der genannten Kasse bewilligt. Das Vorhandensein eines solchen Mangels hat in der Sonntag den 2. April 1905: Rubrik „Anmerkung" der Stellungs=Verzeichnisse vorgemerk In Aschach a. d. Steyr um 2 Uhr nachmittags in zu werden und ist bei Konstatierung desselben von der Vor¬ Karl Leitners Gasthaus führung des Stellungspflichtigen gemäß § 90: 3 c, W.=V. I. T., Abstand zu nehmen. in Dambach um 2 Uhr nachmittags in Karl Seillehners Gasthaus; Stellungspflichtige, die an anderen Gebrechen leiden

welche derart sind, daß sie durch ihre Vorführung vor die Stellungskommission an ihrer Gesundheit geschädigt werden könnten, sind ebenfalls nicht vorzuführen, da die obenange¬ führten Fälle der offenkundigen Untauglichkeit nur bei¬ spielsweise aufgezählt sind. Gemäß § 94: 5 c, W.=V., I. T., können die offenkundig Untauglichen auf Grund bezüglicher jeden Zweifel ausschließender Erhebungsakten über Beschluß der Stellungskommission ohne Vorstellung vor die Stellungskommission gelöscht werden. Die offenkundige Untauglichkeit kann insbesondere dann als erwiesen angenommen werden, wenn sie durch die über einstimmenden Aussagen von zwei unter Eid ver nommenen, vertrauenswürdigen Zeugen (wenn möglich Aerzte, Geistliche oder Dienstgeber) bestätigt wird, oder falls Zeugnisse von Landes= oder größeren öffentlichen Zivil¬ Krankenhäusern oder Irrenanstalten vorliegen, in welchen das betreffende Gebrechen durch eigene Beobachtung der Anstaltsärzte in bestimmter Weise konstatiert wird Stellungspflichtige, welche an Fallsucht oder Epilepsie leiden, sind im allgemeinen der Stellungs=Kommission vor¬ zuführen, können jedoch schon in der I. Altersklasse für waffenunfähig erklärt werden, wenn dieses Leiden in der obenstehenden Weise konstatiert wird. Fallsüchtige, welche einen derartigen Nachweis nicht erbringen, müssen, falls sie sonst tauglich sind, assentiert oder falls sie behaupten, fallsüchtig zu sein, in ein Militär spital abgegeben werden. (§ 92: 7, W.=V., I. T. Die Entscheidung über das Vorhandensein der offen¬ kundigen Untauglichkeit oder Fallsucht obliegt der Stellungs¬ Kommission, welcher auch das Recht zusteht, weitere Er¬ hebungen zu veranlassen, den Stellungspflichtigen vorführen oder in ein Spital abgeben zu lassen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden auf die Beachtung dieser Bestimmungen insbesondere in betreff der Irrsinnigen und Fallsüchtigen aufmerksam gemacht, damit nicht Stellungs¬ pflichtige, deren Fallsucht allgemein in der Gemeinde be¬ kannt ist, assentiert werden. Gemäß § 92:9, W.=V., I. T. haben die Gemeinde=Vorstehungen in allen solchen Fäller unter Vorlage der Zeugnisse, bezw. Bekanntgabe der Namen jener Personen, welche das Gebrechen unter eidlicher Zeugen¬ aussage bestätigen können, anher über die Nichtvorführung der offenkundig Untauglichen, bezw. Vorführung der Fall¬ süchtigen schleunigst zu berichten, damit von hieraus die etwa nötigen weiteren Erhebungen noch rechtzeitig veran¬ laßt werden können. Derartige Zeugnisse von Gemeindeärzten sind von denselben unter Berufung auf ihren Diensteid auszufertigen. Die eidliche Zeugenaussage vor der Stellungs=Kom¬ mission kann auch durch den Herrn Gemeinde=Vorsteher und Gemeindesekretär abgegeben werden, vorausgesetzt, daß ihnen das Vorhandensein des bezüglichen Gebrechens aus eigener Wahrnehmung bekannt ist Die Herren Gemeinde=Vorsteher werden für die pünkt¬ liche und rechtzeitige Beschaffung der die Feststellung ins¬ besondere Fallsüchtiger und Kretinen betreffenden Daten ver¬ antwortlich gemacht und angewiesen, auch in jenen Fällen in welchen fallsüchtige oder geistig zurückgebliebene Stellungs¬ pflichtige auf Grund der im Vorjahre gepflogenen Erhebungen zurückgestellt wurden, neuerlich bezüglich der betreffenden Gebrechen sogleich Erhebungen zu pflegen und diese Er¬ hebungsakte mit der tunlichsten Beschleunigung anher vor¬ zulegen, damit von der diesjährigen Stellungskommission hinsichtlich der vorbeschriebenen Stellungspflichtigen