Amtsblatt 1904/43 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Amlsder Mall k. k. RezirkslMiplmaulMast Slcrjr für öen gleichnamigen politischen unö Schulbezirk. Ur. 43. Steyr, am 27. Oktober. 1904. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannfchaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. I976/Sch. Steyr, 22. Oktober 1904. An den Zweiglehrerverein weyer. Der f. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Weyer, welche der am 5. November l. I. in Großraming stattfindenden Vereinsversammlung beiwohnen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z. 21.223. Steyr, 24. Oktober 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Die zufolge Erlasses des k. k. Statthalterei-Präsidiums vom 28. August l. I., Z. 2850/Priis., für die Abgebrannten in Hermagor eingeleitete Sammlung ergab 187 K 29 h, welcher Betrag an die k. k. o.-ö. Statthalterei eingesendet wurde. Nachstehende Gemeinden haben sich an der Sammlung beteiligt: Äschach K 10—, Gleink 15 —, Losensteinleiten 10'—, S ierning 5'40, Ternberg 12'—, Thanstetten 10—, Gaflenz 6'—, Großraming 10 —, Neustift 4'50, Reichraming 10'80, Weyer Land 5'—, Weyer Markt 20'—, Eberstallzell 7'20, Bad Hall 31'77, Krcmsmünster Land 8'—, Pfarrkirchen 12'30, Ried 3'—, Sipbachzell 6'32, zusammen 187 ü 29 I>. Ich spreche hiemit namens der Hilfsbedürftigen den Gemeinden für ihre Unterstützung und Mühewaltung den besten Dank aus. Z 21.301. Steyr, 25. Oktober 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor Bilderhausierern für das Waisenhaus in Linz. Es ist wiederholt vorgekommen, daß herumziehende Agenten ihre Ware an Bildern rc. leichter an den Mann zu bringen suchten unter dem Vorwande, der Reingewinn gehöre für das katholische Waisenhaus in Linz. Da bekannt ist, daß sich dasselbe tatsächlich in großer Rot befindet und der Unterstützung noch dringender bedürftig ist, als Waisenhäuser anderer Länder, könnte ein solcher Vorwand leicht Glauben finden. Die Direktion des katholischen Waisenhauses konstatiert nun, daß in keinerlei Weise eine Landessammlung auch nicht indirekt durch Verkauf irgendwelcher Gegenstände stattsindet; derartige Sammler oder Agenten wollen darum stets zur Anzeige gebracht und dem Waisenhause zugedachte Spenden direkt an das katholische Waisenhaus in Linz gesendet werden. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 22. Oktober 1904, Z. 3587/Präs., zur weiteren Veranlassung in die Kenntnis gesetzt. Z. 21.275. Steyr, 2. Oktober 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und die Genostenschastr - vorstehungen. Einführung einer direkte» Schiffahrtslinie Trieft nnd Zcntralamerika. Laut einer dem Ministerium des Innern zugekommenen Zuschrift des k. k. Handelsministeriums vom 2. August 1904, Z. 423I/H.-M., ist es gelungen, mit der Vereinigten österr. Schisfahrtsaktiengesellschast vorm. Austro - American« und Fratelli Cosulich ein Uebereinkommen wegen Errichtung einer regelmäßigen direkten Schiffahrtslinie zwischen Trieft und Zcntralamerika abzuschließen. - Die genannte Aktiengesellschaft hat die Verpflichtung übernommen, ab September 1904 bis inklusive November 1905 monatliche, regelmäßige Reisen von Trieft direkt ohne Umladung nach einem oder mehreren Häfen an der Ostküste von Mexiko und zurück zu unterhalten. Hiebei ist die Gesellschaft berechtigt, sowohl auf der Hin- als auf der Rückreise Zwischenhäfen im Mittelmeere, in den Antillen, im Golfe von Mexiko und im karaibischen Meere anzulaufen. In tarisarischer Hinsicht hat die Gesellschaft die Verpflichtung übernommen, den Mgximalexporttarif sowie die Frachtbedingungen für den Export dem k. k. Handelsministerium zur Genehmigung vorzulegen, wodurch der heimische Export von vornherein gegen eine etwaige ungerechtfertigt hohe Belastung geschützt erscheint.

