5 2. Bezirk Perg: Gemeinde Ried, Ortschaft Blindendorf 2. Rauschbrand der Rinder. Ausbruch und Erlöschen der Seuche. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Gampern, Ortschaft Witzling Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. f. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. Oktober 1904, Nr. 21.420/X, in die Kenntnis Z. 20.735. Steyr, 17. Oktober 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. t Gendarmerie - Posten - Aommanden. Z. 21.743/X. KundMachUNg betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises der Landesregierung in Sarajewo findet die k. k. Statthalterei zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 8. Oktober l I., Z. 45.074, unter Aufrechthaltung der mit der hierortigen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, Z. 510/H, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und geschlachteten Schweinen aus deni Okkupationsgebiete mittels Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen und unter Aufhebung der hierortigen Kundmachung vom 15. September l. I., Z. 19.469/X, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen zu erlassen: Wegen des Bestandes der Schweinepest das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken Banjaluka (Land), Bihac, Bosn.-Dubica, Bosn.-Gradiska, Bosn.- Krupa, Bosn.-Novi, Brcka, Dervent, D.-Tuzla, Gracanica, Gradacac, Jajce, Kljnk, Kotor-Varos, Ljubuski, Maglaj, Petrovac, Prijedor, Prnjavor, Sanskimost, Srebenica, Tesanh, Varcar, Vakuf und Zepce. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzerteilten Zustande sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch fertlerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche sofort in Kraft treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.-G.-Bl. Nr. 51), beziehungsweise des § 46 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.-G.-Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 13. Oktober 1904. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 13. Oktober 1904, Nr. 21.743/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis Z. 21.027. Steyr, 23. Oktober 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 11. bis 17. Oktober 1904. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Astern. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Neumarkt, Ortschaft Lest. 2. Bezirk Gmunden- Gemeinde Gschwandt, Ortschaft Moosham; Gemeinde und Ortschaft Vorchdorf. 3. Bezirk Ried: Gemeinde Pram, Ortschaft Steinbruch. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 18. Oktober 1904, Nr. 21.980/X, in die Kenntnis. Z. 21.028. Steyr, 23. Oktober 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden hiemit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 17. Oktober 1904, Nr. 21.900/X, auf die im amtlichen Teile der „Linzer-Zeitung" Nr. 106 enthaltene Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 13. Oktober 1904, Nr. 45.463, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Der k. k. Amlsleiter: Walderdorff. Redaktion und B-rtag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.
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