Amtsblatt 1904/49 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Lezirkshauplmannschaft Sfeijr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. U^ 49. Steqr, «m 8. Dezember. 1994. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Borrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. ad Z. 23.502. Steyr, 6. Dezember 1904. An alle Gemeinde-Vorstellungen. Betreffend Einhaltung der von h. a. gesetzten Termine. In letzter Zeit mehren sich die Fälle, in welchen Ge- meinde-Vorstehnngen die für vvn h. a. verlangten Berichte gesetzten Termine, insbesondere dann, wenn die bezüglichen h. ä. Erlässe im Amtsblatte erscheinen, einfach ignorieren. Ich sehe mich daher im Interesse des geordneten Dienstes und bei deni ferneren Umstände, als die von h. a. gesetzten Termine in den meisten Fällen über Erlässe der k. k. Statthalterei als unüberschreitbar erfolgen, veranlaßt, den Gemeinde-Borstehungen die genaueste Einhaltung der Termine aufzutragen, zu welchem Behufe es unerläßlich ist, daß die Gemeinde-Borstehungen die erscheinenden Amtsblätter sofort nach Erhalt auch genau lesen. In Fällen vvn noch vorkommenden Terminüberschreitungen wäre ich gezwungen, die bezüglichen Berichte auf Koste» der säumige» Ge- uicinden im telegraphischen Wege zu requirieren. Z. 23.983 Steyr, 5. Dezember 1904. An alle Gemeinde-Vorstellungen und Schulleitungen. Ausschreibung dreier Sablscher Stipendien. Zufolge der Kundmachung der k. k. n.-ö. Statthalterei vom 9. November 1904, Z. 5379, wird zur Kenntnis gebracht: Mit dem Studienjahre 1904/05 kommen drei Ludwig Sablsche Stipendien nach den hiefür bestehenden allgemeinen Vorschriften und Bedingungen zur Verleihung. Die Gesuche sind bis längstens 31. Dezember 1904 unmittelbar bei der k. k. n.-ö. Statthalterei in Wien einzubringen; verspätet eingebrachte Gesuche bleiben unberücksichtigt. Die näheren Bedingungen können während der Amtsstunden h. a. eingesehen werden. Z. 8750/IV St. Steyr, 2. Dezember 1904. An alle Gemeinde-Vorstellungen. Auflegung der Auszüge aus den Personal-Eiukommen- steuer - Zahlungsaufträgen. Die Gemeinde-Borstehungen werden eingeladen, nachstehende Kundmachung an der dortigen Amtstafel zu affigieren und eventuell in sonst üblicher Weise zu verlantbareu. Kundmachung. In Gemäßheit des 8 217, P.-St.-G., findet die Auflegung der Auszüge aus den Personal-Einkommensteuer- Zahlnngsaufträgen pro 1904 für den Schätzungsbezirk Steyr-llmgebung in der Zeit vom Sonntag den 11. Dezember 1904 bis Samstag den 24. Dezember 1904 im Amtszimmer dir. 7 des hiesigen Steuerreferates, Bahnhof- straße Nr. 26, 1. Stock, während der Amtsstunden statt. Die Einsichtnahme in diesen Auszug ist nur den Personal - Einkonrmensteuerpflichtigen des Schätzungsbezirkes Steyr-Umgebung gestattet und haben sich die Einsichtnehmenden gehörig zu legitimieren. Die Anfertigung von Abschriften oder Auszügen ist nach Artikel 60, Z. 6, der Vollzugsvorschrift IV zum Personal-Steuergesetze nicht gestattet und werden Personen, welche sich einen Mißbrauch dieses Auszuges in der im 8 ä 246, P.-St.-G., bezeichneten Weise zu Schulden kommen lassen, der daselbst angedrohten Bestrafung zugeführt. Der Vollzug der Affigierung der Kundmachung, eventuell der anderweitigen Verlautbarung ist bis längstens 10. Dezember 1904 anher anzuzeigen. Z. 23.876. Steyr, 5. Dezember 1904. An alle Gemeinde-Vorstellungen. Weisungen für nach Transvaal Reisende. Mit dem Erlasse des k. k. Ministeriums des Innern vom 6. April 1903, Z. 10.234 (Verordnungsblatt dieses Ministeriums Jahrgang 1903, Nr. 8, Seite 93), h. a. Jntimatiou vom 29. Mai 1903, Z. 7992, Amtsblatt Nr. 23, wurden die Bedingungen für den Eintritt nach Britisch- Südafrika und den Aufenthalt dortselbst bekannt gegeben.

