Auirs Srar. der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1905 Nr. 7. Steyr, am 16. Februar. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirtshauptmamnschaft Steyr bezogen werden, wo auck — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Gleichzeitig gelangen die Verzeichnisse der mit 31. De¬ Steyr, 15. Februar 1905 zember 1904 aus der Landwehr in den Landsturm über¬ An alle Gemeinde=Vorstehungen. setzten Landwehrmänner zur Aufnahme in die Sturmrollen Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück an alle Gemeindeämter. V und VI an die Gemeinde=Vorstehungen zur Hinausgabe. Aus den nun bestehenden und durch vorerwähnte Verzeichnisse ergänzten 24 Heften der Sturmrolle sind nach Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu § 9, P. 29, und Muster 4 der Landsturmorganisations¬ berichten. Vorschrift die Sturmrollenauszüge zu verfassen und hievon Z. 311/B.=Sch.=R. Steyr, 10. Februar 1905. 2 Parien bis Ende dieses Monats anher vorzulegen An sämtliche Schulleitungen. Z. 3151. Steyr, 13. Februar 1905. Laut des Erlasses des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 3. Februar 1905, Z. 43.820 ex 1904 An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. veranstaltet die österreichische Leo=Gesellschaft in der Zeit vom 13. bis zum 25. Februar 1905 in Wien einen päda Gendarmerie=Posten=Kommanden. gogisch=katechetischen Kurs für die Religionslehrer aller Betreffend das Befahren von Straßenbanketten mit Stufen, bei welchen teils allgemein pädagogisch-katechetisch bespannten Fuhrwerken, Automobilen und Motor Themata behandelt, teils besondere Vorträge für die Religions rädern. lehrer an Mittelschulen und solche, die sich auf Volks= und Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 27. Jänner 1905 Bürgerschulen beziehen, abgehalten werden sollen Z. 21.850/I ex 1904, werden die Gemeinde=Vorstehungen Die Einteilung der Vorträge ist derart getroffen, daß und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden darauf auf¬ die speziellen Themen für die Gruppe „Mittelschulen“ für merksam gemacht, daß im Sinne des § 16, lit. a und b die erste Woche (d. i. bis 19. Februar 1905), jene für die des Gesetzes vom 24. Mai 1898, L.=G.= u. V.=Bl Gruppe „Volks= und Bürgerschulen“ für die zweite Woche Nr. 21, und des § 1 der Statthalterei=Verordnung vom der Kursdauer angesetzt sind. 3. April 1901, L.=G.= u. V.=Bl. Nr. 13, das Befahren Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates von der Bankette mit bespannten Fuhrwerken sowie mit Auto¬ 6. Februar l. J., Z. 593, sind die Religionslehrer hievor mobilen und Motorrädern als verboten anzusehen ist, da behufs eventueller Teilnahme in Kenntnis zu setzen. hiedurch immer mehr oder weniger die Bankette beschädigt und die Fußgänger gefährdet werden. Steyr, 14. Februar 1905 Z. 25.410. Die Straßenbankette bleiben daher in erster Linie den An alle Gemeinde=Vorstehungen. Fußgängern, dann aber auch den Radfahrern zur Benützung vorbehalten, welch letztere jedoch die §§ 3 und 4 des Gesetzes Auf Grund der rückfolgenden Verzeichnisse über die vom 9. Mai 1896, L.=G.= u. V.=Bl. Nr. 20, betreffend im Jahre 1905 in das landsturmpflichtige Alter tretenden den Radfahrverkehr auf allen öffentlichen, nicht ärarischen Jünglinge sind die Sturmrollen für den Geburtsjahrgang Straßen und den § 11 der Statthalterei=Verordnung vom 1886 in zweifacher Ausfertigung anzulegen. Die Rubriken 5 3. April 1901, L.=G.= u. V.=Bl., zu beobachten haben. 10 bis 12 und 15 sind stets nur mit Blei einzutragen Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie 1 Pare der fertiggestellten Sturmrollen ist den übrigen Posten=Kommanden werden angewiesen, obige Bestimmungen Jahrgangslisten anzuschließen, dagegen jene des Geburts¬ hinsichtlich des Befahrens der Straßenbankette mit Fuhr¬ jahres 1862 nunmehr auszuscheiden. werken strenge zu überwachen und Zuwiderhandelnde der Das zweite Pare kommt zum hierämtlichen Gebrauche Bestrafung zuzuführen mit den rückzuschließenden Verzeichnissen der 1886 Geborenen anher vorzulegen.