ein end gültiger Beschluß gefaßt werden kann. Steyr, 28. Februar 1905. Z. 4582. An alle Gemeinde=Vorstehungen und die Genossenschafts=Vorstehungen. Abhaltung eines Volksfestes anläßlich der Vollendung des Baues der k. u. k. Kaiser Franz Josef=Artillerie¬ Kaserne in Steyr im September 1905. Die k. k. l. f. Stadt Steyr veranstaltet anläßlich der Vollendung des Baues der k. u. k. Kaiser Franz Josef¬ Artillerie=Kaserne in Steyr in der Zeit vom 7. bis inklusive 17. September 1905 ein Volksfest mit einer Ausstellung für Industrie, Gewerbe, Land= und Forstwirtschaft. I. Die industrielle und gewerbliche Ausstellung wird umfassen: a) Erzeugnisse der industriellen und gewerblichen Kreise der Stadt Steyr und soll dadurch der große Aufschwung der Industrie und des Kleingewerbes vor Augen geführ und den Ausstellern die Möglichkeit geboten werden, ihre Erzeugnisse bekannt zu machen und den Verkehr zwischen Käufern und Erzeugern zu erleichtern; Motoren und gewerbliche Hilfsmaschinen verschiedener Art für Industrie und Gewerbe, welche in praktischer Verwendung vorgeführt werden, und soll dadurch ein bleibender Fortschritt für diese Zweige menschlicher Tätigkeit gesichert werden. II. In der land= und forstwirtschaftlichen Ausstellung, welche auf die Umgebung der Stadt Steyr, und zwar so¬ wohl im eigenen Heimatlande Oberösterreich als auch im nachbarlichen Kronlande Niederösterreich beschränkt wird, kommen zur Schaustellung: a) Pferde, Rindvieh, Kaninchen und Geflügel; b) Obst, Gemüse, Blumen, Gartenbau= und Landesprodukte c) landwirtschaftliche Maschinen und Geräte; d) Bienenzüchter=Geräte und Produkte; forstwirtschaftliche Produkte und Jagdsport. Durch diese Ausstellung soll gezeigt werden, welchen Aufschwung die Landwirtschaft durch Verbesserung der Rassen und Anwendung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten in vielen Wirtschaften gemacht hat, und soll dieselbe anregend wirken, diese Verbesserungen zum Gemeingut aller Wirtschaftsbesitzer zu gestalten. Ebenso soll die Bedeutung und Entwicklung der Forstwirtschaft in unserer Umgebung dargelegt und sollen die Erfolge des in unseren Revieren betriebenen Jagdsportes dargetan werden. III. Auch wird die permanente historische Ausstellung der Stadt Steyr (städtisches Museum) zur Besichtigung ge¬ öffnet sein. IV. Durch Belustigungen aller Art, welche mit dem Volksfeste verbunden werden, soll für die Unterhaltung der Besucher und für angenehmen gesellschaftlichen Verkehr ge sorgt werden. Auskünfte erteilt das Volksfestkomitee in Steyr, Stadt¬ platz Nr. 20. Die Gemeinde= und Genossenschafts=Vorstehungen werden eingeladen, dieses Unternehmen nach Tunlichkeit zu fördern. Z. 4075. Steyr, 23. Februar 1905 An alle Gemeinde=Vorstehungen und Schulleitungen. Nr. 3286/III. Kundmachung. Vom Beginne des Schuljahres 1905/06 gelangen Stipendien auf die ordnungsmäßige Studiendauer behufs

Besuches der Staatsgewerbeschulen, der k. k. Lehranstalten für Textilindustrie, der k. k. Baukunsthandwerkerschulen, der k. k. Fachschulen für einzelne gewerbliche Zweige, der Kurse für Bau= und Kunsthandwerker, welche mit Staatslehr¬ anstalten in Verbindung stehen, und der III. Klasse der Staatshandwerkerschulen in der Höhe von monatlich 40 oder 30 K zur Verleihung. Die Verleihung dieser Stipendien bleibt bis auf weiteres dem k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht vor¬ behalten. Die Bewerber haben ihre an das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht gerichteten und mit den erforder¬ lichen Nachweisen versehenen Stipendiengesuche bis 15. Mai 1905 bei der Direktion (Leitung) jener Schule einzubringen, an welcher sie im darauffolgenden Schuljahre ihre Aus¬ bildung genießen wollen, und zwar auch dann, wenn der Standort der betreffenden Schule einem anderen Verwaltungs¬ gebiete (Land) angehört, wie der jeweilige Wohnort des Bewerbers. Aus jedem Gesuche, bezw. aus den Gesuchsbeilagen nuß entnommen werden können: 1. Name und Alter des