2 im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, bezw. des kroatisch-slawonisch-dalmatinischen Landtages auch die Dlitglieder dieser Körperschaften. II. Die Kontroll-Versammlungen finden statt: Für die Mannschaft des k. u. k. Heeres und der Kriegsmarine: In Weher im Gasthause des David Ziebermayr Nr. l9. Donnerstag den 20. Oktober für die Gemeinden Gaflenz, Großraming und Neustift. Freitag den 21. Oktober für die Markt- und Landgemeinde Weyer. In Losenstein im Gasthause „Zur alten Post" des Ludwig Brandstätter. Samstag den 22. Oktober für die Gemeinden Laus«, Losenstein, Reichraming und Ternberg. In Steyr im Turnsaale der Jägerkaserne. M i t t w o ch den 26. Oktober für die Gemeinden Garsten, Gleink, Losensteinleiten und St. Ulrich. In Sierning im Gasthause des Franz Zachl Nr. 78. Donnerstag den 27. Oktober für die Gemeinden Aschach, Sierning und Thanstetten. In Kremsmünster im Gasthause „Zur Sonne" des Einil Schuel. Freitag den 28. Oktober für die Gemeinde Eberstallzell, Markt und Land Kremsmünster, Sip- bachzell und Wartberg. Samstag den 29. Oktober für die Gemeinden Bad Hall, Pfarrkirchen, Ried und Rohr. Beginn der Amtshandlung in Losenstein um halb 10 Uhr, in allen übrigen Kontrollorten um 9 Uhr vormittags. Die Nachkontrolle findet am 1. und 2. Dezember in Linz in der Fabrikskaserne um 9 Uhr vormittags statt. Für die Mannschaft der k. k. und k. ung. Landwehr: In Kremsmünster im Gasthause des Matthias Huth- mair, Markt Nr. 64. Donnerstag den 20. Oktober für alle Gemeinden des Gerichtsbezirkes Kremsmünster. In Weyer im Gasthause des Jgnaz Krenn Nr. 55, M i t t w o ch den 26. Oktober für die Gemeinden Gaflenz, Großraming, Neustift, Weyer Markt und Land. In Losenstein im Gasthanse des Johann Wenk. Donnerstag den 27. Oktober für die Gemeinden Lausa, Losenstein, Reichraming und Ternberg. In Sierning im Gasthause des Franz Zachl Nr. 78. Samstag den 29. Oktober für die Gemeinden Aschach, Sierning und Thanstetten. In Steyr im Turnsaale der Jägerkaserne. Montag den 31. Oktober für die Gemeinden Garsten, Gleink, Losensteinleiten und St. Ulrich. Beginn der Amtshandlung in Losenstein um halb 10 Uhr in allen anderen Kontrollorten um 9 Uhr vormittags. Die Nachkontrolle findet in Linz am Montag den 21. November für die in Linz und Urfahr sich aufhaltende Mannschaft, Dienstag den 22. November 1904 für die Uebrigen, und zwar Beginn jedesmal uni 9 Uhr vormittags, in der alten Landwehrkaserne statt. III. Die Herren Gemeinde-Vorsteher oder deren Stellvertreter haben bei den Kontrollen gegenwärtig zu sein, die Kontrollpflichtigen nach Aufenthaltsorten gesammelt vorzu- sühren und das Evidenz-Verzeichnis, das Aufenthalts-Melde- buch und die Aufenthalts-Meldeblätter der laufenden Dekade, d. i über jene Meldungen mitzubringen, welche seit der zuletzt erfolgten regelmäßigen Einsendung der Aufenthalts-Meldeblätter an die politische Bezirksbehörde bis zu jenem Tage erstattet wurden, an welchen die Kontrollpflichtigen der betreffenden Gemeindenbei der Kontroll-Versammlung zu erscheinen haben. IV. Die Kontrollpflichtigen sind aufzufordern, am Kontrollplatze rechtzeitig zu erscheinen, und sind die Nicht- erschienenen oder verspätet Eingetroffenen zur Nachkontrolle verpflichtet und unterliegen überdies, soferne sie sich nicht stichhältig zu rechtfertigen vermögen, unnachsichtlich der militärischen Bestrafung. Die ohne genügende Rechtfertigung auch von der Nachkontrolle Wegbleibenden iverden mittels Einberufungskarte zur besonderen Nachkontrolle vorgeladen, wo sie dann ihr Wegbleiben zu rechtfertigen haben oder bestraft werden. V. Einberufungskarten werden für die Kontroll-Versammlung und zur Nachkontrolle nicht ausgegeben. Diese Kundmachung ist durch öffentlichen Anschlag oder durch sonstige Verlautbarung in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Jene Gemeinden, welche Abdrücke dieser Kundmachung behufs Afsichierung wünschen, können die Anzahl derselben umgehend direkt in der Haasschen Druckerei in Steyr gegen Bezahlung von 4 li per Stück anfordern. Z. 18.965. Steyr, 19. September 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Sammlungsbewillignng für den St. Josef -Knabcn- asylverein in Wien. Das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht hat dem St. Josef - Knabenasylverein in Wien die angesuchte Bewilligung zur Sammlung milder Gaben in Oberösterreich für die Zwecke des Vereines mit Ausschluß der Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden für die Zeit vo»l 16. September 1904 bis 16. November 1904 erteilt. Zufolge Erlaffes des k. k. Statthalterei - Präsidinins in Linz vom 15. Septeinber 1904, Z. 3141/Präs., werden die Gemeinde-Vorstehnngen und k. k. Gendarmerie-Posten- Konnnanden hievon mit dem Beifügen in Kenntilis gesetzt, daß dem zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereinsorgane Fräulein Josefa Jellinek am 15. September l. I. vom k. k. Statthalterei - Präsidium das mit deren Photographie und Personsbeschrcibung versehene Sammel- buch Nr. 30 ausgestellt wurde. Z. 19.102. Steyr, 19. September 1904. An alle hochwürdigen Pfarrämter sowie an die Ortsschulrate und Schulleitungen. Betreffend die Expedition von Amtsakten. Zur Erleichterung der Manipulation bei der Eröffnung des Einkaufes beehre ich mich, die hochiv. Pfarrämter zu ersuchen und beauftrage ich die Ortsschulräte und Schulleitungen, die anher bestimmten Akten derart zur Versendung zu bringen, daß die einzelnen, zusammengehörigen Aktenstücke im Kuverte nicht nebeneinander liegen, sondern in die Note, bezw. den Bericht oder das Ansuchen, zu welchem sie gehören, eingelegt und, wenn sie umfangreicher sind, auch mit einer Schnur gebunden werden.
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