32 Steyr, 13. Februar 1905. Z. 3235. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Ausgabe eines neuen Formulares zur Bericht¬ erstattung über Veränderungen im Stande der Ort¬ schaften. Mit Bezug auf den h. ä. Erlaß, Z. 2790, vom 6. Februar l. I., Amtsblatt Nr. 6, betreffend Evidenz¬ haltung der Ortschaften=Verzeichnisse, wird den Gemeinde¬ Vorstehungen eröffnet, daß die o.=ö. Statthalterei mit dem Erlasse vom 5. Februar 1905, Z. 2503/II, das unter Einem mitfolgende und in der Haasschen Druckerei in Steyr erhältliche neue einheitliche Formulare für die jähr¬ liche Eingabe über die eingetretenen Veränderungen im Stande der Ortschaften herausgegeben hat Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen mit den Auftrage in die Kenntnis gesetzt, daß sich dieses Formulares bereits für die Berichterstattung für das verflossene Jahr zu bedienen ist. Eventuell sind Fehlberichte zu erstatten. Steyr, 15. Februar 1905. Z. 3453. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Aufarbeitung der Windbrüche in den Wäldern als Vorbeugung gegen das verheerende Auftreten des Borkenkäfers. Die in letzter Zeit eingetretenen orkanartigen Stürme verursachten in vielen Waldungen erhebliche Beschädigungen zu welchen vereinzelt auch Schneebrüche gekommen sind. Da nun schon im Vorjahre die Ausbreitung forst¬ schädlicher Insekten zugenommen hat, insbesondere die Ver¬ mehrung des Borkenkäfers in mehreren Waldgebieten kon¬ statiert wurde, ist die Besorgnis begründet, daß, wenn nicht die gründliche Reinigung der Wälder und das Entgegen¬ wirken gegen die massenhafte Verbreitung des bezeichneten Schädlings zur rechten Zeit erfolgen, die den Waldungen zugehenden Nachteile noch empfindlicher werden. Ich finde mich daher veranlaßt, unter Hinweisung auf die Bestimmungen der §§ 50 und 51 des Forstgesetzes, des § 12 der Verordnung des k. k. Ackerbauministeriums vom 3. Juli 1873, L.=G.= u. V.=Bl. Nr. 50, die h. ä. Kundmachung vom 6. Februar 1903, Z. 1602, Amtsblatt Nr. 7, in Erinnerung zu bringen Demgemäß sind die betreffenden Waldbesitzer einzeln und durch vorzunehmende allgemeine Verlautbarung zu ver¬ halten, der Säuberung der Waldbestände die größte Auf merksamkeit zuzuwenden, die Nadelholzstämme entweder zeit gerecht aufzuarbeiten oder doch zu entrinden. Bei den in Stößen aufgeschichteten Scheithölzern empfiehlt es sich, die Spaltseite nach auswärts zu kehren, bei ungespaltener Prügelhölzern die seitwärts nach außen zu und die obenauf¬ liegenden Stücke von der Rinde zu befreien, Können Gipfel und Aeste der Nadelholzarten nicht zur Verwendung gebracht werden, ist das Verbrennen derselben. selbstverständlich unter Beobachtung der nötigen Vorsicht zur Hintanhaltung von Waldbränden, angezeigt. Diese Vorkehrungen sind von den Waldbesitzern bis 15. April l. J. durchzuführen. Im Falle sich wegen großen Mengen von Schad¬ hölzern die Unmöglichkeit ergeben sollte, vorstehende Ma߬ nahmen termingemäß durchzuführen, sind die Waldbesitzer zum Berichte hierüber zu verhalten. Die k. k. Gendarmerie, die Gemeinde=Vorstehungen und die nunmehr für jede Gemeinde bestellten Waldaufseher werden angewiesen, bei wahrgenommener