Bewerbers (Tauf= oder Geburtsschein) 2. seiner Eltern oder seine Zuständigkeit (Heimats¬ schein) 3. Art und Dauer seiner allfälligen Verwendung in der Praxis (Lehrzeugnis, allenfalls Arbeitszeugnisse u. dgl.); 4, seine Schulbildung (letztes Jahres= oder Kurs¬ zeugnis, Schulnachricht, Ausweis) und Abgangszeugnis der allenfalls besuchten gewerblichen Fortbildungsschule; Bewerber welche zur Zeit ihres Einschreitens noch eine Schule besuchen haben auch das letzterhaltene Semestralzeugnis, bezw. die letzte Schulnachricht beizufügen 5. Beruf (Stand), Wohnort, Vermögens= und Familien¬ verhältnisse der Eltern, bezw. des Bewerbers (Armuts= oder Mittellosigkeitszeugnis). K. k. Statthalterei Linz, am 14. Februar 1905. Der k. k. Statthalterei=Vizepräsident: Wickenburg m. p. Z. 3980. Steyr, 23. Februar 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Abhaltung der Generalversammlung des österr. Völkervereines. Kundmachung. Die diesjährige Generalversammlung des österreichischen Völkervereines findet Dienstag den 21. März 1905 in großen Sitzungssaale der k. k. n.= ö. Statthalterei, Wien, I. Herrengasse 11, 1. Stock, um 2 Uhr nachmittags statt Tagesordnung: Tätigkeitsbericht über das verflossene Vereinsjahr. 9 Vorlage der Jahresrechnung Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Revisoren; Eventuelles. Stimmberechtigt in der Generalversammlung sind nach § 19 der Statuten die Mitglieder des Verwaltungsrates, die Revisoren und die Obmänner oder schriftlich bevoll¬ mächtigten Vertreter der Bezirks= und Lokal=Hilfskomitees. Es werden darum besonders alle jene Gemeinden, welche durch Leistung der vorgeschriebenen Einzahlungen ihren Verpflichtungen als Mitglieder des Völkervereines nachgekommen sind, eingeladen, den Obmann oder einen anderen schriftlich bevollmächtigten Vertreter des Lokal¬ Hilfskomitees zur Generalversammlung zu entsenden. Zur Legitimation haben die Vertreter der Lokal=Hilfskomitees die Mitgliedskarte ihrer Gemeinde mitzubringen. Für den Fall, daß die Generalversammlung zur be¬ zeichneten Zeit nicht durch Anwesenheit von 30 stimm¬ berechtigten Mitgliedern beschlußfähig sein sollte, wird hiemit nach § 20 der Statuten gleichzeitig die Einberufung der ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlußfähigen Generalversammlung für denselben Tag und an demselben Ort um halb 3 Uhr nachmittags verfügt. Wien, am 20. Februar 1905. ür den Verwaltungsrat des Oesterreichischen Völkervereines Dr. Sigismund Freiherr von Bischoffshausen Generalsekretär. Hans Graf Larisch Präsident. Z. 4074. Steyr, 23. Februar 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Verpflegsgebühren in den allgemeinen öffentlichen Kranken= und Wohltätigkeitsanstalten Oberösterreichs für das Jahr 1905. Ausweis über die in den allgemeinen öffentlichen Kranken= und Wohl¬ tätigkeitsanstalten Oberösterreichs dermalen bestehenden Ver¬ pflegsgebühren per Kopf und Tag Allgemeines öffentliches Krankenhaus Braunau am Inn 1 K 56 h. Allg. öffentl. Krankenhaus Ischl 2 K. 3. Allg. öffentl. Krankenhaus Kirchdorf 1 K 60 h 4. Allg. öffentl. Krankenhaus Linz 2 K. Isabellen=Kinderspital Linz 1 K. 6. Allg. öffentl. Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul, Linz, 2 K. 7. Allg. öffentl. Krankenhaus Schärding 2 K. 8. Allg. öffentl. Krankenhaus Steyr (St. Anna¬ spital) 2 K. 9. Kaiser Franz Josef=Kinderhospiz Sulzbach=Ischl 1 K 68 h. 10. Allg. öffentl. Krankenhaus Vöcklabruck 1 K 36 h. 11. Allg. öffentl. Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Kreuz, Wels, 2 K. 12. Allg. öffentl. Krankenhaus Windischgarsten 1 K 20 h. 13. Landes=Frauenklinik (Gebäranstalt) 1. Kl. 6 K 2. Kl. 4 K, 3. Kl. 2 K, Kinder täglich 40 h. (Für die aus dem Anstaltsvorrate den austretenden Müttern mitzu¬ gebende Kindswäsche sind die Erstehungskosten an den ober österreichischen Landesfonds zu ersetzen. 14. Landes=Irrenanstalt zu Niedernhart bei Linz mit Filiale in Gschwendt bei Neuhofen 1. Kl. 5 K, 2. Kl 3 K 20 h, 3. Kl. 1 K 80 h.

