Amtsblatt 1904/46 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Amts Mall k. k. Rezirkshauplmannschüft 8leyr für den gleichnamigen politischen unö Schulbezirk. Mr. 46. Steyr, am 17. Uovember. 1604. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 22.096. Au alle taeinbt-Meinen Steyr, 7. November 1904. hchlv. Pfarrämter, OMslhulröte, ^Weitungen, Genoffenschafls-Mrjtehllngen, Krankenkassen etc. Einladung zur PräiiWeratiN auf ks Amtsblatt ber k. t Atrirkshaiibtmaaaschast Steyr. Mit 1. Jänner 1905 beginnt der XXIII. Jahrgang des Amtsblattes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Dasselbe wird, wie bisher, die im Dienstverkehre erforderlichen Verlautbarungen und Korrespondenzen der k. k. Bezirkshauptmannschaft, beziehungsweise des k. k. Bezirksschulrates an die Gemeinde-Vorstehungen, k. k. Gendarmerieposten-Kommanden, Ortsschulräte und Schulleitungen des Bezirkes, ferner Kundmachungen und Ausforschungen, sowie die Veröffentlichung von auf die politische Verwaltung und auf das Schulwesen bezughabenden Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen enthalten; außerdem werden Personalnachrichten, die Veränderungen im Lehrpersonale im Amtsblatte veröffentlicht; auch lverden in dasselbe Kundmachungen und Edikte anderer k. k. Behörden und der Gemeindeämter angenommen. In dem Amtsblatte werden auch, wie bisher, alle das Gewerbe- und Genoffenschaftswesen betreffenden Verordnungen, Erlässe und Kundmachungen, sowie Ausschreibungen von Genossenschafts-Versammlungen Aufnahme finden. Das Amtsblatt empfiehlt sich auch für alle diejenigen, welche sich für die öffentliche Verwaltung interessieren oder mit derselben in häufige Berührung treten, daher insbesondere für die hochw. Pfarrämter. Dasselbe bildet einen wichtigen und notwendigen Amtsbehelf für die Gemeinde - Vorstehungen, Ortsschulräte, Schulleitungen und Genossenschafts-Vorstehungen und ist daher von denselben zu abonnieren und als Jnventarsgegenstand sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und beträgt der jährliche Pränumerationsbetrag wie bisher 5 X. Das Amtsblatt kann auch von Privaten, insbesondere Viehhändlern und Fleischhauern, sowie von Gutsverwaltungen gegen Einsendung des Pränumerationsbetrages per 5 Kronen ganzjährig, inklusive Zusendung per Post, bezogen werden. Die Gemeinde-Borstehungen werden eingeladen, auf eine rege Pränumeration seitens der interessierten Kreise hinzuwirken. Die bisherigen Abonnenten werden eingeladen, den Pränumerationsbetrag für das Jahr 1905 bis längstens 15. Dezember 1904 an die k. k. Bezirkshauptmannschaft einzusenden; die neuen Abonnenten wollen ihre Pränumerations - Erklärung samt dem Pränumerationsbetrag ehestens anher einsenden, damit die Zusendung der Amtsblätter rechtzeitig bewirkt werden kann. Der k. k. Ämtsleiter der Äesirkshauptmannschast.

2 Steyr, 14. November 1904. An alle Gemeinde - Vorsehungen. Unter Einem wird das Reichs-Gesetz-Blatt Stück LXX an die Gemeinde-Vorstehungen hinausgegeben. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 2125/Sch. Steyr, 15. November 1904. An den Zweiglehrerverein Zteyr. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Steyr, welche der am 26. November l. I um 2 Uhr nachmittags im Bürgerschulgebäude in Steyr stattfindenden Vereinsversammlung beiwohnen ivollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z. 22.541. Steyr, 15. November 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Plakatiernngsbewilligung. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden hiemit in die Kenntnis gesetzt, daß dem Johann Schirmböck in Steyr, Fabriksstraße Nr. 18, gemäß 8 23 des Preßgesetzes die Bewilligung zur Verteilung und Plakatierung der Druckschrift „Einladung zu der am 20. November l. I. in« Kasino zu Steyr stattfindenden Volksversammlung" für die politischen Bezirke Steyr Stadt und Land erteilt wurde. Z 7905/V1 St. Steyr, 9. November 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend die Portopflicht bei Einsendung von Parteieingaben durch die Gemeinde-Borstchungen. Nachdem wiederholt Fälle vorgekommen sind, daß von Seite der Gemeinde-Vorstehungen Parteieingaben mit der Bezeichnung „portofreie Dienstsache" anher eingesendet wurden, wird den Gemeinde-Vorstehungen zur künftigen genauesten Darnachachtung hiemit bedeutet, daß die Einsendung von Parteieingaben durch die Gemeinde-Vorstehung als „portofreie Dienstsache" eine Verkürzung des Postgefälles darstellt und daher die k. k. Finanzdirektion in Linz anher den Auftrag erteilt hat, in solchen Fällen künftighin stets tvegen Einleitung des Gefällsstrasverfahrens das Weitere zu