Nichtbeachtung der gebotenen Vorkehrungen unverzüglich die Anzeige zu erstatten, worauf gegen den Eigentümer des Holzes mit aller Strenge in Gemäßheit der Vorschriften der §§ 50 und 51 des Forst¬ gesetzes eingeschritten werden wird Hiebei wird bemerkt, daß die häufig übliche Abfuhr der vom Borkenkäfer besetzten Stämme vom Walde an einen anderen Ort, ohne vorhergegangene Vertilgung der Brut, nutzlos und als eine Nichtbeachtung der erteilten Weisungen geahndet werden wird, weil das ausgebildete Insekt die Stätte seiner Entwicklung verläßt, dem Walde wieder zu¬ fliegt und sich weiter vermehrt. Z. 3159. Steyr, 11. Februar 1905 An alle Gemeinde=Vorstehungen. Verbot des Hausierhandels. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 27. Jänner 1905, Z. 1751/VIII, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete des Marktfleckens Samobo¬ im Agramer Komitate, unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Be¬ wohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 13. Jänner 1905, Z. 2021, mit Beziehung auf § 10 des Hausier¬ patentes in Kenntnis gesetzt. Steyr, 11. Februar 1905 Z. 3156. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Verpflegskosten in den Sanitätsanstalten in Salzburg. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 31. Jänner 1905, Z. 356/V, wurden die Verpflegstaxen im St. Johannsspitale mit I. Klasse 8 K, II. Kl. 4 K 20 h, III. Kl. 2 K 15 h, und in der Salzburger Landes¬ gebäranstalt mit I. Klasse 10 K, II. Kl. 6 k, III. Kl. 2 K 60 h festgesetzt. Z. 2804. Steyr, 8. Februar 1905 An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor den Unterstützungsschwindlern Gustav und Sophie Herzel aus Zuckmantel. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 25. Jänner 1905, Z. 1511/II, treiben sich die Eheleute Gustav und Sophie Herzel aus Zuckmantel noch immer in verschiedenen Kronländern herum und lassen sich auf Kosten ihrer Heimatsgemeinde Unterstützungen verabreichen. Die genannten Eheleute sind im Besitze von Arbeits büchern, und zwar ist Gustav Herzel Weber, 1869 in Zuck¬ mantel geboren, im Besitze des Arbeitsbuches dto. 29. April 1902, Nr. 47, und Sophie Herzel, geb. Böhm, früher ver¬ witwete Brosselt, 1858 zu Oberthomasdorf geboren, im Besitze des Arbeitsbuches dto. 17. Mai 1903, Nr. 34. Außerdem haben die Eheleute einen Heimatschein, lautend auf Gustav Herzel samt Gattin Sophie und Kind Adelheid, dto. 20. November 1904, Nr. 93, in Händen.
Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, den genannten Eheleuten, ausgenommen den Fall dringendster Not, keinerlei Geldunterstützungen zu verabreichen, die Ge nannten vielmehr der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen. Z. 2805. Steyr, 8. Februar 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor der Unterstützungsschwindlerin Maria Rostocka aus Alt=Sandez. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 26. Jänner 1905, Z. 1715/II, treibt sich die 19 jährige, arbeitsscheue Marie Rostocka, Tochter des Anton und der Kathärina Rostocka, in Neu=Sandez gebürtig und in Alt¬ Sandez heimatberechtigt, in der ganzen österreichisch=ungarischen Monarchie herum und entlockt Unterstützungen auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinde Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, der Genannten, ausgenommen den Fall dringendster Not, keine Unterstützungen zu verabfolgen, vielmehr dieselbe bei Vor¬ handensein der gesetzlichen Voraussetzungen der schubpolizei¬ lichen Behandlung zu unterziehen. Z. 2875. Steyr, 9. Februar 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Franz Weidner aus Rennersfeld. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei von 1. Februar 1905, Z. 1969/II, treibt sich der am 10. Oktober 1854 zu Rennersfeld ad Kohlsdorf, pol. Bezirk Freiwaldau, geborene und daselbst zuständige Taglöhner Franz Weidner allerorten beschäftigungslos umher und verursacht seiner Heimatsgemeinde durch Inanspruchnahme von Reisevorschüssen bedeutende Auslagen. Der Genannte ist im Besitze eines von der Gemeinde Kohlsdorf am 6. Dezember 1903, sub Zahl 1350, als Duplikat ausgefertigten Arbeitsbuches, welches nachstehende Daten aufweist: Franz Weidner, geboren zu Rennersfeld am 10. Ok¬ tober 1854, heimatberechtigt in Kohlsdorf, Bäckergehilfe, römisch-katholisch, ledig, Statur groß, Gesicht rund, Haare blond, Augen blau, Mund gewöhnlich, Nase proportioniert, besondere Kennzeichen: Narbe am rechten Arm: Namens¬ fertigung; Kohlsdorf, am 6. Dezember 1903; der Gemeinde¬ Vorsteher: Josef Stäble m. P. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, dem Genannten, außer im Falle des dringenden Bedürfnisses, teine Reisevorschüsse oder Unterstützungen zu verabfolgen, dielmehr denselben bei den gegebenen Umständen der schub¬ polizeilichen Behandlung zu unterziehen. Z. 3158. Steyr, 11. Februar 1905 An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Johann Sajna aus Mitterburg. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 28. Jänner 1905, Z. 1832/II, zieht der 1876 in Pola geborene, nach Mitterburg in Istrien heimatszuständige, ledige Johann Sajna beschäftigungslos umher und verursacht seiner Heimatsgemeinde durch Inanspruchnahme von Unter¬ stützungen seitens fremder Gemeinden nicht unbedeutende Auslagen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, dem Genannten, ausgenommen den Fall dringendster Not, keine Unterstützungen zu verabfolgen, vielmehr denselben gegebenen¬ falls der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen. Steyr, 13. Februar 1905. Z. 3233. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Identitätsfeststellung einer im Gemeindegebiete Steyregg aufgefundenen angeschwemmten Frauenleiche. Am 26. Jänner 1905 wurde über erfolgte Anzeige des in Linz wohnhaften Gastwirtes Alois Weiland im Gemeindegebiete Steyregg in der Pleschinger Au am links¬ seitigen Donauufer der angeschwemmte Leichnam einer un¬ bekannten Frauensperson aus der Donau gezogen auf den Ortsfriedhof überführt und nach erfolgter Beschau des Leichnams durch den Gemeindearzt dortselbst beerdigt. Dieser Leichnam, welcher nach Ausspruch des Toten¬ beschauers zirka 8 bis 14 Tage im Wasser gelegen sein dürfte, ist von mittlerer Größe, mittelmäßig genährt, ungefähr 50 Jahre alt, und hat braune, graumelierte Haare. Eine nähere Personsbeschreibung konnte infolge der starken Verwesung nicht mehr konstatiert werden. Bekleidet war dieser Leichnam mit weißem, altem Kattunhemd, blau¬ gestreifter Unterjacke, blauer Tuchjacke mit braunen Knöpfen schwarzen Strümpfen, grauen Strumpfbändern. Sämtliche Kleidungsstücke waren ohne Märke. Außer einem schwarzen Rosenkranz um den Hals wurden bei der Leiche keine sonstigen Habseligkeiten vorgefunden. Der Rosenkranz sowie Kleiderausschnitte wurden von der Gemeinde=Vorstehung in Steyregg in Verwahrung ge¬ nommen. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 1. Februar 1905, Z. 2189/II, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden beauf tragt, behufs allfälliger Feststellung der Identität dieser Leiche die entsprechenden Erhebungen zu pflegen und ein positives Ergebnis derselben sogleich anher zu berichten. Steyr, 8. Februar 1905 Z. 2806. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Im Nachhange zu dem hierämtlichen Erlasse vom 19. Oktober 1904, Z. 20.892, Amtsblatt Nr. 43, wird zu weiteren Veranlassung mitgeteilt, daß Stanislaus Wys¬ zynski aus Lemberg laut Note der k. k. Statthalterei in Lemberg vom 16. Jänner 1905, Z. 176.087, an die k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz bereits ausgeforscht wurde.