2 Wie aus einem von dem f. u. k. Konsularamte in Johannesburg an das f. u. k. Ministerium des Aeußern erstatteten Berichte hervorgeht, sind nach wie vor Fälle zu verzeichnen, daß Personen in Unkenntnis der Bestimmungen über die Erlangung von Permits zuni Eintritte und zum Aufenthalte in Transvaal und der Oranje - River - Kolonie die Reise dahin unternehmen und infolge der strengen Handhabung der bezüglichen Vorschriften zu Schaden kommen. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 24. November 1904, Z. 24.243/11, wird im Anschlüsse eine Zusammenstellung der in Geltung stehenden Bestimmungen für die Erlangung von Permits für Reisen nach dern Transvaal und der Oranje-River-Kolonie mit dem Auftrage übermittelt, in geeigneter Weise dafür Sorge zu tragen, daß die Bevölkerung von diesen Vorschriften Kenntnis erlange und daß Personen, welche sich in die gedachten Länder zu begeben beabsichtigen, gegebenen Falles ausdrücklich auf diese Bestimmungen aufmerksam gemacht werden. Zu Z. 47.138/04. H^ermilsysiem. Bedingungen, welche bei der Einwanderung, resp. Rückkehr nach dem Transvaal nnd der Oranje-River- Kolonie zu erfülle» sind. Laut den Bestimmungen des Peace Preservation Akt (Law 5 of 1903) muß jedermann um die Erlaubnis zur Reise nach dem Transvaal und der Oranje-River-Kolonie vorher einkommen; es sei denn, daß er resp, sie in einer der beiden Kolonien am 31. Mai 1902 tatsächlich ansässig war, oder bereits früher ein ähnliches Permit (Erlaubnisschein) erhalten hat. Kinder unter denr Alter von 16 Jahren und Frauen oder Mädchen, welche mit ihren Männern oder Eltern reisen, bedürfen keiner besonderen Erlaubnis. Dienstboten, welche mit ihren Dienstgebern reisen, können durch dieselben um Permits einkommen. Britische Untertanen erhalten ihre Permits in den betreffenden Bureaux in Cape Town, Port Elizabeth, East London, Durban, Maritzburg, Kimberleh, Mafeking, Bula- wayo und Laurenco Marques. Naturalisierte britische Untertanen haben, wenn sie um Permits einkommen, den Beweis zu erbringen, daß sie die britische Staatsangehörigkeit besitzen. Ausländer müssen durch ihre Konsularvertreter um Permits einkommen; eine limitierte Zahl von Permits wird jedem Konsulate monatlich zur Verfügung gestellt. Derartige Permitsansucheu sind entweder bei Ankunft in einem südafrikanischen Hafen (Cape Town, Port Elizabeth, Durban oder Laurenzo Marques) bei dem dortigen Konsulate persönlich vorzubringen, oder aber schriftlich, unter Angabe des Alters, der Zuständigkeit, Beschäftigung rc., kurz vor der Abreise aus der Heimat an das k. u. k. Konsulat in Johannesburg, wo die Erwirkung aller Perniits vom Chief Secretary for Permits erfolgt, zu richten. Im letzteren Falle muß genau angegeben werden, in welchem Hafen der Einwanderer zu landen gedenkt, da sein Permit an das dortige Konsulat eingesendet werden nnd auch dort zu beheben sein wird, und auch ob das Permit nur für kurze Zeit oder zum ständigen Aufenthalt benötigt wird. In jenen Fällen, wo Permitwerber schon früher in Südafrika waren oder gar am Kriege Teil genommen haben, muß dies in dem Gesuch an das betreffende Konsulat genau angegeben lverden. Dem Gouverneur steht das Recht zu, Permitsansuchen ohne Grundangabe abzuschlagen. Für die Erwirkung eines Permits ist, laut dem bestehenden Konsulargebühr-Tarif (Post II, 40) eine Taxe von 6 K 75 h, 5/7 J/2 d, zu entrichten, welche bei der Einreichung zu erlegen, resp, mit dem Gesuch einzu- senden ist. Jeder Permitswerber muß im Besitze vollgültiger Reise-Dokumente sein (Reisepaß, Seedienstbuch oder Arbeitsbuch mit Reisebelvilligung). Bei dem persönlichen Erscheinen sind diese Dokumente vorzuweisen, bei einer schriftlichen Eingabe ist nur die Art der Legitimation, das Datum und die Nummer derselben anzuführen und lvird dieselbe erst im Ankunftshafen vorzuweisen sein. Ein Permit zur Reise nach der Oranje-River-Kolonie gült auch für den Transvaal und vice versa und hat ein solches, wenn es in der vorschriftsmäßigen Art und Weise erlangt lvurde, für alle Zeiten Geltung. Personen, welche Südafrika verlassen und später hieher zurückkehren, benötigen daher keiner neuen Permits. Personen, welche ohne Permits den Transvaal betreten haben, können jederzeit aufgefordert werden, vor Gericht zu erscheinen, und lverden, im Falle sie den Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes nicht entsprochen haben, aufge- fordert werden, innerhalb sieben Tagen das Land zu ver- lafsen. Ein Register aller bisher ausgestellten Permits wird in Johannesburg geführt. Permitsduplikate werden nicht ausgestellt, doch können Personen, die ihre Permits verloren haben rc. zu ihrer Legitimation eine Karte vom Chief Secetary for Permits erhalten. Ausländer haben bei der Erlangung solcher Karten denselben Weg einzuhalten, lvie bei der Erlangung der ursprünglichen Permits. Johannesburg, im Septenlber 1904. Z. 23.871. Steyr, 3. Dezember 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Hausier- Verbot. Laut der an das k. k. Ministerium des Innern gelangten Mitteilung des königlich ungarischen Handelsministeriums vom 24. Oktober 1904, Z. 71.693, wurde die Ausübung des Hausierhandels aus dem Gebiete der Gemeinde Räczkeve im Komitate Pest-Pilis-Solt-Kis-Knn, unter Aufrechthaltung der im 8 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gelvisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon lverden die Gemeinde - Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 30. "November 1904, Z. 25.166/VI1I, behufs Verständigung der interessierten Kreise in Kenntnis gesetzt. Z. 23.781. ' Steyr, 3. Dezember 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor Uuterstützuugsschwindlern. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 26. November 1904, Z. 24.823/11, treiben sich nachstehende Individuen in der Welt herum und lassen sich von fremden

3 Gemeinden auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinden Geldunterstützungen und Reisevorschüsse verabreichen, und zwar: Der im Jahre 1874 in Prag geborene, nach Sablat, polit. Bezirk Prachatitz, zuständige ledige Schlosser katholischer Religion Ferdinand Wiener. Derselbe ist groß, hat längliches Gesicht, blonde Haare, blaue Augen, proportionierten Mund und Nase. Die am 19. März 1862 in Prag geborene, nach Limc, polit. Bezirk Prestic, zuständige, verheiratete Josefa Veronika Kasal, geb. 8maus. Dieselbe ist von großer, kräftiger Gestalt, hat ein längliches Gesicht, dunkelbraune Haare, schwarze Augen und kleinen Mund, ihr Gesicht zeigt Spuren nach Blattern. Sie reist als Artistin unter dem Namen „Miß Nilson", ist elegant gekleidet, trägt gewöhnlich einen Schleier und ist der böhmischen und deutschen Sprache in Wort und Schrift vollkommen mächtig. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, diesen Individuen, den Fall dringender Notwendigkeit ausgenommen, in Hinkunft Geldunterstützungen und Neisevorschüsse nicht zu gewähren, vielmehr dieselben im Falle der Arbeits- und Ausweislosigkeit nach den Schub- vorschriften zu behandeln. Z. 23.607. Steyr, 30. November 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. L Gendarmerie - Posten - kommanden. Widerruf. Die mit hierämtlichem Erlasse vom 30. Mai 1904, Z. 11.438, Amtsblatt Nr. 22, augeordneten Nachforschungen nach dem stcllnngspflichtigen Rudolf Tomis sind einzustellen. Z. 23.782. Steyr, 3. Dezember 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. L Gendarmerie - Posten - kommanden. Widerruf. Die mit dem hierämtlichen Erlasse vom 15. September 1904, Z. 18.760, Amtsblatt Nr. 38, angeordneten Nach- forschungen nach dem stellnngspflichtigen Johann Parosel sind einzustellen. Z. 23.783. Steyr, 2. Dezember 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-kommanden. Widerruf. Laut Note der k. k. Landesregierung in Salzburg vom 19. November 1904, Z. 17.611, an die o.-ö. Statthalterei ist der für die Zwangsarbeitsanstalt Messendorf notionierte und auf dem Transporte dahin am 15. Juli 1904 dem Schubführer entwichene Jakob Koller verhaftet und in das k. k. Bezirksgericht in Taxenbach eingeliefert worden. Zufolge Erlasses der o.-ö. Statthalterei vom 26. November 1904, Z. 24.850/11, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden hievon mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die mit dem h. ä. Erlasse vom 27. August 1904, Z. 17.693, Amtsblatt Nr. 35, angeordneten Nachforschungen nach dem Genannten einzustellen. Z. 23.874. Steyr, 5. Dezember 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Ausforschung des abgängigen Josef Zapletal ans Horka. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 26. November l. I., Z. 24.824/11, hat sich der im Jahre 1854 geborene, verheiratete Josef Zapletal aus Horka, politischer Bezirk Olmütz, am 5. April 1904 aus dem Hause entfernt, um bei dem Drainagemeister Wenzel Reznizök, der mit Entwässerungsarbeiteu in der Gemeinde Jestrabitz, politischer Bezirk Gaya, betraut war, in die Arbeit einzutreten. Am 10. April 1904 sandte er seiner Ehegattin den verdienten Lohn von 6 K und ließ seit dieser Zeit von sich nichts mehr hören. Am 21. Mai 1904 kehrte ein mit Zapletal bei Rez- nicök beschäftigt gewesener, in Horka wohnhafter Taglöhner nach Hause, und brächte ein Taschentuch mit dem Arbeitsbuche des Zapletal, welches er angeblich in einem Strohschober nächst Jestrubitz gefunden hatte, zurück, ohne daß derselbe von dern Verbleibe des Zapletal etwas wußte. Zapletal, der ein Branntweintrinker war, dürfte nach Angabe seiner Gattin irgendwo verunglückt sein, oder, weil er sich vor dem Abgehen zu ihr geäußert hat, daß er ihr kein Geld senden werde, ausweislos herumziehen. Die bis jetzt geführten Nachforschungen nach dem Genannten haben kein positives Nesicktat ergeben. Personsbeschreibung: Statur: mittelgroß, Haare: dunkelbraun, Augen: gran, Augenbrauen: braun, Nase: gewöhnlich, Mund: gewöhnlich, Kinn: rund, Angesicht: oval, glatt rasiert, Besondere Merkmale keine. Redet nur böhmisch, Kleidung ländlich. Hievon werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden mit dem Auftrage iu Kenutnis gesetzt, Nachforschungen nach dem Genannten zu veranlassen, und über ein positives Ergebnis derselben bis 1. Jänner zu berichten. Z. 23.875. Steyr, 5. Dezember 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Ausforschung. Zufolge - Erlasses der k. k. o.- ö. Statthalterei vom 25. November 1904, Nr. 24.733/1V, ist der im Jahre 1883 in St. Georgen, Bezirk St. Veit, geborene, stellungs- pflichtige Antou Kuttnig, außerehelicher Sohn der Elisabeth Kuttnig, auszuforscheu. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 10. Jänner 1905 zu berichten.

