Amtsblatt 1905/7 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

und Eberstallzell am 20. Februar d. J., den Gemeinden Z. 51.700, beziehungsweise vom 16. Juni 1904, Z. 27.036 Kremsmünster Markt und Land, Rohr und Sipbachzell am enthalten in den Amtsblättern zur „Linzer Zeitung“ vom 8. März d. J., den Gemeinden Bad Hall, Pfarrkirchen und 30: November, beziehungsweise 22. Juni 1904, Nr. 119 Wartberg am 10. März d. I., und den Gemeinden Than bezw. 69, aus Anlaß der Einschleppung der Maul= und stetten, Sierning und Losensteinleiten am 20. Februar d. I Klauenseuche, beziehungsweise der Schweinepest gegen wieder gestattet ist. Stuhlgerichtsbezirk Szolyva (Komitat Bereg) in Ungarn an¬ geordnete Klauentier=, bezw. Schweine=Einfuhrverbot Anbetracht der ungarischerseits erfolgten Teilung des ge¬ Z. 2940. Steyr, 10. Februar 1905. nannten Verwaltungsgebietes nunmehr gegen die neu¬ gebildeten Stuhlgerichtsbezirke Alsovereczke und Szolyva An alle Gemeinde=Vorstehungen und (Komitat Bereg) gült k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k Kundmachung Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k.1 Statthalterei in Linz vom 4. Februar 1905, Nr. 2288'X, des k. k. Ministeriums des Innern vom 31. Jänner 1905, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis Z. 4404, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate Z. 3067. Steyr, 10. Februar 1905 vertretenen Königreichen und Ländern An alle Gemeinde=Vorstehungen und Auf Grund der wegen des Bestandes des Rotlaufes der Schweine von den k. k. Bezirkshauptmannschaften Feld¬ k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. bach, Luttenberg und Radkersburg erlassenen Verfügunger ist die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhl¬ Kundmachung gerichtsbezirke Muraszombat (Komitat Vas) in Ungarn nach der k. k. oberösterreichischen Statthalterei vom 8. Februar dem diesseitigen Gebiete verboten. 1905, Z. 2647/X, betreffend die Wiederaufnahme der Hingegen werden die gegen die Einfuhr von Klauen¬ Grenzkontrolle bezüglich der Einfuhr von Nutz= und tieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Zuchtvieh aus den Bezirken Kirchdorf, Linz (Land) Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Szenic (Komitat Nyitra) und aus und Steyr (Land) nach Bayern. dem Stuhlgerichtsbezirke Sopron (Komitat Sopron) sowie Laut Mitteilung der kön. Regierung von Niederbayerr aus der Munizipalstadt Sopron, ferner die gegen die in Landshut vom 4. Februar l. I., Z. 4347, wurde die Einfuhr von Wiederkäuern (Rindern, Schafen, Ziegen) aus Einstellung der Vornahme der Grenzkontrolle für das aus den Stuhlgerichtsbezirken Csepreg, Felsöpulya, Kapuvar den durch Maul= und Klauenseuche verseucht gewesenen (Komitat Sopron), Nezsider (Komitat Moson) in Ungarn Bezirken Kirchdorf, Linz (Land) und Steyr (Land) stammende gerichteten Verbote aufgehoben. Nutz= und Zuchtvieh auf Grund der Seuchenfreiheit von Das nunmehr kraft des bestehenden Veterinär=Ueberein¬ ganz Oberösterreich wieder aufgehoben. kommens gemäß Art. I, Abs. 2, der Ministerial=Verordnung vom Die Einfuhr der bezeichneten Tiergattungen aus den 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum vier¬ genannten Bezirken nach Bayern ist sonach wieder gestattet. zigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot Dies wird unter Beziehung auf die hierortigen Kund¬ der Einfuhr von Wiederkäuern aus der durch Maul= und machungen vom 2. Jänner l. I., Z. 90/X, und vom Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinde Kapuvar (Stuhl 11. Jänner l. J., Z. 673 X, allgemein verlautbart. gerichtsbezirk Kapuvar) sowie der Einfuhr von Schweinen Der k. k. Statthalterei=Vizepräsident: aus der durch Schweinepest verseucht gewesenen Gemeinde Wickenburg m. p. Lakfalva (Stuhlgerichtsbezirk Sopron) sowie deren Nachbar¬ gemeinden wird durch die Aufhebung der gegen die genannten Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Bezirke bestandenen Verbote nicht berührt. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. t Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kund¬ Statthalterei in Linz vom 8. Februar 1905, Nr. 2647/X machung vom 26. Jänner 1905, Z. 3188 (enthalten im unter Bezugnahme auf die in den Amtsblättern Nr. 2 und: Amtsblatte zur „Linzer Zeitung verlautbarten Kundmachungen der k. k. Statthalterei in vom 1. Februar 1905, Nr. 8), zur allgemeinen Kenntnis gebracht Linz vom 2. und 11. Jänner l. J., Z. 90/X und 673/X, Gleichzeitig wird allgemein verlautbart, daß das in zur entsprechenden Verlautbarung und Verständigung der Viehhändler in die Kenntnis. den hierortigen Kundmachungen vom 24. November 1904, Der k. k. Amtsleiter: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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