III. Altersklasse (geboren im Jahre 1882): Josef Dorich, unehelicher Sohn der Maria Dorich Andreas Anton Knafelz, unehelicher Sohn der Theresia Knafelz Milos Pajč, Sohn des Radoslav und der Franziska Maschinenschlosser. Philipp Timotheus Smerdu, Sohn des Jakob und der Franziska. Alexander Vodopriuz, unehelicher Sohn der Maria Vodopriuz. Weiters ist auszuforschen der am 22. Juni 1885 in Olmütz geborene, nach Proßnitz zuständige landsturmpflichtige Joses Jauernik, unehelicher Sohn der Maria Jauernik Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 10. April 1905 zu berichten. Z. 3684. Steyr, 18. Februar 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Antor Stephl aus Böheimkirchen. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 10. Februar 1905, Z. 2716/II, treibt sich Anton Stephl geboren am 7. April 1882 in Böheimkirchen und dorthin zuständig, lediger Hilfsarbeiter, Vagant, unausgesetzt in den entlegensten Kronländern und im Auslande arbeitslos herum lockt bei verschiedenen Gemeinden Reise=Unterstützungen auf Rechnung der Gemeinde heraus und mußten im Laufe der letzten Jahre schon abermals solche Beträge vergütet werden Er sucht auch unter verschiedenen Angaben in den ihm passenden Spitälern und Krankenhäusern Aufnahme zu finden und verursacht der Heimatsgemeinde sowie auch den Lande absichtlich Auslagen. Stephl treibt sich gegenwärtig in Tirol arbeitslos herum und hat zuletzt in Bregenz eine Unterstützung von 5 K erschwindelt. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, diesem Individuum, den Fall dringendster Notwendigkeit ausge¬ nommen, in Hinkunft keine Geldunterstützungen und Reise vorschüsse zu gewähren, vielmehr ist der Genannte im Falle der Arbeits= und Ausweislosigkeit nach den Schubvorschriften zu behandeln. Z. 3347. Steyr, 19. Februar 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 3. bis 10. Februar 1905. 1. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Urfahr: Gemeinde und Ortschaft Urfahr. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 2. Rotlauf der Schweine. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. 1 Statthalterei in Linz vom 11. Februar 1905, Z. 2746/X, in die Kenntnis. Z. 3514. Steyr, 19. Februar 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Nr. 3134/X. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 11. Februar 1905, Z. 6025, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nnd Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Auf Grund der wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche von den k. k. Bezirkshauptmannschaften Bruck an der Leitha Mödling und Wiener=Neustadt erlassenen Verfügungen ist die Einfuhr von Klauentieren (Rindern Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Grenz=Stuhlgerichts¬ bezirken Nezsider (Komitat Moson), Sopron, Kismarton, einschließlich der Stadtgemeinden Kismarton und Ruszt (Komitat Sopron) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten Hingegen werden die gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Trencsen, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Trencsen) in Ungarn sowie aus den Grenz=Stuhlgerichtsbezirken Jaska, Samobor (Komitat Zagreb) in Kroatien=Slavonien gerichteten Verbote hiemit aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Ueberein¬ kommens gemäß Art. I, Abs. 2, der Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum vier¬ zigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den durch Stäbchenrotlauf verseucht gewesenen Gemeinden Alsoszenye, Becko, Kosoc Revfalu, Vagujfalu, Zlatocs (Stuhlgerichtsbezirk Trencsen) in Ungarn und aus den durch Schweinepest verseucht gewesenen Gemeinden Krasic (Bezirk Jaska), Stupnik hrvatsk (Bezirk Samobor) in Kroatien=Slavonien sowie deren Nachbar¬ gemeinden wird durch die Aufhebung der gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbote nicht berührt Dies wird im Nachhange zu den hierortigen Kund¬ machungen vom 26. und 31. Jänner 1905, ZZ. 3188 und 4404 (enthalten in den Amtsblättern zur „Linzer Zeitung“ vom 1. und 8. Februar d. J., Nr. 8 und 11), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 13. Februar 1905, Nr. 3134/X zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis.
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