4 und Ungarisch-Brod wegen des Bestandes des Stäbchenrotlaufes der Schweine die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz-Stuhlgerichtsbezirken Csacza, Pucho (Komitat Trenzsen) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen werden die gegen die Einfuhr von Klauen- tieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Grenz-Stuhlgerichtsbezirke Kismarton, einschließlich der Stadtgemeinden Kismarton und Ruszt (Komitat Sopron) sowie gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz-Stuhlgerichtsbezirken Trsztena (Komitat Arva), Biso (Komitat Maramaros), Felsötareza, einschließlich der Stadtgemeinde Kisszeben (Komitat Saros) in Ungarn sowie aus der Munizipalstadt Osiek in Kroatien-Slavonien gerichteten Verbote hiemit aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Ueberein- kommens gemäß Art. I, Abs. 2, der Ministerial-Verordnung vom 22. September 1899 (R.-G.-Bl. Nr. 179) bis zum'vierzigsten Tage nach Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Kauentieren aus der durch Maul- und Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinde Cinfalva (Stuhlgerichtsbezirk Kismarton) sowie der Einsuhr von Schweinen aus den durch Stäbchenrotlauf verseucht gewesenen Gemeinden Felsölipnica (Stuhlgerichtsbezirk Trsztena), Orlo, Som (Stuhlgerichtsbezirk Felsötarca) und aus der durch Schweinepest verseucht gewesenen Gemeinde Felsöviso (Stuhlgerichtsbezirk Maramaros) und deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung der gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbote nicht berührt. Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kundmachung vom 24. November 1904, Z. 51.700 (enthalten im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" vom 30. November 1904, Nr. 119), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 10. Dezember 1904, Nr. 26.040/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z.-24.865. Steyr, 15. Dezember 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen Ausweis für Hbcrösterreich in der Verichtsperiode vom 3. Dezember bis 10. Dezember 1904. 1. Maul- und Klauenseuche. Ausbruch und Bestand der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ortschaft Manndorf; Gemeinde Jnzersdorf, Ortschaft Mitter- inzersdorf; Gemeinde Schlierbach, Ortschaften Hofern und Mitterschlierbach. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Kematen, Ortschaften Gerersdorf, Kiesenberg und Rath; Gemeinde und Ortschaft Piberbach. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Bad Hall; Gemeinde Kremsmünster Land, Ortschaft Dürn- berg; Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaften Furtberg und Möderndorf; Gemeinde Ried, Ortschaft Weigersdorf; Gemeinde Thanstetten, Ortschaft Schiedlberg; Gemeinde Wart- berg, Ortschaften Hierstorf, Dippersdorf, Penzendorf und Wartberg. 2. Rotlauf ben Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde St. Peter, Ort- schaft Zizlau. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde und Ortschaft Gallneukirchen. 3. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Frankenburg, Ortschaft Frein. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Hirschbach, Ortschaft Prechteinschlag. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaften Eggmair und Waldneukirchen. 3. Bezirk Ried: Gemeinde Waldzell, Ortschaften Pesendorf und Weisenbrunn. 4. Bezirk Schärding: Gemeinde Engelhartszell, Ortschaft Mairhof. 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. Dezember 1904, Nr. 26.020/X, in die Kenntnis. Z. 24.870. Steyr, 14. Dezember 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen im Gerichtsbezirke Kremsmünster. Betreffend die Uebcrtragbarkeit der Maul- und Klauenseuche auf den Menschen. Das vermehrte Auftreten von Maul- und Klauenseuche veranlaßt mich, die Beüwhner des Gerichtsbezirkes Kremsmünster auf die Uebcrtragbarkeit dieser Krankheit vom Tiere auf den Mensche» aufmerksam zu machen. Die Erkrankung hat folgenden Verlauf: Nach einer Inkubationszeit von 8 bis 10 Tagen treten mit mehr oder weniger heftigem Schüttelfrost Vorläufer auf, bestehend in Kreuzschmerzen, allgemeinein Unbehagen, Schlvindelanfällen, selbst Krämpfen; darauf Brechneigung, Schmerzhaftigkeit in der Leber und Magengegend, Stuhlverstopfung, Schwer- gesühl und Paräthesien in be« unteren Extremitäten, Temperatursteigerung bis 39 5° C. In dieser Zeit treten auch Rachenkatarrh und Heiserkeit, halorierte Augen, graugelbe oder lehmgelbe Gesichtsfarbe auf. Nach drei bis acht Tagen tritt.Entzündung der Mundschleimhaut auf. Die Zunge ist stark geschwollen, die Zahneindrücke an derselben sind deutlich sichtbar, selbst der Zungenrand sieht wie gezackt aus. Der Zuugenbeleg ist gelblich bis tiefschwarz. Das Zahnfleisch ist rötlich-blau und geschwollen. Es besteht auffälliger, wechselnder, sehr üblicher Geruch aus dem Munde. Die Zähne werden lose, die Kieferknochen sind geschwollen und schmerzhaft. Die untere Gesichtsgegend erscheint verdickt, wie gedunsen. Dabei besteht Ohrenstechen, Spannung im Kaumuskel und Kiefergelenke. Jetzt treten auch kleine Bläschen am Zungeu- rande und an den Lippen auf, ebenso am Mundwinkel. Dieselben platzen und hinterlassen nach Erguß einer klaren,
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