Steyr, 13. Februar 1905. Z. 3232. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 11. November 1904, Z. 22.288 — 22.431, Amtsblatt Nr. 46, angeordneten Nachforschungen nach dem stellungspflichtigen Alois Depase sind einzustellen. Steyr, 13. Februar 1905. 3Z. 1791, 2631, 2632. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger. Auszuforschen sind, und zwar: Kaspar Winter, Knecht, geboren 1868, zuständig nach Sierning; Franz Englmayr, Taglöhner, geboren 1874, zu¬ ständig nach Losensteinleiten; Johann Mauhart, Knecht, geboren 1870, zuständig nach Losensteinleiten. Im Falle eines Ergebnisses der Nachforschungen ist sogleich anher Bericht zu erstatten. Steyr, 7. Februar 1905. Z. 2807. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des abgängigen Matthias Dobiander aus Mißlitz. Statthalterei in Brünn vom Laut Note der k. k. an die o.=ö. Statthalterei ist 11. Jänner 1905, Z. 751, der im Jahre 1877 geborene, in Mißlitz, Bezirk M.=Kromau heimatzuständige Matthias Dobiander, Sohn der Eheleute Johann und Maria Dobiander, seit dem Monate Dezember 1903 abgängig. Derselbe ist Taglöhner und war durch kurze Zeit, und zwar im Oktober 1903 und im Februar 1904, bei dem Gasteiner Tunnelbau in Arbeit Der Genannte ist von großer Gestalt, hat ein läng¬ liches Gesicht, eine krumme Nase, braune Augen und Haare und ist bartlos Derselbe besitzt ein von der Gemeinde Mißlitz aus¬ gestelltes Arbeitsbuch. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 24. Jänner 1905, Z. 1612/II, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen angewiesen, nach dem Aufenthalte des Ge¬ nannten Nachforschungen zu pflegen und ist über ein positives Ergebnis sogleich anher zu berichten. Steyr, 9. Februar 1905. Z. 2874. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist der am 22. Juli 1881 in Murk im Bezirke Neutitschein geborene und dahin zuständige stellungspflichtige Taglöhner Johann Geryk, Sohn des Josef und der Marianne, geb. Mach. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 10. April 1905 zu berichten. Steyr, 14. Februar 1905. ZZ. 3344 u. 3346. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschungen. Auszuforschen sind, und zwar die Stellungspflichtigen; Rudolf Natter, Los=Nr. 6, geboren am 24. Dezember 1881 in Großherlitz, Bezirk Freudenthal, Sohn des Rudolf und der Theresia, geb. Gebauer, zust. in Neu=Vogelseifen. Rudolf Meißner, Los=Nr. 10, geb. am 11. Dezember 1881 in Breitenau, Bez. Freudenthal, Sohn des Karl und der Josefa. geb. Blaschke, zust. in Breitenau, Knecht. Johan Beier, Los=Nr. 20, geb. am 28. Jänner 1881 in Einsiedel, Bez. Freudenthal, Sohn des Vinzenz und der Karoline, geb. Görlich, zust. in Einsiedel Robert Ascher, Los=Nr. 97, geb. am 16. Juli 1881 in Klein=Mohrau, Bez. Freudenthal, Sohn des Adolf und der Rosalia, geb. Partsch, zust. in Klein=Mohrau. Wilhelm Lindner, Los=Nr. 111, geb. am 9. Sep¬ tember 1881 in Nieder=Wildgrub, Bez. Freudenthal, Sohn des Franz und der Karoline, geb. Schober, zust. in Nieder Wildgut, Weber. Rudolf Adam, Los=Nr. 135, geb. am 29. August 1881 in Dittersdorf, Bez. Freudenthal, Sohn des Franz und der Josefa, geb. Schütz, zust. in Dittersdorf, Robert Kaller, Los=Nr. 158, geb. am 8. August 1881 