Amtsblatt 1904/46 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

2 Steyr, 14. November 1904. An alle Gemeinde - Vorsehungen. Unter Einem wird das Reichs-Gesetz-Blatt Stück LXX an die Gemeinde-Vorstehungen hinausgegeben. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 2125/Sch. Steyr, 15. November 1904. An den Zweiglehrerverein Zteyr. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Steyr, welche der am 26. November l. I um 2 Uhr nachmittags im Bürgerschulgebäude in Steyr stattfindenden Vereinsversammlung beiwohnen ivollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z. 22.541. Steyr, 15. November 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Plakatiernngsbewilligung. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden hiemit in die Kenntnis gesetzt, daß dem Johann Schirmböck in Steyr, Fabriksstraße Nr. 18, gemäß 8 23 des Preßgesetzes die Bewilligung zur Verteilung und Plakatierung der Druckschrift „Einladung zu der am 20. November l. I. in« Kasino zu Steyr stattfindenden Volksversammlung" für die politischen Bezirke Steyr Stadt und Land erteilt wurde. Z 7905/V1 St. Steyr, 9. November 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend die Portopflicht bei Einsendung von Parteieingaben durch die Gemeinde-Borstchungen. Nachdem wiederholt Fälle vorgekommen sind, daß von Seite der Gemeinde-Vorstehungen Parteieingaben mit der Bezeichnung „portofreie Dienstsache" anher eingesendet wurden, wird den Gemeinde-Vorstehungen zur künftigen genauesten Darnachachtung hiemit bedeutet, daß die Einsendung von Parteieingaben durch die Gemeinde-Vorstehung als „portofreie Dienstsache" eine Verkürzung des Postgefälles darstellt und daher die k. k. Finanzdirektion in Linz anher den Auftrag erteilt hat, in solchen Fällen künftighin stets tvegen Einleitung des Gefällsstrasverfahrens das Weitere zu veranlassen. Hievon erfolgt die Verlautbarung. Z. 22.422 Steyr, 14. November 1904. An alle Genossenschaften der handelrgewerbe des Bezirkes 5teqr. Gründung eines Landesverbandes der Handels- gremien und Genossenschaften. Die k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz hat die vom Aktions-Komitee für die Gründung eines Landesverbandes der Handelsgremien und -Genossenschaften in Oberösterreich (Komiteeobmann Genoffenschafts-Vorsteher Karl Eizenberger der Genossenschaft der Handeltreibenden in Frankenburg) vorgelegten Statuten des Verbandes der Handelsgremien und Genossenschaften in Oberösterreich mit dem Sitze in Linz genehmigt. Ueber Erlaß der k. k. o- ö. Statthalterei in Linz vom 3. November 1904, Z. 21.830/VIII, werden die Genossenschaften der Handelsgewerbe des Bezirkes Steyr von der Gründung dieses Verbandes in Kenntnis gesetzt. Z. 21.165. Steyr, 9. November 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen als Pfarrgemeindc-Vorstehungen. Betreffend die Eingehung einer Haftpflichtversicherung. Das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht hat mit dem Erlasse vom 22. Juli 1904, Z. 8759, eröffnet, daß die Eingehung einer Haftpflichtversicherung seitens des Staates oder der unter Staatsverwaltung stehenden Fonde für die dem Patronate derselben unterstehenden kirchlichen Gebäude uicht zweckmäßig erscheint, daß aber eine solche Versicherung für andere Konkurrenzfaktoren (indirekt Haftpflichtige) llnd für die eventuell direkt haftpflichtigen Verwalter der für die Versicherung in Betracht kommenden Objekte in der Tat von Wert sein dürfte. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 19. Oktober 1904, Z. 16.772/VII, in die Kenntnis gesetzt und auf die Vor- teilhaftigkeit der Haftpflichtversicheruug aufmerksam gemacht. Z. 22.533. Steyr, 16. November 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor der Auswanderung nach Ecuador. Nach einer an das Ministerium des Innern gelangten Mitteilung werden vielleicht in nächster Zeit Versuche unternommen werden, österreichische Arbeiter für in der Republik Ecuador befiudliche Goldminen anzuwerben. Da keinerlei verläßliche Nachrichten darüber vorliegen, welches Los die angeworbenen Arbeiter in den erwähnten Minen erwartet, und da überdies Oesterreich-Ungarn in der Republik Ecuador keinerlei konsularische Vertretung besitzt, sieht sich das Ministerium des Innern veranlaßt, vor einer Auswanderung zu dem angeführten Zwecke eindringlich zu warne». Zufolge Statthalterei-Erlasses vom 5. November 1904, Z. 22.949/11, werden die Gemeinde-Vorstehungen hievon mit dem Austrage in die Kenntnis gesetzt, für die tunlichst weitgehende Verbreitung dieser Warnung Sorge ju tragen. Z. 2062/B.-Sch.-R. Steyr, 10. November 1904. An sämtliche Schulleitungen. Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 24. Oktober l. I., Z. 4965, werden die Schulleitungen angewiesen, die unterstehenden definitiven Lehrer und Lehrerinnen 11. Klasse davon zu verständigen, daß ihre Gehaltsquittungen der Bestätigung seitens der Schulleitung nicht bedürfen. ______ ___

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