Amtsblatt 1904/37 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

2 23, 61, 98, 105 a, 191a, 126, 156, 177, 185, 217, 222, 262/III, in die Landwehr die Los-Nr. 275, 291, 302, 321, 342, 348, 407, 412, 450, 511, 89/UI. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen mit Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 27. Juli 1904, Z 15.695, Amtsblatt Nr. 31, zur tunlichst allgemeinen Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Z. 18.352/VIII, mit dem Austrage in die Kenntnis gesetzt, das Geeignete zu verfügen, damit die mit den angeführten Vorarbeiten betrauten Vertreter des Dornschen Verlages fernerhin auch insbesondere hinsichtlich der Auswahl von geeigneten Auskunftspersonen und durch Unterstützung derselben die tunlichste Förderung finden. Z. 18.487. Stehr, 9. September 1904. An alle Gemeinde - Vorsehungen. Unter Einem werden die angeforderten Drucksorten für die im Laufe des Monates Oktober 1904 entgegen- zunehmenden Vorstellungen der Landsturmpflichtigen ausgefolgt. Es wird bei Aufrechthaltung der bisherigen sonstigen Bestimmungen für diese Amtshandlungen bemerkt, daß bei Ausfüllung der Landsturm-Meldeblätter die Zuständigkeitsdaten aus Seite 4, Truppenkörper und Charge, aus den» Titelblatte der Landsturmpässe zu entnehmen sind Waffenunfähige, welche die bezügliche Bestätigung auf Seite 6 der Landsturmpüsse nachweisen, sind nicht melde- pflichtig, dagegen unterliegen die landsturmpflichtigen Priester, obwohl dieselben einen Landsturmpaß nicht besitzen, der La ndsturm-Meldepflicht Z. 1709/Sch. Stehr, 12. September 1904. Au den Zweiglehrerverein Uremsmünster. Der k. k. Bezirksschulrat Stehr gewährt jenen Mit- gliedern des Zweiglehrervereines KremSmünster, welche der am 1. Oktober l. I. in Kremsmünster stattftndendcn Vereinsversammlung beiwohnen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z. 18.425 Stehr, 9. September 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Der im Verlage von Alexander Dorn in Wien herausgegebene „Zentralkataster sämtlicher Handels-, Jndustrie- und Gewerbebetriebe'' ist bereits zur Ausgabe gelangt. Der Dornsche Verlag hat nun dein k. k. Ministerium des Innern laut des an die k. k. Statthalterei in Linz gelangten Erlasses vom 21. August 1904, Z. 31.908, mitgeteilt, daß die Vorarbeiten für die zweite Auslage des Zentralkatasters bereits eingeleitet iverden und daß dieselben einen größeren Umfang als die seinerzeit durchgeführten Arbeiten für die erste Auflage annehmen iverden. Es habe sich nämlich die Notwendigkeit herausgestellt, die zweite Auflage des Zentralkatasters durch Aufnahme von Daten über Personalien, über den Umfang und die Mittel der Betriebe, über die Art der Erzeugnisse, die Pflege des Exportes, Schutznrarken, Auszeichnungen, Nealbesitz, Telephon-Verbindungen, Postklearing, Girokonti rc. zu vervollständigen. Die Beschaffung des bezüglichen Materiales ivird in der Weise erfolgen, daß Vertreter des inehrgenannten Verlages in den einzelnen Bezirken Erhebungen pflegen und die notwendigen Daten durch eigens hiezu bestellte Vertrauenspersonen sammeln laffeu iverden. Hievon iverden die Geineinde-Vorstehungen über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 31. August 1904, Z. 18.311. Stehr, 7. September 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend die Ausfertigung von Duplikaturbeits- bücheru. Der niederösterreichische Landesausschuß hat in einer an das k. k. Ministerium des Innern gerichteten Eingabe darauf hingewiesen, daß nach seinen Wahrnehmungen die Bestimmung des § 80 f der Gewerbe - Ordnung, ivonach neu ausgestellte Arbeitsbücher ausdrücklich als Duplikat bezeichnet iverden müffen und der Grund der Ausfertigung des Duplikates sowie der Tag des Eintrittes in die letzte Beschäftigung und der Tag des Austrittes aus derselben anzugeben sind, nicht allgemein beachtet iverde. Ueber Erlaß des k. k. Ministeriums des Innern vom 20. August 1904, Z. 43.124, intimiert mit dem Statthalterei- Erlasse vom 27. August 1904, Z. 18.412/VIII, iverden die Gemeinde-Vorstehungen angeiviesen, bei Ausstellung von Arbeitsbücher-Duplikaten dafür Sorge zu tragen, daß den bezüglichen Vorschriften der Gewerbeordnung in vollem Maße entsprochen iverde. Z. 18.354. Stehr, 12. September 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die int Amtsblatts Nr. 33 voin 10. August l. I., Z. 16.953, neuerlich angeordnete Ausforschung der Katharina Rinuerberger ist einzustellen, da die Genannte laut Bericht der Gemeinde - Vorstehung Bad Hall vom 7. September l. I., Z. 668, in Kemating, Gemeinde Roitham, im Traun- flusse als Leiche aufgesunden wurde. Z. 18.534. Stehr, 12. September 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-ttommanden. Widerruf. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei- vom 27. August 1904, Z. 18.444/11, wurde der am 10. Oktober 1901 in Russisch-Nomostelitza ungehaltene ausweislose Taub- stuinme von den Eheleuten Johann und Stanislawa Balabuch vel Balobuczynski in Krakau als ihr leiblicher Sohn Josef agnosziert. Es ist demnach die mit dem h. ä. Erlaffe vom l. Februar 1902, Z. 1003, Amtsblatt Nr. 6, angeordnete Nachforschung nach der Identität des genannten Individuums einzustellen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2