in Wien, Bez. Wien Stadt, Sohn der Anna Kaller, zust. in Breitenau Alois Thiel, Los=Nr. 160, geb. am 12. Oktober 1881 in Wockendorf, Bez. Freudenthal, Sohn des Franz und der Josefa, geb. Blaschke, zust. in Wockendorf, Bäcker. Alois Steiner, Los=Nr. 341, geboren am 8. No¬ vember 1881 in Freudenthal, Bez. Freudenthal, Sohn des Alois und der Anna, geb. Wloc, zust. in Freudenthal. Rudolf Schmalz, Los=Nr. 403, geb. am 20. Mai 1881 in Karlsdorf, Bez. Römerstadt, Sohn des Julius und der Julie, geb. Schinzel, zust. in Raase, Knecht Hermann Englisch, Los=Nr. 27, geb. am 22. De¬ Sohn der zember 1882 in Altstadt, Bez. Freudenthal, Karoline Englisch, zust. in Altstadt. Alois Weder, Los=Nr. 127, geb. am 12. November 1882 in Ober=Wildgrub, Bez. Freudenthal, Sohn des Adolf und der Marie, geb. Schiebel, zust. in Ober=Wildgrub Wirtschaftsgehilfe. Alois Maier, Los=Nr. 158, geb. am 20. Juni 1882 in Engelsberg, Bez. Freudenthal, Sohn des Hubert und der Julie, geb. Fischer, zust. in Wiedergrün, Weber. Rudolf Moschgat, Los=Nr. 173, geb. am 27. No¬ vember 1882 in Einsiedel, Bez. Freudenthal, Sohn des Johann und der Franziska, geb. Hadwiger, zust. in Einsiedel. Wilhelm Langer, Los=Nr. 212, geb. am 19. April 1882 in Nieder=Wildgrub, Bez. Freudenthal, Sohn des Lorenz und der Aloisia, geb. Englisch, zust. in Nieder¬ Wildgrub Wirtschaftsgehikfe. Wilhelm Ludwig Jauernig, Los=Nr. 311, geb. am 16. April 1882 in Adamsthal, Bez. Freudenthal, Sohn des Johann und der Josefa, geb. Herfert, zust. in Adamsthal.
Rudolf Moschgat, Los=Nr. 483, geb. am 14. Mai 1882 in Einsiedel, Bez. Freudenthal, Sohn des Adolf und der Marie, geb. Klanert, zust. in Einsiedel. Alois Brauner, Los=Nr. 62, geb. am 5. September 1882 in Spachendorf, Bez. Freudenthal, Sohn der Marie Brauner, zust. in Spachendorf, Kellner. Rudolf Langer, Los=Nr. 76, geb. am 13. Jänner 1882 in Bennisch, Bez. Freudenthal, Sohn des Rudolf und der Marie, geb. Hofmann, zust. in Bennisch, Schneider. Josef Saliger, Los=Nr. 160, geb. am 21. April 1882 in Alterbersdorf, Bez. Freudenthal, Sohn des Josef und der Josefa, geb. Hofmann, zust. in Alterbersdorf, Knecht. Max Greipel, Los=Nr. 205, geb. am 3. März 1882 in Jägerndorf, Bez. Jägerndorf, Sohn des Adolf und der Josefine, geb. König, zust. in Bennisch. Josef Waber, Los=Nr. 337, geb. am 20. März 1882 in Bennisch, Bez. Freudenthal, Sohn des Josef und der Johanna, geb. Kunert, zust. in Bennisch. Rudolf Berger, Los=Nr. 99, geb. am 16. April 1883 in Schreiberseifen, Bez. Freudenthal, Sohn des Johann und der Klara, geb. Fritsch, zust. in Breitenau, Fabriks arbeiter. Josef Berger, Los=Nr. 124, geb. am 31. Jänner 1883 in Freudenthal, Bez. Freudenthal, Sohn des Engel¬ bert und der Julie, geb. Kratky, zust. in Freudenthal. Josef Krause, Los=Nr. 251, geb. am 2. August 1883 in Freudenthal, Bez. Freudenthal, Sohn des Josef und der Aloisia, geb. Schwab, zust. in Freudenthal. Rudolf Karl Klos, Los=Nr. 280, geb. am 4. Ok¬ tober 1883 in Alt=Karlsthal, Bez. Freudenthal, Sohn des Julius und der Theresia, geb. Thiel, zust. in Neu=Erbersdorf Robert Englisch, Los=Nr. 298, geb. am 2. Dezember 1883 in Klein=Mohrau, Bez. Freudenthal, Sohn des Kornelius und der Cäcilia, geb. Pfeifer, zust. in Klein=Mohrau, Kettenschmied. Alois Schleser, Los=Nr. 313, geb. am 21. Sep¬ tember 1883 in Messendorf, Bez. Freudenthal, Sohn des Jose und der Juliana, geb. Müller, zust. in Messendorf. Josef Stein, Los=Nr. 419, geb. am 2. Februar 1883 in Ottakring, Bez. Wien, Sohn des Anton und der Rosalia, geb. Asperl, zust. in Freudenthal. Berthold Waber, Los=Nr. 274, geb. am 20. August 1883 in