4 Z. 23.951. Steyr, 5. Dezember 1904. An alle Gemeinde - Vorsehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger aus dem Bezirke Steyr Land. Auszuforschen sind, und zwar: Ludwig Jnfanger, 1871 geboren, Bahnarbeiter, nach Großraming zuständig. Michael Holzner, 1877 geboren, Knecht, nach Neustift zuständig. Michael Kölnreiter, 1878 geboren, Knecht, nach Neustist zuständig, und Ferdinand Rosenecker, 1875 geboren, Knecht, nach Garsten zuständig. Ueber das Ergebnis der Nachforschungen ist bis 1. Februar 1905 zu berichten. Z. 23.698. Steyr, 2. Dezember 1904. An alle Gemeinde -vorftehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Komniauden werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 119 enthaltene Kundmachung deS k. k. Ministeriums des Innern vorn 24. November 1904, Nr. 51.700, betreffend die Einsuhr von Vieh und Fleisch aus deu Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte, infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 26. November 1904, Nr. 24.990/X, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Z 23.777. Steyr, 4. Dezember 1904. Au alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden zur Kenntilisriahnre. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 18. bis 26. November 1904. 1. Maul- und Klauenseuche. Ausbruch der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Schlierbach, Ortschaft Hofern. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Keniaten, Ortschaften Gerersdorf und Kiesenberg; Gemeinde und Ortschaft Piberbach. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Bad Hall; Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaft Möderndorf; Gemeinde Wartberg, Ortschaften Hierstorf, Penzendorf und Wartberg. 2. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Windhaag, Ortschaft Predetschlag. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaften Eggmair und Waldneukirchen. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Lasberg, Ortschaft Kronau. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Gmunden, Ortschaft Vorchdorf. 3. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Bodendorf. 4. Bezirk Schär ding: Gemeinde Schardenberg, Ortschaft Lindenberg; Gemeinde und Ortschaft St. Wilibald. 5. Bezirk Urfahr: Gemeinde und Ortschaft Engerwitzdorf; Gemeinde Ottensheim, Ortschaften Dürnberg, Niederottensheim. 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. Bezirk Urfahr: Gemeinde Pöstlingberg, Ortschaft Hagen. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 28. November 1904, Nr. 24.920/X, in die Kenntnis. Z. 23.779. Steyr, 4. Dezember 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-Xommanden. Nr. 25.157/X. Kundmachung betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung undHint- anHaltung der Weiterverbreitung der Maul- und Klauenseuche. Im Hinblicke auf die Eiuschleppung und Verbreitung der Maul- uud Klauenseuche durch Viehtransporte aus Kärnten und Steiermark in Gemeinden der Gerichtsbezirke Neuhofeu, polit. Bezirk Linz, Kremsmünster, polit. Bezirk Steyr und Schlierbach, polit. Bezirk Kirchdorf, findet die k. k. Statthalterei zur tunlichst raschen Bekämpfung und Verhinderung einer Weiterverbreitung dieser Seuche im Grunde der Bestimmungen der §§ 3, 7, 10, 20 und 26 des allgemeinen Tiersenchcngesetzes vom 29. Februar 1880, N.- G.- Bl. Nr. 35, uud der Durchführungsverordnung vom 12. April 1880, N -G.-Bl. Nr. 36, bis auf weiteres folgendes anzuordnen: Die Gebiete der Genieiuden Kematen und Pieberbach des Gerichtsbezirkes Neuhofeu, polit. Bezirk Linz, die Gemeinden Bad Hall, Pfarrkirchen und Wartberg des Gerichtsbezirkes Kremsmünster, polit. Bezirk Steyr, und der Gemeinde Schlierbach des Gerichtsbezirkes Kirchdorf, polit. Bezirk Kirchdorf, werden im Sinne des 8 26, alin. 1, des oben bezogenen Gesetzes als verseuchte Landstriche erklärt. In diesen Gebieten ist verboten: a) die Abhaltung von Viehmärkten für Klauentiere; b) das Ein- und Ausladen von Klauentieren in den in diesen Gebieten liegenden Eisenbahnstationen, und zwar dermalen in den Stationen Kematen, Bad Hall, Unterrohr, Kremsmünster Markt und Stift, Wartberg uud Schlierbach.

