Amtsblatt 1905/7 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, den genannten Eheleuten, ausgenommen den Fall dringendster Not, keinerlei Geldunterstützungen zu verabreichen, die Ge nannten vielmehr der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen. Z. 2805. Steyr, 8. Februar 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor der Unterstützungsschwindlerin Maria Rostocka aus Alt=Sandez. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 26. Jänner 1905, Z. 1715/II, treibt sich die 19 jährige, arbeitsscheue Marie Rostocka, Tochter des Anton und der Kathärina Rostocka, in Neu=Sandez gebürtig und in Alt¬ Sandez heimatberechtigt, in der ganzen österreichisch=ungarischen Monarchie herum und entlockt Unterstützungen auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinde Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, der Genannten, ausgenommen den Fall dringendster Not, keine Unterstützungen zu verabfolgen, vielmehr dieselbe bei Vor¬ handensein der gesetzlichen Voraussetzungen der schubpolizei¬ lichen Behandlung zu unterziehen. Z. 2875. Steyr, 9. Februar 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Franz Weidner aus Rennersfeld. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei von 1. Februar 1905, Z. 1969/II, treibt sich der am 10. Oktober 1854 zu Rennersfeld ad Kohlsdorf, pol. Bezirk Freiwaldau, geborene und daselbst zuständige Taglöhner Franz Weidner allerorten beschäftigungslos umher und verursacht seiner Heimatsgemeinde durch Inanspruchnahme von Reisevorschüssen bedeutende Auslagen. Der Genannte ist im Besitze eines von der Gemeinde Kohlsdorf am 6. Dezember 1903, sub Zahl 1350, als Duplikat ausgefertigten Arbeitsbuches, welches nachstehende Daten aufweist: Franz Weidner, geboren zu Rennersfeld am 10. Ok¬ tober 1854, heimatberechtigt in Kohlsdorf, Bäckergehilfe, römisch-katholisch, ledig, Statur groß, Gesicht rund, Haare blond, Augen blau, Mund gewöhnlich, Nase proportioniert, besondere Kennzeichen: Narbe am rechten Arm: Namens¬ fertigung; Kohlsdorf, am 6. Dezember 1903; der Gemeinde¬ Vorsteher: Josef Stäble m. P. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, dem Genannten, außer im Falle des dringenden Bedürfnisses, teine Reisevorschüsse oder Unterstützungen zu verabfolgen, dielmehr denselben bei den gegebenen Umständen der schub¬ polizeilichen Behandlung zu unterziehen. Z. 3158. Steyr, 11. Februar 1905 An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Johann Sajna aus Mitterburg. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 28. Jänner 1905, Z. 1832/II, zieht der 1876 in Pola geborene, nach Mitterburg in Istrien heimatszuständige, ledige Johann Sajna beschäftigungslos umher und verursacht seiner Heimatsgemeinde durch Inanspruchnahme von Unter¬ stützungen seitens fremder Gemeinden nicht unbedeutende Auslagen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, dem Genannten, ausgenommen den Fall dringendster Not, keine Unterstützungen zu verabfolgen, vielmehr denselben gegebenen¬ falls der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen. Steyr, 13. Februar 1905. Z. 3233. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Identitätsfeststellung einer im Gemeindegebiete Steyregg aufgefundenen angeschwemmten Frauenleiche. Am 26. Jänner 1905 wurde über erfolgte Anzeige des in Linz wohnhaften Gastwirtes Alois Weiland im Gemeindegebiete Steyregg in der Pleschinger Au am links¬ seitigen Donauufer der angeschwemmte Leichnam einer un¬ bekannten Frauensperson aus der Donau gezogen auf den Ortsfriedhof überführt und nach erfolgter Beschau des Leichnams durch den Gemeindearzt dortselbst beerdigt. Dieser Leichnam, welcher nach Ausspruch des Toten¬ beschauers zirka 8 bis 14 Tage im Wasser gelegen sein dürfte, ist von mittlerer Größe, mittelmäßig genährt, ungefähr 50 Jahre alt, und hat braune, graumelierte Haare. Eine nähere Personsbeschreibung konnte infolge der starken Verwesung nicht mehr konstatiert werden. Bekleidet war dieser Leichnam mit weißem, altem Kattunhemd, blau¬ gestreifter Unterjacke, blauer Tuchjacke mit braunen Knöpfen schwarzen Strümpfen, grauen Strumpfbändern. Sämtliche Kleidungsstücke waren ohne Märke. Außer einem schwarzen Rosenkranz um den Hals wurden bei der Leiche keine sonstigen Habseligkeiten vorgefunden. Der Rosenkranz sowie Kleiderausschnitte wurden von der Gemeinde=Vorstehung in Steyregg in Verwahrung ge¬ nommen. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 1. Februar 1905, Z. 2189/II, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden beauf tragt, behufs allfälliger Feststellung der Identität dieser Leiche die entsprechenden Erhebungen zu pflegen und ein positives Ergebnis derselben sogleich anher zu berichten. Steyr, 8. Februar 1905 Z. 2806. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Im Nachhange zu dem hierämtlichen Erlasse vom 19. Oktober 1904, Z. 20.892, Amtsblatt Nr. 43, wird zu weiteren Veranlassung mitgeteilt, daß Stanislaus Wys¬ zynski aus Lemberg laut Note der k. k. Statthalterei in Lemberg vom 16. Jänner 1905, Z. 176.087, an die k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz bereits ausgeforscht wurde.

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