2 Bezüglich der Jmportsätze wurde als Grundsatz vereinbart, daß dieselben nicht ungünstiger sein dürfen, als die nach konkurrierenden Häfen. Die Wetterführung des bezeichneten regelmäßigen Schiffahrtsdienstes nach Ablauf der im gegenwärtigen Uebereinkommen festgesetzten Periode wurde einer neuerlichen Vereinbarung Vorbehalten. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 19. Oktober 1904, Z. 21.961/1, werden die Gemeinde- und Genossenschafts-Vorstehungen mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die in Betracht kommenden Produzentenkreise in geeigneter Weise auf die erwähnte regelmäßige Schiffahrtslinie aufmerksam zu machen, die geeignet erscheint, der inländischen Produktion und dem österreichischen Handel neue Absatzgebiete zu eröffnen und den Import der Produkte Zentral- amerikas rascher und billiger zu gestalten. Z. 20.891. Steyr, 19. Oktober 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und r. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Das Präsidium des o.-ö. Landeskulturrates hat mit der an die k. k. o.-ö. Statthalterei gerichteten Zuschrift vom 26. September d. I., Z. 9094/8593, auf den Uebelstand hingewiesen, tvelcher sich daraus ergibt, daß Kinder, be- ziehungstveise jugendliche Personen, welche zum Hüten des Viehes auf Weiden vertvendet werden, häufig unbedacht Feuer in der Nähe von Gehöften, Ortschaften oder am Waldrande anmachen sowie dürres Gras auf den Feldrainen oder Stoppelfeldern entzünden, wodurch nicht bloß sie selbst in Lebensgefahr geraten, sondern bei großer Trockenheit, wie im heurigen Jahre, insbesondere bei Wind fremdes Eigentums einzelne Bauobjekte, ja ganze Ortschaften der Feuersgefahr ausgesetzt werden. Der o.-ö. Landeskulturrat, tvelcher betont, daß es allerdings zunächst Sache der Eltern und Aufsichtspersoilen tväre, dafür zu sorgen, daß Kinder nicht in den Besitz von Zündhölzchen gelangen, sie auch streugstens 311 überwachen und derartigen Unfug nachdrücklichst abzustellen, hat nun in der eingangs erwähnten Zuschrift zugleich das Ersuchen gestellt, die Sicherheits-Behörden und Polizei-Organe aus die gedachten Uebelstände aufmerksam zu machen und zu veranlassen, daß denselben tvirksam entgegengetreten werde. Infolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 11. Oktober 1904, Z. 21.152/11, werden zunächst die Ge- mcinde-Vorstehungen, welchen gemäß 8 25, Punkt 2 und 10, der o.-ö. Gemeindeordnung die Sorge für die Sicherheit der Person und des Eigentums im allgemeine» sotvie die Handhabung der Feuerpolizei im besonderen obliegt, in Anerkennung der Grundhältigkeit des Ansuchens und der Wichtigkeit der Sache angewiesen, die Bevölkerung in geeigneter Weise und mit Nachdruck, und zwar stets neuerlich zu Beginn der Jahreszeit, in welcher Vieh (verschiedener Gattung) auf die Weide getrieben zu werden pflegt, auf die Gefahren des unvorsichtigen Gebarens mit Feuer seitens der Kinder aufmerksam zu machen und aufzufordern, selbst aus die Beseitigung derselben durch ein entsprechendes Verbot an die als Hüter verwendeten Kinder und Androhung von Strafen im Falle des Ungehorsams hinzutvirken. Wetters ist aber auch daraus hinzuweisen, daß unter Umständen auch Unmündige nach den Bestimmungen des allgemeinen Strasgesetzes — und zwar XL Hauptstück — („Von den Vergehen und Uebertretungen gegen die Sicherheit des Eigentums") innerhalb des Rahmens der Bestimmungen des 8 237, beziehungsweise des III. Hauptstückes („Von Bestrafung der Unmündigen") dieses Gesetzes — unbeschadet der Pflicht der Eltern oder sonst für Unmündige haftbaren Personen zum Ersatze des angerichteten Schadens — straffällig werden können. Es werden daher die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden beauftragt, gegen Kinder, welche in Ausübung feuergefährlicher Handlungen betreten werden, vorerst in der Weise einzuschreiten, daß die vollständige Beseitigung der Gefahr unmittelbar veranlaßt und dann die Eltern oder die sonst zur Beaufsichtigung der betreffenden Kinder verpflichteten Personen, insbesondere jene, welche sie als Hüter bestellt haben, verständigt werden. In Ermanglung der häuslichen Züchtigung aber oder nach bei der feuergefährlichen Handlung sich zeigenden besonderen Umständen, insbesondere auch bei Wiederholung solcher Handlungen ist aber bei Unmündigen die Strafanzeige hei der k. k. Bezirkshauptmannschaft zu erstatten. Dagegen treten bei jugendlichen Personen, welche das 14. Lebensjahr überschritten haben, im Falle sie sich einer feuergefährlichen Handlung der gedachten Art schuldig machen, die Bestimmungen des allgemeinen Strafgesetzes ein und sind dieselben dem betreffenden Strafgerichte anzuzeigen. 3- 20.836. Steyr, 18. Oktober 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Verbot des Hausierhandels. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 10. Oktober 1904, Z. 21.395/VJI i, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinde Modos im Komitate Torontal, unter Aufrechthaltung der im 8 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Be- wohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 3. Oktober 1904, Z. 4 3.703, mit Beziehung auf 8 10 des Hausier- patentes in Kenntnis gesetzt. Z. 21.092. Steyr, 25. Oktober 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. t Gendarmerie - Posten - Aommanden. Warnung vor dem Tpitalssimulanten Alois Schmelzer. Laut Note der k. k. niederösterreichischen Statthalterei vom 12. Oktober 1904, Z. VI—5097, hat dieselbe im Einvernehmen mit dem niederösterreichischen Landesausschusse über Alois Schmelzer, 1851 geboren, nach Zwettl in Niederösterreich zuständig, katholisch, ledig, Bäckergehilfe, über 40 mal gerichtlich bestraft und eben so oft per Schub heimbefördert, die Spitalsverweisung ausgesprochen. Zufolge Erlasses der o.-ö. Statthalterei vom 17. Oktober 1904, Z. 21.833/V, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden auf Alois Schmelzer aufmerksam gemacht und angewiesen, sich bezüglich seiner Person nach den einschlägigen Vorschriften zu benehmen.

3 Z. 21.025. Steyr, 25. Oktober 1904. An alle Gemeinde-Vorstellungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Jdentitätserforschung einer in Maria Wörth auf- gefundeneu Frauenleiche. Am 10. Juli l. I. nachmittags wurde in Maria Wörth die Leiche einer unbekannten Frauensperson aufgefunden. Bei der am 11. Juli vorgenommenen gerichtlichen Obduktion wurde konstatiert, daß diese Frauensperson entweder verunglückt ist oder aber einen Selbstmord begangen hat. Spuren einer Gewalttat wurden an der Leiche nicht entdeckt. Die Verunglückte war gegen 20 Jahre alt, mittelgroß, untersetzt, sehr gut genährt, hatte blonde Haare, gute Zähne und ein volles Gesicht, war mit weißer Wäsche, schwarzem Rocke, schwarzseidener Blouse, grauledernen, feinen Handschuhen, grauen Baumlvollstrümpfen mit schwarzen Querstreifen, violetten Strumpfbändern und mit feinen schwarz- ledernen Riederschuhen bekleidet. Bei der Verunglückten fand man an der rechten Hand ein Kettenarmband aus Gold mit zwei Anhängseln, einen Rosenkranz aus Perlmutter, eine goldene Damenuhr mit einer Stahlkette, dann ein paar Bilder mit der Mutter Gottes von Maria Zell und ein ans Messingdraht geflochtenes Geldtäschchen, in welchem 50 X in Gold und mehrere kleinere Geldstücke sich befanden. Ferners fand man bei der Leiche ein weißes, schwarzgesticktes Sacktuch, welches ebenso wie die Wäsche kein Merkzeichen aufweist. Zirka 200 Schritte von der öffentlichen Landungsbrücke in Unter-Dellach und in einiger Entfernung von der Stelle, wo die Leiche gefunden wurde, hat Sonntag den 10. Juli l. I., zirka halb 3 Uhr nachmittags, ein Fischer ein Bündel im Wasser liegen gefunden. In diesen: Bündel befanden sich zwei weiße Sacktücher mit dem Namen „Elise" und nebst anderen Effekten auch .ein Paar Augengläser sowie ein Siegelstöckel mit Buchstaben E. H. Die bis nun gepflogenen Erhebungen zur Feststellung der Identität dieses weiblichen Leichnams haben kein positives Resultat ergeben. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 5. Oktober l. I , Z. 21.133/11, werden die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Koinmanden hievon mit dein Austrage in Kenntnis gesetzt, die notwendigen Nachforschungen behufs Feststellung der Identität dieses weiblichen Leichnams zu veranlassen und über ein positives Ergebnis bis 20. November l. I. zu berichten. Z. 20.892. Steyr, 19. Oktober 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Üommanden. Ausforschung des 14jährigen Stanislaus Wyszhnski ans Leniberg. Laut Note der k. k. Statthalterei in Leniberg vom 30. September 1904, Z. 133.184, an die k. k. o.-ö. Statthalterei hat StanislauS Wyszynski, 14jähriger Sohn des Felix Wyszhnski, k. k. Postunterbeamten in Lemberg, Schüler der III. Gymnasialklasse, vor zirka sechs Monaten sein Elternhaus verlassen, ivurde vor zirka drei Monaten in Trieft angehalten und unter Aufsicht eines Eisenbahnkondukteurs nach Wien instradiert, wo man ihn mit einer Fahrkarte nach Lemberg versah. Unterwegs ist er jedoch gleich ausgestiegen und wurde trotz Inanspruchnahme der k. k. Gendarmerie in Troppau und Brünn sowie der Polizei-Direktion in Krakau nicht eruiert. Derselbe ist von hoher Statur, hat rötliche Haare, schwarze Augen und ein rundes Gesicht mit gesunder Gesichtsfarbe. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 11. Oktober l. I., Z. 21.521/11, werden die Gemeinde- Borstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden hievon mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die Nachforschungen nach dem Verschollenen sogleich zu veranlassen, und über ein positives Ergebnis derselben bis 20. November l. I. zu berichten. Z. 20.899. Steyr, 19. Oktober 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung des Josef Guttmaun ans Bruck a. d. M. In einer Verpflegskosten-Angelegenheit ist die Einvernahme eines gewissen Josef Guttmann, 40 Jahre alt, lediger Taglöhner, zuständig nach Vruck a. d. M., erforderlich. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden angewiesen, die Ausforschung des Genannten sogleich zu veranlassen und ein positives Resultat bis 15. November l. I. anher bekannt zu geben. Z. 21.188. Steyr, 25. Oktober 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Ferdinand Lnmplegger, 1874 geboren, nach Weyer Land zuständig, Schaukbursche, ist wegen rückständiger Militärtaxe auszuforschen. Im Falle der Eruierung desselben ist anher Bericht zu erstatten. ____________ Z. 21.256. Steyr, 25. Oktober 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die mit dein h. ä. Erlasse vom 3. Oktober l. I., Z. 19.956, angeordneten Nachforschungen nach der abgängigen Anna Sterntvieser aus Aschach sind einzustellen, da laut Bericht des Gendarmerie-Posten-Kommandos in Ternberg dieselbe wieder zu ihrem Gatten zurückgekehrt ist. Z. 21.276. Steyr, 25. Oktober 1904. An alle Gemeinde - vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Laut Note der k. k. Landesregierung in Laibach vom 11. Oktober 1904, Z. 19.429, befindet sich die verschollen