Bennisch, Bez. Freudenthal, Sohn des Josef und der Johanna, geb. Kunert, zust. in Bennisch. Adolf Langer, Los=Nr. 395, geb. am 12. April 1883 in Bennisch, Bez. Freudenthal, Sohn des Rudolf und der Maria, geb. Hofmann, zust., in Bennisch, Schneider. Josef Gebauer, Los=Nr. 454, geb. am 31. Dezember 1883 in der Alservorstadt, Wien, Sohn der Franziska Gebauer, zust. in Groß=Herrlitz, Hilfsarbeiter. Josef Gebauer, Los=Nr. 528, geboren am 1. De¬ dember 1883. in der Alservorstadt, Wien, Sohn der Marie Gebauer, zust. in Groß=Herrlitz, Hilfsarbeiter. Weiters der am 27. Oktober 1880 in Janowitz im Bezirte Neutitschein geborene und dahin zuständige Robert Krumel, Sohn des Johann und der Barbara Krumel, geb. Vahulik. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 10. April 1905 zu berichten. Z. 2808. Steyr, 8. Februar 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 28. Jänner bis 2. Februar 1905. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Rohrbach 3. Maul= und Klauenseuche. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaft Möderndorf. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaft Mühlgrub; Gemeinde und Ortschaft Nußbach Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. 1 Statthalterei in Linz vom 4. Februar 1905, Z. 2340/X in die Kenntnis. Z. 2877. Steyr, 8. Februar 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Nr. 2342/X. Kundmachung betreffend die Aufhebung der Maßnahmen gegen die Maul= und Klauenseuche. Nachdem die Maul= und Klauenseuche nunmehr auch in den Gemeinden Adlwang und Nußbach des politischen Bezirkes Kirchdorf gänzlich erloschen und sonach ganz Ober¬ österreich wieder frei von dieser Seuche ist, findet die k. k. Statthalterei auch die mit der hierämtlichen Kundmachung vom 23. Jänner d. J., Z. 1654, bezüglich der genannten Gemeinden noch aufrecht erhaltenen veterinär=polizeilichen Maßnahmen außer Kraft zu setzen. Dies wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Linz, am 4. Februar 1905. Für den k. k. Statthalter: Wickenburg m. p. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. 1 Statthalterei in Linz vom 4. Februar 1905, Nr. 2342/X zur entsprechenden ortsüblichen Verlautbarung in die Kenntnis und eröffne zugleich den Gemeinde=Vorstehungen zur ent¬ sprechenden Darnachachtung, daß die Viehpaßausstellung für zum Exporte nach Deutschland bestimmte Rinder auf Grund des Artikels II des Viehseuchen¬ übereinkommens mit dem Deutschen Reiche vom 6. Dezember 1891, R.=G.=Bl. Nr. 16 pro 1892, den Gemeinden Nied
und Eberstallzell am 20. Februar d. J., den Gemeinden Z. 51.700, beziehungsweise vom 16. Juni 1904, Z. 27.036 Kremsmünster Markt und Land, Rohr und Sipbachzell am enthalten in den Amtsblättern zur „Linzer Zeitung“ vom 8. März d. J., den Gemeinden Bad Hall, Pfarrkirchen und 30: November, beziehungsweise 22. Juni 1904, Nr. 119 Wartberg am 10. März d. I., und den Gemeinden Than bezw. 69, aus Anlaß der Einschleppung der Maul= und stetten, Sierning und Losensteinleiten am 20. Februar d. I Klauenseuche, beziehungsweise der Schweinepest gegen wieder gestattet ist. Stuhlgerichtsbezirk Szolyva (Komitat Bereg) in Ungarn an¬ geordnete Klauentier=, bezw. Schweine=Einfuhrverbot Anbetracht der ungarischerseits erfolgten Teilung des ge¬ Z. 2940. Steyr, 10. Februar 1905. nannten Verwaltungsgebietes nunmehr gegen die neu¬ gebildeten Stuhlgerichtsbezirke Alsovereczke und Szolyva An alle Gemeinde=Vorstehungen und (Komitat Bereg) gült k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k Kundmachung Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k.1 Statthalterei in Linz vom 4. Februar 