5 Der Durchtrieb von Klauentieren durch diese Gebiete ist verboten, die Durchfuhr nur mittelst der Eisenbahn ohne Umladung gestattet. Der Verkehr mit Klauentieren innerhalb der als verseucht erklärten Gebiete ist gestattet, insoweit nicht von Seite der betreffenden Bezirkshauptmannschaft wegen Ausbruches dieser Seuche in gewissen Ortschaften spezielle Anordnungen getroffen werden. Die Bezirkshauptmannschaften Kirchdorf, Linz und Steyr werden ermächtigt, bezüglich des Schlachtviehes in berücksichtigungswürdigen Fällen gegen Einhaltung der hinsichtlich des Viehverkehres zu beobachtenden allgemeinen Vorschriften unter Anwendung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen Ausnahmen zu gestatten. Im Falle der Konstatierung der Maul- und Klauenseuche in derzeit noch nicht betroffenen Gemeinden der genannten Gerichtsbezirke haben die vorerwähnten veterinär- polizeilichen Maßnahmen sich auch auf diese Genieiuden zu erstrecken. Behufs Hintanhaltung einer Verschleppung dieser Seuche nach dem Deutschen Reiche und behufs Sicherung der ungehinderten Ausfuhr von Rindern aus den übrigen politischen Bezirken dieses Landes findet die k. k. Statthalterei die Ausfuhr von Rindern aus den Gemeinden der GerichtS- bezirke Neuhofen, Kremsmünster und Kirchdorf nach dem Deutschen Reiche dermalen zu untersagen. Uebertretungen dieser Verordnung, welche vom Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung" in Wirksamkeit tritt, werden nach § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.-G.-Bl. Nr. 51, geahndet. Von der k. k. oberösterrcichischcn Statthaltcrci. Linz, am 29. November 1904. Für den k. k. Statthalter: LLickenbnrg in. p. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterci in Linz vom 29. November 1904, Nr. 25.157/X, mit dem Aufträge in die Kenntnis, diese Kundmachung in der ortsüblichen Weise zu verlautbaren und insbesondere die interessierten Kreise, >vie Viehhändler, Fleischhauer rc., sofort zu verständigen. Steyr, am 1. Dezember 1904. An sämtliche Genossenschasts- und Uranken- kassen-vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungcn pro November 1904. 1. Franz Wallergraber, Gast- und Schankgewerbe in Kleingschnait Nr. 15, Gemeinde Gaflenz (Berecht. 8 16, lit. a, b, c, d, f und g, G.-O. vom 15. März 1883, R.-G.-Bl. Nr. 39). 2. Alois Daucher, Bäckergewerbe in Sattledt, Gemeinde Land Kremsmünster. 3. Ludwig Wolfram, Gemischtwarenhandel in Wartberg Nr. 12. 4. Johann Obermayer, Dreschmaschinenverleihung in Schürzendorf Nr. 17, Gemeinde Land Kremsmünster. 5. Philomena Brandner, Maschinenstrickereigewerbe in Aschach Nr. 4. 6. Karl Steininger, Handel mit Gestügel und landwirtschaftlichen Produkten in Sarning Nr. 11, Gemeinde Garsten. 7. Franz Kremple, Gemischtwarenhandel in Markt Weyer Nr. 11. 8. Josef Dutzler, Frächtergewerbe in Sierning Nr. 96, Gemeinde Sierning. 9. Lambert Deggelsegger, Fleischhauergewerbe in Unterhimmel Nr. 30, Genieinde Garsten. 10. Franz Wild, Gast- und Schankgewerbe in Thann Nr. 18, Gemeinde Gleink (Berecht. § 16, lit. a, b, c, d, f und g, G.-O. vom 15. März 1883, R.-G.-Bl. Nr. 39). 11. Karl Zachhuber, Bäckergetverbe in Bad Hall Nr. 77. 12. August Haslinger, Waguergewerbe in Haslberg, Gemeinde Rohr. 13. Franz Oellinger, Schuhmachergewerbe in Rührendorf Nr. 9, Ge- meinde Ried. B Gewerbelöschungen. 1. Franz Pfingstmann, Gast- und Schankgewerbe in Thann 9lr. 18, Gemeinde Gleink. 2. Leopold Schinnerl, Gast- und Schankgewerbe in Bad Hall Nr. 78. 3. Anton Schuh, Gast- und Schankgewerbe in Garsten Nr. 10. 4. Johann Strauß, Weißgärberei in Grub Nr. 18, Gemeinde Land Kremsmünster. 5. Johann Ortmayr, Frächtergewerbe in Sierning Nr. 96. 6. Viktoria Niglthaller, verehelichte Straßer, Gemischtwarenhandel in Lahrndorf Nr. 11, Ge- meinde Garsten. 7. Viktoria Niglthaller, verehelichte Straßer, Gast- und Schankgewerbe in Lahrndorf Nr. 11, Gemeinde Garsten. 8. Ferdinand Zachhuber, Bäckergewerbe in Bad Hall Nr. 77. 9. Franz Schmied, Kammachergewerbe in Bad Hall Nr. 136. 6. Sonstige Gewerbeveriindernngen. 1. Ferdinand Schönleitner, Zimmermanngewerbe in Stiedelsbach dir. 22, Gemeinde Losenstein; Standortsverlegung : Lausa Nr. 80. 2. Johann Peyrlberger, Schneidergewerbe in Hofkirchen Nr. 46, Gemeinde Losensteinleiten; Standortsvcrlegnng: Wolfern Nr. 15, Gemeinde Losensteinleiten. 3. Franziska Gruber, Gast- und Schankgewerbe in Bäckengraben Nr. 54, Gemeinde Ternberg; Pächter: Johann Mayer. Der k. k. Amtsleiter: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmaimschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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