4 gewesene Pauline Hrovatin aus Dornegg Nr. 39 in der Irrenanstalt in Trieft. Sonach ist die mit dem Erlasse vom 12. September 1904, Z. 18.378, Amtsblatt Nr. 37, angeordnete Ausforschung der Genannten gegenstandslos geworden. ZZ. 21.024, 21.093, 21.094 u. 21.274. Steyr, 25. Oktober 1904. Rn alle Gemeinde-Vorsehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschungen. Auszuforschen sind, und zwar: Der am 19. Jänner 1881 in der Gebäranstalt in Olmütz geborene, nach Sonitz im Bezirke Ungarisch-Brod zuständige stellungspflichtige Rudolf Lalosak, unehelicher Sohn der Anna Lalosak. Der am 22. Juli 1883 zu Fortopus im Bezirke Metkoviö als ehelicher Sohn des Ante Tomiö und der Maras Pavica geborene Daniel Tomiö (unbekannter Zuständigkeit). Der im Jahre 1869 in Dabröwka im Bezirke Wadowice geborene und dortselbst heimatberechtigte stellungspflichtige Josef Wrobel. Weiters die unbekannten Militärtaxpflichtigen aus dem Bezirke Wels: Heinrich Mayrhofer, 1872 geboren, nach Wels zuständig, Grünzeughändler. Leopold Schreiner, 1874 geboren, nach Lichtenegg zuständig, Hutmachergehilfe. Franz Nöhmayr, 1875 geboren, nach Fischlham zuständig, Schlosser. Johann Niederbrnckner, 1870 geboren, nach Lichtenegg zuständig, Wagner. Ferdinand Hager, 1870 geboren, nach Wels zuständig, Fabriksarbeiter. Ferdinand Eugbarth, 1871 geboren, nach Wels zuständig, Schriftsetzer. Rudolf Hager, 1879 geboren, nach Waizenkirchen zuständig, Schuhmachergehilfe. Johann Kleiber, 1872 geboren, nach Wels zuständig, Schmiedgehilfe. Heinrich Wiesinger, 1870 geboren, nach Holzhausen zuständig, Kellner. Johann Gottenhuber, 1864 geboren, nach Wels zuständig, Lokomotivführer. Leopold Kiener, 1873 geboren, nach Wels zuständig, Bildhauer. Heinrich Mallinger, 1871 geboren, nach Pichl zuständig, Kellner. Josef Zauner, 1876 geboren, nach Buchkirchen zuständig, Maurergehilfe. Josef Reisinger, 1880 geboren, nach Steinhaus zuständig, Knecht. Josef Gierlinger, 1880 geboren, nach Schleißheim zuständig, Knecht. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 1. Dezember 1904 zu berichten. Z. 20.614. Steyr, 14. Oktober 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hnfbeschlagsprüfung. Nr. 21.497/X. Kundmachung der k. k. o.-ö. Statthalterei, betreffend die Abhaltung der zweiten diesjährigen Prüfung aus dem Hufbeschlage. Die zweite diesjährige Prüfung aus dem Hufbeschlage wird im Sinne der Verordnung des k. k. Ministeriums des Innern vom 27. August 1873, N.-G.-Bl. Nr. 140, am Montag den 18. und Dienstag den 13. Dezember l. I. von der o.-ö. Prüfungskommission für Hufschmiede abgehalten. Diejenigen Hufschmiede, welche behufs Erlangung der Berechtigung zum selbständigen Betriebe des Hnfschmied- gewerbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben ihre mit dem Lehrzeugnisse (Lehrbrief) über das erlernte Hufschmiedgewerbe (Handwerk) und dein Arbeitszeugnisse über eine wenigstens dreijährige Verwendung als Hufschmiedgehilfe (Z 6 der vorzitierten Ministerial-Verordnung) belegten Gesuche bis 20. November l. I. im Wege der politischen Bezirksbehörde ihres Aufenthaltsortes an die k. k. Statthalterei in Linz einzusenden. Die Gesuchstellcr werden besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die nach dem Jahre 1883 ausgefertigten Lehrbriefe von der zuständigen Genossenschaftsvorstehung ausgestellt und von der betreffenden Gemeindevorstehung bestätigt sein müssen. Desgleichen muß auch den Arbeitszeuguissen die Bestätigung der Genwinde- und Genossenschaftsvorstehung bei- gesctzt sein. Von der k. L obcröstcrrcichischcu Statthaltcrci. Linz, am 8. Oktober 1904. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vour 8. Oktober 1904, Nr. 21.497/X, mit dem Auftrage in Kenntnis, diese Kuud- inachung entsprechend zu verlautbareil und solche Gesuchsteller, welche den in der Kundmachung angeführten Bedingungen, worunter die nach dem Jahre 1883 voll der Genosseuschafts- Vorstehung bestätigten Lehrbriefe unb die vorschriftsmäßigen Arbeitszeugnisse zu verstehen sind, nicht vollkommen entsprochen haben, zur Beibringllng der erforderlicheli Dokumente zu verhalten. Z. 20.678. Steyr, 17. Oktober 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-Uommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 3. bis 10. Oktober 1904. I. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde Gschwandt, Ortschaft Moosham; Gemeinde und Ortschaft Vorchdorf. Erlöschen der Seuche. 1. B e z i r k F r e i st a d t: Gemeinde Windhaag, Ortschaft Prendt.

5 2. Bezirk Perg: Gemeinde Ried, Ortschaft Blindendorf 2. Rauschbrand der Rinder. Ausbruch und Erlöschen der Seuche. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Gampern, Ortschaft Witzling Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. f. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. Oktober 1904, Nr. 21.420/X, in die Kenntnis Z. 20.735. Steyr, 17. Oktober 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. t Gendarmerie - Posten - Aommanden. Z. 21.743/X. KundMachUNg betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises der Landesregierung in Sarajewo findet die k. k. Statthalterei zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 8. Oktober l I., Z. 45.074, unter Aufrechthaltung der mit der hierortigen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, Z. 510/H, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und geschlachteten Schweinen aus deni Okkupationsgebiete mittels Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen und unter Aufhebung der hierortigen Kundmachung vom 15. September l. I., Z. 19.469/X, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen zu erlassen: Wegen des Bestandes der Schweinepest das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken Banjaluka (Land), Bihac, Bosn.-Dubica, Bosn.-Gradiska, Bosn.- Krupa, Bosn.-Novi, Brcka, Dervent, D.-Tuzla, Gracanica, Gradacac, Jajce, Kljnk, Kotor-Varos, Ljubuski, Maglaj, Petrovac, Prijedor, Prnjavor, Sanskimost, Srebenica, Tesanh, Varcar, Vakuf und Zepce. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzerteilten Zustande sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch fertlerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche sofort in Kraft treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.-G.-Bl. Nr. 51), beziehungsweise des § 46 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.-G.-Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 13. Oktober 1904. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 13. Oktober 1904, Nr. 21.743/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis Z. 21.027. Steyr, 23. Oktober 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 11. bis 17. Oktober 1904. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Astern. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Neumarkt, Ortschaft Lest. 2. Bezirk Gmunden- Gemeinde Gschwandt, Ortschaft Moosham; Gemeinde und Ortschaft Vorchdorf. 3. Bezirk Ried: Gemeinde Pram, Ortschaft Steinbruch. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 18. Oktober 1904, Nr. 21.980/X, in die Kenntnis. Z. 21.028. Steyr, 23. Oktober 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden hiemit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 17. Oktober 1904, Nr. 21.900/X, auf die im amtlichen Teile der „Linzer-Zeitung" Nr. 106 enthaltene Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 13. Oktober 1904, Nr. 45.463, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Der k. k. Amlsleiter: Walderdorff. Redaktion und B-rtag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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