Polizeiaufsicht gestellten Fabriksarbeiterin Anna Gaßner, geboren 1885 in St. Marien, ledig, einzuleiten, und ist im Falle eines positiven Ergebnisses bis 10. März l. J. anher zu berichten. Z. 2004. Steyr, 28. Jänner 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 19. Jänner 1905, Z. 1938, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in betreff er Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Auf Grund der wegen des Bestandes des Rotlaufes der Schweine von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Feld¬ bach erlassenen Verfügung ist die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Szentgotthard (Komitat Vas) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Wieder¬ käuern (Rindern, Schafen, Ziegen) aus dem Grenz¬ Stuhlgerichtsbezirke Taraczviz (Komitat Maramaros), sowie das gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz Stuhlgerichtsbezirke Vagbeszterce (Komitat Trencsen) in Ungarn gerichtete Verbot aufgehoben Das nunmehr kraft des bestehenden Veterinär=Ueberein¬ kommens gemäß Art. I, Abs. 2, der Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum vier¬ zigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Wiederkäuern aus der durch Maul= und Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinde Nyereshaza (Stuhl¬ gerichtsbezirk Taraczviz), sowie der Einfuhr von Schweinen aus den durch Schweinepest verseucht gewesenen Gemeinden Hrabova, Predmer, und aus der durch Stäbchenrotlauf ver¬ seucht gewesenen Gemeinde Hricsovaralja (Stuhlgerichts¬ bezirk Vagbeszterce) sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung der gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbote nicht berührt. Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kund¬ machung vom 5. Jänner 1905, Z. 208 (enthalten in dem Amtsblatte zur „Linzer Zeitung vom 12. Jänner 1905, Nr. 2), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 21. Jänner 1905, Nr. 1455/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 2077. Steyr, 28. Jänner 1905 An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Nr. 1654/X. Kundmachung betreffend Maßnahmen gegen die Maul= und Klauenseuche. Im Hinblicke auf den gegenwärtigen Stand der Maul¬ und Klauenseuche in Oberösterreich findet die k. k. Statt¬ halterei die hierämtliche Kundmachung vom 29 November 1904, Z. 25.157, außer Kraft zu setzen, jedoch bleiben die von der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Kirchdorf auf Grund dieser Kundmachung infolge des Ausbruches der Maul= und Klauenseuche in den Gemeinden Adlwang und Nußbach im Sinne des § 26, Absatz 1, des allgemeinen Tierseuchen¬ gesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) ge¬ troffenen veterinär=polizeilichen Verfügungen bis auf weiteres aufrecht. Infolgedessen ist in diesen Gemeinden der Ein=, Aus¬ und Durchtrieb von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen) verboten und die Durchfuhr von Klauen¬ tieren nur mittels Eisenbahn und ohne Umladung gestattet. Der Verkehr mit Klauentieren innerhalb des Gebietes dieser verseuchten Gemeinden ist insoweit gestattet, als nicht von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf wegen Aus¬ bruches der Seuche in gewissen Ortschaften spezielle Anord¬ nungen getroffen werden. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf ist ermächtigt bezüglich des Schlachtviehes in berücksichtigungswürdigen Fällen gegen Einhaltung der hinsichtlich des Viehverkehres zu beobachtenden allgemeinen Vorschriften unter Anwendung entsprechender Vorsichtsmaßregeln Ausnahmen zu gestatten Uebertretungen dieser Verordnung, welche mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirk¬ samkeit tritt, werden nach § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet. Linz, am 23. Jänner 1905. Für den k. k. Statthalter: Wickenburg m. p. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. Statthalterei in Linz vom 23. Jänner 1905, Nr. 1654/X unter Bezugnahme auf den dortigen Erlaß vom 29. November 1904, Z. 25.157, zur entsprechenden Verlautbarung in der ortsüblichen Weise in die Kenntnis. Z. 2153. Steyr, 29. Jänner 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Z. 1583/XI. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises der Landesregierung in Sarajewo findet die k. k. Statthalterei infolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern von 21. Jänner l. J., Z. 3121, unter Aufrechthaltung der mit der hierortigen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, Z. 510/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und ge¬ schlachteten Schweinen aus dem Okkupationsgebiete mittels Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen und unter Aufhebung der hierämtlichen Kundmachung vom 15. Dezember 1904 Z. 26.255/X, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen vom 28. Jänner 1905 angefangen zu erlassen:
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