1905, Nr. 2288'X, des k. k. Ministeriums des Innern vom 31. Jänner 1905, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis Z. 4404, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate Z. 3067. Steyr, 10. Februar 1905 vertretenen Königreichen und Ländern An alle Gemeinde=Vorstehungen und Auf Grund der wegen des Bestandes des Rotlaufes der Schweine von den k. k. Bezirkshauptmannschaften Feld¬ k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. bach, Luttenberg und Radkersburg erlassenen Verfügunger ist die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhl¬ Kundmachung gerichtsbezirke Muraszombat (Komitat Vas) in Ungarn nach der k. k. oberösterreichischen Statthalterei vom 8. Februar dem diesseitigen Gebiete verboten. 1905, Z. 2647/X, betreffend die Wiederaufnahme der Hingegen werden die gegen die Einfuhr von Klauen¬ Grenzkontrolle bezüglich der Einfuhr von Nutz= und tieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Zuchtvieh aus den Bezirken Kirchdorf, Linz (Land) Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Szenic (Komitat Nyitra) und aus und Steyr (Land) nach Bayern. dem Stuhlgerichtsbezirke Sopron (Komitat Sopron) sowie Laut Mitteilung der kön. Regierung von Niederbayerr aus der Munizipalstadt Sopron, ferner die gegen die in Landshut vom 4. Februar l. I., Z. 4347, wurde die Einfuhr von Wiederkäuern (Rindern, Schafen, Ziegen) aus Einstellung der Vornahme der Grenzkontrolle für das aus den Stuhlgerichtsbezirken Csepreg, Felsöpulya, Kapuvar den durch Maul= und Klauenseuche verseucht gewesenen (Komitat Sopron), Nezsider (Komitat Moson) in Ungarn Bezirken Kirchdorf, Linz (Land) und Steyr (Land) stammende gerichteten Verbote aufgehoben. Nutz= und Zuchtvieh auf Grund der Seuchenfreiheit von Das nunmehr kraft des bestehenden Veterinär=Ueberein¬ ganz Oberösterreich wieder aufgehoben. kommens gemäß Art. I, Abs. 2, der Ministerial=Verordnung vom Die Einfuhr der bezeichneten Tiergattungen aus den 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum vier¬ genannten Bezirken nach Bayern ist sonach wieder gestattet. zigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot Dies wird unter Beziehung auf die hierortigen Kund¬ der Einfuhr von Wiederkäuern aus der durch Maul= und machungen vom 2. Jänner l. I., Z. 90/X, und vom Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinde Kapuvar (Stuhl 11. Jänner l. J., Z. 673 X, allgemein verlautbart. gerichtsbezirk Kapuvar) sowie der Einfuhr von Schweinen Der k. k. Statthalterei=Vizepräsident: aus der durch Schweinepest verseucht gewesenen Gemeinde Wickenburg m. p. Lakfalva (Stuhlgerichtsbezirk Sopron) sowie deren Nachbar¬ gemeinden wird durch die Aufhebung der gegen die genannten Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Bezirke bestandenen Verbote nicht berührt. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. t Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kund¬ Statthalterei in Linz vom 8. Februar 1905, Nr. 2647/X machung vom 26. Jänner 1905, Z. 3188 (enthalten im unter Bezugnahme auf die in den Amtsblättern Nr. 2 und: Amtsblatte zur „Linzer Zeitung verlautbarten Kundmachungen der k. k. Statthalterei in vom 1. Februar 1905, Nr. 8), zur allgemeinen Kenntnis gebracht Linz vom 2. und 11. Jänner l. J., Z. 90/X und 673/X, Gleichzeitig wird allgemein verlautbart, daß das in zur entsprechenden Verlautbarung und Verständigung der Viehhändler in die Kenntnis. den hierortigen Kundmachungen vom 24. November 1904, Der k. k. Amtsleiter: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.
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