veranlassen. Hievon erfolgt die Verlautbarung. Z. 22.422 Steyr, 14. November 1904. An alle Genossenschaften der handelrgewerbe des Bezirkes 5teqr. Gründung eines Landesverbandes der Handels- gremien und Genossenschaften. Die k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz hat die vom Aktions-Komitee für die Gründung eines Landesverbandes der Handelsgremien und -Genossenschaften in Oberösterreich (Komiteeobmann Genoffenschafts-Vorsteher Karl Eizenberger der Genossenschaft der Handeltreibenden in Frankenburg) vorgelegten Statuten des Verbandes der Handelsgremien und Genossenschaften in Oberösterreich mit dem Sitze in Linz genehmigt. Ueber Erlaß der k. k. o- ö. Statthalterei in Linz vom 3. November 1904, Z. 21.830/VIII, werden die Genossenschaften der Handelsgewerbe des Bezirkes Steyr von der Gründung dieses Verbandes in Kenntnis gesetzt. Z. 21.165. Steyr, 9. November 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen als Pfarrgemeindc-Vorstehungen. Betreffend die Eingehung einer Haftpflichtversicherung. Das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht hat mit dem Erlasse vom 22. Juli 1904, Z. 8759, eröffnet, daß die Eingehung einer Haftpflichtversicherung seitens des Staates oder der unter Staatsverwaltung stehenden Fonde für die dem Patronate derselben unterstehenden kirchlichen Gebäude uicht zweckmäßig erscheint, daß aber eine solche Versicherung für andere Konkurrenzfaktoren (indirekt Haftpflichtige) llnd für die eventuell direkt haftpflichtigen Verwalter der für die Versicherung in Betracht kommenden Objekte in der Tat von Wert sein dürfte. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 19. Oktober 1904, Z. 16.772/VII, in die Kenntnis gesetzt und auf die Vor- teilhaftigkeit der Haftpflichtversicheruug aufmerksam gemacht. Z. 22.533. Steyr, 16. November 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor der Auswanderung nach Ecuador. Nach einer an das Ministerium des Innern gelangten Mitteilung werden vielleicht in nächster Zeit Versuche unternommen werden, österreichische Arbeiter für in der Republik Ecuador befiudliche Goldminen anzuwerben. Da keinerlei verläßliche Nachrichten darüber vorliegen, welches Los die angeworbenen Arbeiter in den erwähnten Minen erwartet, und da überdies Oesterreich-Ungarn in der Republik Ecuador keinerlei konsularische Vertretung besitzt, sieht sich das Ministerium des Innern veranlaßt, vor einer Auswanderung zu dem angeführten Zwecke eindringlich zu warne». Zufolge Statthalterei-Erlasses vom 5. November 1904, Z. 22.949/11, werden die Gemeinde-Vorstehungen hievon mit dem Austrage in die Kenntnis gesetzt, für die tunlichst weitgehende Verbreitung dieser Warnung Sorge ju tragen. Z. 2062/B.-Sch.-R. Steyr, 10. November 1904. An sämtliche Schulleitungen. Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 24. Oktober l. I., Z. 4965, werden die Schulleitungen angewiesen, die unterstehenden definitiven Lehrer und Lehrerinnen 11. Klasse davon zu verständigen, daß ihre Gehaltsquittungen der Bestätigung seitens der Schulleitung nicht bedürfen. ______ ___

3 Z. 22.221. Steyr, 10. November 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend die Berbrennnng von Kartoffelreben. Der Zentralausschuß des o.-ö. Landes-Feuerwehr- Verbandes in Wels hat mit der an die f. t. Statthalterei in Linz gerichteten Eingabe vom 12. Oktober d. I. darauf hingewiesen, daß durch die Verbrennung von größeren Mengen Erdäpfelreben häufig die Annahme von Hausbränden hervorgerufen wird, was zur Folge haben kann, daß die Feuerwehren zu Ausfahrten veranlaßt werden, welche einerseits zwecklos Kosten verursachen und andererseits die Bevölkerung in Aufregung zu versetzen geeignet sind. Ueber das in der eingangs erwähnten Eingabe zugleich gestellte Ansuchen, behnfs Abstellung der gedachten Unzukömmlichkeiten geeignete Verfügungen zu treffen, werden die Gemeinde-Vorstehungen über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 4. November 1904, Z. 22.006/11, auf diesen Uebelstand aufmerksam gemacht und angewiesen, in der Bevölkerung dahin zu wirken, daß die Verbrennung von Erdäpfelreben, Unkraut u. dgl. nur in kleineren Mengen bewerkstelligt werde. Hiebei ist insbesondere auch darauf hinzuiveisen, daß falsche Alarmierungen der Feuerwehren durch solche Feldbrände nur zu leicht die Folge haben können, daß zur Herbstzeit größeren Rauchentwicklungen überhaupt keine besondere Beachtung geschenkt und daher mitunter auch bei wirklichen Feuersbrünsten die Hilfeleistung nicht mit der wünschenswerten Naschheit eingeleitet werde. Z. 22.534. Steyr, 16. November 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Die mit dem h. ü. Erlaffe vom 25. Oktober l. I., Z. 21.024 — 21.274, Amtsblatt Nr. 43, angeordneten Nachforschungen nach dem militärtaxpflichtigen Josef Gierlinger aus Schleißheim sind einzustellen. Z. 22.288, 22.287, 22.286, 22.428, 22.429, 22.430 und 22.431. Steyr, 11. November 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und r. t. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschungen. Auszuforschen sind die Stellungspflichtigen, und zwar: Leopold» Zibitz, geboren am 27. September 1883 in Pola, katholisch, ehelicher Sohn des Bartolomeo und der Giuseppina, geb. Oregovich. Alberto Jakober, geboren am 26. Juli 1883 in Fiume, katholisch, ehelicher Sohn des Giovanni und der Giuseppina, geh. Kruliach. Antonio Giorgio Furinini, geboren am 18 April 1883 in Fiume, katholisch, unehelicher Sohn der Therese Furinini. Giuseppe Magnan, geboren am 4. Oktober 1883 in Trieft, katholisch, unehelicher Sohn der Klementine Magnan Armaudo Giov. Ceconi, geboren am 9. Dezember 1883 in Zara, katholisch, ehelicher Sohn des Antonio und der Giovanna, geb. Rossi. Giulio Miot, geboren am 13. Jänner 1883 in Trieft, katholisch, ehelicher Sohn sel. Giusto und der sel. Anna, geb. Fortuna. Spiridione Gopcevich, geboren am 14. November 1883 in Vienna, katholisch, ehelicher Sohn des Spiridione und der Francesco, geb. Praskovitz. Alfredo Balkarin, geboren am 1. Jänner 1883 in Vienna, katholisch, ehelicher Sohn des Giovanni und der Anna, geb. Mayer. Luigi Depase, geboren am 29. Juni 1883 in Jsola, katholisch, ehelicher Sohn des Giuseppe und der Pavlina, geb. Zaro. Weilers ist auszuforschen der am 23. Juni 1882 in Brünn geborene, nach Birnbaum im Bezirke Wischau zuständige Johann Pospisil, ehelicher Sohn des Johann Pospwil und der Franziska, geborene Wawöil. Der am 30. April 1880 in Brünn geborene, nach Wischau zuständige Franz Haupt, unehelicher Sohn der Maria Haupt. Der am 22. Juli 1882 in Feuersbrunn geborene, nach Frainspitz im Bezirke Nikolsburg zuständige Auto« Schneider, ehelicher Sohn des Franz Schneider und der Franziska, geb. Kordyn vulgd Kuntor. Der am 24. Juli 1882 in Wien geborene, nach Schwabenitz im Bezirke Wischau zuständige Karl RauSer, Sohn der Theresia RauSer. Der am 7. August 1882 in Groß-Karlowitz im Bezirke Wall.-Meseritsch geborene und eben dahin zuständige Josef Borak, ehelicher Sohn des Josef Borak und der Anna, geb. Valigura. Der am 9. August 1882 in Lichtenberg in der Bukowina geborene, nach Hustopetsch im Bezirke Mähr.-Weißkirchen zuständige Eduard Laubinger, ehelicher Sohn des Wenzel Laubinger und der Josefa, geb. BuZinska. Der am 11. Mai 1883 in Brünn geborene, nach Alt-Hwözdlitz im Bezirke Wischau zuständige Franz TouS, unehelicher Sohn der Katharina Tons. Der am 8. April 1882 in Eywanowitz im Bezirke Wischau geborene und ebendahin zuständige Wilhelm Kristek, ehelicher Sohn des Jakob Kristek und der Franziska, geb. Koöi. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 1. Dezember 1904 zu berichten. Z. 22.289. Steyr, 14. November 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 111 enthaltene Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 3. November 1904, Nr. 48.481, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichs- hälfte, infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 7. November 1904, Nr. 23.463/X, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht.

4 Z. 22.535. Steyr, 16. November 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 3. bis 10. November 1904. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. l.BezirkFreistadt: Gemeinde Windhaag, Ortschaft Predetschlag. 2. Bezirk Gmunden- Gemeinde und Ortschaft Gfchwandt; Gemeinde und Ortschaft Borchdorf. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde und Ortschaft Engerwitzdorf; Gemeinde Ottensheim, Ortschaften Dürnberg, Niederottensheim. 4. Bezirk Böcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Puchheim. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft Biechtwang; Gemeinde Borchdorf, Ortschaft Eggenberg. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. 3. Bezirk Schärding: Gemeinde Rainbach, Ortschaft Randolfing; Gemeinde Dorf, Ortschaft Kumpftnühle, Gemeinde Münzkirchen, Ortschaft Eitenbirn; Gemeinde St. Aegidi, Ortschaft Boglhub. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Hievon setze ich die Gemeinde-Borstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 11. November 1904, Nr. 23.730/X, in die Kenntnis. Der k. k. Amisleiter: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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