6 Z. 19.081. Steyr, 19. September 1904. An alle Gemeinde - Vorsehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Nr. 19.469/X. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises der Landesregierung in Sarajewo findet die f. k Statthalterei zufolge Erlasses des f. k. Ministeriums des Innern vom 9. September l. I., Z. 40.163, unter Aufrechthaltung der mit der hierortigen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, Z. 510/11, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und ge- schlachteten Schweinen aus dem Okkupationsgebiete mittels Eisenbahn festgesetzten Bestimmnngen und unter Aufhebung der hierortigen Kundmachung vom 13. August l. I., Z l 7.597/X, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen zu erlassen: Wegen des Bestandes der Schweinepest das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken Banjaluka (Land), Bihac, Bjelina, Bosn.-Dubica, Bosn.-Gradiska, Bosn.-Krupa, Bosn.-Novi, Brcka, Cazin, Dervent, D.-Tuzla, Gracanica, Gradacac, Jajce, Kljnc, Ljubuski, Maglaj, Petrovac, Prijedor, Prnjavor, Sanskimost, Srebenica, Tesani und Zepce. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzerteilten Zustande sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche sofort in Kraft treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.-G.-Bl. Nr. 51), beziehungsweise des § 46 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.-G.-Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, anr 15. September 1904. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 15. September 1904, Nr. 19.469/X, zur eutsprecheuden Verlautbarung in die Kenntnis -^^»X'izS Der k. k. Amisleiter: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.
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