der oberösterreichische Landesausschuß zur billigeren Abgabe Steyr, 25. Februar 1905. ZZ. 4268 u. 4269. der Impfstoffe behufs Schutzimpfung gegen Schweinerotlauf An alle Gemeinde=Vorstehungen und wie im Vorjahre so auch pro 1905 dem oberösterreichischen Landeskulturrate den Betrag von 1000 K zur Verfügung k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. gestellt hat und weitere Subventionsbeträge zu dem gedachten Zwecke von Seite des k. k. Ministeriums des Innern und Warnung vor den Uuterstützungsschwindlern Viktor Ackerbaues in Aussicht stehen. Voitleitner aus Pattigham und Johann Erchvich Um jedoch infolge der zunehmenden Ausdehnung dieser aus Rindl. Impfaktion die stets wachsenden Auslagen für Impfstoffe Es treibt sich der im Jahre 1876 geborene, nach in entsprechender Weise decken zu können, erscheint es not¬ Pattigham zuständige Schankkellner Viktor Voitleitner und wendig, die landwirtschaftlichen Kreise zu einer geringen der am 26. Mai 1874 geborene, nach Rindl, polit. Bezirk Beitragsleistung behufs Beschaffung der Impfstoffe heran¬ Bischofteinitz, zuständige, ledige, katholische Maurergehilfe zuziehen und bestimmt die k. k. Statthalterei nach Einver¬ Johann Erchvich in der Welt herum und lassen sich von nahme des oberösterreichischen Landeskulturrates, daß in fremden Gemeinden auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinden Hinkunft von Seite der beteiligten Parteien Geldunterstützungen und Reisevorschüsse verabreichen. zur Beistellung dieser Impfstoffe eine einheit¬ Letzterer ist von großer Statur, hat braune Augen liche Gebühr von 20 h per Impfling zu ent¬ blonde Haare, einen proportionierten Mund, eine Narbe auf richten sein wird. der Nase und eine zweite, jedoch größere bei einem Ohre; Es werden demnach zu den bisherigen Impfgebühren er spricht gebrochen deutsch. von 40 bis 60 h noch weitere 20 h per Impfling ein¬ Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom gehoben. 18. Februar 1905, Z. 3297/II, bezw. 16. Februar 1905, Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen zur Z. 3268/II, werden die Gemeinde=Vorstehungen beauftragt, fortigen Verständigung der interessierten Kreise mit den Genannten, ausgenommen den Fall dringendster Not Weisung in die Kenntnis, daß die Impfungen gegen der keinerlei Reisevorschüsse zu gewähren, dieselben vielmehr bei Rotlauf mit Mitte März beginnen und in jenen Ge¬ Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen der schub¬ meinden, welche h. a. die Anmeldungen vorgelegt haben, polizeilichen Behandlung zu unterziehen. durch den Amtstierarzt vorgenommen werden. Hiezu mache ich die Gemeinde=Vorstehungen im Interesse der Landwirte aufmerksam, daß die Anmeldungen zur be¬ Steyr, 25. Februar 1905. ZZ. 4266 u. 4267. sagten Impfung nicht zu spät erfolgen dürfen, da be Aufbrauchung der bewilligten Dotationen die Parteien die An alle Gemeinde=Vorstehungen und Gesamtkosten der Impfung aufzubringen haben Schließlich wird bemerkt, daß nach dem Erlasse der k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. k. k. Statthalterei in Linz vom 21. Juli 1902, Z. 15.547, Ausforschungen. die Impfung nur Tierärzte und speziell nur jene, welche Auszuforschen sind, und zwar die Stellungspflichtigen: sich über die erlernte Technik ausweisen können, vor¬ nehmen dürfen. Der am 22. April 1881 in Lainz geborene, nach Hunkowitz im Bezirke Auspitz zuständige Rudolf Floder, Z. 4073. Steyr, 23. Februar 1905. Sohn des Karl und der Barbara, geb. Feigl, und der am 4. April 1880 in Wien geborene, nach An alle Gemeinde=Vorstehungen und Sitzgras im Bezirke Datschitz zuständige Franz Swoboda, unehelicher Sohn der Maria Swoboda. k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. April 1905 zu berichten. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden hiemit infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 18. Februar 1905, Nr. 5529/X, Steyr, 22. Februar 1905. Z. 3924. auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 15 enthaltene Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern An alle Gemeinde=Vorstehungen. vom 16. Februar 1905, Nr. 6661/X, betreffend die Einfuhr Rotlaufschutzimpfung. von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte, zur besonderen Beachtung Die k. k. Statthalterei in Linz hat mit dem Erlasse aufmerksam gemacht. vom 10. Februar 1905, Z. 1334/X, anher eröffnet, daß Der k. k. Amtsleiter: Walderdorff. Haassche Buchdruckerei in Steyr. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr.

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